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Nr. 414 Ministerrat, Wien, 16. November 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 16. 11.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein (25. 11.) Reichenstein (26. 11.), Kalchberg; abw. Nádasdy; BdR. Erzherzog Rainer 29. 11.

MRZ. 1219 – KZ. 3740 –

Protokoll des zu Wien am 16. November 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Gesetzartikel über den Gebrauch der Landessprachen im öffentlich-amtlichen Verkehr in Siebenbürgen

Der Hofvizekanzler Freiherr v. Reichenstein referierte über den vom Landtage des Großfürstentums Siebenbürgen vorgelegten Gesetzartikel über den Gebrauch der drei Landessprachen im öffentlich-ämtlichen Verkehr1. Bei Vergleichung der ursprünglichen Regierungsvorlage mit diesem landtäglich beschlossenen Gesetzartikel zeige es sich, daß die erstere mit einigen Abänderungen angenommen wurde, welche zumeist bloß die wörtliche Fassung betreffen, und nur die zu § 15 der Regierungsvorlage || S. 75 PDF || gemachte Änderung eine wesentliche sei. Der § 15 der Regierungsvorlage handle nämlich von der Sprache, in welcher die Gemeinden und Munizipien mit den k. k. Militärbehörden zu verkehren hätten, und während in der Regierungsvorlage die Bestimmung aufgenommen erscheint, daß die Gemeinden nach Zulässigkeit, die Munizipien aber jedenfalls sich im Verkehr mit den k. k. Militärbehörden der deutschen Sprache zu bedienen haben, habe der Landtag diese Bestimmung dahin geändert, daß sich die Gemeinden ihrer eigenen, die Munizipien aber nach Möglichkeit der deutschen Sprache zu bedienen hätten. Der königliche Landtagskommissär2 habe sich unbedingt für die Bestimmung des vom Landtage festgestellten Gesetzartikels ausgesprochen. Die siebenbürgische Hofkanzlei stimme auch für die Ah. Genehmigung dieses Gesetzartikels, jedoch mit Ausnahme des § 15, bezüglich dessen sie das Bedenken trägt, daß durch die von dem Landtage angenommene Bestimmung in der Verkehrssprache mit den k. k. Militärbehörden eine Verfügung getroffen würde, welche dem Interesse des Dienstes und der beschleunigten Geschäftsgebarung nur nachträglich sein müßte, und beantrage daher, daß der Landtag aufzufordern wäre, bezüglich des § 15 die ursprüngliche Fassung der Regierungsvorlage anzunehmen. Der Minister Graf Nádasdy war mit dieser Ansicht nicht einverstanden und habe daher in seinem diesbezüglichen au. Präsidialvortrage vom 17. Oktober l. J., Z. 1115, sich für die Ah. Genehmigung des Gesetzartikels, wie er von dem Landtage beschlossen wurde, ausgesprochen3. Nachdem Freiherr v. Reichenstein die vom Grafen Nádasdy in seinem oberwähnten Vortrage für seine von der Hofkanzlei abweichende Ansicht dargelegten Gründe vorgetragen und hervorgehoben hatte, daß der Minister die zu § 15 vom Landtage beantragte Modifikation keineswegs für so wesentlich halte, daß er eine Verantwortung auf sich nehmen könnte, die sich dadurch ergeben würde, wenn der vorliegende Gesetzartikel aus diesem Grunde allein nicht Ah. sanktioniert, behufs einer neuerlichen Verhandlung an den Landtag zurückgesandt und dadurch vielleicht überhaupt das Zustandekommen desselben in Frage gestellt würde, referierte der Staatsratspräsident , daß der Staatsrat der Auffassung des Grafen Nádasdy sich vollkommen angeschlossen habe und den von ihm vorgelegten Resolutionsentwurf zur Ah. Genehmigung insbesondere auch deshalb empfehlen zu sollen glaube, weil durch die im zweiten Absatze des § 16 enthaltene Anwendung bezüglich der Sprache des Präsidialverkehres auch bei jenen Munizipien, bei welchen der Gebrauch der deutschen Sprache im Verkehr mit den Militärbehörden Anständen begegnen könnte, ein naheliegendes Auskunftsmittel gegeben ist4. Freiherr v. Lichtenfels könne sich ebenfalls nur unbedingt für die Ah. Genehmigung aussprechen. Die vom Landtage beantragten Abänderungen halte er für unbedenklich, ja in mancher Beziehung sogar besser als die Regierungsvorlage. Bezüglich der Militärkorrespondenz (§ 15) teile er ganz die Anschauung des || S. 76 PDF || Grafen Nádasdy und würde es auch nicht für geraten halten, diese Gesetzartikel nochmals der Diskussion des Landtages zu unterziehen.

