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Nr. 379 Ministerrat, Wien, 29. Juli 1863 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 29. 7.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Forgách, Burger, Hein; außerdem anw. Geringer, Reichenstein; abw. Lichtenfels, Esterházy; BdR. Erzherzog Rainer 28. 8.

MRZ. 1182 – KZ. 2724 –

Protokoll I des zu Wien am 29. Juli 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Reskriptentwurf an das königlich siebenbürgische Gubernium wegen der Neuwahlen für den Landtag

Der siebenbürgische Hofvizekanzler Baron Reichenstein eröffnete die Debatte über das von der siebenbürgischen Hofkanzlei Sr. Majestät zur Ah. Genehmigung unterbreitete Reskript an das königlich siebenbürgische Gubernium bezüglich der Neuwahlen für den Landtag1 mit der Bemerkung, daß es bekannt sei, daß die Ungarn und Szekler, welche zu Landtagsabgeordneten für den Landtag in Siebenbürgen gewählt worden seien, die Erklärung abgegeben haben, an diesem Landtage nicht teilnehmen zu können. Dieselben haben diesen ihren Entschluß unter Berufung auf die Einheit des Vaterlandes, auf den tausendjährigen Bestand der Konstitution und auf die gesetzliche Ungültigkeit der provisorischen Landtagsordnung begründet2. Dieselben müssen hienach nach der provisorischen Geschäftsordnung als ausgetreten betrachtet werden, und es sei nach den Bestimmungen der §§ 5 und 13 der provisorischen Landtags- und Geschäftsordnung der Fall der Vornahme neuer Wahlen in mehreren Wahlbezirken eingetreten3. Der königliche Landtagskommissär4 habe die Vorgänge, welche der erwähnten Erklärung vorangingen, angezeigt und berichtet, daß anfänglich unter den Ungarn und Szeklern Beratungen stattgefunden haben und die gegenseitige Verpflichtung auf Geheimhaltung des Ergebnisses dieser Beratungen eingegangen worden sei, daß sodann der Beschluß, an der ersten Sitzung des Landtages und später auch an der feierlichen Eröffnung desselben nicht teilzunehmen, gefaßt worden sei und zur Richtschnur für das künftige Benehmen die Publikation des Ah. Landtagseröffnungsreskriptes5 abgewartet worden sei. Es haben sich dabei verschiedene Anschauungen geltend gemacht: eine Fraktion, obgleich die geringste, sei dafür gewesen, in den Landtag einzutreten || S. 220 PDF || und zu verhandeln; eine andere wollte eintreten und bis zur vierten Proposition – Beschickung des Reichsrates – verhandeln und dann austreten, darunter mehrere Abgeordnete aus den Háromszéker und Csiker Stühlen; eine Fraktion endlich wollte auf gar keine Transaktion eingehen, indem sich dieselbe vorzüglich in dem Passus des Ah. Reskriptes bezüglich der Unmöglichkeit der Bestätigung und Ah. Beschwörung des Leopoldinischen Diplomes6 betroffen erachtete, und diese Fraktion sei von Bischof Haynald7, von den Grafen Mikó und Teleki, dann von Baron Kemény geleitet worden8. Bei allen diesen Beratungen habe Koloman Tisza Einfluß genommen, welcher sich übrigens angeblich für den Eintritt der Ungarn und Szekler in den Landtag ausgesprochen haben soll. Die Verhältnisse seien darnach, daß von den neuen Wahlen ein günstiger Erfolg zu hoffen sei, nachdem jedoch arge Umtriebe stattgefunden haben und namentlich im Szeklerlande die falsche Meinung verbreitet worden sei, als wenn ihre Nationalität überhaupt und insbesondere durch die Teilnahme an dem Landtage gefährdet werden