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Nr. 361 Ministerrat, Wien, 10. Juni 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 15. 6.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Esterházy; außerdem anw. Hübner, Aldenburg; BdR. Erzherzog Rainer 24.6.

MRZ. 1167 – KZ. 1984 –

[I]. Die polnische Angelegenheit betreffende Note nach St. Petersburg

Protokoll des zu Wien am 10. Junius 1863 unter dem Allerhöchsten Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät abgehaltenen Ministerkonferenza .

Nachdem Se. k. k. apost. Majestät die nach Petersburg über die polnische Angelegenheit von hieraus zu richtende Depesche als den Gegenstand der heutigen Beratung Ah. zu bezeichnen geruht hatten1, wurden zur Beleuchtung der dermaligen Lage folgende Aktenstücke durch den Legationsrat Baron Aldenburg vorgelesen: a) Die Depeschen des Grafen Rechberg an den Fürsten Metternich, Nr. 1 vom 22. Mai, dann Nr. 3 und 4, worin die diesseitigen Ansichten über die Vorschläge der Westmächte entwickelt wurden2, b) Das französische Projekt der nach Petersburg zu richtenden Antwort, worin die sechs Fundamentalpunkte: 1. Amnestie, 2. nationale Repräsentation, 3. Anstellung polnischer Funktionäre, 4. Freiheit des katholischen Kultus, 5. Gebrauch der polnischen Sprache vor Gericht und in der Schule, und 6. Einführung eines gesetzlich geregelten Rekrutierungssystems, in ihrer ursprünglichen Fassung erscheinen und das Ansinnen des Waffenstillstandes unter || S. 98 PDF || dem Namen einer „provisorischen, dem militärischen status quo erhaltenden Pazifikation“ ausgesprochen wird3. Die englische Note wurde nicht verlesen, da sie in bezug auf die sechs Punkte identisch ist und nur in der Motivierung abweicht4.

Der Minister des Äußern bemerkte, er habe sich bei Redaktion des Entwurfs der nach Petersburg zu richtenden Depesche an den in der Ministerkonferenz am 19. v. M. gefaßten Beschluß gehalten, die Angelegenheiten soviel möglich einer friedlichen Lösung zuzuführen und vor allem Zeit zu gewinnen. Wenn es hiezu einerseits dienlich ist, die Abhaltung einer Konferenz der Unterzeichner der Wiener Kongreßakte anzubahnen, so muß anderseits aus den diesseitigen Depeschen jede allzu scharfe Formulierung der Petita beseitigt werden, welche einen Bruch mit Petersburg oder aber einen Konflikt zwischen Österreich und den Westmächten mit Beschleunigung herbeiführen würde. Weiters ist es durch die Vorsicht geboten, in Petersburg keine solche Konzessionen zu bevorworten, welche man vielleicht nächstens von Österreich, Galizien, Ungarn oder Venetien gegenüber nicht ohne Anschein von logischer Konsequenz begehren könnte. Dieses vorausgeschickt, wurde der Entwurf der Depesche an den k. k. Geschäftsträger zu Petersburg, Grafen Guido Thun, vorgelesen5. Eine besonders eingehende Erörterung fand über den Punkt zwei statt und wurden dabei die vier Alternativen erwogen: 1. Représentation nationale, dont les attributs n’eccèderaient pas ceux de la diète de la Galicie. 2. Représentation nationale à l’instar de la Galicie. 3. Représentation nationale avec la Charte de 1815. 4. Représentation nationale participant a la législation et exercant un controle efficace en matière d’administration et de finance. Es wurde hiebei anerkannt, daß die Formulierungen 1. und 2. nicht befriedigen können, weil man die Rechte der galizischen Landesvertretung nicht isoliert von jenen der österreichischen Reichsvertretung übertragen könnte – an die Einführung der letzteren in Rußland aber nicht zu denken ist. Gegen die Formulierung 3. erhob insbesonders Minister Graf Esterházy das Bedenken, daß der Anspruch, die ganze polnische Konstitution von 1815 mit Einschluß der Trennung von Armee und Finanzen wieder einzuführen, zu gefährlichen Konsequenzen in Absicht auf die Sonderstellung Ungarns führen könnte. Alle diplomatischen Verwahrungen, mit den man sich dagegen jetzt zu schützen vermeinte, würden seinerzeit dem In- und Auslande nur von geringem Gewicht erscheinen. Am wenigsten Anständen begegnete die vierte Alternative; nur fanden Se. Majestät der Kaiser die letzten Worte „efficace en matière d’administration et de finance“ zu streichen, welche in einem zu weitgehenden Sinne interpretiert werden könnten.

