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Nr. 442 Ministerrat, Wien, 6. Februar 1864 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 6. 2.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein, Mertens; abw. Nádasdy, Degenfeld; BdR. Erzherzog Rainer 29. 2.

MRZ. 1247 – KZ. 557 –

Protokoll des zu Wien am 6. Februar 1864 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Bericht der Staatsschuldenkontrollkommission

Gegenstand der Beratung war der beiliegende Bericht der verstärkten Finanzkommission des Herrenhauses über den Jahresbericht der Staatsschuldenkontrollkommissiona, 1.

Der Staatsratspräsident referierte, in diesem Berichte erscheinen zwar die von dem Abgeordnetenhause aus gleichem Anlasse gestellten Anträge zur Zufriedenheit modifiziert, ein Punkt scheine ihm jedoch von solcher Wichtigkeit zu sein, da derselbe einen Grundsatz ausspricht, mit dem die Regierung seines Erachtens nicht einverstanden sein könne. Es sei dies der Punkt 8, welcher lautet: „Jede wie immer geartete Vermehrung der schwebenden Staatsschuld, also auch jene durch Depotgeschäfte, bedarf, insoweit nicht auf Grund des § 13 des Staatsgrundgesetzes nach Zulaß der verfassungsmäßigen Beschränkungen eine Ausnahme Platz greift, zu ihrem rechtswirksamen Bestande der Zustimmung des Reichsrates.“ Hiernach wäre also jede Vermehrung der Schuld auch durch bloße Depotgeschäfte ohne Zustimmung des Reichsrates verfassungswidrig. Er habe in der ersten diesbezüglichen Sitzung der Kommission dagegen gesprochen und darzutun gesucht, daß Depotgeschäfte immer in den Bereich der Finanzverwaltung gehören müssen, und es wurde infolgedessen damals auch von diesem Antrage abgegangen, in der nächsten Sitzung, zu welcher der Finanzminister geladen wurde, jedoch nicht erschien, aber wieder angenommen. Zwar habe die Finanzkommission durch den Zusatz des Wortes „jene“ die Sache etwas gemildert, doch gehe es auf dasselbe hinaus wie der Antrag des Abgeordnetenhauses. Bekanntlich habe man denselben Passus schon im Finanzgesetze durchzubringen getrachtet, was jedoch vom Hause abgeworfen wurde2. Er sei jedoch der Meinung, daß dieser Punkt 8 entschieden abzulehnen wäre, und er würde daher bei der betreffenden Verhandlung im Herrenhause gegen die Sache sprechen, zu welchem Ende er aber wissen möchte, ob [er] darin auch von der Regierung unterstützt werde.

|| S. 233 PDF || Der Finanzminister äußerte, was zunächst die über die Anträge der Staatsschuldenkommission in dem einen oder anderen Hause gefaßten Beschlüsse im allgemeinen betrifft, so sehe er dieselben nicht als bindend, sondern nur als beachtenswerte Wünsche an, welche die Finanzverwaltung in geeignete Würdigung zu ziehen nicht ermangeln wird, soweit nämlich die Differenzpunkte nicht schon dadurch behoben sind, daß man bereits nach den Ansichten der Kommission vorgeht. Betreffend den Punkt 8, so scheine ihm auch kein hinreichender Grund vorzuliegen, demselben entgegenzutreten, denn prinzipiell kann wohl eine Vermehrung der Staatsschuld nur mit der verfassungsmäßigen Zustimmung des Reichsrates stattfinden, und es wäre nicht richtig zu sagen, daß Depotgeschäfte dazu nicht gehören, zumal es allerdings auch solche Depotgeschäfte gibt, welche die Staatsschuld vermehren. Diese scheinen also hier gemeint zu sein. Übrigens beenge ihn für das laufende Jahr dieser Beschluß in keiner Weise, und sei ihm daher in dieser Beziehung die gegenwärtige Stimmung der Häuser gleichgiltig, denn mit dem Kreditbewilligungsgesetze3 sei ihm für heuer die gehörige Latitude gelassen, da man ihm überlassen habe, die Kontrahierung der bewilligten Schulden „auf die möglichst schonende Weise für den Staatsschatz“ zu realisieren. Für das nächste Jahr beabsichtige er aber ohnehin ein Gesetz über die Regelung der schwebenden Schuld einzubringen. Der Staatsratspräsident erwiderte, es handle sich hier seines Dafürhaltens nicht um einfache Wünsche, denn wenn es die beiden Häuser beschließen, daß jede Vermehrung der schwebenden Schuld die Zustimmung des Reichsrates erfordere, und die Regierung dagegen nicht protestiert, so wird es dann ein maßgebender Grundsatz. Allein es käme hier noch in Betracht zu ziehen, daß der Ausspruch des Punktes 8 in der Verfassung durchaus nicht begründet ist. Der § 10 der Verfassung sage ausdrücklich nur, daß die Aufnahme neuer Anlehen der Zustimmung des Reichsrates erfordere. Dieser Ausspruch erscheine also hier umso weniger zulässig, als er eine Verfassungsfrage involviere. Der Staatsminister teilte vollkommen die Anschauung des Staatsratspräsidenten, indem er es ebenfalls für sehr wichtig hielt, den Ausspruch, daß die schwebende Schuld nur unter Zustimmung des Reichsrates vermehrt werden könne, nicht aufkommen zu lassen. Die Sache stehe mit der Verfassung nicht im Einklange, denn der § 10 derselben macht von einer Vermehrung der Staatsschuld keine Erwähnung, sondern nur von der Aufnahme neuer Anlehen. Von einem neuen Anlehen könne aber doch nicht gesprochen werden, wenn der Finanzminister Depotgeschäfte macht, weil dies nur eine temporäre Schuld ist. Und es sei doch wahrlich nicht angezeigt, sich künstliche Schranken aufzusetzen, die in der Verfassung nicht bestehen. Auch könne es keinem Zweifel unterliegen, daß es vom größten Nachteile, ja rein unmöglich wäre, sich in der Finanzverwaltung in der Weise binden zu lassen, wie es das Abgeordnetenhaus eben will.

