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Nr. 460 Ministerrat, Wien, 31. März 1864 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Mecséry; BdE. und anw. (Mecséry 2. 4.), Schmerling, Lasser, Plener, Esterházy, Hein, Franck, Kalchberg (nur bei I anw.); abw. Erzherzog Rainer, Rechberg, Nádasdy, Burger, Lichtenfels, Forgách; BdR. Erzherzog Rainer 21. 4.

MRZ. 1264 – KZ. 1149 –

Protokoll des zu Wien am 31. März 1864 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze des Polizeiministers Freiherrn v. Mecséry.

I. Staatsgarantie für die Prag-Egerer Eisenbahn

Der Leiter des Handelsministeriums, Sektionschef Baron Kalchberg , referierte über das Gesuch des Grafen Eugen Czernin und Genossen um Erwirkung der Konzession zum Bau einer Eisenbahn von Prag über Karlsbad gegen Eger mit der Staatsgarantie für die 5% Interessen des Baukapitals per 17,000.000 fl. im Betrag von || S. 310 PDF || 850.000 fl. Silber sowie die jährliche Amortisierungsquote1. Das für Eisenbahnangelegenheiten niedergesetzte Ministerialkomitee hat sich für die Ablehnung des Ansinnens um Erwirkung einer Zinsengarantie ausgesprochen2. Da aber politische Rücksichten geltend gemacht wurden und sich eine parlamentarische Agitation dafür vorbereitet, übermittelte der Leiter des Handelsministeriums vor Hinausgabe einer Erledigung im Sinn des Kommissionsbeschlusses das Konzessionsgesuch dem Finanzminister mit dem Ersuchen, die Zulässigkeit des gestellten Begehrens aus finanziellen Gesichtspunkten einer eindringlichen Prüfung zu unterziehen und auch zu erwägen, ob der Gegenstand nicht auch der Entscheidung des Ministerrates anheimzugeben wäre3.

