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Nr. 483 Ministerrat, Wien, 2. August 1864 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 4. 8.), Mecséry, Schmerling, Plener, Esterházy, Burger, Hein (BdE. fehlt), Franck, Zichy, Kalchberg; außerdem anw. Peter (bei I abw.), Parmentier (bei I abw.); abw. Lasser, Nádasdy, Lichtenfels; BdR. Rechberg 17. 8.

MRZ. 1287 – KZ. 2482 –

Protokoll des zu Wien am 2. August 1864 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze des k. k. Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen Rechberg.

I. Die Friedenspräliminarien und der Waffenstillstand mit Dänemark

a Der vorsitzende Minister des Äußern referierte über den Abschluß der Friedenspräliminarien und des Waffenstillstands zwischen Österreich und Preußen einerund Dänemark andererseits1.

Nachdem Graf Rechberg sowohl die unterzeichneten Präliminarien als das Protocole d’Armistice dem ganzen Inhalte nach vorgelesen hatte, erklärten sich sämtliche Minister durch die diesfälligen Bestimmungen, welche die in Deutschland gehegten Erwartungen noch übertreffen, sehr befriedigt. Der Referent fügte bei, daß in den Präliminarien der Exekutionskosten des Deutschen Bundes, dann der Bundesfestungen keine Erwähnung geschehe, weil dies nicht den Gegenstand des Übereinkommens mit Dänemark bilden könne2.

Über Anfrage des Finanzministers erwiderte Graf Rechberg, daß die Zurückberufung der k. k. Marine erst nach dem wirklichen Friedensschluß platzgreifen könne, der hoffentlich nicht lange auf sich warten lassen wird, wenn kein unerwünschter Zwischenfall eintritt3.

II. Die Verhandlungen über die Zollangelegenheit mit Preußen; Anknüpfung von Verhandlungen mit Frankreich

Der Leiter des Handelsministeriums referierte über den bisherigen Gang der Verhandlungen über die Zollfrage mit Preußen und den übrigen deutschen Staaten, dann über die demnächst einzuleitenden Schritte4. Die an den Verhandlungen über die deutsche Zollangelegenheit zunächst beteiligten drei Ministerien5 sind nämlich der || S. 63 PDF || Meinung, daß diese Angelegenheit in Folge der jüngsten Münchner Vereinbarung6 in eine Phase getreten ist, welche es nötig macht, über den weiters einzuhaltenden Gang die Zustimmung des Ministerrates und sohin die Ah. Genehmigung einzuholen. Dem Freiherrn v. Kalchberg sei, als Leiter des Handelsministeriums, die Mission zuteil geworden, über den Gegenstand in der heutigen Sitzung zu referieren, ohne daß jedoch seine Anschauung und Darstellung etwa als eine Kollektiväußerung der drei Ministerien anzusehen komme.

Die zwischen Österreich, Bayern, Württemberg, Großherzogtum Hessen und Nassau zu München gepflogenen Verhandlungen haben zu der am 12. Juli 1864 unterzeichneten Vereinbarung über jene Punkte geführt, welche die Grundlage eines Übereinkommens zwischen Österreich und dem Zollverein zu bilden hättenb, 7. Diese Punktation wurde von hier aus der preußischen Regierung mitgeteilt, wobei man in dem diesfälligen Erlasse an den kaiserlichen Geschäftsträger zu Berlinc, 8 folgende zwei Punkte bezeichnete, welche in unseren Augen die Vorbedingung unseres Eingehens auf die Verhandlung und zugleich den Prüfstein des Gelingens derselben bilden: 1. wir müssen das Ziel einer künftigen Zolleinigung auch über die nächste Zollperiode hinaus vertragsmäßig zugesichert erhalten, und 2. die Österreich zuzugestehenden Begünstigungen müssen früher verabredet und die Grundzüge des zwischen Österreich und dem Zollverein zu erneuernden Vertragswerkes müssen früher festgestellt werden, als die Ratifikation des preußisch-französischen Handelsvertrages erfolgt9. Am Schluß der Depesche wird die Erwartung eines baldigen Eingehens auf die diesseitige Initiative kategorisch ausgesprochen10. Der Minister des Äußern bemerkte hiebei, daß Graf [sic!] Bismarck die Beantwortung dieser unserer Anfrage schon bis 8. d. M. zugesichert hat, was geeignet ist, die Besorgnisse von neuen Temporisierungen zu zerstreuen11. Der Leiter des Handelsministeriums fuhr fort, daß diese Zusicherung wohl noch nicht zu großen, aber doch zu einigen Hoffnungen berechtige, und wenn Preußen ehrlich auf die Verhandlungen eingeht, so fragt sich weiter: Welcher Gang ist in der handelspolitischen Frage einzuhalten und welche Instruktionen sollen unserem Bevollmächtigten für die Verhandlungen mit Preußen gegeben werden? || S. 64 PDF || Die letzteren sind bereits in den Münchner Punktationen als Embryo enthalten und bedürfen nur einer speziellen Ausführung.