Nachdem hierauf noch zwischen dem Finanzminister und dem Staatsratspräsidenten eine Diskussion über die Tragweite des im Punkte 8 ausgesprochenen Grundsatzes geführt wurde und nachdem im weiteren Laufe der Debatte alle übrigen Stimmführer den Anschauungen des Staatsratspräsidenten und des Staatsministers beitraten und der Finanzminister in dem Anbetrachte, daß die Sache eine || S. 234 PDF || Auslegung der Verfassung involvieren könnte, die Richtigkeit dieser Anschauungen nicht weiter bestritt, wurde sich dahin geeinigt, daß bei der betreffenden Verhandlung im Herrenhause zunächst von Seite des Finanzministers die Punkte, bezüglich welcher die Differenz bereits dadurch behoben erscheint, daß die Finanzverwaltung nach den Ansichten der Kontrollkommission derzeit schon vorgeht, hervorgehoben, der Punkt 8 aber als nicht zulässig von der Regierung mit Entschiedenheit bekämpft und die Streichung desselben verlangt werde4.

II. Dänisches Embargo auf österreichische und preußische Schiffe

Der Minister des Äußern referierte, daß die dänische Regierung in ihren Häfen auf alle österreichischen und preußischen Schiffe Embargo gelegt habe, daß aber sogleich Verhandlungen eingeleitet worden seien, um eine achtwochentliche Frist auszubedingen, binnen welcher diese Schiffe die Häfen verlassen können und nach Ablauf dieser Frist das Embargo eintreten soll5.

Weder dem Marineminister noch sonst einem Mitglied der Konferenz ergab sich hierwegen eine Erinnerung6.

III. Konzessionierung der Kaschau-Oderberger Eisenbahn

Der ungarische Hofkanzler erinnerte, daß die Rückwirkung des im südlichen Ungarn herrschenden Notstandes7 jetzt an Oberungarn ausgehe und daß es dringend notwendig wäre, der dortigen Bevölkerung durch Bauten und Unternehmungen Arbeit und somit eine Existenz zu schaffen. Eine der wichtigsten Unternehmungen, welche auch in politischer und volkswirtschaftlicher Beziehung für das Land vom höchsten Interesse sei, wäre der Bau der Eisenbahn von Kaschau nach Oderberg8. Soweit ihm aus der mit Baron Kalchberg gehabten Besprechung bekannt sei, sollen in dieser Sache keine bedeutenden Differenzen vorhanden sein, und Graf Forgách würde daher den größten Wert darauf legen, daß die diesfälligen Verhandlungen tunlichst beschleunigt und es vielleicht möglich gemacht werde, diese Angelegenheit noch in dieser Reichsratssession ein- und durchzubringen, oder doch wenigstens sich die || S. 235 PDF || Ermächtigung geben zu lassen, in der Zwischenzeit bis zur nächsten Session mit der Kommission vorzugehen.

Sowohl der Finanzminister als auch der Staatsminister erklärten, daß es rein unmöglich sei, diese Angelegenheit noch in der in wenigen Tagen zu schließenden Session durchzubringen und überhaupt eine Resolution zu erlangen, wobei der erstere darauf hinwies, daß bei dieser Bahn auch noch etwas Neues angestrebt werde, nämlich die Bruttogarantie, worüber zwischen dem Finanz- und Handelsministerium einige Differenzen bestehen und was, da die Bruttogarantie in ganz Europa bisher sehr sporadisch vorkommt, auch im Hause sehr disputabel sein dürfte9.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 29. Februar 1864. Empfangen 29. Februar 1864. Erzherzog Rainer.