|| S. 99 PDF || Die vom Minister des Äußern vorgeschlagene neue Textierung des dritten Punktes, die polnischen Funktionäre betreffend, wurde Allerhöchst genehmigt6.

Se. Majestät der Kaiser konnten Allerhöchst Sich mit der Phrase, in welche die österreichische Note das Ansinnen eines Waffenstillstandes einkleidet: Si J. M. l’Empéreur Alexandre trouvait un moyen de hâter par un acte spontané d’humanité la cessation des conflits, nous serions hereux etc … nicht einverstanden erklären. Wir begehren darin vom Kaiser etwas, das zu gewähren nicht in seiner Macht ist, und Rußland könnte unser Ansinnen mit nichts Schlagendem zurückweisen, als mit jenen Gründen, durch welche wir selbst in Paris und London die Unzulässigkeit, ja die Unmöglichkeit der Durchführung eines Waffenstillstandes zwischen der russischen Regierung und den vielen, voneinander unabhängigen Insurgentenkorps nachgewiesen haben. Der nächstvorausgegangene Satz, der vom Schmerz über die Fortdauer der blutigen Konflikte spricht, schließt schon den Wunsch nach deren Beendigung in sich und sagt somit schon alles, was man von hieraus darüber sagen kann. Der Minister des Äußern verkennt keineswegs, daß die Aufforderung zu einem acte d’humanité eine Phrase ist und es schwer fallen dürfte, in Petersburg mit logischer Schärfe zu präzisieren, was wir denn eigentlich darunter verstehen. Allein es handelt sich eben jetzt nur um eine Phrase, mit der sich die Westmächte doch einigermaßen zufriedenstellen können, die dabei Rußland nicht verletzt, uns nicht engagiert und – wenn über kurz oder lang die sämtlichen Depeschen veröffentlicht werden – dem Publikum zeigt, daß Österreich sich von den Schritten zur Einstellung des Blutvergießens nicht ausgeschlossen hat.

Nachdem auch die Minister der Polizei, Ritter v. Schmerling und Graf Esterházy, dann der Geheimrat Baron Hübner, dieser Meinung beitretend, geäußert hatten, daß es sich in dem gegenwärtigen Stadium der Verhandlung nur darum handle, dem Gedanken Ausdruck zu verleihen: que nous nous bornons à faire des voeux et à appeler à l’humanité de l’Empéreur pour faire cesser les conflits etc., ohne dabei in der Wahl der Worte besonders ängstlich zu sein, geruhten Se. k. k. apost. Majestät den Grafen Rechberg zu ermächtigen, daß er eine andere Fassung für den besprochenen Passus suche7, und auch weiters Allergnädigst zu gestatten, daß unsere Botschafter zu Paris und London – wenn unsere Vorschläge einen so schlimmen Eindruck machen, daß ein Bruch unvermeidlich scheint – die Verhandlung noch fortspinnen und hierher referieren8.

Schließlich geruhten Se. Majestät eine wirksame und einsichtige Leitung der Journale || S. 100 PDF || in ihrer Besprechung der polnischen sowohl als der preußischen Angelegenheiten wiederholt anzuempfehlen9.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 24. Juni 1863. Empfangen 24. Juni 1863. Erzherzog Rainer.