Der Finanzminister erwiderte hierauf, daß und aus welchen Gründen ihm die Gewährung der angesuchten Staatsgarantie vom finanziellen Standpunkte als unzulässig erscheine. Gegen den Antrag, die Sache im Ministerrate vorzubringen, walte kein Anstand ob4. Sektionschef Baron Kalchberg wendete sich hierauf zur Beleuchtung der Gründe, welche für und gegen die Staatsgarantie geltend gemacht wurden. Dieselben sind im wesentlichen: a) für, daß die Bahn in nationalökonomischer Beziehung für den Verkehr Böhmens im Inneren und mit dem Ausland sehr vorteilhaft sein, dabei relativ wenig kosten würde, und die Staatsgarantie bei der unzweifelhaften Rentabilität der Bahn kaum in Anspruch genommen werden dürfte; b) dagegen, weil die Herstellung dieses Schienenweges wohl für die dabei unmittelbar beteiligten Gebiete sehr nützlich sei, keineswegs aber ein Bedürfnis für das gesamte Reich erfülle, weil weder besondere finanzielle noch militärische und politische Rücksichten die Bahn als eine staatliche Notwendigkeit erscheinen lassen; weil bereits an der böhmischen Westbahn eine Parallelbahn vorhanden ist, durch welche die Verbindung Egers und Prags sich wird bewirken lassen; und weil endlich das Unternehmen sich als so rentabel darstellt, daß es auch ohne Staatsgarantie zustandekommen dürfte. Diese Gegengründe erscheinen dem Referenten von solchem Gewichte, daß sich ein Antrag auf Gewährung der Staatsgarantie in diesem Falle nur durch das Vorhandensein politischer Momente rechtfertigen ließe. Sofern nur die letzteren den Ausschlag geben, würde Baron Kalchberg beantragen, das vorliegende Gesuch in bezug auf den Subventionspunkt nicht absolut zurückzuweisen, sondern die Geneigtheit auszusprechen, dasselbe vor den Reichsrat zu bringen. In den eventuellen reichsrätlichen Verhandlungen wäre aber die Bitte von der Regierung nicht mit besonderer Wärme zu bevorworten, der Exemplifikationen wegen. Die Frage wegen Subventionierung der Egerer Bahn führte den Leiter des Handelsministeriums auf die allgemeine Frage der Subventionierung von Bahnen aus Landesmitteln, worüber bereits in mehreren Landtagen Anregungen vorgekommen || S. 311 PDF || sind5. Nach seiner Meinung müsse wegen Unzulänglichkeit des Staatsschatzes der Unterstützung aus Landesmitteln das Wort geredet werden. Allein diese Unterstützung dürfte nicht im Wege einer kostbaren und verwickelten Zinsengarantie, sondern weit entsprechender durch Abtretung von Grund und Boden, Übernahme von Erdarbeiten, Lieferung von Holz- und Eisenmaterial, Beistellung von Betriebsmitteln geschehen. Der vorsitzende Polizeiminister bemerkte, die vom Referenten in zweiter Linie besprochen genannte Frage der Bahnsubventionierungen aus Landesmitteln sei wohl zur meritorischen Erwägung im Ministerrat heute noch nicht reif, und die bevorstehende Beschlußfassung werde sich nur auf den konkreten Fall der für die Prag-Egerer Bahn angesprochenen Zinsengarantie zu beschränken haben. Der Finanzminister äußerte, er könne sich, was diese letztere betrifft, nur auf seine in der Note an das Handelsministerium motivierte Meinung berufen6, daß sich die Subventionierung dieser „Landesstraße“ aus Reichsmitteln finanziell nicht rechtfertigen lasse, und der Minister müsse sich umsomehr für eine, wenn auch schonende, Ablehnung des bezüglichen Ansinnens erklären, als dem Vernehmen nach bereits ein Bewerber um dieselbe Konzession aufgetreten ist, der keine Staatsgarantie in Anspruch nimmt. Sektionschef Baron Kalchberg gab hierüber die faktische Aufklärung, daß Cramer-Klett aus Bayern, welcher ein Projekt für dieselbe Bahnlinie gemacht hat, bis jetzt noch nicht um eine Konzession, sondern bloß um die vorläufige Bewilligung zur Vornahme der Traissierungsarbeiten eingekommen ist7, und in diesem Stadium der Verhandlung von einer Zinsengarantie begreiflich keine Rede sein kann. Der Staatsminister hob die politischen Rücksichten heraus, welche die Staatsverwaltung auffordern, das Zustandekommen dieser hauptsächlich die deutsch bevölkerten Teile Böhmens durchziehenden und von der dortigen Bevölkerung lebhaft gewünschten Eisenbahn nach Tunlichkeit zu fördern. Will man sie als Landesbahn behandeln, so kann sie ihre Subvention nur aus dem böhmischen Landesfonds ansprechen, und daß dieser Anspruch von der tschechischen Majorität im Landtage zurückgewiesen werden würde, ist kaum zu bezweifeln. Bevor aber die Regierung diese Bahn ihrem Schicksale überläßt, erscheint es angezeigt, genau zu prüfen, ob sich denn nicht genügende Anhaltspunkte finden lassen, um sie als eine Reichsbahn zu behandeln und sohin dem Reichsrat zur Subvention aus Staatsmitteln zu empfehlen. Der Staatsminister