Nachdem der Hofvizekanzler Baron Reichen stein noch auf die Bemerkung des Kriegsministers , ob nicht etwa aus der vom Landtage geänderten Bestimmung des § 15 für die k. k. Militärbehörden die Verpflichtung hervorgehe, sich in ihrer Korrespondenz auch der Sprache der Munizipien zu bedienen, erwiderte, daß hiedurch das Recht der Militärbehörden, sich stets nur der deutschen Sprache zu bedienen, keineswegs angefochten wird, und die Anfrage des Finanzministers , wie es mit den Finanzbehörden gehalten wird, dahin beantwortete, daß dieselben in ihrem Verkehr mit der Behörde stets deutsch schreiben, die Munizipien aber ihre Sprache anwenden werden, ergab sich der einhellige Beschluß, den vorliegenden Gesetzartikel, so wie derselbe vom Landtage beantragt wird, Sr. Majestät zur Ah. Genehmigung au. zu unterbreiten5.

II. Interpellation Franz Tascheks wegen der Konzessionsurkunde für eine Eisenbahn von Turnau nach Kralup und von Weißkirchen nach Sillein

Der Sektionschef Freiherr v. Kalchberg referierte über die von ihm beantragte, hierüber beiliegende Beantwortunga der vom Reichsratsabgeordneten Taschek und Genossen in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 4. November l. J. an das Handelsministerium gerichteten Interpellation in betreff der Konzessionsurkunden für eine Eisenbahn von Turnau nach Kralup und von Weißkirchen nach Sillein, mit dem Bemerken, daß er diese Antowrt bereits dem Finanzminister, welcher von dieser Sache berührt ist, mitgeteilt habe6. Nach Verlesung dieser Antwort bemerkte der Referent, daß die Absätze 3 und 4 die sachliche Widerlegung enthalten und zur eigentlichen Beantwortung der Interpellation hinreichend sein dürften, während der 1. Absatz nur mehr einleitend ist und im 2. Absatze das Prinzip hingestellt wird, daß die bei Vertragsabschlüssen oder Konzessionserteilungen im administrativen Wege gegebenen Begünstigungen nur dann unter die Bestimmung des § 10 des Ah. Patentes vom 26. Februar 1861 fallen7, wenn durch dieselben den Finanzen neue Lasten aufgebürdet werden, und es entstehe daher zunächst die Frage, ob es notwendig oder gut wäre, diese Prinzipienfrage hier aufzunehmen.

Der Finanzminister erklärte, mit dieser Beantwortung im Wesen einverstanden zu sein, indem er bemerkte, daß der beanständete § 17 eigentlich ganz überflüssig sei, jedoch bisher in allen Konzessionsurkunden vorkommend auch hier aufgenommen wurde8. Derselbe enthalte ja keine Begünstigung, indem hier kein neues Subjekt ist, || S. 77 PDF || sondern die Übertragung der Konzession an die Aktiengesellschaft nur eine Fortsetzung der Ausführung der Konzessionsbestimmung sei. Anders wäre es wohl, wenn eine bereits bestehende Eisenbahngesellschaft ihre Rechte an eine andere Gesellschaft übertragen würde, dann müßte allerdings die Übertragungsgebühr entrichtet werden. Der Staatsratspräsident machte darauf aufmerksam, daß mit dieser Interpellation der Minister förmlich zur Rechtfertigung aufgefordert wird, was geradezu auf eine Ministerverantwortlichkeit hinausläuft, bwelche nur von den Häusern, aber nicht von einzelnen Mitgliedern derselben im Wege einer Interpellation in Anspruch genommen werden könneb, und es scheine ihm daher die Form, in welcher diese Interpellation beantwortet werden soll, nicht angemessen zu sein. Jedenfalls würde aber Votant darauf einraten, den Eingang ganz wegzulassen und sich nur auf die sachliche Widerlegung zu beschränken. Der Staatsminister war ebenfalls der Ansicht, daß sich die Regierung in eine Rechtfertigung oder Verantwortung, wie sie hier gefordert wird, nicht einlassen könne und er würde daher beantragen, in der Beantwortung zu sagen, daß die Regierung die von dem Interpellanten verlangte Rechtfertigung bezüglich des vorliegenden Falles zurückweisen müsse, gleichwohl aber zur sachlichen Widerlegung der Einzelpunkte der Interpellation folgendes bemerken wolle, wo dann das in den Absätzen 3 und 4 des vorliegenden Entwurfes Gesagte folgen würde.

Mit diesem Vorschlage erklärte sich die Konferenz einverstanden, und [es] wird in diesem Sinn die Antwort von Seite des Sektionschefs v. Kalchberg im Einvernehmen mit dem Finanzminister neu redigiert werden9.

