MRP-1-5-08-0-18640525-P-0474.xml

|

Nr. 474 Ministerrat, Wien, 25. Mai 1864 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 28. 5.), Rechberg, Mecséry (BdE. fehlt), Schmerling, Plener, Esterházy; BdR. Rechberg 8. 6.

MRZ. 1278 – KZ. 1669 –

Protokoll der am 25. Mai 1864 unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer abgehaltenen Ministerkonferenz.

[I.] Österreichisch-preußische Vorschläge zur Beilegung der schleswig-holsteinischen Angelegenheit; Vergütung der Kriegskosten; Verlängerung des Waffenstillstandes

Nachdem der Minister des Äußern einen kurzen Rückblick auf die Haltung Österreichs in der schleswig-holsteinischen Angelegenheit geworfen hatte, referierte er über den dermal plötzlich bei den Teilnehmern der Londoner Konferenz eingetretenen Meinungsumschwung1.

Während die Westmächte früher die Integrität des dänischen Staates um jeden Preis verteidigen zu wollen schienen, läßt man jetzt die Integrität gänzlich fallen. Selbst Dänemark zeigt sich geneigt, lieber einen Teil seines Territoriums völlig abzutreten als sich mit einer bloßen Personalunion der Herzogtümer zu begnügen. Obgleich Österreich bis jetzt die Treue den Verträgen – und somit auch dem Londoner Vertrage2 – hochgehalten hat, wäre es doch gänzlich unzeitig, jetzt noch diesen Vertrag gegen den Willen der übrigen Paziszenten und insbesondere des Hauptinteressenten – Dänemark – durchführen zu wollen. Dies zugegeben, frägt sich nur: Mit welchen Vorschlägen sollen Österreich und Preußen auftreten, um die nordischen Wirren zu einem gedeihlichen Ende zu bringen und künftigen Komplikationen wie auch nachteiligen Konsequenzen vorzubeugen? Die Berufung des Herzogs F[riedrich] von Augustenburg auf den neu zu bildenden deutschen Bundesstaat würde zugleich den Beifall Deutschlands erhalten und allen preußischen Annexionsbestrebungen ein Ziel setzen. Diese Berufung würde auch die ominöse Vornahme einer Volksabstimmung in den Herzogtümern entbehrlich machen. Andererseits würde die Anerkennung des Nationalitätenprinzips von unserer Seite dadurch umgangen, daß die Abtretung von Nordschleswig nicht aus dem Titel der dänischen Nationalität, sondern als Tauschobjekt für das unzweifelhaft zu Dänemark gehörige und nunmehr mit Holstein zu vereinigende Herzogtum Lauenburg stattfände. Letzteres ist nämlich vom Wiener Kongreß als Ersatz für den Verlust Norwegens mit Dänemark vereinigt worden. Die deutschen Großmächte verlangen sohin bei der Konferenz ganz Schleswig und willigen nur gegen Abtretung Lauenburgs in die Abtrennung von Nordschleswig, wobei die Richtung der Demarkationslinie zudem nicht nach Sprachgrenzen, sondern nach strategischen Rücksichten gezogen werden soll. Durch exklusive Vertretung des Rechtsstandpunktes kommt man || S. 4 PDF || in der schleswig-holsteinischen Sache nur sehr spät oder gar nicht zum Schlusse. Es ist daher angezeigt, sich jetzt mehr auf den politischen Standpunkt zu stellen und die unerwartet günstigen Chancen für eine friedliche und Deutschland zufriedenstellende Lösung der heiklen Sache nicht unbenützt zu lassen. Wenn Rußland und Oldenburg, als die nächsten Anwärter, den Herzog v. Augustenburg anerkennen wollen, so ist kein Grund mehr, dem Fait accompli seiner Sukzession unsererseits die Anerkennung zu versagen. Während wir diese unsere Anschauungen über die Behandlung der fraglichen Angelegenheit in einer Note an das preußische Kabinett entwickelten3, richtete das letztere an uns seine spontan beschlossenen, gleichartigen Anträge4. Hiemit ist also das einträchtige Vorgehen in der Londoner Konferenz gesichert.