wolle, erscheine ein Aufruf Sr. Majestät angezeigt und lasse den besten Erfolg erwarten. Die Hofkanzlei habe es sonach für zweckmäßig erachtet, wenn Se. Majestät aus diesem Anlasse der siebenbürgischen Bevölkerung ein Ah. Zeichen zu geben die Gnade haben wollten und dabei unter Ausspruch des Ah. Bedauerns und Mißfallens über das Verhalten der Ungarn und Szekler, welche sich auf den Standpunkt der Negation gestellt haben, den Wählern die Ah. Befriedigung über die richtige Erkenntnis der landesväterlichen Absichten Sr. Majestät auszudrücken, namentlich aber bezüglich der Vorurteile im Szeklerlande die beruhigende Ah. Versicherung über den Ungrund ihrer Besorgnisse zu geben Ag. geruhen würden. Der Landtagskommissär habe hiefür die Form einer Ah. Proklamation vorgeschlagen, die Hofkanzlei sich jedoch für die mildere Form eines Ah. Reskriptes ausgesprochen. Baron Reichenstein las sohin den beiliegenden Entwurf des Ah. Reskriptesa ab und bemerkte, daß derselbe von der Hofkanzlei einstimmig beschlossen und angenommen worden sei. Zu dem letzten Absatze auf der dritten Seite, der mit den Worten beginnt: „Es ist denselben ferner zu Gemüte zu führen etc.“, bemerkte derselbe, daß nämlich in erster Linie zu erwarten sei, daß diejenigen, die aus dem Landtage ausgetreten seien, alles aufbieten werden, um die Wähler von der Vornahme neuer Wahlen abzuhalten, und daß dieselben, wenn ihnen dieses nicht gelingen sollte, in zweiter Linie darnach streben werden, wieder gewählt zu werden, um durch ihre neue Wahl die Bekräftigung der Richtigkeit ihrer Haltung auf dem Landtage glauben zu machen. Dem werde durch den bezogenen Passus vorgebeugt, indem nämlich darin gesagt werde, daß die Wähler dadurch, daß sie das erste Mal gewählt haben, ihre Absicht kundgaben, in dem Landtag vertreten zu sein, und daß sie durch Vornahme der zweiten Wahl diese ihre Absicht noch mehr bekräftigen. || S. 221 PDF || Dadurch werde aber auch den zum zweiten Male Gewählten, welche schon früher geneigt waren, in den Landtag einzutreten, und nur durch Terrorismus davon abgehalten wurden, zugleich eine Brücke gebaut, ohne Verletzung ihrer Eitelkeit dies nunmehr zu tun, da sie in dem Umstande, daß sie neuerdings gewählt wurden, die Absicht ihrer Wähler, in dem Landtage vertreten zu sein, unzweifelhaft erkennen müssen.

Der ungarische Hofkanzler erwähnte, daß es in Ungarn von jeher Sitte war, die Ah. Person Sr. Majestät nur in äußerst seltenen Fällen vortreten zu lassen. In erster Linie sei es die Statthalterei, in zweiter aber die Hofkanzlei, welche in derlei Fällen nomine majestatis aufzutreten berufen sei. Er glaube auch den dermaligen Moment in Siebenbürgen nicht für einen solchen halten zu sollen, der es für Se. Majestät notwendig machen würde, mittelst eines Ah. Reskriptes sich an das Gubernium zu wenden. Derlei Akte, daß nicht gewählt wird oder Wahlen nicht angenommen werden, ereignen sich oft, und wenn er auch zugeben wolle, daß dem Nichteintritte der Ungarn und Szekler in den siebenbürgischen Landtag dieses Mal eine politische Demonstration zugrunde liege, so könne doch nicht übersehen werden, daß in dem ganz analogen Falle der Tschechen, welche an den Beratungen des Reichsrates nicht teilnahmen, auch kein direkter Akt von Seite des Ah. Thrones ausgegangen sei, und so sollte es nach seiner Meinung auch in Siebenbürgen gehalten werden. Wenn übrigens