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Nr. 436 Ministerrat, Wien, 18. Jänner 1864 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS., P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 21. 1.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein, Mertens, Kalchberg (nur bei I. anw.); abw. Nádasdy, Degenfeld; BdR. Erzherzog Rainer 31. 1. Teildruck (II und III): SRBIK, Quellen zur deutschen Politik Österreichs 3, Nr. 1436.

MRZ. 1240 – KZ. 265 –

Protokoll des zu Wien am 18. Jänner 1864 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Bau der siebenbürgischen Eisenbahnen

Der Leiter des Handelsministeriums, Sektionschef Freiherr v. Kalchberg , referierte über den Stand der Verhandlungen im Finanzausschusse des Abgeordnetenhauses bezüglich des Baues der siebenbürgischen Eisenbahnen1. Der Ausschuß ist gegen den Ausbau des von der Regierungsvorlage bezeichneten Eisenbahnnetzes gestimmt und scheint eher geneigt, eine einzige Bahn, und zwar die von Arad über Hermannstadt zum Rotenturmpaß, als die wohlfeilste in Antrag zu bringen. Man wünscht jetzt vor allem, eine Erklärung der Regierung darüber zu erhalten, welchem von den beiden Trains – Großwardein, Klausenburg, Bodzapaß oder Arad, Hermannstadt, Rotenturmpaß – sie den Vorzug gibt. Baron Kalchberg habe vorläufig geäußert, er könne darüber nur seine individuelle Meinung dahin aussprechen, daß die sog. „untere Linie“ (Arad, Rotenturm) vor allem auszubauen am angemessensten wäre. Indessen erlaube er sich, doch heute an den Ministerrat die Frage zu stellen, ob und zu welcher Erklärung über diesen Punkt er namens der Regierung autorisiert werde. Daß der Ausschuß auf die zur Sprache gebrachte vorläufige Einvernehmung des Landtags eingehen werde, sei nicht wahrscheinlich. Eine solche Vertagung der Sache würde in Siebenbürgen selbst niemand zufriedenstellen, und die Rivalitäten der Nationen würden durch die diesfälligen Verhandlungen in nachteiliger Weise aufgestachelt werden. Nach längerer Beratung entschied sich die Stimmenmehrheit für den von den Ministern Ritter v. Lasser und Freiherr v. Mecséry gestellten Antrag, Sektionschef Freiherr v. Kalchberg werde ermächtigt, im Ausschusse namens der Regierung zu erklären, daß die Regierung ihre Vorlage wegen des ganzen Eisenbahnnetzes2 zwar aufrechterhalte, allein für den Fall, ihr nur die Wahl zwischen den zwei Hauptlinien gelassen würde, sie der sog. unteren Linie den Vorzug geben müßte, weil sie kürzer, weniger schwierig und wohlfeiler ist, somit deren baldiger Ausbau mehr gesichert erscheint als jener der „oberen“, welche 85 Millionen kosten, der Terrainverhältnisse || S. 198 PDF || wegen Jahre zum Bau erfordern und auf immer Subventionen vom Ärar brauchen würde, um zu bestehen. Ist einmal der Anschluß an die walachischen Bahnen beim Rotenturm erfolgt, so werde man das gewünschte Bahnnetz durch Verbindungsbahnen mit Klausenburg und Kronstadt wenigstens teilweise verwirklichen können. Der ungarische Hofkanzler , welcher allein sich von dem obigen Beschluß trennte, erinnerte daran, daß Se. k. k. apost. Majestät den Ausbau beider Bahnen in Aussicht zu stellen geruht haben3. Wenn man aber unter den zwei Bahnen optieren muß, so wird sich nicht bloß der siebenbürgische Landtag, es wird ganz Ungarn und Siebenbürgen, mit Ausnahme Hermannstadts, sich für die „obere“, die Klausenburger Bahn aussprechen. Der Minister des Äußern bemerkte, daß der Bau der oberen Bahn allerdings vom siebenbürgischen Standpunkte wünschenswerter erscheint. Allein vom allgemeinösterreichischen Standpunkte stellt sich die untere Linie als angemessener dar, weil deren Eröffnung in kurzer Zeitfrist völlig sichergestellt ist, wodurch Österreich den Welthandel nach den Fürstentümern und den orientalischen Hinterländern sofort auf seine Bahnen leitet und dadurch den Bahnunternehmungen zuvorkommt, welche den Welthandel in anderer Richtung, mit Umgehung Österreichs, durch Rußland lenken wollen. Auf die Priorität kommt [es] bei Handelsverbindungen sehr viel an, und die obere Bahn würde daher den kürzeren ziehen4, a .

