MRP-1-5-06-0-18630806-P-0383.xml

|

Nr. 383 Ministerrat, Wien, 6. August 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 6. 8.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Plener; BdR. Erzherzog Rainer 22. 8.

MRZ. 1187 – KZ. 2655 –

Protokoll des zu Wien am 6. August 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Allerhöchsten Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

Se. k. k. apost. Majestät geruhten einige auf der jüngsten Ah. Reise1 gemachten Wahrnehmungen einer Besprechung zu unterziehen und zwar:

I. Bezeichnung Sr. k. k. apost. Majestät als konstitutioneller Kaiser von Österreich

In Salzburg hätte der dortige Bürgermeister2 in seiner Anrede Se. Majestät als den „konstitutionellen Kaiser von Österreich“ begrüßt3. Da dieser unrichtige Ausdruck schon wiederholt bei öffentlichen Gelegenheiten gebraucht und dieses jedesmal von der Presse mit großer Wichtigkeit hervorgehoben wurde, so wollen Allerhöchstdieselben das Ministerium darauf aufmerksam machen, daß diese Bezeichnung künftig vermieden werde, indem Se. Majestät wohl aus eigener Machtvollkommenheit die Verfassung verliehen haben und dieselbe auch getreu halten werden, doch keineswegs aber die Krone aus dem Titel der Verfassung besitzen4.

II. Bewilligung eines ärarischen Zuschusses für den Salzburger Landtag

Der Landeshauptmann in Salzburg5 hätte Sr. k. k. apost. Majestät die au. Bitte vorgetragen, daß dem dortigen Landesausschusse zur Bestreitung der Landtagsauslagen eine Unterstützung von Seite des Ärars bewilligt werden möge, indem es dem Lande unmöglich sei, dieses Erfordernis durch weitere Landesumlagen zu decken. Hierüber referierte der Staatsminister , daß dieses Begehren von dem Salzburger Landesausschusse in der Tat bei dem Staatsministerium gestellt wurde, daß aber, nachdem mit demselben noch verschiedene andere Ansinnen verbunden und insbesondere auch Ansprüche auf einige im Besitze des Ärars befindliche Liegenschaften aus dem Titel des Eigentumes erhoben wurden, hierwegen namentlich wegen des letzteren Umstandes vorerst Verhandlungen mit dem Finanzministerium eingeleitet werden mußten6, daher die Sache gegenwärtig noch nicht spruchreif erscheine. || S. 264 PDF || Ritter v. Schmerling werde aber diesem Gegenstand seine volle Aufmerksamkeit zuwenden und denselben der baldigen Erledigung zuzuführen trachten7.

III. Verkauf des sogenannten Schlössels in Gastein

In Gastein8 wäre Sr. k. k. apost. Majestät eine au. Vorstellung gegen den von Seite des Ärars beabsichtigten Verkauf des sogenannten Schlössels9 au. unterbreitet worden, woraus Allerhöchstdieselben ersahen, daß der Verkauf dieses Objektes sowohl für Hof- als auch für Wildgastein nur nachteilig sein könne.

Der Finanzminister berichtete hierüber, daß dieses Objekt wohl zu jenen gehöre, welche zum Verkaufe bezeichnet sind, daß jedoch keine Gefahr eines baldigen Verkaufes vorhanden sei, indem sich ein solcher überhaupt nicht als sehr dringend darstellt. Der Finanzminister werde es sich übrigens angelegen sein lassen, in dieser Sache ein den Ah. Absichten entsprechendes Arrangement zu treffen10.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Frankfurt a. M., 19. August 1863. Empfangen 22. August 1863. Erzherzog Rainer.