glaube – ja! Denn durch den Anschluß derselben an die bayrischen Bahnen von Schwandorf und Hof, dann die sächsische Bahn von Plauen, tritt sie mit den großen deutschen Verkehrslinien in Verbindung und wird dadurch selbst zu einer wichtigen Verkehrslinie des Reiches. Dieser Gesichtspunkt dürfte z. B. im Reichsrate mit umsomehr Erfolg geltend gemacht werden können, als der Reichsrat selbst die Czernowitzer Bahn, obleich sie vorderhand noch an keine große ausländische Bahn anknüpft, als Reichsbahn anerkannt und subventioniert hat8. || S. 312 PDF || Bei diesem Verhältnisse, und da es sich zudem tatsächlich nur um geringe oder vielleicht selbst gar keine effektiven Zahlungen aus dem Staatsschatze handeln wird, stelle der Staatsminister den Antrag, der Ministerrat wolle beschließen, daß die Regierung zur Zustandebringung des Baues der Prag-Egerer Reichseisenbahn seinerzeit dem Reichsrate Vorlagen bezüglich einer Zinsengarantie zu machen habe. Der Finanzminister bemerkte, daß aus der Eigenschaft dieser Bahn als Staatsstraße noch nicht die Notwendigkeit zur Bewilligung einer Subvention ab aeraris absolut hervorgehe, aindem die Notwendigkeit der Bahn selbst keine so dringende, durch Rücksichten des öffentlichen Wohles geforderte ist, um eine neue Belastung des derzeit bereits mit jährlich acht Millionen für Subventionen bebürdeten Staatsschatzes rechtfertigen zu können. Bei Lemberg–Czernowitz lag ein dringendes Bedürfnis nach der Eisenbahn vor. In Böhmen haben wir bereits die Verbindung von Prag mit Eger. Die künftige Bahn Prag–Karlsbad-Eger wird zur bereits bestehenden Verbindung nur eine Parallelbahn sein. Übrigens werden für dieselbea indem die Notwendigkeit der Bahn selbst keine so dringende, durch Rücksichten des öffentlichen Wohles geforderte ist, um eine neue Belastung des derzeit bereits mit jährlich acht Millionen für Subventionen bebürdeten Staatsschatzes rechtfertigen zu können. Bei Lemberg–Czernowitz lag ein dringendes Bedürfnis nach der Eisenbahn vor9. In Böhmen haben wir bereits die Verbindung von Prag mit Eger. Die künftige Bahn Prag–Karlsbad-Eger wird zur bereits bestehenden Verbindung nur eine Parallelbahn sein. Übrigens werden für dieselbe vielleicht neue Bewerber bauftreten, die auf die Garantie Verzicht leistenb . Minister Ritter v. Lasser vereinigte sich mit dem Antrage des Staatsministers, nachdem die Eigenschaft der Bahn als Reichsstraße nachweisbar sei. Für die Landesbahnen sei in den meisten Kronländern nur wenig Unterstützung aus den Mitteln der Landesfonds zu erwarten, nachdem dieselben meist keine anderen Quellen haben als Zuschläge zu den direkten Steuern, welche letztere aus staatlichen Rücksichten nicht so hoch gespannt werden dürfen. Minister Ritter v. Hein trat ebenfalls dem Staatsminister völlig bei. Die Egerer Bahn, welche im Westen andere Ausläufer hat als die böhmische Westbahn, wird durch die letztere keineswegs entbehrlich und hat wohl auch nicht minder Anspruch auf eine Reichsunterstützung als diese letztere. cDie vom Staatsminister hervorgehobenen politischen Gründe dürfen umsoweniger aus dem Auge verloren werden, als die finanziellen Rücksichten, wie der Herr Finanzminister und Vertreter des Handelsministeriums selbst zugestehen müssen, der Zinsengarantie für diese Bahn nicht hinderlich sein können, da das Anlagekapital niedriger als bei jeder anderen garantierten Bahn sein und diese Bahn voraussichtlich niemals in die Lage kommen werde, eine Zinsenzahlung vom Staate in Anspruch zu nehmen. Die Staatsgarantie werde hier nur gefordert, um das, wegen inländischen Kapitalmangels, unvermeidlich nötige ausländische Kapital heranzuziehen. Der Staat werde, während er voraussichtlich keine Auslagen hat, bloß durch die Garantie nach einer Reihe von Jahren in das Eigentum einer Bahn gelangen und schon derzeit das rasche Zustandekommen einer Bahn ermöglichen, die, strategisch wichtig, auch für das Güterleben ganz Österreichs von hoher Wichtigkeit ist, indem diese Bahn auf der kürzesten Linie die östlicheren Teile des Reiches, Schlesien, Mähren, Galizien, Nordungarn mit Süd- und Westdeutschland in Verbindung setzt. Hat man der Pardubitz-Reichenberger Bahn die Garantie gewährt, so dürfe man die Prag-Karlsbad- Egerer, die auch für den Personenverkehr sehr frequent werden wird, die Garantie nicht verweigern. Am wenigsten wäre es aber rätlich, diese 24 Meilen lange, so wichtige Bahn durch Verweigerung einer voraussichtlich nichts kostenden Zinsengarantie zu einer Landesbahn werden zu lassen und so das künftige Eigentumsrecht an dieser Bahn aus den Händen zu gebenc Die vom Staatsminister hervorgehobenen politischen Gründe dürfen umsoweniger