II. Interpellation Eugen v. Mühlfelds wegen der schleswig-holsteinischen Frage

Die Abgeordneten Mühlfeld und Genossen haben in der Reichsratssitzung am 11. Jänner 1864 eine Interpellation eingebracht, deren Punkt eins die Frage enthält, ob das ganze Ministerium die Verantwortlichkeit für die bisherige, einverständlich mit Preußen in der schleswig-holsteinischen Angelegenheit beobachtete Politik teilt; die drei folgenden Punkte der Interpellation beziehen sich auf die von der österreichischen Regierung diesfalls unter verschiedenen Eventualitäten künftig einzuhaltende Politik5. Der Minister des Äußern erörterte, ob es angezeigt sei, dermal auf eine Beantwortung dieser Interpellation einzugehen. Der Inhalt der Antwort könne nämlich für die Interpellanten und einen großen Teil des Hauses kein angenehmer sein, indem denselben, wie Graf Rechberg glaubt, im wesentlichen nur erwidert werden könne, daß weder die internen Angelegenheiten des Ministeriums, noch die von der Regierung unter den künftigen Eventualitäten einzuhaltende Politik in dem Bereich des Abgeordnetenhauses || S. 199 PDF || liegen6. Es dürfte daher angezeigt sein, die gedachte Interpellation unbeantwortet zu lassen, zumal die Regierung bei den noch bevorstehenden Verhandlungen über den Kredit von zehn Millionen für die holsteinische Exekution in der Lage sein wird, alle Aufklärungen über ihre Politik zu geben, die man von ihr vernünftigerweise erwarten kann7.

Der Staatsminister fügte bei, daß das Abgeordnetenhaus einer „Beantwortung“ der gedachten Interpellation gar nicht entgegensieht. Man wollte durch die letztere nur eine Debatte der schleswig-holsteinischen Angelegenheit hervorrufen. Diese wird man vielfach haben – heute noch in der Sektion, dann im Ausschuß, nächstens im Hause8. Die Antwort auf Punkt eins liegt schon darin, daß der Staatsminister an der Seite des Ministers des Äußern bei der Ausschußberatung erscheint, und jedermann wird begreifen, daß die Regierung die übrigen Punkte nicht beantworten kann.

Sämtliche Stimmführer waren sohin der Meinung, daß die Beantwortung der Mühlfeldschen Interpellation auf sich zu beruhen habe9.

III. Nachtragskredit für die holsteinische Bundesexekution

Die in der Finanzsektionssitzung und im Finanzausschusse des Abgeordnetenhauses aus Anlaß der Nachtragsdotation von zehn Millionen für das Kriegsministerium abzugebenden Erklärungen über die bezüglich Schleswig-Holsteins befolgte Politik wurden einer längeren Erörterung unterzogen10. Im Lauf derselben bemerkte u. a . Minister Ritter v. Hein , man müsse auf die Fragen gefaßt sein: 1. Zu welchem Zwecke wollen wir Schleswig besetzen? 2. Wann, an wen und unter welchen Bedingungen werden wir Schleswig wieder übergeben?

