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Nr. 452 Ministerrat, Wien, 2. März 1864 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 5. 3.), Mecséry, Schmerling, Lasser, Mažuranić, Reichenstein; BdR. Erzherzog Rainer 16. 3.

MRZ. 1255 – KZ. 737 –

Protokoll II der zu Wien am 2. März 1864 unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer abgehaltenen Ministerkonferenz.

[I.] Einberufung des kroatischen Landtages

In der unter dem Ah. Vorsitze am 2. Februar 1864 abgehaltenen Konferenz wurde beschlossen, daß die Einberufung des kroatisch-slawonischen Landtages vorbereitet und ein Programm über den Vorgang der Regierung auf demselben festgestellt werden solle1.

Der kroatisch-slawonische Hofkanzler hat nun im Sinne der bei jener Vorberatung gefaßten Beschlüsse den Entwurf eines solchen Programmesa verfaßt und brachte dasselbe heute zur Vorlesung, wobei er jeden der darin enthaltenen acht Punkte mit den nötigen Aufklärungen und einer kurzen Motivierung begleitete. Diese vorläufigen Anträge des Hofkanzlers dürften mittels Protokolles ehrerbietigst zur Ah. Kenntnis gebracht werden, mit dem Vorbehalte, über die Landtagswahlordnung und Geschäftsordnung nach gepflogener eindringlicher Beratung der bezüglichen Entwürfe im Ministerrate au. Vortrag zu erstatten. Schließlich kam der Hofkanzler auf den ersten || S. 275 PDF || Punkt des Programms, den Zeitpunkt der Einberufung des Landtages, zurück und erinnerte, daß bis gegen Ende des Sommers die gegenwärtig durch verschiedene Umstände, darunter auch die Auflösung der Agramer Kongregation2, genährte Aufregung sich gelegt haben werde, so daß dann die Landtagsberatung mit Aussicht auf einen befriedigenden Erfolg begonnen werden könnte. Jedenfalls aber müsse der kroatische Landtag dem ungarischen vorausgehen.

Der siebenbürgische Hofvizekanzler pflichtete dem kroatischen Hofkanzler in Beziehung auf die frühere Abhaltung des kroatischen Landtags vollkommen bei. Im laufenden Jahre sei an die Abhaltung eines ungarischen Landtages nicht zu denken. Das bezüglich der Grenzvertretung in Kroatien zu fällende Ah. Präjudikat werde auch für Ungarn von hoher Wichtigkeit sein. Die königlichen Propositionen über die Agenda des kroatischen Landtages dürften, wie es in Siebenbürgen diesmal geschah, sofort mit Entwürfen als Regierungsvorlagen begleitet oder letztere mindestens rechtzeitig nachgetragen werden, damit die Landtagsberatungen mit Hilfe dieser Substrate sicherer zu einem gedeihlichen Resultate führen, als wenn man den Landtag ohne Anhaltspunkt läßt3. Die übrigen Punkte des Programmes gaben dem Freiherrn v. Reichenstein im wesentlichen zu einer Erinnerung keinen Anlaß. Der Staatsminister fand es unmöglich, heute schon in eine meritorische Würdigung der vielen einzelnen, zum Teil ebenso wichtigen als schwierigen Punkte des Programmes einzugehen, von denen jeder für sich allein eine spezielle genaue Prüfung erheischt. Er wolle sich daher darauf beschränken, den Zeitpunkt der Einberufung des Landtages zu besprechen. Nachdem die Wahl desselben hauptsächlich dadurch bestimmt werden muß, ob die Stimmung, welche einen günstigen Verlauf des Landtages verspricht, bereits vorhanden ist, kann man diesen Zeitpunkt jetzt noch nicht bestimmen, sondern es muß der rechte Moment dazu erst abgewartet werden. Damit er aber nicht unbenützt verstreiche, ist es unerläßlich, daß die Regierung alle Vorlagen etc. mit möglichster Beschleunigung zustande bringe. Sehr wünschenswert wäre es, den kroatischen Landtag schon am 1. August d. J. zusammentreten zu lassen, weil dann noch Aussicht vorhanden wäre, daß er vor dem Beginn der Reichsratssession fertig wird. Ist dies nicht ausführbar, so werde der kroatisch-slawonische Landtag wohl bis nach der Reichsratssession, d. i. etwa bis Ende Mai 1865 aufgeschoben bleiben müssen. Der Polizeiminister wäre, insofern das Programm bloß pro domo zu dienen hätte, mit demselben unter der vom Baron Reichenstein beantragten Modifikation wegen der Regierungsvorlagen einverstanden. Selbstverständlich würden die verschiedenen Anträge und Vorlagen der Regierung den Gegenstand besonderer au. Vorträge zu bilden haben. Was die Vertretung der Militärgrenze betrifft, erklärte sich Baron Mecséry außerstande, heute selbst nur im Prinzip darüber eine Meinung abzugeben. Zum Zusammentreten des Landtages im Jahre 1864 sei der 1. August wohl der letzte Termin. Der kroatische Hofkanzler bemerkte, daß die Einbringung von Regierungsvorlagen bezüglich aller königlichen Propositionen auf den kroatischen Landtagen nicht üblich war. Selbst auf dem siebenbürgischen Landtage war es heuer ein Novum. Der Hofkanzler hege auch die Überzeugung, || S. 276 PDF || daß die Regierung, in Kroatien wenigstens, in vielen Fällen sicherer zum Ziele kommt, wenn sie den von ihr ausgearbeiteten Gesetzentwurf nicht selbst, sondern durch eine dritte befreundete Hand im Landtage einbringen läßt. Der Staatsminister äußerte, es müsse vor allem verhindert werden, daß der Landtag eigene Deputationen zur Ausarbeitung wichtiger und dringender Gesetzentwürfe niedersetzt. Dies hat nämlich eine unheilvolle Verlängerung der Landtage zur Wirkung. Minister Ritter v. Lasser stellte die Vorfrage, ob die Vorlagen schon auf Grundlage des heut verlesenen Programms gearbeitet werden sollen, wenn ja, so müsse er sich gegen ein Präjudiz aus der heutigen Abstimmung verwahren. Nachdem der kroatische Hofkanzler erklärt hatte, daß er die letztere nicht als ein Präjudiz, sondern nur als die Aufforderung betrachten werde, die Wahl- und Geschäftsordnungen, dann die übrigen Vorlagen zur meritorischen Beratung der Ministerkonferenz zu bringen, erwiderte Minister Ritter v. Lasser , er könne nur die beschleunigte Ausarbeitung der Entwürfe anempfehlen. Die Art ihrer Einbringung beim Landtage sei eine seinerzeit zu erwägende Sache der Opportunität.

Schließlich sprachen Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer das Konklusum aus, es seien vorläufig die Einrichtungen pro domo dergestalt zu treffen, daß der kroatische Landtag am 1. August 1864 zusammentreten könne4.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 15. März 1864. Empfangen 16. März 1864. Erzherzog Rainer.