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Nr. 367 Ministerrat, Wien, 20. Juni 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Rechberg 20. 6.), Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Burger, Hein, Mertens; abw. Degenfeld, Forgách, Esterházy; BdR. Rechberg. 7. 7.

MRZ. 1171 – KZ. 2153 –

Protokoll des zu Wien am 20. Juni 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Rainer.

I. Aufnahme eines Passus über die polnische Frage in die Adresse des Herrenhauses an Se. Majestät

Der Staatsratspräsident referierte, es sei in der heute stattgefundenen ersten Komiteesitzung des Herrenhauses1 die an Se. k. k. apost. Majestät zu richtende Adresse diskutiert und hiebei bezüglich der von mehreren Seiten angeregten Frage, inwiefern in dieser Adresse von der polnischen Angelegenheit Erwähnung zu machen sei, erkannt worden, daß diesbezüglich jedenfalls etwas gesagt werden müsse, weil sonst hierwegen Spezialdebatten im Hause unvermeidlich wären. Freiherr v. Lichtenfels erachtet, daß es schwer sei, dagegen zu sprechen, er habe aber mit seiner Äußerung zurückgehalten, um bei der schon heute Abend zu pflegenden Beratung des vom Fürsten Auersperg verfaßten Entwurfes hinsichtlich der Formulierung der gedachten Stelle freie Hand zu haben. Um nun für den Fall, als Auersperg in dieser Beziehung etwas Unzulässiges bringen würde, einen passenden Antrag stellen zu können, sehe er sich veranlaßt, früher die Meinung der hohen Konferenz einzuholen, wie weit er da gehen könne2. Seines Ermessens würde sich vielleicht folgender Passus empfehlen: „Mit Beruhigung haben wir den ausgesprochenen Wunsch und die Zusicherung für die Bemühungen um die Fortdauer der Segnungen des Friedens vernommen. Mögen diese Bemühungen im vollen Maße vom Erfolg gekrönt werden. Möge insbesondere die Regierung Ew. Majestät gegenüber jenem zerstörenden Kampfe, von welchem wir eines unserer Nachbarländer zerrissen sehen, der Aufgabe, die Integrität des Reiches heilig zu bewahren, die Ruhe nach innen und außen zu erhalten und jenen beklagenswerten Kämpfen in einer dem Gefühl der Menschlichkeit befriedigenden Weise ein Ziel setzen, ihr volles Bestreben weihen.“ Der Minister des Äußern erklärte sich damit vollkommen einverstanden, || S. 129 PDF || weil diese Fassung ganz im Einklange mit dem Standpunkte der Regierung sei, und es schlossen sich ihm auch alle übrigen Stimmführer an.

Über die Bemerkung des Polizeiministers , daß man sich mit dem Ausdrucke „in einer dem Gefühle der Menschlichkeit befriedigenden Weise“ kaum wird zufriedenstellen, glaubte der Staatsratspräsident für diesen Fall sich noch die Zustimmung der Konferenz erbitten zu sollen, anstatt dieser Worte den etwas weiter gehenden Ausdruck „durch Herbeiführung einer gesetzlichen Ordnung“ gebrauchen zu können, wogegen sich dem Ministerrate ebenfalls keine Einwendung ergab3.

II. Errichtung eines Trockendocks in Pola

Der Staatsratspräsident referierte den im Staatsrate begutachteten au. Vortrag des Marineministers vom 20. Mai l. J. Z. 3009 betreffend den Bau eines Trockendocks in Pola4. Referent bemerkte, daß, nachdem aus den im au. Vortrage näher entwickelten Gründen die Notwendigkeit der Erbauung dieses Trockendocks außer aller Zweifel gestellt war, das Marineministerium in dieser Sache den Ingenieur Heider zu Rate gezogen habe und dieser sich bereit erklärt habe, die Leitung und Ausführung dieses Werkes gegen dem zu übernehmen, daß die doppelte Eigenschaft des Bauleiters und Bauunternehmers in seiner Person vereinigt werde. Für seine Dienste als Leiter des Baues beanspruche Heider eine Remuneration von 50.000 und dann ein Administrationspauschale von monatlich 760 fl. Das von ihm vorgelegte Bauprojekt wurde von dem Marineministerium geprüft und mit wenigen Modifikationen genehmigt5. Die veranschlagten Baukosten werden in dem au. Vortrage mit 1,814.000 fl. berechnet. Der Marineminister bitte sonach um die Ah. Genehmigung des Trockendocksbaues zu Pola durch den Ingenieur Heider auf Grundlage der mit ihm getroffenen Vereinbarungen und beantrage, daß durch die Verlangsamung und teilweise Verschiebung anderer für das Jahr 1863 in Absicht genommener Bauten der diesfälligen Dotation dieses Jahres ein Betrag von 200.000 fl. für den Beginn des Trockendocks entnommen, eine weitere Bausumme von 600.000 fl. in das Budget für 1864 aufgenommen und der Überrest in den Jahren 1865 und 1866 in Anspruch genommen werde. Im Staatsrate habe sich gegen die beantragte Erbauung des Trokkendocks keine Erinnerung ergeben, dagegen erachtet man aber die angeregte Verwendung der 200.000 fl. aus dem laufenden Budget für unzulässig und systemwidrig. Der Staatsrat trage daher darauf an: Es möge Ag. gestattet werden, daß die Auslage für den in der beantragten Art zu vollführenden Bau eines Trockendocks in Pola in die bezüglichen Jahresvoranschläge aufgenommen wird. Die angeregte Verwendung eines Teiles der Dotation des laufenden Verwaltungsjahres für diesen Dockbau habe dagegen zu unterbleiben. Der vortragende Präsident glaube sich diesem Antrage um || S. 130 PDF || so mehr anschließen zu sollen, als er aus dem au. Vortrag nicht entnehmen konnte, daß der Finanzminister in dieser Sache schon vernommen wurde.