Der Minister des Äußern erwiderte, zu 1. wolle er sagen: Die Pfandnahme Schleswigs geschehe zur Durchführung der Beschlüsse von 1851/52, ohne Präjudiz für die Erbfolge11. Diese Beschlüsse seien der einzige haltbare Rechtsboden für die Ansprüche Schleswigs. Auf dieser, allerdings unvollkommenen Vereinbarung muß im internationalen Wege die Regelung auf eine möglichst klare und befriedigende Weise erfolgen. Es darf Dänemark nicht länger gestattet bleiben, das Recht mit Füßen zu treten. Die eigene Verfassung der Herzogtümer muß festgestellt und der Wiederholung von Danisierungsversuchen nach Möglichkeit vorgebeugt werden. Ist dies erfolgt, dann kann (ad 2) die Pfandnahme aufhören und die Zurückstellung Schleswigs an Dänemark erfolgen. Der Staatsminister erwiderte, die absolute Erklärung, daß die Zurückstellung „an Dänemark“ seinerzeit platzgreifen werde, dürfte im Abgeordnetenhause sowie in weiteren Kreisen, selbst in Deutschland, einen sehr verstimmenden Eindruck machen. || S. 200 PDF || Es besteht aber auch gar keine Nötigung für uns, dieses zu erklären, wobei wir vielmehr mit unsern eigenen Intentionen in Widerspruch geraten würden. Denn nachdem die Personalunion der verbundenen Herzogtümer das Ziel ist, nach dem wir streben12, so würde Schleswig seinerzeit staatsrechtlich betrachtet nicht an den Staat Dänemark, sondern an den König von Dänemark als Herzog von Schleswig übergeben, was ein wichtiger Unterschied ist. Der Minister des Äußern entgegnete, er könne im Ausschusse nur von einer Rückgabe „an Dänemark“ sprechen, weil seine Worte in die Zeitungen übergehen werden und bei deren unvorsichtiger Wahl ein Krieg daraus entstehen könne. Minister Ritter v. Hein würde es auch sorgfältig vermeiden, von einer Rückgabe Schleswigs „an Dänemark“ zu sprechen und darauf ein Hauptgewicht [zu] legen, daß die Herzogtümer ungetrennt voneinander – und zwar nicht mit Dänemark inkorporiert – bleiben sollen. Der Staatsminister fügte bei, gewisse Dinge könne man nicht oft genug wiederholen, da die große Mehrheit in den staatsrechtlichen Verhältnissen unerfahren ist und die Intentionen der österreichischen Regierung unrichtig auffaßt. Da übrigens das starre Festhalten am Londoner Vertragsrechte13 den Wünschen des deutschen Volkes zuwiderlauft, so wäre es klug, wenigstens durchschimmern zu lassen, daß Österreich auf internationalem Wege eine Modifikation dieses Vertrages anstreben will.

Minister Ritter v. Lasser äußerte, man solle die Pfandnahme nur als ein Compelle gegen Dänemark darstellen, wodurch die Erbfolgfrage gar nicht beirrt wird. Von einer Rückgabe „an Dänemark“ wäre es klug zu schweigen. Der Finanzminister stimmte dem Grafen Rechberg in der Beziehung völlig bei, daß man jetzt alles vermeiden müsse, was England verletzen würde. Auch finanzielle Gründe machten dies rätlich; denn unter den gegenwärtigen Umständen kann Österreich nur in England ein Silberanlehen aufnehmen, die englischen Bankhäuser geben aber nur dann ihr Geld, wenn Konflikte mit England vermieden werden14. Der Staatsminister machte aufmerksam, daß „die großösterreichische Partei“ im Abgeordnetenhause fürchtet, es könne aus der Besetzung Schleswigs ein großer Krieg entstehen. Daher ihre Opposition gegen die Nachtragsdotation von zehn Millionen. Diesen Leuten muß man es klar machen, daß man nach Schleswig bloß geht, um der Rechtsverkümmerung des Landes durch Dänemark ein Ende zu machen, daß diese militärische Maßregel doch nur den friedlichen Zweck hat, einem drohenden europäischen Kriege vorbauen soll, und daß man dabei auf die Zustimmung der meisten Paziszenten des Londoner Vertrages zählt. Man kann noch ferner, so bemerkte Minister Graf Rechberg , darauf hinweisen, daß, wenn Österreich zum hessischen Antrage die Hände geboten hätte, ein europäischer Krieg unvermeidlich und dadurch eine Nachtragsdotation von 200 statt von bloß zehn Millionen notwendig geworden wäre. Übrigens habe dieser Nachtragskredit mit der Expedition nach Schleswig keinen inneren Zusammenhang, denn die Notwendigkeit desselben ergab sich schon aus der Exekution nach Holstein, ausschließlich aus der Notwendigkeit, die diesfälligen Matrikularbeiträge zu bestreiten. || S. 201 PDF || Schließlich bemerkte der Finanzminister , es dürfte bwegen der am 14. Januar d. J. eingetretenen Wendung, wornach die deutschen Großmächte die Pfandnahme Schleswigs in die eigene Hand nahmenb, 15, notwendig werden, den Text des cauf bloße Bundesexekution lautendenc diesfälligen Gesetzentwurfes einer Modifikation zu unterziehen16.