aus dem Auge verloren werden, als die finanziellen Rücksichten, wie der Herr Finanzminister und Vertreter des Handelsministeriums selbst zugestehen müssen, der Zinsengarantie für diese Bahn nicht hinderlich sein können, da das Anlagekapital niedriger als bei jeder anderen garantierten Bahn sein und diese Bahn voraussichtlich niemals in die Lage kommen werde, eine Zinsenzahlung vom Staate in Anspruch zu nehmen. Die Staatsgarantie werde hier nur gefordert, um das, wegen inländischen Kapitalmangels, unvermeidlich nötige ausländische Kapital heranzuziehen. Der Staat werde, während er voraussichtlich keine Auslagen hat, bloß durch die Garantie nach einer Reihe von Jahren in das Eigentum einer Bahn gelangen und schon derzeit das rasche Zustandekommen einer Bahn ermöglichen, die, strategisch wichtig, auch für das Güterleben ganz Österreichs von hoher Wichtigkeit ist, indem diese Bahn auf der kürzesten Linie die östlicheren Teile des Reiches, Schlesien, Mähren, Galizien, Nordungarn mit Süd- und Westdeutschland in Verbindung setzt. Hat man der Pardubitz-Reichenberger Bahn die Garantie gewährt10, so dürfe man die Prag-Karlsbad- Egerer, || S. 313 PDF || die auch für den Personenverkehr sehr frequent werden wird, die Garantie nicht verweigern. Am wenigsten wäre es aber rätlich, diese 24 Meilen lange, so wichtige Bahn durch Verweigerung einer voraussichtlich nichts kostenden Zinsengarantie zu einer Landesbahn werden zu lassen und so das künftige Eigentumsrecht an dieser Bahn aus den Händen zu geben. Cramer-Klett ist nicht als ein ernstlicher Bauunternehmer oder Gesellschaftsbegründer zu betrachten. Er agitiert nur für das Zustandekommen einer Eisenbahn, wobei er durch Lieferung von Betriebsmitteln viel gewinnen kann. Auch der Kriegsminister war mit der beantragten Vorlage an den Reichsrat einverstanden, sofern sich kein Unternehmer findet, der die Prag–Egerer Bahn ohne Subvention ausführt. Nachdem der den Vorsitz führende Polizeiminister den Ministerratsbeschluß nach dem Antrage des Staatsministers ausgesprochen hatte, bemerkte der Leiter des Handelsministeriums , es scheine ihm angezeigt, diesen Beschluß vorderhand pro domo zu behalten, ohne den Konzessionswerbern schon jetzt darüber etwas zu sagen. Im Laufe der längeren Verhandlungen über das Konzessionsgesuch werden die Bittsteller selbst auf die Garantie des Ärars zurückkommen, und um hierüber verhandeln zu können, bedürfe das Handelsministerium dbei der im Mittel liegenden negativen Äußerung des Finanzministersd eine Ermächtigung, welche vielleicht schon in dem heutigen Beschluß gelegen wäre, zumal derselbe durch die Ah. Kenntnisnahme vom Protokoll die Ah. Genehmigung erhielte. Gestützt auf diese Ermächtigung könnte das Handelsministerium, sofern eine Subvention unvermeidlich wäre, die mindest lästige Modalität ausmitteln. Der vorsitzende Polizeiminister äußerte, der soeben gefaßte Beschluß enthalte nicht bloß eine Ermächtigung zum Verhandeln über eine Subvention, sondern er setze auch fest, was zu geschehen hat, wenn die Subventionsverhandlung mit dem Proponenten geschlossen ist. Über den vom Minister Ritter v. Lasser gemachten Vorschlag, daß das Handelsministerium in betreff der fraglichen Zinsengarantie sofort einen au. Vortrag zu erstatten hätte, erwiderte der Finanzminister , daß die Verhandlung ihm dazu noch durchaus nicht reif erscheine. Ein solcher Vorgang würde ganz gegen die bisherige Übung streiten. eBei dem Antrage auf Zinsengarantie muß doch das Baukapital, der Zinsfuß, die Amortisationsquote zweifellos festgestellt sein. An allem diesem fehlt es im vorliegenden Falle. Es ist demnach bei dem Mangel aller Grundlagen die Hervorrufung einer Ah. Entschließung nicht am Platzee . Der Staatsminister dagegen trat dem Minister Ritter v. Lasser bei, indem durch diese Vortragserstattung und die darüber erfließende Ah. Resolution die weiteren Stadien nicht präjudiziert, sondern nur die Egerer Bahn als Reichsbahn erklärt und dem Handelsministerium die Ermächtigung erteilt wird, auf Verhandlungen über eine mindest lästige Subventionierung unter Vorbehalt der Ah. Genehmigung und der sohin stattfindenden verfassungsmäßigen Behandlung einzugehen. Sektionschef Baron Kalchberg bestätigte die Bemerkungen des Finanzministers über die bisherige Gepflogenheit in ähnlichen Fällen und fügte bei, das Handelsministerium habe sich bisher ermächtigt gehalten, über Gesuche um Subventionen an Bahngesellschaften auch ohne besondere Ah. Ermächtigung vorläufig zu || S. 314 PDF || verhandeln. Minister Ritter v. Hein trat dem Staatsminister bei und glaubte, daß die Bittsteller von dem Ah. Beschluß zu unterrichten wären11, f .