Bei der Erörterung hierüber glaubte der Marineminister seine Anträge aufrecht halten zu sollen, indem er zunächst hervorhob, daß mit Rücksicht auf das durch die Panzerschiffe in die Marine eingeführte neue Element6 die Notwendigkeit der Erbauung eines Trockendocks in Pola außer aller Zweifel liege, daß ohne der größten Gefährdung der maritimen Interessen von diesem Baue nicht abgegangen werden kann und es auch höchst dringend sei, mit demselben gleich im laufenden Verwaltungsjahre zu beginnen, was aber bei der Nichtverwendung der nach seinem Antrage aus der laufenden Dotation zu entnehmenden 200.000 fl. wohl unterbleiben müßte und so wieder ein ganzes Baujahr verloren ginge. Freiherr v. Burger glaubt aber diese Verwendung in jeder Weise verantworten zu können. Durch das Finanzgesetz pro 1863 sei für die Marine eine Dotation von acht Millionen ohne Beschränkung bewilligt worden. Nun sei es die erste Sorge des Marineministers, alles das zu schaffen, was mit Rücksicht auf gegebene Anstände notwendig erscheint, und da dieses anerkanntermaßen bei dem in Rede stehenden Trockendockbau zutrifft, während einige von den für das Verwaltungsjahr 1863 präliminierten Bauten gar nicht vorkommen werden oder teilweise hinangeschoben werden können, so dürfte es sich wohl rechtfertigen lassen, daß der hiedurch in dem laufenden Budget verfügbar bleibende Betrag von 200.000 fl. für die heurigen Arbeiten des Trockendocksbaues verwendet werde. Die Bausumme, welche in dem nächsten Verwaltungsjahre zur Verwendung kommen soll, sei ganz ordnungsmäßig in den Voranschlag pro 1864 eingestellt worden, und es ließe sich übrigens diese Summe noch etwas tiefer stellen, wenn man die Bauperiode verlängert. Der Finanzminister hält es bei dem Umstande, als es immerhin zweifelhaft ist, ob der Reichsrat zu dieser außerordentlichen, sehr bedeutenden Auslage zustimmen werde, für sehr bedenklich, gegenwärtig, wo binnen kurzem das Budget in den Häusern verhandelt wird, ein solches für die Zukunft sehr bindendes Unternehmen in Werk zu setzen. Auf den hier vom Marineminister gemachten Einwurf, ob denn der Finanzminister von der Meinung ausgehe, daß man dem Reichsrate vorerst auch die Frage über die Notwendigkeit der Erbauung des gedachten Docks zur Entscheidung vorzulegen habe, wogegen sich Freiherr v. Burger prinzipiell verwahren würde, da es ihm sehr bedenklich scheine, einen solchen, die Exekutive einengenden Weg einzuschlagen, erwiderte der Finanzminister , daß er sich einzig und allein nur auf die finanzielle Frage beschränke, in welcher seines Ermessens der Reichsrat allerdings ein kompetenter Mitfaktora sei, und in dieser Richtung scheine es ihm nicht passend zu sein, daß schon derzeit die Ausführung eines Dockbaues definitiv Ah. genehmigt werden soll, ohne sicher zu sein, daß der Reichsrat damit einverstanden sein wird. Edler v. Plener wäre daher der Meinung, daß diese Post in die bezüglichen Staatsvoranschläge aufgenommen werde, gegenwärtig aber bezüglich dieser Bauführung in keine Verpflichtung einzugehen sei, bevor nicht die Sache auch im Reichsrate ausgetragen sein wird.

|| S. 131 PDF || bAuch sei es nicht politisch klug, durch die stattgefundene Angriffnahme der Bauführung dem Reichsrat gleichsam eine Pression auferlegen zu wollen, indem er dadurch vielmehr gereizt, viel schwieriger zur Zustimmung zu gewinnen sein wird, als wenn ihm das Bedürfnis im ordentlichen Wege dargelegt und seine Zustimmung angesprochen wirdb .