IV. Vermehrung der schwebenden Schuld mittels Depotgeschäft bei versammeltem Reichsrate

Der Finanzminister erörterte umständlich die Notwendigkeit, der Finanzverwaltung das Recht zum Abschluß von Vorschußgeschäften nicht zu entziehen. Im Art. V des Gesetzes vom 17. November 1863 17 wird verordnet, daß die Kassabestände in der Finanzperiode 1864 im Betrage von 25 Millionen aufrechtzuerhalten seien, und es wird der Minister zu diesem Behufe ermächtigt, über die fixe Summe von 80 Millionen noch 20 Millionen in Partialhypothekaranweisungen im Lauf dieser Finanzperiode hinauszugeben. Allein dieser Weg, sich Geld zu verschaffen, ist nicht unter allen Umständen ausreichend, da die Hinausgabe der Partialhypothekaranweisungen ganz davon abhängt, ob das Publikum geneigt ist, sie abzunehmen. Wenn nun dasselbe sich gar nicht oder nur langsam beteiligt, während ein momentaner, großer Geldbedarf eine schleunige Bedeckung fordert, so muß der Finanzminister zu einem andern, augenblicklich helfenden Auskunftsmittel greifen, und dies ist der Abschluß eines Depotgeschäftes. Nichtsdestoweniger schlägt die Staatsschuldenkommission in ihrem an den Reichsrat erstatteten Berichte vor auszusprechen, daß jede Vermehrung der schwebenden Schuld durch Depotgeschäfte der Zustimmung des Reichsrates bedürfe18. Dadurch werde die Aktion des Finanzministeriums in wichtigen Momenten auf eine gefährliche Weise gehemmt, indem es bei versammeltem Reichsrate, wo der § 13 keine Anwendung findet, gezwungen ist, die vorläufige Zustimmung der beiden Häuser auf einem langen und unsicheren Wege einzuholen. In richtiger Erwägung dieser Verhältnisse haben die Finanzminister in vielen anderen Staaten einen größeren Spielraum zur Erhöhung der schwebenden Schuld erhalten, und um nun denselben auch in Österreich zu erwirken, gedächte Edler v. Plener eine Gesetzesvorlage einzubringen, wodurch der Finanzminister ermächtigt würde, in den Fällen, wo die Kassabestände mit den im Art. V [des] G[esetzes vom] 17. November 1863 bezeichneten Mitteln nicht auf der festgesetzten || S. 202 PDF || Höhe erhalten werden können, „den Geldbedarf in anderen Wegen zu beschaffen“. Man könne dann z. B. ein Depotgeschäft mit Salinenpartialhypothekarscheinen machen. Der Staatsrat hat sich mit dieser Gesetzvorlage im Wesen einverstanden erklärt und nur einige textuale Modifikationen beantragt, denen sich der Finanzminister keineswegs widersetzt und auch nichts dagegen zu erinnern fände, daß der Gesetzentwurf präziser gefaßt und das Maximum der schwebenden Schuld darin ausgedrückt werde19. Der Präsident des Staatsrates glaubte, sich gegen die Einbringung einer solchen Gesetzvorlage in diesem Augenblick aussprechen zu sollen. In dem Antrage der Schuldenkommission liegt, ungeachtet das Abgeordnetenhaus denselben genehmigte, noch keine absolute Nötigung dazu. Denn das Herrenhaus ist dieser Genehmigung noch nicht beigetreten, und es steht hiebei schon das formale Bedenken im Weg, daß der Bericht der Staatsschuldenkommission an und für sich noch keine eigentliche Gesetzvorlage ist. Es fehlt demnach an einem Substrat zu einem das Ministerium bindenden Beschluß der Häuser. Aber selbst abgesehen hievon scheine es dem Freiherrn v. Lichtenfels nicht angezeigt, daß die Regierung jetzt eine amendierende Vorlage zu einem erst vor zwei Monaten nach ihrem eigenen Antrag erlassenen Gesetze einbringe, und zwar noch in den letzten laboriosen Tagen der Reichsratssession einbringe. Zudem erhält ja der Finanzminister eben durch den nahen Schluß der Reichsratssession die Freiheit, vom § 13 nach Maß der Umstände Gebrauch zu machen.

Nachdem im Lauf der hierüber gepflogenen Diskussion der Staats- und der Polizeiminister dem Staatsratspräsidenten beigetreten waren, erklärte der Finanzminister , daß er mit Rücksicht auf den nahen Schluß der Session von Einbringung der besprochenen Vorlage Umgang nehme20.