die Konferenz beschließen sollte, Sr. Majestät die Erlassung eines Ah. Reskriptes anzuraten, müsse er gestehen, daß er Sr. Majestät nicht gerne derlei Scabellen, wie sie in dem Entwurf vorkämen, die Beziehung dieser und jener Männer, die Belobung jener, welche sich bei den Wahlen beteiligt haben, unterlegt wissen wolle. Seiner Ansicht nach würde dieses gegen die Würde des Ah. Thrones verstoßen, und es sei auch faktisch zu einer solchen Belobung kein Grund vorhanden, da bei einem Zensus von 8 fl. diese Männer es nur der Gnade Gottes und Sr. Majestät zu danken haben, daß ihnen politische Rechte zugestanden worden seien. Graf Nádasdy tue recht, seine Politik mit allem Nachdrucke zu verfolgen, den Namen Sr. Majestät solle er jedoch dabei nicht vorschieben. Der Fall sei allerdings vorhanden, daß in der Sache eingeschritten werden müsse, dies wäre jedoch die Aufgabe der siebenbürgischen Hofkanzlei, die in einem Hofdekrete allem dem Ausdruck geben könnte, was sie durch das Reskript von Sr. Majestät ausgesprochen wissen wolle. Der Minister Graf Nádasdy erwiderte, daß er bezüglich der Frage, ob ein Ah. Reskript erlassen werden solle, in erster Linie zu entscheiden sich berufen halten müsse, weil er die Sachlage kenne und wisse, wie die wühlerischen Umtriebe entstanden seien und welche Männer dieselben in die Szene gesetzt haben. Mit einem Hofdekrete würde nur ein Streich ins Wasser gemacht werden. Der Landtagskommissär habe eine Proklamation gewünscht, er aber habe auf die mildere Form eines Reskriptes den Antrag gestellt9 und müsse Se. kaiserliche Hoheit und die Konferenz dringend bitten, seinen Antrag zu unterstützten. Er sei gewiß derjenige, der den Ah. Namen Sr. Majestät nur dort, wo es die Umstände gebieterisch erfordern, in das Feld führe. Wenn die zweiten Wahlen wieder resultatlos bleiben würden, gäbe es || S. 222 PDF || kein anderes Auskunftsmittel, als zu den direkten Wahlen zu schreiten, wozu die Entwürfe bereits vorbereitet seien10. Es handle sich daher unter zwei Übeln zu wählen, und da sei es gerade bezüglich der Szekler Bevölkerung, die durch falsche Vorspiegelungen irregeführt worden sei, unumgänglich notwendig, daß Se. Majestät Allerhöchstselbst sprechen, damit die Bevölkerung auf diese Art von der Ah. Willensabsicht Sr. Majestät unzweifelhaft in Kenntnis gelange und ihr der durch Wühler eingeprägte Wahn benommen werde, daß nur Schmerling und Nádasdy Regierungsgrundsätze verfolgen, die gar nicht in der Ah. Intention Sr. Majestät gelegen seien. Einen Fingerzeig hiefür gebe die Erfolglosigkeit der Szolnoker und anderer Entschließungen, welche über Befehl Sr. Majestät durch die Hofkanzlei an Ausschüsse ergangen seien. In bezug auf die Belobung der Wähler müsse er besonderen Wert darauf legen, daß dies geschehe, weil er wisse, daß man die Wähler persuadieren wollte, nicht zu wählen, indem man sich auf die Rechtsverwahrung der Komitatsausschüsse berief. Wenn man aber die Ag. Absichten Sr. Majestät durch Männer bekämpft sehe, die sich zu wiederholten Malen der besonderen Gnade Sr. Majestät zu erfreuen in der Lage waren, dann müsse man es wohl für notwendig halten, daß die Bevölkerung auf eine jeden Zweifel ausschließende Weise zur Kenntnis der Ah. Absichten Sr. Majestät gelange. Der Staatsminister erklärte, daß er im gegebenen Falle den Ansichten des Grafen Nádasdy beistimmen zu müssen