Dieser Meinung des Finanzministers schlossen sich auch alle übrigen Stimmführer mit Ausnahme des Staatsministers an, indem sie des Dafürhaltens waren, daß es bei der Zweifelhaftigkeit in Absicht auf die Zustimmung des Reichsrates unklug wäre, jetzt mit dem Werk zu beginnen, welches doch gewiß nicht so dringend sein kann, daß man nicht eine so kurze Zeit zuwarten könnte, so wie man auch erkannte, daß eine kurz vor der Verhandlung des Budgets im Reichsrate erfolgte Genehmigung des Trockendockbaues der Sache nicht förderlich wäre, da man damit weit ungünstiger auf den Reichsrat einwirken und um so sicherer Opposition hervorrufen würde. Der Staatminister glaubte prinzipiell die Ansicht des Marineministers teilen zu sollen, daß mit dem Baue gleich begonnen werden soll, ohne erst die Zustimmung des Reichsrates abzuwarten, denn sobald es sich herausstellt, daß dieser Bau ein absolut notwendiger sei, so könne man sich nicht erst daran kehren, ob der Reichsrat damit einverstanden ist oder nicht, sondern müsse trachten, denselben zur Ausführung zu bringen und sich die nötigen Geldmittel gegen seinerzeitige Rechtfertigung vor dem Reichsrate zu beschaffen. Gleichwohl glaubte es Ritter v. Schmerling nur dem Ermessen des Marineministers anheimstellen zu sollen, ob es sich nicht im gegenwärtigen Falle aus Klugheitsrücksichten empfehlen würde, lieber noch eine Zeit zuzuwarten, um sich der Zustimmung des Reichsrates zu versichern.

Mit Rücksicht auf diese Abstimmung erbat sich der Marineminister sofort die Erlaubnis, seinen au. Vortrag zurückziehen zu dürfen, um seine Anträge in Gemäßheit des heutigen Minister­ratsbeschlusses zu modifizieren7.

III. Auflassung der Donau-Zeitung als halboffizielles Blatt

Der Staatsminister referierte, daß die im Jahre 1859 durch Konferenzbeschluß als halboffizielle Zeitung gegründete „Donau-Zeitung“8 von Jahr zu Jahr || S. 132 PDF || immer weniger gelesen werde und immerfort im Erträgnisse zurückgehe, so daß der Ausfall für die Staatsfinanzen derzeit 40.000 fl. jährlich betrage, eine Summe, die zu dem Erfolge in gar keinem Verhältnisse stehe. Es dränge sich daher die Frage auf, ob nicht diese Ausgabe dadurch vermieden werden könnte, wenn man diese Zeitung gänzlich eingehen ließe und die Einrichtung treffen würde, daß diese Zwecke künftig durch das Abendblatt der Wiener Zeitung und die General-Correspondenz verfolgt werden. Der Staatsminister habe daher einen solchen Antrag bereits den in betreff der Presseleitung mitberufenen Ministern des Äußern und der Polizei mitgeteilt, und haben sich dieselben damit auch einverstanden erklärt9.

Bei der Beratung ergab sich dem Ministerrate hierwegen keine Erinnerung. Nur machte der Polizeiminister aufmerksam, daß es im Hinblick auf den Umstand, daß man bisher bei Zitierungen der offiziellen Wiener Zeitung in der Regel keinen Unterschied zwischen dem Morgen- und dem Abendblatte zu machen pflegt, sehr wünschenswert wäre, dann den Titel des Morgen- und Abendblattes etwas abzuändern und zwar derart, daß hiedurch einer Verwechslung dieser beiden Blätter sowie auch einer unabsichtlichen Zitierung des Abendblattes vorgebeugt sein würde, worauf von einigen Stimmen bemerklich gemacht wurde, daß aber die Trennung des Morgen- und Abendblattes nicht so weit gehen dürfte, daß infolge dessen dann ein abgesondertes Abonnement eintreten müßte10.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, 6. Juli 1863. Empfangen 7. Juli 1863. Rechberg.