Über die in der dermaligen Sachlage einzuleitenden Schritte habe Sektionschef Baron Hock eine Denkschriftd verfaßt, welche von den drei Ministerien bei den einschlägigen Beratungen in Erwägung gezogen worden ist.

Mit Berücksichtigung dieser Denkschrift und des zwischen den Ministerien stattgefundenen Meinungsaustausches glaubte Freiherr v. Kalchberg von seinem Standpunkte beantragen zu sollen, der Ministerrat wolle beschließen: 1. Eine eingreifende Zollreform ist in Österreich, auch abgesehen von Handelsverträgen, zur Notwendigkeit geworden. 2. Der Tarifsentwurf vom 18. November 1863 12 ist vorbehaltlich von Änderungen im einzelnen als erste Grundlage für die Handelsverträge und die künftige Zollgesetzgebung festzusetzen. 3. Der Inhalt des Ministerialerlasses an den österreichischen Geschäftsträger vom 28. Juli sei genehmigend zur Kenntnis zu nehmen und auf den dort bezeichneten zwei Vorbedingungen dergestalt zu bestehen, daß, wenn auch nur eine nicht erfüllt ist, Österreich auf die Verhandlungen gar nicht eingeht. 4. Werden aber diese Vorbedingungen erfüllt, so seien die Bevollmächtigten sofort zu ernennen und mit den im Sinn der Münchner Punktation vorgearbeiteten Instruktionen zu beteilen. 5. In der obaligierten Denkschrift wurde beantragt, daß Österreich gleichzeitig mit Frankreich Unterhandlungen wegen eines Handels- und Zollvertrages anknüpfe. Diese Frage sei schon öfters ventiliert worden; im Jahre 1858 war die österreichische Regierung nicht dafür gestimmt13. Vom rein merkantilen Standpunkte aus könnte Referent auch jetzt nur gegen den Abschluß eines solchen Vertrages stimmen, wobei Frankreich aller Wahrscheinlichkeit nach überwiegende Vorteile für sich erzielen würde. Allein der politische Standpunkt erscheint heute bei dieser Frage von vorwaltender Wichtigkeit, und dieser spricht für die Anknüpfung solcher Verhandlungen, durch welche man mit Frankreich auf einen wünschenswerten besseren Fuß kommen kann. Freilich ist dabei die größte Vorsicht nötig, um sich vor empfindlichen Verlusten zu schützen. Diese Verhandlungen hätten sich insbesondere auch auf die Zwischenzölle, mit Hinblick auf Artikels 31 des preußisch-französischen Handelsvertrags, zu beziehen, und wären die diesfälligen Instruktionen für die kaiserlichen Bevollmächtigten sofort zu entwerfen. 6. Über den Tarifsentwurf vom November 1863 wurden die Handelskammern vernommen, und deren Gutachten sind durch eine Kommission im Schoße des Handelsministeriums sowie im Finanzministerium geprüft worden, und überhaupt [wurde] manches Material zur Rektifizierung des Tarifsentwurfes gesammelt. Der Leiter des Handelsministeriums hält dasselbe jedoch noch nicht genügend, um sofort zur Schlußredaktion des Tarifs zu schreiten, sondern er würde vielmehr die neuerliche Überprüfung der Zollsätze durch eine ad hoc vom Handelsministerium ohne Verzug zusammenzusetzende || S. 65 PDF || Kommission aus Industriellen, praktischen Landwirten, Männern der Wissenschaft, Zollbeamten und Kaufleuten – durchgehens Männer von erprobten Kenntnissen und achtbarem Charakter, deren Namen einen guten Klang hätten – veranlassen. Die Aufgabe derselben wäre, schleunigst Gutachten zu erstellen, welche Artikel eines Zollschutzes und in welcher Höhe bedürfen, und zwar a) gegen die Einfuhr aus dem Ausland überhaupt und b) gegen die Einfuhr aus dem Zollverein, insbesondere aufgrund unserer letzten Münchner Vorlage. Von dieser Überprüfung sei sich ein zweifacher Vorteil zu versprechen: 1. daß manche schwierige Frage noch reifer erwogen wird, und 2. daß der Reichsrat sich bei derselben beruhigen und von einer zeitraubenden wiederholten Enquete absehen wird. Diese Kommission, über deren Organismus und Instruktion der Referent eventuell dem Ministerrat seine näheren Anträge zur Kenntnis zu bringen gedächte, würde durchaus nicht den Charakter eines maßgebenden Beratungskörpers, sondern nur einer Versammlung von Vertrauensmännern, einer Expertise, erhalten.