glaube und die Erlassung des Reskriptes für um so notwendiger halte, weil es gegenwärtig ein offenkundiges Geheimnis sei, daß ein Rumpfparlament, dessen Mitglieder die Loyalität stets im Munde führen, tatsächlich aber bei jeder Gelegenheit den Ag. Absichten Sr. Majestät entgegen agieren, direkt an die Person Sr. Majestät sich wenden wolle. Da sei es nun, um jeden falschen Auslegungen vorzubeugen, von der anderen Seite ein Akt der Notwendigkeit, daß die Bevölkerung von den kaiserlichen Intentionen vom Ah. Throne aus in Kenntnis gesetzt werde. Die Analogie in anderen Ländern könne hier nicht maßgebend bezogen werden, derlei Akte in anderen Ländern, wie Neuwahlen etc., werden dort von den Ministern abgetan. In Siebenbürgen sei aber ein ganz anderes Verhältnis. Die Leute haben sich dort wählen lassen und seien in der Absicht, die Majorität zu gewinnen, nach Hermannstadt gegangen und als sie sahen, daß ihnen das nicht gelingen werde, seien sie aus dem Landtage ausgetreten. Ein solcher Vorgang sei geeignet, die Bevölkerung irrezuleiten.

Der Minister des Äußern bemerkte vor allem auf die Behauptung des Grafen Nádasdy, „daß die Verhältnisse Siebenbürgens ihm vorzugsweise derart bekannt seien, um bestimmen zu können, ob im gegebenen Falle der Name Sr. Majestät gebraucht werden solle“, daß er zwar auf die Stimme des Grafen Nádasdy großes Gewicht lege, daß jedoch im Ministerrate jedes Mitglied desselben seine Meinung geltend zu machen berechtigt sei, indem sonst der Ministerrat ganz überflüssig wäre, wenn jeder Minister oder Hofkanzler in Angelegenheiten seines Departements die Entscheidung sich anmaßen wollte. Was die Annahme betreffe, daß man vielleicht sage, die Sachen gehen von Schmerling und Nádasdy aus, glaube er, daß an der Sachlage nichts geändert sei, ob die erwähnten Erklärungen durch ein kaiserliches Reskript oder durch ein Hofdekret der Hofkanzlei erfolgen; die Opposition werde || S. 223 PDF || sich auch durch die Form eines Reskriptes nicht irremachen lassen. Den von dem Grafen Forgách gegen die Form eines Ah. Reskriptes geäußerten Bedenken finde er noch beizufügen, daß es der erste Grundsatz einer Regierung sein müsse, zu trachten, die Opposition im eigenen Lande ihres Ansehens und Gewichtes zu berauben. Je gleichgültiger sie über ihr Auftreten hinweggehe, je weniger politisches Gewicht sie derselben beilege, desto spurloser werde sie verschwinden. Je mehr manb sie aber hervorhebe und mit dem Gewande großer Demonstrationen bekleide, desto mehr werde man Aufsehen machen und ihren Einfluß erhöhen. Der Fall bei dem Austritte der Tschechen aus dem Reichsrate beweise dieses trefflich. Ohne viel zu reden seien neue Wahlen als erforderlich erklärt worden, und die Opposition sei damit totgeschlagen worden. Votant fand es sonach im Interesse der Regierung am geratensten, der Opposition in Siebenbürgen kein großes Gewicht beizulegen, einfach neue Wahlen auszuschreiben und es au. Sr. Majestät anheimzustellen, die geeignete Antwort jenen zu erteilen, welche die Bittschrift Allerhöchstenortes übergeben wollen. Der Minister Graf Nádasdy entgegnete, daß die Äußerungen des Grafen Rechberg ihn in seiner Ansicht nur bestärkt haben. Daß der Fall in Siebenbürgen eine ungleich höhere Bedeutung habe als jener bei dem Austritte der Tschechen aus dem Reichsrate, könne nicht bezweifelt werden, wenn erwogen werde, daß