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Nr. 419 Ministerrat, Wien, 23. November 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 26. 11.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Plener; außerdem anw. Biegeleben; BdR. Erzherzog Rainer 2. 12. Teildruck (I): SRBIK, Quellen zur deutschen Politik Österreichs 3, Nr. 1313.

MRZ. 1223 – KZ. 3780 –

Protokoll der zu Wien am 23. November 1863 unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät abgehaltenen Konferenz.

I. Haltung der österreichischen Regierung in der holsteinischen Angelegenheit

Se. Majestät der Kaiser finden es nötig, die Haltung der kaiserlichen Regierung in der hochwichtigen und dringenden holsteinischen Angelegenheit einer Konferenzberatung zu unterziehen1. Diese Angelegenheit zerfällt in zwei Hauptteile: erstens die Frage über die Sukzession und zweitens die Verfassungsfrage. In bezug auf die Sukzession im Herzogtume ist Österreich durch die Bestimmungen des Londoner Vertrages von 1852 gebunden2, während diese Frage für den Deutschen Bund noch || S. 104 PDF || eine offene ist3. Einige deutsche Regierungen haben bereits für den Herzog Friedrich v. Holstein-Augustenburg entschieden Partei genommen4, und in ganz Deutschland gibt sich eine mächtige Agitation in diesem Sinne kund5, so daß, während in Holstein selbst noch keine Neigung zu einem Aufstand oder zum Herbeirufen fremder Intervention vorhanden scheint6, fremde Enthusiasten und Revolutionärs in der Presse und in Volksversammlungen zu einem bewaffneten Einschreiten und einer faktischen Entscheidung über die Erbfolge drängen. Diesem Andrängen kann Österreich nicht nachgeben. Andererseits ist aber die holsteinische Sache in ganz Deutschland zu populär, als daß Österreich sich ihr gegenüber fortgesetzt rein negativ verhalten könnte7, und Se. Majestät sind daher des Erachtens, daß die kaiserliche Regierung ihren guten Willen doch dadurch kundgeben sollte, daß sie die Durchführung der Bundesexekution in der Verfassungsangelegenheit mit aller Stärke unterstützt und daran sich aktiv beteiligt8. Da man den Strom nicht zurückstauen kann, müsse man demselben mindestens eine unschädliche Richtung zu geben suchen.

|| S. 105 PDF || Der Minister des Äußern würde sich dermal am liebsten auf einen Protest in der Verfassungsfrage beschränken. Indessen habe er doch den Bundespräsidialgesandten dahin instruiert, auf die Durchführung der Exekution beim Bunde zu wirken9. Der Erfolg dieser Schritte läßt sich aber nicht verbürgen, indem sich in der Bundesversammlung das subtile Bedenken geltend macht, eine Exekution in dem gegenwärtig von Dänemark faktisch okkupierten Holstein würde die Anerkennung der Sukzessionsrechte des Königs Christian involvieren, der letztere sei kein deutscher Bundesfürst mehr etc10. Das alte Bundesräderwerk greift eben in dieser Sache auch nicht mehr an. Die Exekution ist zwar bereits beschlossen, und Dänemark hat die anberaumte Frist unbenützt verstreichen lassen11, allein nichtsdestoweniger wäre jetzt doch nach strengem Bundesrecht ein neuerlicher Exekutionsbeschluß nötig12. Gelingt es, denselben zu bewirken, so müßte man aber zur Verhütung eines allgemeinen Krieges die Großmächte darüber beruhigen, daß man bloß in der Verfassungsfrage einschreite und dabei die Sukzessionsfrage nicht präjudiziert werden soll, eine Erklärung, die auch zur Behebung des oberwähnten staatsrechtlichen Bedenkens nötig werden dürfte13. Die Festhaltung der Trennung beider Fragen ist von höchster Wichtigkeit und wird auch in der Bildung eines eigenen „Holsteinischen Sukzessionsausschusses“ der Bundesversammlung ihren || S. 106 PDF || Ausdruck finden14. Graf Rechberg beleuchtete hierauf die rechtliche Seite der Sukzessionsfrage, welche – an sich jetzt schon schwierig – durch das vorauszusehende Auftreten anderer Agnaten mit Ansprüchen auf die Herzogtümer oder einzelne Teile ihres Gebietes aufs äußerste verwickelt werden wird15. Österreich hat sich beim Abschluß des Londoner Vertrages16 durch sein wohlverstandenes Interesse leiten lassen, Holstein der dänischen Krone zu erhalten, indem ein selbstständiges Herzogtum ohne Zweifel zur preußischen Fahne schwören und somit das Stimmenverhältnis beim Bund für uns in nachteiliger Weise alterieren würde. Die Abtrennung Holsteins17 befördert ferner das Zustandekommen eines skandinavischen Bundes oder Reiches, welches den deutschen und österreichischen Handelsinteressen im Norden nur nachteilig sein könnte18. Eine zarte Behandlung der Sukzessionsfrage ist für uns auch aus dem Grunde rätlich, um unsere guten Beziehungen zu England nicht zu gefährden und am Ende eine Allianz der Westmächte mit Rußland heraufzubeschwören19.