V. Verteilung der Zuschüsse zur Einkommensteuer von Aktiengesellschaften

Der Finanzminister referierte über den Stand der Verhandlungen im Abgeordnetenhaus betreffend ein „Gesetz über die Bemessung, Vorschreibung und Einhebung der Erwerb- und Einkommensteuer samt den Zuschlägen zu denselben bei Aktiengesellschaften, deren Unternehmungen an verschiedenen Orten ausgeübt werden“21. d || S. 203 PDF || Referent habe in der Sitzung am 16. Jänner 1864 einige Bedenken gegen den Art. 3 des Entwurfs erhoben22, welcher infolgedessen an den Ausschuß zur Wiederberatung geleitet wurde. Eine meritorische Äußerung über das Gesetz namens der Regierung habe er nicht abgegeben, „weil darüber noch keine Beratung im Ministerrat stattgefunden hat“. Da jedoch der Gegenstand demnächst wieder vor das Abgeordnetenhaus gebracht werden wird, habe der Finanzminister für nötig erachtet, heute die Meinung seiner Kollegen einzuholen, um nach dem zu fassenden Ministerratsbeschluß eine Erklärung im Reichsrat abgeben zu können.

Hierauf schritt der Minister zur Analyse der Bestimmungen des seinem Prinzipe nach allerdings anstandslosen Gesetzentwurfs und zeigte die übrigens nicht ganz unüberwindlichen Schwierigkeiten, welche der Durchführung des Prinzipes im Wege stehe. Die Erlassung des Gesetzes scheine übrigens aus dem Gesichtspunkt nicht opportun, weil es eine zum Bereich der Erwerbsteuervorschriften gehörige Angelegenheit vereinzelt normiert und somit dem Erwerbsteuergesetze vorgreift.

Im Lauf der hierüber gepflogenen längeren Beratung äußerte Minister Ritter v. Hein , daß ihm nur der Art. 1 plausibel erscheine. Mit der ganz inkonsequenten Teilung nach dem Bruttoeinkommen könne er sich durchaus nicht zufriedenstellen, so wie auch eine Inkonsequenz darin liegt, bloß bei den Aktienunternehmungen eine solche Teilung eintreten zu lassen. Der Staatsratspräsident fand die ganze Sache noch zu unklar, als daß der Ministerrat heute schon mit Beruhigung einen Beschluß fassen und denselben dem Abgeordnetenhaus mitteilen könnte. Der ungarische Hofkanzler würde es bedauern, wenn seine mit den Ministerien gepflogene lange Vorverhandlung23 über diesen für Ungarn und Böhmen wichtigen Gegenstand zu keinem Resultate führen und die wünschenswerte baldige Normierung der Sache diesmal auf sich beruhen sollte. Der Polizeiminister hob die voraussichtlich sehr ungleiche Behandlung der beteiligten Gemeinden und die Schreibereien heraus, welche aus diesem Gesetz resultieren würden, und Minister Ritter v. Lasse r fände es nötig, vorläufig eine praktische Probe der Ergebnisse des Prinzips berechnen zu lassen. Ohnedem sei es nicht tunlich, zu einem beruhigendem Conclusum zu gelangen. Der Staatsminister äußerte, man könne von der Regierung im gegenwärtigen Stadium über das unfertige Gesetz noch keine Erklärung über die eventuelle Sanktion verlangen, sondern sie müßte sich nähere Prüfung und die allfällige Einbringung eines von ihr verfaßten Gesetzentwurfs über diesen Gegenstand vorbehalten. Schließlich äußerte der Finanzminister , er werde sagen, die Regierung halte die Erlassung eines Gesetzes über diese Sache überhaupt noch nicht für opportun und gedächte dieselbe im Erwerbsteuergesetz als dem geeigneten Orte zu normieren24. Was den noch in der Bearbeitung befindlichen Gesetzentwurf des Hauses betrifft, so müsse sich die Regierung die nähere Prüfung desselben vorbehalten eund würde, falls seine Bestimmungen ihr mit unüberwindlichen Schwierigkeiten verbunden erscheinen, in der nächsten Session einen Gesetzentwurf über die Verteilung der Steuern von weitverbreiteten Unternehmungen aus eigener Initiative bringene und würde, falls || S. 204 PDF || seine Bestimmungen ihr mit unüberwindlichen Schwierigkeiten verbunden erscheinen, in der nächsten Session einen Gesetzentwurf über die Verteilung der Steuern von weitverbreiteten Unternehmungen aus eigener Initiative bringen.

Von den übrigen Stimmführern wurde dagegen nichts eingewendet25.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 30. Jänner 1864. Empfangen 31. Jänner 1864. Erzherzog Rainer.