von 160 Mitgliedern 50 im siebenbürgischen Landtage fehlen11, daß in alten Zeiten drei gesetzlich berechtigte Nationalitäten in Siebenbürgen bestanden12, von denen jetzt zwei im Landtage ohne genügendec Vertretung sein werden, und daß nur neue Nationalitäten über die wichtigsten Landesinteressen entscheiden werden. Der Fall sei gewiß von der größten Wichtigkeit nicht nur für Siebenbürgen, wo man sich noch mit dem Stande der Dinge begnügen könnte, sondern insbesondere soweit es sich dabei um die Beschickung des Reichsrates handelt, und er halte es für seine Pflicht, dahin zu wirken, daß der Reichsrat aus dem Lande Siebenbürgen auch von Ungarn und Szeklern beschickt werde13. Er habe gesagt, daß er die Sachlage vorzugsweise kenne, indem er die Vorgänge genau kenne und wisse, daß am 15. Juli14 die meisten zu Landtagsabgeordneten gewählten Ungarn und Szekler in Hermannstadt sich eingefunden und in drei Parteien sich geteilt haben und daß Koloman Tisza vom Nationalkomitee in Pest ihnen zu Hilfe gesendet worden sei, daß Bischof Haynald, Graf Mikó und Baron Kemény eine allfällig bessere Entscheidung der übrigen durch ihr Ansehen verdorben haben, indem sie ihren Kollegen einzureden wußten, daß Se. Majestät über die Staatsgrundgesetze ganz andere Ah. Willensabsichten habe und von der Anschauung ausgehe, daß die Durchführung des Patentes vom 26. Februar 186115|| S. 224 PDF || nicht zustande kommen müsse. Er habe weiters nur seine Ansicht ausgesprochen, daß er ohne ein Ah. Reskript für den Eintritt der Ungarn und Szekler in den siebenbürgischen Landtag nicht einstehen zu können glaube, sich jedoch keineswegs eine Entscheidung hierüber angemaßt, was schon daraus hervorgehe, weil er die Unterstützung des Ministerrates zu diesem Antrage angerufen habe. Die Ansicht, daß man klugerweise der Opposition kein Gewicht beilegen soll, teile er nicht, er glaube vielmehr, daß man derselben das größte Gewicht beilegen solle, weil das Übel wachse. Jetzt sei das Szekler Volk noch indifferent, und da es im allgemeinen dynastisch gesinnt sei, könnte man demselben jetzt noch begreiflich machen, daß ein günstiger Erfolg ihrer materiellen Interessen von der Vertretung ihrer Nationalität im Landtage abhänge. Das Mittel, dies zu erreichen, wäre jedoch nur in einer persönlichen Ansprache Sr. Majestät gelegen. Der Polizeiminister und der Finanzminister traten in Erwägung der wichtigen Erfolge, die sich Graf Nádasdy von dem Ah. Reskripte erwarte, dem Antrage desselben bei, dwobei der Finanzminister übrigens seine Meinung im allgemeinen dahin ausdrückte, daß das Hineinziehen Sr. Majestät des Kaisers zu unmittelbaren Erklärungen vom Ah. Throne herab vermieden werden sollte, wenn nicht besonders wichtige Motive dafür sprechen, für deren objektives Gewicht er im vorliegenden Falle den Herrn Leiter der siebenbürgischen Hofkanzlei einstehen müsse, daher er auch auf denselben kompromittiered wobei der Finanzminister übrigens seine Meinung im allgemeinen dahin ausdrückte, daß das Hineinziehen Sr. Majestät des Kaisers zu unmittelbaren Erklärungen vom Ah. Throne herab vermieden werden sollte, wenn nicht besonders wichtige Motive dafür sprechen, für deren objektives Gewicht er im vorliegenden Falle den Herrn Leiter der siebenbürgischen Hofkanzlei einstehen müsse, daher er auch auf denselben kompromittiere. Edler v. Plener fand übrigens