Nachdem der Minister des Äußern über eine an ihn gerichtete Frage, wie sich das Verhältnis Holsteins nach der neuen, vom König Christian unterzeichneten Verfassung20 stelle, erklärt hatte, daß das Verhältnis noch ungünstiger und dem Staatsrecht mehr zuwiderlaufend geworden sei, äußerte der Staatsminister , daß er das Recht, ja die Pflicht des Bundes zum exekutiven Einschreiten sohin nicht mehr bezweifeln könne. Der Umstand, daß der König von Dänemark sich faktisch als Herzog von Holstein geriert, macht denselben, ganz abgesehen von seinem Erbfolgerechte, der Exekution des Deutschen Bundes verfallen21. Der Polizeiminister erblickt in der sorgfältigen Trennung der beiden Hauptfragen einen Damm gegen gefährliche Verwicklungen und findet gegen die Bevorwortung der Exekutionsführung nichts zu erinnern22.

II. Interpellation Carl Rechbauers in derselben Angelegenheit

Hierauf wurde die Antwort des Ministers des Äußern auf Rechbauers Interpellation über die Haltung Österreichs in der holsteinschen Angelegenheit23 vorgelesen und es ergab sich gegen deren Inhalt von keiner Seite eine Erinnerung24.

III. Militärische Vorbereitungen zur Durchführung der Bundesexekution in Holstein

Auf die unter den gegenwärtigen Konjunkturen zu ergreifenden militärischen Vorkehrungen übergehend, geruhten Se. k. k. apost Majestät auf die Notwendigkeit hinzuweisen, daß Österreich hinter den von Preußen bei Durchführung der Exekution in Holstein zu machenden Schritten nicht zurückbleibe und es nicht allein handeln lasse. In dieser Beziehung erscheine die Aufstellung einer Division an der nordwestlichen Grenze Österreichs angezeigt. Diese Aufstellung würde auch die zur Exekution bereits designierten Sachsen und Hannoveraner zur materiellen und moralischen Stütze dienen25. Die für Österreich auflaufenden Kosten würden in den für die Exekution bestimmten Matrikelbeiträgen ihre Deckung finden26.

In letzterer Beziehung fand sich der Kriegsminister zur Bemerkung veranlaßt, daß die Kosten für unsere Aufstellung inner der österreichischen Grenze nicht, sondern nur jene nach erfolgtem Ausmarsch refundiert werden würden. Bei der Ungewißheit, wann dieser Ausmarsch erfolgen wird, wäre es zur Vermeidung eines unnötigen Aufwandes rätlich abzuwarten, welche Wendung die Exekutionsfrage in der Bundesversammlung nehmen wird27. Zur Aufstellung einer Division würden etwa drei Wochen notwendig werden. Graf Degenfeld gestehe übrigens, daß diese Aufstellung gerade in diesem Augenblick ungelegen komme, weil einige Änderungen bei den Truppen eben jetzt durchgeführt werden sollen, und die Aufstellung der Division bei den bezüglichen Körpern diesfalls beirrend und kostenvermehrend wirkt. In vier Wochen würde die Aufstellung weit leichter bewirkt werden. Der Minister des Äußern bemerkte, die Exekutionsfrage werde am 26. d. M. beim Bunde verhandelt werden, doch lasse sich noch nicht auf die Fassung eines Beschlusses der Durchführung rechnen, weil schon eine Stimme ein Hindernis schaffen kann28. Preußen, dem die Sache allerdings sehr gelegen kommt, habe bereits zwei Divisionen und die ganze Flotte in Bereitschaft gesetzt29.

Se. Majestät der Kaiser fanden Allerhöchstsich unter diesen Umständen veranlaßt, den Kriegsminister Ah. zu beauftragen, die bezüglichen Abteilungen zur || S. 108 PDF || Vorbereitung der diesfälligen Anordnungen und Erlässe anzuweisen. Auch habe die Artillerie ihre Pferde zur allfälligen Bereitschaft zu klassifizieren30.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 1. Dezember 1863. Empfangen 2. Dezember 1863. Erzherzog Rainer.