Der Finanzminister bemerkte, zur Einführung der als eine Notwendigkeit anerkannten Reform des österreichischen Zollwesens gebe es zwei Wege, 1. der isolierte Vorgang im Wege der Gesetzgebung, und 2. der Abschluß von Zoll- und Handelsverträgen mit fremden Staaten. Der zweite Weg ist unseren Verhältnissen und den politischen sowie merkantilen Interessen der angemessenste, zumal er Gelegenheit gewährt, Zugeständnisse für unsere landwirtschaftliche und industrielle Produktion zu erwirken. Die vom Leiter des Handelsministers gestellten Anträge beruhen auf der Voraussetzung, daß die österreichische Regierung diesen zweiten Weg einschlagen werde, und nach der vorausgegangenen langen Erörterung der sechs Punkte wolle sich Minister Edler v. Plener darauf beschränken, denjenigen Punkt zu beleuchten, bezüglich welchem seine Meinung von der des Referenten wesentlich abweicht, und dies ist die neuerliche Überprüfung des Novembertarifs durch eine Enquetekommission. Der Finanzminister finde dieselbe nicht nur nicht notwendig, sondern in dem gegenwärtigen Stadium sogar schädlich. Nicht notwendig, da ja der Tarifsentwurf bereits durch die Handels- und Gewerbskammern und Landwirtschaftsgesellschaften, durch Männer der Wissenschaft und Zollorgane eindringlich begutachtet worden ist und diese Gutachten durch die mit Fachmännern verstärkte Zollkommission gründlich durchberaten wurde, so daß eine weitere Vermehrung des vorhandenen, reichlichen Materials vollkommen entbehrlich erscheint. Solche Enqueten verursachen stets eine Agitation in den bezüglichen Kreisen, die Experten machen Übergriffe und werden sehr unbequem für die Regierung, wie man es im Jahre 1851 an dem Zollkongreß erfahren hat14, obgleich damals die Verhältnisse minder gespannt waren als jetzt. Die neuerliche „Expertise“ werde einen großen Zeitverlust nach sich ziehen und dennoch den Reichsrat nicht abhalten, sich eine eigene Enquetekommission zusammenzusetzen, von der er ein „unabhängigeres Urteil“ erwarten wird als von den durch die Regierung gewählten Experten. Man sage nicht, daß zur Gewinnung an Zeit die Enquete während der Dauer der Verhandlungen mit dem Ausland stattfinden könnte, denn es sei ja offenbar nicht tunlich, die Grundsätze des neuen Zolltarifs || S. 66 PDF || in Wien von einer Kommission unter dem Vorsitz des Ministers noch diskutieren zu lassen, während man bei fremden Höfen bereits mit Vorschlägen in Zollangelegenheiten auftritt. Aus diesen triftigen Gründen müßte sich der Finanzminister gegen den Antrag Punkt 6 erklären. eWas die Verhandlungen mit Frankreich betrifft, so dürfte allerdings zu hoffen sein, daß selbe zur Beseitigung des Artikels 31 führen werden, indem Frankreich durch die mittels eines Vertrages mit Österreich zu erzielenden Begünstigungen auch seinerseits zu Konzessionen gegen Österreich geneigt und zu Einräumung von Ausnahmen zum Artikel 31 zugunsten Österreichs zu stimmen sein wird. Jedenfalls ist es notwendig, unserem