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Nr. 422 Ministerrat, Wien, 3. Dezember 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 6. 12.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling (keine BdE), Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein (11. 12.); außerdem anw. Biegeleben; abw. Nádasdy; BdR. Erzherzog Rainer 17. 12.

MRZ. 1226 – KZ. 3922 –

Protokoll des zu Wien am 3. Dezember 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Differenzen mit dem Finanzausschuß des Abgeordnetenhauses über den Armeevoranschlag bezüglich des Grenzproventenfonds und der Reduktion im Ordinarium

Der Kriegsminister referierte, daß die Verhandlungen über den Voranschlag der Armee im Finanzausschusse bis auf wenige Punkte zu einem plausiblen Resultate geführt haben1. Die noch vorhandenen Differenzen wolle der Minister heute zur Sprache bringen, um von der Konferenz Weisungen über die im Abgeordnetenhause diesfalls zu beobachtende Haltung zu bekommen.

1) Die vom Finanzausschusse beantragte Einbeziehung des Grenzproventenfonds in die Reichsfinanzen2: Diese Inkammerierung oder Konfiskation sei vom Kriegsminister mit Berufung auf die Exemtion der Militärgrenze von der Reichsverfassung3 und vom Staatsminister aus dem Titel der diesem Fonds innewohnenden Eigenschaft eines Landesfonds mit allem Nachdrucke, jedoch vergeblich, bestritten worden4. Es fragt sich nun, welche Stellung diesfalls in den Reichsratsdebatten zu verteidigen sein wird.

Der Staatsminister äußerte, er halte es für das Entsprechendste, den Ausschußantrag eventuell aus dem Grunde zu bestreiten, daß der Grenzproventenfonds seiner nachgewiesenen Entstehung nach ein Landesfonds ist und somit, gleich allen anderen ähnlichen Fonds, intakt und unvermischt zu erhalten ist5. Durch diese Argumentation werde man die Voten der „Autonomisten“ im Reichsrate gewinnen. Der Finanzminister besorgte aus der Inkammerierung des Grenzproventenfonds den Nachteil, daß der Reichsrat eine Ingerenz in die bisher aus dem Fonds und künftig aus den Finanzen || S. 122 PDF || zu bestreitenden Auslagen gewinnen wird. Man müsse sich aber auch andererseits klar machen, ob an der Differenz über diesen Gegenstand das Zustandekommen des Finanzgesetzes scheitern solle. Minister Ritter v. Lasser erkennt in der Eigenschaft eines Landesfonds das schlagendste Argument zur Ablehnung der Ansprüche des Ausschusses. Man könne dafür auch ein analoges Präzedens mit dem Fonds der siebenbürgischen Militärgrenze bei ihrer stattgefundenen Auflösung geltend machen. Eine Ingerenz in die Leitung der Militärgrenzangelegenheiten könne man dem Reichsrate jedenfalls nicht zuerkennen. Gegen diese Meinungen wurde von keiner Seite etwas eingewendet, und der Staatsminister behielt sich vor, im Abgeordnetenhaus selbst nach Maßgabe der Wendungen der Debatten mit dem neben ihm sitzenden Kriegsminister die entsprechenden Auslassungen vom Ministertische zu vereinbaren6.

2) Der Finanzausschuß besteht auf einer Reduktion von … im Ordinarium und … im Extraordinarium, obgleich der Kriegsminister nachgewiesen hat, daß eine Reduktion im Ordinarium nicht ausführbar sei und die gewünschten Ersparungen nur im Extraordinarium erzielt werden können7. Es fragt sich, ob der Ministerrat beschließt, daß FZM. Graf Degenfeld bei der Verhandlung im Abgeordnetenhause auf die Einwendung gegen jene Teilung der Reduktionen nicht mehr zurückkomme, oder aber, daß er diesfalls Verwahrung einlege. Der Staatsminister war der Meinung, der Kriegsminister habe auch im Abgeordnetenhaus die Reduktion im Ordinarium als unausführbar zu bestreiten und, wenn das Haus gleichwohl den Ausschußantrag genehmigt, am Schluß der Debatte zu erklären, daß er die beschlossene ganze Ersparung bei dem ihm freigestellten Revirement innerhalb der Gesamtdotation im Extraordinarium zu realisieren suchen werde. Minister Ritter v. Hein riet, die Positionen des Ordinariums möglichst zu verteidigen, widrigens derselbe Abstrich jährlich wiederkehren würde. Aus demselben Grunde glaubte der Polizeiminister , daß die vom Staatsminister angedeutete Erklärung noch nicht am Schluß der Debatte im Abgeordnetenhaus, sondern erst nach einem konformen Beschlusse des Herrenhauses abzugeben wäre. Man müsse nicht zu viel und nichts zu früh aufgeben.

