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Nr. 462 Ministerrat, Wien, 12. April 1864 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 15. 4.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Lichtenfels, Esterházy; BdR. Erzherzog Rainer 22. 4.

MRZ. 1266 – KZ. 1153 –

Protokoll II des zu Wien am 12. April 1864 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Rainer.

[I.] Verlautbarung des mit dem Kaiser von Mexiko am 9. April 1864 abgeschlossenen Familienpaktes

Se. k. k. Hoheit der den Vorsitz führende durchlauchtigste Herr Erzherzog brachte die Frage zur Beratung, ob und wie der von Sr. k. k. apost. Majestät am 9. d. M. zu Miramare gemeinsam mit Allerhöchstihrem Herrn Bruder Erzherzog Ferdinand Maximilian, jetzt Se. Majestät Kaiser Maximilian I. von Mexiko, vollzogene Familienpakt zu verlautbaren wäre1.

Der Minister des kaiserlichen Hauses Graf Rechberg äußerte, daß die in der „Wiener Zeitung“ bereits erschienene Notiz über den Vollzug des Familienpaktes2 vorderhand vollkommen genüge, die eigentliche Publikation aber dem || S. 321 PDF || Zeitpunkt vorzubehalten wäre, wo der Reichsrat wieder zusammentritt3. Es wären nämlich dann den beiden Häusern des Reichsrates vidierte Abschriften des Familienpaktes vorzulegen, mit dem Vorbehalte, wie der Staatsminister beifügte, im Original Einsicht zu nehmen. Diese beiden Minister glaubten auch, daß die Absicht der Regierung zur Beseitigung von Zweifeln über diesen, das öffentliche Interesse lebhaft in Anspruch nehmenden Gegenstand4 sofort in dem offiziellen Teile der „Wiener Zeitung“ auszusprechen wäre. Als Minister Graf Esterházy beantragt hatte, es solle die Absicht der Mitteilung des Familienpaktes nicht bloß an den Reichsrat, sondern auch an die Landtage von Siebenbürgen, Ungarn und Kroatien ausgesprochen werden, erwiderte der Staatsratspräsident , daß eine solche Mitteilung an den ungarischen Landtag nach seiner auch vom Minister Grafen Nádasdy geteilten Meinung aseinerzeit allerdings weder geschehen müsse, daß es ihm jedoch am rätlichsten scheine, sich derzeita noch eines Ausspruchs über die künftige Mitteilung zu enthalten, um den beim Zusammentreten eines Landtages zu fassenden Beschlüssen nicht vorzugreifen. Es könne sich übrigens nur um eine Kenntnisnahme, nicht um eine landtägliche Approbation des Familienpaktes handeln. Minister Graf Esterház erwiderte, er betrachte die Vorlage des Paktes an den ungarischen Landtag ebenfalls nicht als eine Verpflichtung der Krone, wohl aber als eine aus den höchsten Staatsrücksichten gebotene Maßregel, um nämlich durch die Inartikulierung des Vertrages oder durch einstweiligeb Niederlegung einer Abschrift desselben im Regnicolar5 sowie im Hofkanzleiarchiv6 allen möglichen Komplikationen und Zweifeln vorzubeugen. Die Verständigung Ungarns durch die bloße Vorlage an den Reichsrat nach der Kontenzierungstheorie als vollzogen zu betrachten, dürfte nicht angehen und es sei vorauszusehen, daß selbst der siebenbürgische Landtag um die Bekanntgebung des Familienpaktes einschreiten wird.

Schließlich vereinigte man sich zu dem Beschlusse, daß dermal eine Verlautbarung des Familienpaktes von Seite der österreichischen Regierung nicht Platz zu greifen hätte, sondern sich darauf zu beschränken wäre, demnächst in einem offiziellen Zeitungsartikel zu erklären, „der Familienpakt vom 9. April d. J. werden den berufenen Vertretungskörpern der Monarchie zur Kenntnisnahme mitgeteilt werden“7. Dies werde genügen, || S. 322 PDF || um das Publikum über die diesfälligen Intentionen der Regierung zu beruhigen. Eine vorschnelle Verlautbarung der Bestimmungen des Familienpaktes von mexikanischer Seite schien nicht zu besorgen8.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 22. April 1864. Empfangen 22. April 1864. Erzherzog Rainer.