Im Lauf der hierüber in der Ministerkonferenz gepflogenen Besprechung erklärten sich sämtliche Stimmführer mit den Anträgen des Ministers Grafen Rechberg einverstanden, wobei der Staatsminister jedoch den Wunsch aussprach, es möge durch Erwirkung der Verzichte von den näheren Agnaten auch der Rechtsstandpunkt neben dem politischen möglichst gewahrt werden. Der Polizeiminister , hiemit einverstanden, bemerkte, daß, wenn die Deutsche Bundesversammlung die Sukzession des Herzogs von Augustenburg einstimmig anerkennt, damit auch implicite die Zustimmung der zu den Agnaten gehörigen deutschen Fürstenhäuser erteilt wird.

In bezug auf die Vergütung der Exekutions- und Kriegskosten5 äußerte Minister Graf Rechberg , daß dieselben billigerweise nicht von Dänemark begehrt werden können, welches ohnehin einen beträchtlichen Teil seines Territoriums verlieren soll. Dagegen erscheinen die Herzogtümer, in deren Interesse dieser Aufwand gemacht wurde, vollkommen berufen und nach der Wohlhabenheit ihrer Bevölkerung auch ganz in der Lage, die diesfällige Schuld von etwa 36 Millionen im ganzen auf ihr wenig belastetes Ärar zu nehmen und allmählich zu tilgen. Unter jenem Gesamtbetrag befindet sich die Forderung Österreichs mit 12 Millionen, d. i. 7 Millionen alte Forderung aus dem Titel der ersten Okkupation6 und 5 Millionen neue Forderung für die jetzigen kriegerischen Operationen, ungerechnet die Vergütung, die uns für das Exekutionskontingent aus der Bundesmatrikelkasse zukommt, welche letztere sich wieder an die Herzogtümer zu halten hat.

Der Finanzminister Edler v. Plener legte das größere Gewicht auf die explizite Anerkennung der ältern und neuern Forderung Österreichs, und zwar für Armee- und Marineauslagen. Hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten, namentlich der Termine, könne man sich den Herzogtümern gegenüber kulant zeigen, worauf Graf Rechberg erwiderte, daß er seine Instruktion an unseren Bevollmächtigten in diesem Sinne erlassen werde. bDer Finanzminister wurde angewiesen und sicherte zu, sich sogleich mit den Ministern des Kriegs und der Marine wegen genauer Bezifferung der Kosten der gegenwärtigen Expedition zu Land und zur See, dann der Kosten des Rückmarsches und der Rückfahrt sowie des Ersatzes für Abnützungen, Verluste und Havarien in das Einvernehmen zu setzen und das Ergebnis schleunigst dem Herrn Minister des Äußern mitzuteilena Der Finanzminister wurde angewiesen und sicherte zu, sich sogleich || S. 5 PDF || mit den Ministern des Kriegs und der Marine wegen genauer Bezifferung der Kosten der gegenwärtigen Expedition zu Land und zur See, dann der Kosten des Rückmarsches und der Rückfahrt sowie des Ersatzes für Abnützungen, Verluste und Havarien in das Einvernehmen zu setzen und das Ergebnis schleunigst dem Herrn Minister des Äußern mitzuteilen,7.

Schließlich erwähnte der Minister des Äußern , wir seien mit Preußen übereingekommen, auf den demnächst bei der Londoner Konferenz einzubringenden Antrag wegen Verlängerung des Waffenstillstandes einzugehen, jedoch nur unter der Bedingung, daß der Wiederaufnahme der Feindseligkeiten eine zweimonatliche Kündigung vorausgehe, um den österreichischen und preußischen Kauffahrern die Zeit zu lassen, sich in Sicherheit zu bringen. Dänischerseits dürfte man aber nicht ohne Schwierigkeiten auf diese Bedingung eingehen, da dort die Kriegspartei noch nicht besiegt ist8.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 6. Juni 1864. Praes[entatum]. 8. [Juni 1864.] Rechberg.