II. Niederösterreichische Gemeindeordnung; Auflösung des dalmatinischen Landtages

Der Staatsminister brachte zur Konferenzkenntnis, daß Se. k. k. apost. Majestät über seinen au. Antrag geruht haben, dem niederösterreichischen Gemeindegesetze die Ah. Genehmigung zu erteilen12 und die Auflösung des dalmatinischen Landtages wegen vorgreifender Beschlüsse desselben Ah. auszusprechen13.

III. Rehabilitierung Franz Schuselkas zum Landtagsabgeordneten

Der Staatsminister erörterte umständlich die Gründe, welche dafür sprechen, daß Schuselka, welcher wegen eines Preßvergehens seiner Stelle als niederösterreichischer Landtagsabgeordneter verlustig geworden ist14, aus Ah. Gnade rehabilitiert wurde. Diese Gründe sind im wesentlichen, 1. daß der inkriminierte Zeitungsartikel weder böswillig noch gefährlicher Natur war; 2. daß Schuselka durch das Gericht in erster Instanz losgesprochen worden war; 3. daß durch die auch vom Landtage gutgeheißene Ausschließung des Schuselka aus der Landesvertretung dem Gesetze bereits Genüge geleistet wurde15; 4. daß Schuselka selbst, weit entfernt gegen die Ausschließung zu protestieren und sie zu einer politischen Märtyrerkrone auszubeuten, der erste freiwillig in seinem Journal erklärte, er betrachte sich nach dem Gesetze als des Mandats verlustig16; 5. endlich, daß der Mehrgenannte sich einem von drei Landtagsmitgliedern angebrachten Gnadengesuche angeschlossen habe und seine Ag. Rehabilitierung mit schuldigem Dank annehmen würde17.

Gegen den vom Staatsminister hiernach zu stellen beabsichtigten au. Gnadenantrag wurde von keiner Seite eine Einwendung erhoben18.