Der Ministerrat trat dem Antrage des Polizeiministers bei8.

II. Nichtpräliminierte Militärauslagen für die Truppen in Galizien und für das österreichische Kontingent zur Bundesexekution in Holstein – Einbringung eines Kollektivgesetzentwurfes für diese und andere Nachtragskredite

Der Kriegsminister referierte, man müsse schon jetzt auf zwei außerordentliche Militärausgaben gefaßt sein, welche im Voranschlage für 18649 nicht berücksichtigt werden konnten: a) der Mehraufwand infolge der Truppenaufstellungen in Galizien10, und b) die Kosten für das österreichische Kontingent zur Bundesexekution in Holstein11. Die Mehrauslage a) werde sich, wenn keine Änderung am Truppenstand || S. 123 PDF || eintritt, auf etwa dreieinhalb [Millionen] bis Ende 1864 belaufen. Über die Kosten zu b) vermöge der Minister noch keine näheren Angaben zu machen, nachdem ihm erst heute Vormittag der Aufstellungsbeschluß der Bundesmilitärkommission mitgeteilt worden ist12, und es daher an Zeit fehlte, Berechnungen anstellen zu lassen13. So viel scheine gewiß, daß drei Millionen Gulden in Silbermünze dafür bei weitem nicht genügen werden. Es dringt sich in bezug auf den finanziellen Punkt vor allem die Frage auf, ob die Regierung die Bedeckung für die Mehrauslagen a) und b) noch im Lauf der gegenwärtigen Session vom Reichsrate begehren, oder aber diesfalls nach § 1314 vorgehen solle.

Der Finanzminister legte einen großen Wert darauf, daß das Begehren um die diesfälligen Nachtragsdotationen noch bei dem jetzt tagenden Reichsrat, jedoch nach dem Schluß der Budgetverhandlungen, eingebracht werde, denn er müsse die nötigen Geldsummen im Wege des Kredits aufbringen, und dieser könne ohne reichsrätliche spezielle Genehmigung des Aufwandes nicht mit Erfolg betreten werden. Eben deswegen müsse Edler v. Plener um den Ausspruch einer bestimmten Summe für das Exekutionskorps ersuchen. Es handelt sich ohnehin nicht um Details, sondern um einen ungefähren Anschlag nach Millionen. Der Minister des Äußern erklärte, man sei nicht imstande, das Erfordernis auch nur in so großen runden Zahlen zu präzisieren, da man weder den Umfang noch die Dauer unserer Beteiligung an der Exekution jetzt schon vorauszusehen vermöge. Übrigens bilden diese Kosten keinen reellen Mehraufwand für die Armee, da dieselben aus der Bundesmatrikularkasse refundiert und von dorther a conto Vorschüsse geleistet werden würden. Allerdings werde Österreich dagegen mit einem hohen Matrikularbeitrage heimgesucht werden. Man will auf den Bund zehn Millionen Taler ausschreiben15, welche jedoch nur nach Maß des Bedarfs der Matrikularkasse einzuzahlen sein würden. Graf Rechberg könnte hierüber schon etwas in seine Beantwortung der Rechbauerschen Interpellation einfließen lassen16, und dürfte die Aussicht auf die Kosten der Exekution hie und da kalmierend wirken. Der Kriegsminister äußerte, er könne wohl berechnen, was die vorderhand zu mobilisierenden Brigaden kosten werden, aber dies sei noch kein genügender Anhaltspunkt für den Bedarf, der sich sehr bedeutend erhöhen würde, wenn z. B. im Laufe der Operationen die Nachsendung eines Parks Feld- oder Belagerungsartillerie nötig werden sollte. Der Staatsminister warnte davor, durch die Aussicht auf die fraglichen Nachtragsdotationen die Budgetverhandlungen im Abgeordnetenhause zu erschweren. Aus diesem Grunde wäre daher in die Erklärung wegen Holstein im Abgeordnetenhaus keine Andeutung auf die Matrikularkosten etc. auszusprechen17. || S. 124 PDF || Die einsichtigen Abgeordneten sehen dies ohnehin schon voraus. Es handelt sich darum, bis zu den ersten Tagen der kommenden Woche zu warten, wo das ganze Budget im Abgeordnetenhaus erledigt sein wird18. Gegen diesen kurzen Aufschub fand der Finanzminister nichts zu erinnern, vorausgesetzt, daß die Nachtragsdotation noch vor dem Schluß der Session ein- und durchgebracht werde. Er selbst bereite noch eine Vorlage wegen vier Millionen Nachtragsdotation für Kriegsprästationsforderungen im lombardo-venezianischen Königreich vor19, deren Befriedigung nicht länger aufgeschoben werden kann. Zu den Kassabeständen, welche auf 25 Millionen – d. i. auf die Hälfte des Bestandes unter den früheren Finanzverwaltungen – herabgesunken sind, gebe es keine Ressource für unvorhergesehene Auslagen mehr.