III. Antrag des Finanzausschusses auf Erhöhung der Postbeamtengehälter

Der Finanzminister brachte den von dem Finanzausschusse im Abgeordnetenhause bei Gelegenheit der Beratung über das Etat des Handelsministeriums gestellten Antrag auf Erhöhung der Gehalte der Postbeamten10 mit dem Beifügen zur Sprache, daß seines Erachtens in dieser Frage von Seite der Regierung die gleiche Position wie bei dem analogen Antrage bezüglich der Justizbeamten11 einzunehmen sei und Freiherr v. Kalchberg auch hiernach bei der Verhandlung dieses Antrages im Pleno des Hauses vorzugehen haben wird.

Der Minister Ritter v. Hein bemerkte, daß die Regierung mit diesem Prinzipe in ein sehr schiefes Licht gebracht werde, und daß es ihm daher sehr erwünscht scheine, in dieser Angelegenheit irgend einen Ausweg zu finden, welcher geeignet wäre, unter vollständiger Wahrung des Prinzipes dem Ausschußantrage die Spitze abzubrechen und das Odium von dem Ministerium abzuwälzen. Ein solches Auskunftsmittel || S. 78 PDF || glaube er darin erblicken zu sollen, wenn das Ministerium selbst im großen und ganzen eine Unterstützung sämtlicher subalterner Beamten beantragt, rücksichtlich eine Vorlage in der Art einbringt, daß die Aushilfsdotationen bei den Fachministerien um ein Bedeutendes erhöht werden sollen, so daß den bedürftigen Beamten von Seite ihres Ministeriums Aushilfen und Unterstützungen im reichlichen Maße bewilligt werden könnten. Der Polizeiminister würde, um den ewigen Verlegenheiten in dieser Richtung auszuweichen, das Auskunftsmittel des Ministers Ritter v. Hein als angemessen erkennen. In betreff der Form dieses Antrages meinte Freiherr v. Mecséry, daß etwa gesagt werden könnte, es werde eine Aufbesserung der Gehalte der Beamten beabsichtigt, da aber bei der gegenwärtigen Lage der Finanzen eine allgemeine Durchführung dieser Maßregel unzulässig erscheint, so werde beantragt, eine gewisse Summe den Fachministern zu bewilligen, welche zu Unterstützungen und Aushilfen nach Maßgabe des wirklichen Bedarfes und mit Rücksichtnahme auf die Besoldungssumme des Betreffenden verwendet würde. Der Minister des Äußern glaubte, sich diesem vermittelnden Antrage nicht anschließen zu sollen. Das Haus sei zur Initiative in dieser Sache durchaus nicht kompetent und es wäre darauf zu bestehen, daß diese Angelegenheit nur Sache der Exekutive sei und der Ausschußantrag von der Regierung nicht zugelassen werden könne. Der Polizeiminister erwiderte, man könne ja erklären, daß dem Hause das Recht zu einer solchen, der Regierung allein zustehenden Maßregel nicht zusteht, die Regierung jedoch eben in Berücksichtigung der drückenden Lage der Beamten die Vorlage einbringt. Auf diese Weise dürfte das Prinzip gerade am besten gewahrt und der Sache geholfen werden. Der Minister Ritter v. Lasser erinnerte, daß er schon ursprünglich einen solchen Ausweg für zweckmäßig befunden habe12, mithin heute nur dafür stimmen könne. Der Staatsminister, mit diesem Auskunftsmittel im Wesen einverstanden, glaubte nur, daß sich bezüglich desselben vor allem der Finanzminister aussprechen müsse, ob er von seinem Standpunkte eine solche Leistung möglich halte und welche Summe im ganzen er zu diesem Zwecke bestimmen zu können glaube. Dann würde man gleich daran gehen können, hiernach die entsprechende Verteilung an die einzelnen Etats zu entwerfen, worauf der Finanzminister bemerkte, daß er für den Augenblick wohl nicht mehr als eine halbe Million zugestehen könnte, übrigens erachte, daß die diesbezüglichen Erfordernisse der einzelnen Ministerien erst einer näheren Prüfung zu unterziehen sein dürften.

Schließlich einigte sich die Konferenz in der Ansicht, daß das Prinzip gewahrt werden müsse, daß hiezu der besprochene Antrag am zweckdienlichsten erscheine, daß aber zuerst im Finanzministerium eine Kommission aus den Repräsentanten der verschiedenen Ministerien gebildet werde, welche über die Durchführungsmodalitäten zu beraten und insbesondere die einzelnen Erfordernisse festzustellen haben wird, und es gingen Se. kaiserliche Hoheit den Finanzminister an, in dieser Richtung das Geeignete zu veranlassen13.