den Gedanken des Grafen Rechberg sehr beachtenswert, daß die allergrößte Wirkung von der persönlichen Antwort Sr. Majestät auf die Bitten der erwähnten Deputation zu erwarten stünde. Der Minister Graf Nádasdy stellte sohin dar, welches Bewandtnis es mit dieser Deputation habe und fügte bei, daß nach seiner Ansicht Bitten aus einer Provinz, in welcher der Landtag tagt, nur im Wege des Landtages nicht aber durch ein Rumpfparlament zu den Stufen des Ah. Thrones gelangen können. Der Handelsminister fand den dritten Absatz auf der dritten Seite des Reskriptsentwurfes, der von der Wiederwahl der schon bei der ersten Wahl Gewählten handelte, bedenklich und beantragte die Weglassung dieses Passus, durch dessen Beibehaltung die Regierung nach seiner Ansicht einen falschen Schritt machen würde. Der Minister Dr. Hein erklärte sich in allem und jedem mit den Ansichten und Anträgen des Grafen Nádasdy einverstanden, da es hohe Zeit sei, daß die Regierung energisch auftrete. In Siebenbürgen sowie in Ungarn drängen sich viel zu viele Personen als Unberufene zwischen Volk und die Regierung. Wenn man diesen Leuten immer das Feld überlasse, werde man nie zu einer konstitutionellen Ordnung kommen. Unten im Lande werde ausgestreut, daß diese oder jene Maßnahme nicht dem Ah. Willen Sr. Majestät gemäß sei, und hier werde glauben zu machen versucht, daß Se. Majestät es mit den Opponenten gegen die Regierung halten. Er hätte sogar im vorliegenden Falle für die Erlassung eines Manifestes gestimmt, erkläre sich übrigens mit der beantragten Form eines Reskriptes einverstanden. Die Beibehaltung des von dem Handelsminister beanstandeten Passus im Reskriptsentwurfe halte er nach der Darstellung, die der Hofvizekanzler früher gemacht habe, [für] geradezu notwendig. Der Marineminister glaubte, || S. 225 PDF || daß, nachdem frühere Reskripte aus anderen Anlässen das glückliche Resultat nicht erreicht haben, welches man sich von denselben versprochen habe, auch im gegebenen Falle der gewünschte Erfolg problematisch sei, indessen stimme die Richtung, die Graf Nádasdy verfolge, mit dem Ah. Programme überein, welches Se. Majestät der Konferenz vorgeschrieben habe, und aus diesem Grunde erachtete Votant dem, was Graf Nádasdy proponiere, im Prinzipe beistimmen zu sollen. Das Detail betreffend teilte derselbe das vom Grafen Wickenburg angeregte Bedenken und erklärte es nicht für logisch und konvenabel, daß jenen Männern, über deren Benehmen sich der Kaiser früher mißbilligend aussprach, auf der anderen Seite wieder eine Brücke zum Eintritt in den Landtag gebaut werden soll, es hieße das einen Bannstrahl gegen jene Männer schleudern und denselben auf der anderen Seite wieder mit einem halben Schleier zu bedecken. Der Minister Graf Nádasdy fand sich durch die Äußerung der Vorstimme veranlaßt zu erklären, daß er großen Wert darauf lege, daß das, was in dem beanstandeten Passus enthalten sei, bestimmt ausgesprochen werde. Er erinnere sich, daß Minister Ritter v. Lasser bei Gelegenheit, als der Vorschlag für die Ernennung der Regalisten im Ministerrate verhandelt wurde, die Äußerung abgegeben habe, „er könne sich einen siebenbürgischen Landtag ohne Graf Mikó und Baron Kemény ebenso wenig denken, als einen böhmischen Landtag ohne Palacký und Rieger“16. Er habe daher nicht nur nichts dagegen, sondern würde es vielmehr sehr gerne sehen, wenn