Die übrigen Stimmführer waren ebenfalls der Meinung, daß der Abschluß der Budgetverhandlungen im Abgeordnetenhause abzuwarten sei, und Minister Ritter v. Hein schlug unter Beistimmung des Staatsministers vor, daß für die verschiedenen Nachtragsforderungen zusammengenommen ein einzelnes Gesetz eingebracht werde. Diese verspäteten Ansprüche würden unschwer zu rechtfertigen sein. Der Finanzminister , hiemit ebenfalls einverstanden, fügte bei, daß auch der siebenbürgische Hofkanzler einen nachträglichen Anspruch zur Sprache gebracht habe20.

III. Reduktion der Funktionszulage für den GM. Leopold Rzikowsky Freiherrn v. Dobrzisch

Der Minister des Äußern referierte, der Finanzausschuß habe für 1864 – so wie für die früheren Jahre – die Hälfte der Funktionszulage für den bei der Bundesmilitärkommission bestellten österreichischen Bevollmächtigten, General Baron Rzikowsky, 6300 fl. gestrichen und die ganze restliche Auslage für denselben auf das Militärbudget übertragen21. Indessen werde Graf Rechberg doch den ungeschmälerten Fortbestand der Funktionszulage im Reichsrate vertreten.

Der Kriegsminister äußerte, daß er in dieser Voraussetzung gegen die beabsichtigte Übertragung nichts zu erinnern finde. Diese Übertragung, so bemerkte der Polizeiminister , wird eine entsprechende Erhöhung der pauschalen Armeedotation zur Folge haben müssen. Nachdem Minister Ritter v. Lasser bemerkt hatte, es werde bezüglich der in Rede stehenden Abstriche, wenn der Reichsrat darauf besteht, nichts anderes zu tun sein, als dagegen, wie bezüglich der Toggenburgschen Funktionszulage22, Verwahrung einzulegen und nach eigenem Ermessen fortzuzahlen, || S. 125 PDF || versprach der Staatsminister , er werde den Minister des Äußern auf den Moment aufmerksam machen, wo die Verwahrung gegen der Rzikowskyschen Zulage einzulegen sein wird23.