Bevollmächtigten dafür bestimmte Instruktionen zu erteilen, und Votant behalte sich vor, seinerzeit darüber seine Meinung sonders auszusprechene Was die Verhandlungen mit Frankreich betrifft, so dürfte allerdings zu hoffen sein, daß selbe zur Beseitigung des Artikels 3115 führen werden, indem Frankreich durch die mittels eines Vertrages mit Österreich zu erzielenden Begünstigungen auch seinerseits zu Konzessionen gegen Österreich geneigt und zu Einräumung von Ausnahmen zum Artikel 31 zugunsten Österreichs zu stimmen sein wird. Jedenfalls ist es notwendig, unserem Bevollmächtigten dafür bestimmte Instruktionen zu erteilen, und Votant behalte sich vor, seinerzeit darüber seine Meinung sonders auszusprechen. Der Polizeiminister ist mit den Anträgen Punkt 1 bis 5 einverstanden, erklärt sich aber gleichfalls gegen die Vornahme einer wiederholten Enquete, welche ungeachtet aller Beschleunigungsversuche, nur sehr langsam fertig werden würde, sodaß eine kostbare Zeit zu den dringenden Verhandlungen mit Preußen, wohl bis über den Termin des 1. Oktober 1864 hinaus, verloren ginge. Der Staatsminister und Minister Graf Esterházy vereinigten sich ebenfalls mit den Anträgen des Referenten 1 bis 5, jedoch nicht mit der neuerlichen Enquete. Minister Ritter v. Hein erklärte sich gegen die Negozierung von Handels- und Zollverträgen in diesem Augenblicke und hielte es für das beste, wenn Österreich, ohne Opfer zu bringen und sich irgend zu binden, sich sein eigenes Zollsystem, mit ausschließender Berücksichtigung seines Vorteils, im Wege der Gesetzgebung bilden würde. Ist dies zustande gebracht, so möge man mit dem Auslande zur Vornahme von Änderungen der Zollsätze im beiderseitigen Interesse verhandeln. fEr halte diese Ansicht umso mehr fest, als nach seiner Meinung durch die jetzt anzuknüpfenden Negoziationen eine Änderung des Artikels 31 des preußisch-französischen Handelsvertrages nicht werde erreicht werden, ferner Österreich ohnehin die Vorteile der allgemeinen Tarifsermäßigung des Zollvereins genießen könne, ohne Opfer zu bringen, und endlich sich der Reichsrat selbst durch den Abschluß eines Handelsvertrages nicht bestimmt finden dürfte, Tarifpositionen, die er für nachteilig hält, bloß des Handelsvertrages wegen, also gleichsam gezwungenerweise anzunehmenf . Der Marineminister trat dem Finanzminister bei, zumal es leichter ist, mit einem bereits verabredeten Zollvertrage vor den Reichsrat zu treten, als mit der Diskussion der Zollsätze vor dem Parlament zu beginnen und dann erst zu unterhandeln. Dieser Vorgang wird daher auch faktisch insgemein eingehalten.

|| S. 67 PDF || Nachdem auch der Kriegsminister und der ungarische Hofkanzler sich im Sinne des Finanzministers ausgesprochen hatten, konstatierte der vorsitzende Minister , daß der Beschluß der Stimmenmehrheit in diesem Sinne erfolgt sei16.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 16. August 1864. Praes[entatum]. 17. August [1864]. Rechberg.