so hervorragenden Persönlichkeiten die Möglichkeit, ohne Verletzung ihres Selbstgefühles in den Landtag einzutreten, gegeben würde, nur müßten dieselben ihre unfruchtbare Negation aufgeben. Es handle sich hiebei, die hervorragendsten Männer zur Überzeugung zu bringen, daß sie sich verrannt haben, indem sie glaubten oder glauben zu machen suchten, eine Sr. Majestät angenehme Sache zu vollbringen, daß sie den Rechtsbestand des Februarpatentes17 negieren. Man müsse denselben Zeit lassen, zur Erkenntnis zu gelangen, daß das materielle Interesse ihrer Wähler ihre Teilnahme an den Landtagsverhandlungen dringend gebiete. Die Szekler werden dann schon in den Landtag gehen, wenn sie nicht von den Wählern wollen hineingetrieben werden. Früher haben die Ungarn und Szekler die anderen Nationalitäten beherrscht, jetzt käme es dahin, daß die Ungarn und Szekler von den anderen Nationalitäten beherrscht würden, das müsse man aber zu vermeiden trachten. Im Landtage werden so manche Gesetze votiert werden, die die wichtigsten Lebensfragen auch der Ungarn und Szekler berühren werden. Wenn dieselben nun im Landtage nicht vertreten wären und Beschlüsse sich ergäben, die gegen das Interesse der nicht vertretenen Nationalitäten ausfielen, soll dann die Regierung die Gehässigkeit auf sich nehmen, solchen Gesetzen die Sanktion zu verweigern. Gestützt auf diese Betrachtungen glaube er, daß die Hofkanzlei vollkommen im Rechte war, diesen Passus zu beantragen, und es sei auch diesfalls im Mittel der Hofkanzlei von keiner Seite ein Anstand erhoben worden, auch nicht von Seite des Szekler Hofrates Horváth. Der Staatsrat Baron Geringer bemerkte, daß die Regierung in dem Falle war, alternativ entweder das Ereignis zu nehmen wie es gekommen sei, den Bestimmungen der provisorischen Landtagsordnung18, || S. 226 PDF || die auch für diesen Fall vorausgesehen hatten, freien Lauf zu lassen, die vakanten Sitze als erledigt zu betrachten und neue Wahlen vornehmen zu lassen, oder aber diesen Maßnahmen durch eine Ah. Ansprache einen Nachdruck zu verleihen. Von vornhinein hätte ihm der erste Weg als der einfachere geschienen, und es hätte auch das Betreten desselben nicht gehindert, daß den Absichten der Wähler im Szeklerlande durch Weisungen des Landtagskommissärs in der Art, wie sie im Reskripte den Ausdruck fanden, entgegengewirkt werde. Nach den Zwischenfällen aber, welche sich nach Darstellung des Grafen Nádasdy ergeben haben, glaube auch er, für die zweite Alternative sich aussprechen zu sollen. Bezüglich des Inhaltes des Ah. Reskriptes wäre er jedoch der Ansicht, daß dasselbe im Eingange nicht als Gegenstand der Ah. Aufmerksamkeit zu behandeln wäre, sondern daß vielmehr formell an die Anzeige des Landtagskommissärs allenfalls mit den Worten, „Es ist zu Unserer Kenntnis gekommen“, angeknüpft werden solle. Bezüglich der Wiederwahlen schloß sich Votant den angeregten Bedenken an und beantragte eine andere Formulierung dieses Passus.

Der Kriegsminister trat den Anträgen des Grafen Nádasdy ohne Bemerkung bei, desgleichen auch der Minister Ritter v. Lasser19. Das Ergebnis der Beratung über die übrigen im Ministerrate vom 29. Juli l. J. verhandelten Gegenstände erscheint in einem besonderen Protokolle II20.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Frankfurt a. M., 26. August 1863. Empfangen 28. August 1863. Erzherzog Rainer.