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Nr. 384 Ministerrat, Wien, 18. August 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 18. 8.), Mecséry, Schmerling, Plener, Forgách, Hein; außerdem anw. Abonyi; BdR. Erzherzog Rainer 6. 9.

MRZ. 1188 – KZ. 2844 –

[Tagesordnungspunkte]

Protokoll des zu Wien am 18. August 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Rainer.

I. Notstand in Ungarn

Gegenstand der Beratung war der Vorschlag des ungarischen Hofkanzlers , daß unter die zur Linderung des Notstandes in Ungarn von Seite der Regierung zu gewährenden Unterstützungsmittel der Einkauf der Samenfrüchte zur || S. 265 PDF || Verteilung an Gemeinden oder Private einbezogen werde1. Um von der Größe der Kalamität ein Bild zu geben und zu zeigen, daß man mit gewöhnlichen Mitteln nicht ausreicht, teilte Graf Forgách vorerst der Konferenz aus einer von dem als königlichen Kommissär in die vom Notstande bedrängten Gegenden entsendet gewesenen Statthaltereirate Abonyi verfaßten statistischen Tabelle einige Daten über den Umfang der Mißernte, über die Durchschnittssetzungen u. dgl. [mit] und bemerkte, daß er die näheren Details des ganzen Notstandes erst in dem diesfalls zu erstattenden au. Vortrage zu entwickeln in der Lage sein werde2. Heute wolle er sich nur die Entscheidung der Konferenz in einer speziellen Frage erbitten. Es handle sich nämlich bei der nun herannahenden Anbauzeit daruma, das geeignetste Mittel zu finden, daß die Leute ihre Felder bebauen können. Gegen die anfängliche Idee, die notleidenden Gemeinden zum Ankaufe der nötigen Körnerfrüchte mit entsprechenden Geldbeträgen zu beteilen, wozu auch bereits ein Ärarialvorschuß von zwei Millionen Ah. bewilligt wurde3, haben sich bei den fortgesetzten Beratungen und nach Maßgabe der nunmehr eingelangten Detailberichte manche Bedenken namentlich in der Richtung ergeben, daß man bei diesem Vorgange nicht sicher ist, ob das empfangene Geld auch wirklich zu dem beabsichtigten Zwecke werde verwendet werden, und es habe daher der einberufene Statthalter darauf angetragen, daß die Geldbeteilung nicht stattfinde, sondern die Regierung die erforderliche Quantität der Samenfrüchte selbst einkaufe und in natura an die betreffenden Gemeinden und Private verteile4. Graf Forgách glaubt auf diesen Vorschlag um so mehr eingehen zu sollen, als auf diesem Wege der dringendsten Not am sichersten abgeholfen werden dürfte. Über die Art und Weise, wie sich dieser Einkauf durchführen ließe, werde er seine Anträge später erstatten, indem er sich heute nur die prinzipielle Zustimmung der Konferenz zu dieser Maßregel erbitten wolle.

Der Finanzminister äußerte, daß es ihm wohl mehr zusagen möchte, wenn die Regierung in ein solches Geschäft nicht hineingezogen werden würde, zumal dies mit vielen Umständlichkeiten verbunden ist und das Ärar bekanntlich verhältnismäßig immer teuerer kauft als der Private. Die Beteilung mit Geld scheine ihm einfacher und praktischer zu sein, da er aber voraussetzen müsse, daß sowohl der ungarische Hofkanzler als auch der Statthalter die Verhältnisse des Landes genau erwogen haben und darüber im klaren sind, wie die von ihnen beantragte Maßregel mit Erfolg durchzuführen sein wird, so könne er nur auf ihre Meinungen kompromittieren und glaube daher, dem Vorschlage des Grafen Forgách nicht entgegentreten zu sollen. || S. 266 PDF || Die übrigen Stimmführer erklärten ebenfalls, im Prinzipe dieser Maßregel nicht entgegentreten zu wollen.

Anknüpfend an diese Beratung brachte der Finanzminister eine verwandte Frage zur Sprache, nämlich den Antrag der ungarischen Hofkanzlei, daß die Einfuhrzölle für Körnerfrüchte gegen die Fürstentümer einstweilen für die Zeit des Notstandes suspendiert werden5. Edler v. Plener wolle hier den finanziellen Standpunkt ganz außer Acht [lassen], da diese Zölle ein unbedeutendes Finanzerträgnis abgeben. Es handle sich aber im volkswirtschaftlichen Interesse um die Frage, ob diese Maßregel dem Zwecke entsprechen wird, ob nämlich wirklich die Preise der eingeführten Körnerfrüchte dadurch ermäßiget würden. Seiner Ansicht nach würde dieser Vorteil nicht nur nicht erreicht werden, sondern es dürfte eher noch die Aufhebung des Einfuhrzolles gerade in das Gegenteil des Bezweckten umschlagen. Indem der Finanzminister diese seine Ansicht des näheren begründete, meinteb er sonach, sich gegen den Antrag der ungarischen Hofkanzlei erklären zu müssen, wobei er die Bemerkung beifügte, daß es ihm mit Rücksicht auf den Umstand, daß diese Angelegenheit den Zeitungsblätter[n] wiederholt Stoff zu Leitartikeln gegeben hat, zweckmäßig scheine, diese Anschauung in einem halboffiziellen Blatte beleuchten und erklären zu lassen, daß eine Aufhebung des Zolles, wenigstens so lange es sich um den Weizen handelt, nicht eintreten werde. Der ungarische Hofkanzler bemerkte, daß der in Rede stehende Antrag der Hofkanzlei während seiner Abwesenheit gestellt und von ihm auch nicht unterschrieben worden sei. Er seinerseits würde diesen Antrag gerne fallen lassen, da er ja in dieser Sache vollkommen der Ansicht des Finanzministers beipflichte, wenn er als Hofkanzler nicht die Verpflichtung auf sich hätte, einem allgemein ausgesprochenen Wunsche des Landes doch einige Rechnung tragen zu müssen. Um aber einen Mittelweg zu gehen, würde er einen Unterschied machen und vorschlagen, daß bezüglich des Weizen[s] der Zoll aufrechterhalten werde, bezüglich des Kukuruz aber – welcher durchaus mißraten ist – und zwar von dem Momente als derselbe ein Nahrungsstoff sein wird, also im Monate Oktober eine Zollermäßigung zugestanden werde.

Hiermit war sowohl der Finanzminister als auch die übrigen Stimmführer einverstanden. Schließlich wurde von der Konferenz auch gebilligt, daß von Seite des Finanzministeriums rücksichtlich der einstweiligen Zollbelassung ein die Sache beleuchtender Zeitungsartikel veranlaßt werde6.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 5. September 1863. Empfangen 6. September 1863. Erzherzog Rainer.