IV. Mehrerfordernis für das Armeekorps in Schleswig-Holstein

Der Kriegsminister referierte über den Bedarf einer Nachtragsdotation für das österreichische Kontingent in Schleswig–Holstein auf Grundlage eines neuen für die Periode vom 1. Februar bis 31. Dezember 1864 verfaßten Präliminars19. Nachdem der Finanzminister erklärt hatte, zu seiner genauen Information noch weitere Daten zu benötigen, forderte der den Vorsitz führende Polizeiminister den Kriegsminister auf, sich zur Klarstellung der Verhältnisse mit dem Finanzminister ins Einvernehmen zu setzen und seinerzeit diesfalls wieder im Ministerrate zu referieren20.

V. Versetzung der Monturökonomiehauptkommission von Stockerau nach Brünn

Der Kriegsminister besprach die Versetzung der Monturökonomiehauptkommission von Stockerau nach Brünn und die Bedeckung des für den Bau des diesfalls erforderlichen Gebäudes erforderlichen Kostenaufwandes. Nachdem der Staatsminister sich bereits bei der schriftlichen Verhandlung des Gegenstandes mit der vom Kriegsministerium beantragten Maßregel einverstanden erklärt hatte21, und der Finanzminister die Zustimmung im heutigen Ministerrat abgab, entfiel nach der Bemerkung des Vorsitzenden die Notwendigkeit eines eingehenden Referates und der Beschlußfassung im Ministerrate22.

VI. Verwendung der bei Auszahlung von Depots der Finanzverwaltung anfallenden Überschüsse

Bei den Depotgeschäften, welche die Finanzverwaltung zur Deckung eines momentanen Geldbedarfes zuweilen zu machen in der Lage war, übersteigt der Wert des Pfandes mehr oder weniger jenen des erhaltenen Vorschusses, so daß sich bei Rückzahlung des Vorschusses ein Rest des Depots als Überschuß ergibt. Die Staatsschuldenkommission hat nun unter Beistimmung des Reichsrates beantragt, daß derlei Überschüsse zur Auslöhnung von anderen Depots, sohin unmittelbar zur Tilgung von Passiva des Staatsschatzes zu verwenden seien23. Bis jetzt hat sich die Finanzverwaltung hiernach benommen. Allein die gegenwärtigen Verhältnisse machen es dem Finanzminister zur Pflicht, im Interesse des Staatsschatzes und des öffentlichen Dienstes zuweilen von dieser Verwendung der Überschüsse abzugehen. So gestatten z. B. die günstigen Kurse, jetzt eben eine große Partie von in Frankfurt deponierten 1860er Anlehenslosen || S. 316 PDF || zu veräußern und dabei einen nicht unbeträchtlichen Depotüberschuß in Silbergeld zu realisieren. Das Hereinziehen dieses Überschusses und dessen Verwendung zur Tilgung von hierortigen Vorschüssen, z. B. aus dem Stadterweiterungsfonds, würde den Beschlüssen des Reichsrates zwar, aber nicht dem finanziellen Interesse entsprechen, welches vielmehr gebietet, den Überschuß in Silber zum Ankauf von Frankfurter Wechseln auf Hamburg zu verwenden, um mittels derselben die Dotation unserer Kriegskasse beim schleswig-holsteinischen Armeekorps gin mindest kostspieliger Weiseg zu remittieren. Der Ankauf des Silbers in Wien würde nämlich Komplikationen, vervielfältigte Spesen und ein nachteiliges Steigen des Silberagios auf dem hiesigen Platze zur Folge haben. Der Finanzminister gedenke daher, in diesem und in ähnlichen Fällen unter Voraussetzung der Zustimmung des Ministerrates von der oberwähnten Bestimmung über die Verwendung der Depotüberschüsse abzugehen.

Von Seite der übrigen Stimmführer wurde dagegen keine Einwendung erhoben24.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 20. April 1864. Empfangen 21. April 1864. Erzherzog Rainer.