IV. Interpellation Johann Nepomuk Bergers

Der Staatsminister referierte, er habe über eine von Dr. Berger und Genossen am 24. v. M. im Abgeordnetenhause gestellte Interpellation sich zu äußern, welche dahin gerichtet ist: 1) ob das Ministerium dem Reichsrate in der gegenwärtigen Session die Gründe der nach § 13 erlassenen kaiserlichen Verordnung vom 17. Februar 1863 über die Kundmachung der Landesgesetze darlegen wird, und 2) ob, wann und wie es diese Angelegenheit der durch obige kaiserliche Verordnung in Aussicht gestellten verfassungsmäßigen Erledigung zuzuführen gedenkt24. In der kaiserlichen Verordnung vom 17. Februar 1863 wird nämlich auf die verfassungsmäßige Revision des kaiserlichen Patents vom 1. Jänner 1860 25 (über die Kundmachung der Gesetze überhaupt) hingewiesen. Der Staatsminister gedächte, in der darauf zu gebenden Antwort zu erklären, daß die Regierung einen Gesetzentwurf über die Kundmachung der Gesetze und Verordnungen bereits vorbereitet habe und zu dessen Einbringung nur die Stellung eines darauf gerichteten Antrages im Hause abwarte26.

Minister Ritter v. Lasser würde glauben, daß man der Vorlage eines solchen Gesetzes für dermal, durch Hinweisung auf die Schwierigkeiten aus der Stellung zu Ungarn, ausweichen sollte. Denn es dürfte schwer fallen, die fertige Vorlage in ihren verschiedenen Punkten durchzubringen. Der Polizeiminister machte aufmerksam, daß dieses der erste Fall wäre, wo der Reichsrat von der Regierung selbst aufgefordert würde, die Einbringung eines Gesetzes zu verlangen, und Baron Mecséry würde dieses lieber vermeiden. Der Staatsratspräsident glaubte, die Interpellation Bergers sei nicht auf die Revision des Gesetzes vom 1. Jänner 1860, sondern einfach nur darauf gerichtet, daß nach § 13 die Gründe und Erfolge der kaiserlichen Verordnung vom 17. Februar 1863 dargelegt würden.

Der Staatsminister äußerte schließlich, daß er unter diesen Umständen vor allem suchen werde, die Sache solang als möglich auf sich beruhen zu lassen, wogegen sich von keiner Seite eine Erinnerung ergab27.

V. Interpellation Carl Rechbauers wegen Holstein

Die vom Minister des Äußern nach dem neuesten Stande der schleswigholsteinischen Angelegenheit redigierte Antwort auf die Interpellation von Rechbauer und Genossen wurde durch Hofrat v. Biegeleben verlesen28.

Im wesentlichen ergab sich dagegen von keiner Seite eine Erinnerung, doch machte Minister Ritter v. Lasser darauf aufmerksam, es dürften viele, namentlich finanzielle Kreise, durch den Passus beunruhigt werden, wonach durch die Aufhebung der Verträge wegen der holsteinischen Sukzession selbst die dänische Sukzessionsordnung und das Recht König Christians IX. in Frage gestellt werden kann. Es werde dadurch gewissermaßen das Kriegsgespenst heraufbeschworen29. Der Minister des Äußern erwiderte, es sei allerdings hiebei auch seine Absicht, denjenigen, die mit der holsteinischen Frage gewissermaßen spielen und die Regierungen zu unvorsichtigen, folgenschweren Schritten drängen wollen, zu Gemüte zu führen, wohin man durch die Zerreißung der Londoner Verträge30 kommt, und daß man, um den Herzog Friedrich in Holstein zu installieren31, einen Weltkrieg führen müßte. Ministerialrat v. Biegeleben fügte bei, daß, wenn auch dieser Punkt in der Interpellationsbeantwortung wegbliebe, das „Kriegsgespenst“ darum nicht minder in ein paar Tagen durch die hervortretenden eventuellen Ansprüche von Agnaten auf den dänischen Thron heraufbeschworen werden wird.

Von den übrigen Stimmen, namentlich vom Finanzminister, wurde der berührte Satz in der Antwort nicht beanstandet32.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, am 17. Dezember 1863. Empfangen 17. Dezember 1863. Erzherzog Rainer.