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Nr. 458 Ministerrat, Wien, 19. März 1864 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 19. 3.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Plener, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein; außerdem anw. Püttlingen; abw. Nádasdy, Lasser, Forgách, Franck; BdR. Rechberg 26. 3.

MRZ. 1261 – KZ. 876 –

Protokoll [I] des zu Wien am 19. März 1864 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Rainer.

[I.] Kaiserliche Verordnung über die Einsetzung von Prisengerichten

Gegenstand der Beratung war der beiliegende Entwurf einer in Gemäßheit des § 13 des Grundgesetzes zu erlassenden kaiserlichen Verordnung betreffend die Einsetzung von Prisengerichten und das Verfahren bei denselbena, 1. Es wurde sofort von dem Hof- und Ministerialrate Vesque v. Püttlingen der Entwurf seinem ganzen Inhalte nach vorgelesen, worauf der Minister Ritter v. Hein bemerkte, daß, nachdem der Entwurf teils nach den Anträgen des Staatsratspräsidenten modifiziert ist2, teils darin auch jene Kürzungen, welche ihm bei der Vorberatung notwendig schienen3, vorgenommen worden sind, er nunmehr, obschon er mit dem Gesetze im ganzen nicht vollkommen einverstanden, doch wegen der Dringlichkeit der Sache keine weitere Einwendung machen und sich nur darauf beschränken wolle, auf zwei Punkte, welche ihm während des Vorlesens aufgefallen sind, aufmerksam zu machen. Es komme nämlich im § 8 das Wort „erforderlichen“ zweimal nacheinander vor, und es dürfte in stilistischer Beziehung besser sein, die am Schlusse gebrauchten Worte „die erforderlichen Vorkehrungen“ in „die notwendigen Vorkehrungen“ umzuändern, was von der Konferenz angenommen wurde. Ferner scheine ihm im § 9, welcher die der Beschlußfassung der zusammenzuberufenden Prisenuntersuchungskommission vorbehaltenen Amtshandlungen aufzählt, die lit. g, welche von der Prüfung der abgeschlossenen Untersuchungsakten von Amts wegen spricht, hier nicht am Platze zu sein, und dürfte es vielleicht angemessener sein, diese Bestimmung in einen eigenen Paragraphen zu geben, wobei es ihm auch erwünschlich scheine, sich nicht des Ausdruckes „Prüfung von Amts wegen“ zu bedienen, sondern zu sagen, daß die Akten hinsichtlich ihrer Vollständigkeit zu prüfen sind.

Hiermit war der Staatsratspräsident einverstanden, meinte jedoch, daß ein besonderer Paragraph nicht notwendig sei, sondern daß lit. g im § 9 einfach weggelassen, und die gedachte Anordnung dem § 6 am Schlusse anzufügen wäre, was sofort angenommen wurde. Endlich wurde noch nach dem Wunsche des Finanzministers || S. 306 PDF || im §16, letzter Absatz, vor das Wort „Monopols“ das Wörtchen „Staats-“ eingeschaltet.

Im übrigen ergab sich von keiner Seite eine Erinnerung4.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. [Ort und Datum fehlen.] Präs[entatum] 26. März 1864. Rechberg.