IV. Antrag des Finanzausschusses wegen alljährlicher Vorlage eines Exposés über die politische Lage des Reiches an den Reichsrat

Der Minister des Äußern teilte mit, daß bei der jüngst stattgefundenen Verhandlung des Etats des Ministeriums des Äußern im Finanzausschusse von Seite des Abgeordneten Kuranda der Antrag gestellt wurde, die Regierung aufzufordern, daß sie künftig bei Beginn der Reichsratssession oder bei der Vorlage des Staatsvoranschlages ein Exposé der politischen Lage des Reiches und über die Beziehungen zu den auswärtigen Mächten dem Hause vorzulegen habe, welcher Antrag trotz der Einrede des Grafen Rechberg von dem Ausschusse einstimmig angenommen wurde14. Da dieser Antrag demnächst vor das Plenum des Hauses gebracht werde15, so halte er es für notwendig, daß der Ministerrat früher bezüglich der in dieser Sache einzuhaltenden Position einen Beschluß fasse. Seines Erachtens lasse sich aus dem Grundgesetze über die Reichsvertretung ein Wirkungskreis des Abgeordnetenhauses in diplomatischen Angelegenheiten nicht ableiten. Abgesehen hievon, halte aber Graf Rechberg eine derlei Einmischung des Reichsrates in Österreich mit Rücksicht auf unsere, von England verschiedenen Verhältnisse und insbesondere im Hinblicke auf die geographische Lage Österreichs, welche die größte Vorsicht in parlamentarischen Reden gebietet, endlich in Anbetracht der mächtigen Einwirkung der verschiedenen nationalen Farben bei allen politischen Fragen in unserem Reichsrate für eine reine Unmöglichkeit. Referent müßte daher sehr wünschen, daß man sich auch künftig darauf beschränke, etwaige Interpellationen zu beantworten und überhaupt bezüglich der politischen Zustände des Reiches bei passender Gelegenheit die geeignete Aufklärung zu geben, ja aber sich nicht dazu bestimmen lasse, ganze Aktenstücke der Diplomatie dem Hause vorzulegen und sich über geschehene Schritte zu rechtfertigen.

Der Polizeiminister fand es außer allem Zweifel, daß auf dieses Begehren nicht eingegangen werden könne. Es frage sich daher nur, wie es dem Hause gesagt werden soll, und da würde er es für das Einfachste und Korrekteste erkennen, wenn man dem Hause erkläre, daß die Regierung stets bereit sein werde, in Sachen der auswärtigen Politik, so weit es die Umstände erlauben, die gewünschten Aufklärungen zu geben, in eine Vorlage von Aktenstücken oder in eine Rechtfertigung sich aber nicht einlassen könne. Der Staatsminister war unter Berufung auf seine, in dieser Beziehung in einer früheren Konferenz16 abgegebenen Meinung auch heute des Erachtens, daß ein solches Begehren strikte abzulehnen wäre. Was übrigens hier der Abgeordnete Kuranda begehrt, scheine ihm wohl das Ungefährlichste zu sein, denn, wenn es dem Minister des Äußern in die Hand gelegt wird, das Exposé über die politische Lage des Reiches zu machen, so habe derselbe dabei wohl ein leichtes Spiel. Aber das Bedenkliche an dieser Sache liege darin, daß sich das Haus damit einen Einfluß auf diplomatische Angelegenheiten vindizieren wolle und daß an dieses Exposé weiter eingreifende Anträge geknüpft werden würden, und diesen müsse daher von vornehinein begegnet werden. Der Staatsminister erachtete sonach, daß das Abgeordnetenhaus ganz einfach auf die bisherige Übung, nach welcher bei passender Gelegenheit oder über Interpellationen Mitteilungen || S. 80 PDF || über die politischen Zustände des Reiches sowie über wichtigere politische Schritte gemacht wurden, mit dem Beifügen hinzuweisen wäre, daß man auch künftighin dasselbe beobachten werde, jedes weitere aber für unzulässig erkenne.

Hierwegen ergab sich der Konferenz keine weitere Bemerkung17.

V. Vorlage der Gesetze über: a) den Notstand in Ungarn; b) Benützung des öffentlichen Kredites zur Bedeckung eines Teiles der Staatsausgaben für 1864 zur Ah. Sanktion

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer teilte der Konferenz mit, daß die von den beiden Häusern des Reichsrates beschlossenen und von dem Finanzminister zur Ah. Sanktion vorgelegten Gesetze, nämlich a) betreffend die Benützung des öffentlichen Kredites zur Bedeckung eines Teiles der Staatsausgaben pro 186418; b) betreffend den Notstand in Ungarn, bereits Allerhöchstenortes unterbreitet worden sind19.

VI. Beschleunigung der Zirkulation der Konferenzprotokolle

Se. k. k. Hoheit fanden zu erinnern, daß die bei den Herren Konferenzmitgliedern in Zirkulation gesetzten Konferenzprotokolle mitunter sehr lange ausbleiben und sich daher in dieser Beziehung eine schnellere Expedition wünschenswert mache20.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 29. November 1863. Empfangen 29. November 1863. Erzherzog Rainer.