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Nr. 350 Ministerrat, Wien, 7. Mai 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 7. 5.), Rechberg, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein; außerdem anw. Holzgethan; abw. Mecséry, Forgách; BdR. Erzherzog Rainer 27. 5.

MRZ. 1154 – KZ. 1689 –

Protokoll des zu Wien am 7. Mai 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Rainer.

I. Nichtbestätigung der Wahl des Dr. Giovanni de Basseggio zum Podestà von Triest

Bei der am 11. April l. J. stattgefundenen zweiten Podestà-Wahl für Triest wurde der Advokat Dr. Basseggio mit 31 gegen 19 Stimmen, welche letzteren auf den Landesgerichtsrat Dr. Porenta fielen, gewählt1. Basseggio ist der bewährteste Parteigänger der Ultras im Stadtrate, und um seine Wahl zu ermöglichen, wurde ihm das Ehrenbürgerrecht von Triest verliehen. Dieses einer eklatanten Demonstration gegen die Regierung gleichkommende Resultat veranlaßte das Statthaltereipräsidium zu dem Antrage, daß die Wahl des Dr. Basseggio zum Podestà von Triest nicht bestätiget, der Stadtrat aufgelöst und zu der durch den Abgang eines Podestà bedingten Auflösung der Delegation und Einsetzung einer Vertrauenskommission bis zum Wiedereintritte der statutenmäßigen Munizipalorgane geschritten werde.

Der Staatsminister sei vollkommen damit einverstanden, daß die Bestätigung der Wahl des Dr. Basseggio abgelehnt werde, dagegen könne er nicht auf eine sofortige Auflösung des Stadtrates einraten, weil seines Ermessens dieses äußerste Mittel insolange vermieden werden muß, als nicht jede Hoffnung geschwunden ist, daß sich die konservative Partei des Stadtrates endlich einig wird, eine annehmbare Wahl zustandezubringen, zu welchem Zwecke der Staatsminister auch in der bewährten Tatkraft des neuen Statthalters eine gute Stütze zu finden hoffe2.

Der Staatsminister gedenke daher, in dieser Richtung einen au. Vortrag zu erstatten, wozu er sich die Zustimmung der hohen Konferenz erbitte und welche ihm auch sofort einstimmig gegeben wurde3.

II. Entsendung eines Ministerialkommissärs zur vergleichsweisen Regelung der auf den Staatsforsten des Innviertels lastenden Servituten

Gegenstand der Beratung war der au. Vortrag des Finanzministers vom 28. Februar l. J. Z 1985/89 wegen Entsendung eines Ministerialkomissärs zur vergleichsweisen Regelung der auf den Staatsforsten des Innviertels lastenden Servituten4. Der Staatsrat Ritter v. Holzgethan referierte zuvörderst den Inhalt des ministeriellen Vortrages, der sich im wesentlichen dahin zusammenfassen läßt, daß, nachdem sich gegen die weiteren Amtshandlungen nach dem Patente vom 5. Juli 1853 5 große Schwierigkeiten erhoben haben, nachdem der Einfluß der Lokalkommissionen6 auf die beteiligte Bevölkerung ganz aufgehört hat, sonach ein förmlicher, sowohl den Beteiligten als dem Ärar zum großen Nachteile gereichender Rückstand in allen derartigen Verhandlungen eingetreten ist, nachdem auch die vom Finanzministerium mittlerweile in Anwendung gebrachten Palliativmaßregeln sich nicht als zureichend erwiesen, nachdem endlich dem Streben der Innviertler Bevölkerung alles Heil und Abhilfe bloß von und durch den Landtag zu erlangen, im Interesse des Ansehens der Regierung entgegenwirkt werden müsse, der Finanzminister über dringendes Anraten des Staatsministeriums7 sich zu dem au. Antrage veranlaßt sehe, daß zur vergleichsweisen Regelung der auf den Staatsforsten des Innviertels lastenden Servituten ein mit der gleichzeitig vorgelegten Instruktion ausgerüsteter Ministerialkommissär abgesendet, zugleich auch Ag. gestattet werde, daß auch die Revision und eventuelle Abänderung der bereits rechtskräftigen Entscheidungen und Vergleiche in den Bereich seiner Tätigkeit einbezogen wird. Nachdem Referent sodann den in diesem Sinne lautenden ministeriellen Resolutionsentwurf vorgelesen hatte, schritt || S. 8 PDF || er zur Darlegung des Ergebnisses der staatsrätlichen Beratung8 über diesen Gegenstand und verlas die in dem diesfälligen Gutachten weitwendig niedergelegten Gründe, aus welchen die Majorität des Staatsrates mit dem Antrage des Finanzministers nicht einverstanden, sondern des Erachtens ist, daß die Wiederaufnahme der nach dem Ah. Patente vom 5. Juli 1853 durchgeführten Verhandlungen weder notwendig noch rätlich sei und überhaupt ein Abgehen von den Bestimmungen dieses Ah. Patentes nicht am Platze sei. Das Einraten der staatsrätlichen Majorität gehe sonach dahin, daß von der Entsendung der Ministerialkommission Umgang genommen werde, daß das Ah. Patent vom 5. Juli 1853 aufrecht bleibe, folglich die Sistierung der aufgrund desselben geschöpften Erkenntnisse, da sie nicht hinreichend begründet erscheint, aufgehoben werde, und daß für den Fall, als die dermaligen Lokalkommissionen wirklich derart mißkreditiert sein sollten, daß von ihnen keine ersprießliche Wirksamkeit erwartet werden könne, mit einer neuen Zusammensetzung der Kommissionen zur endlichen Durchführung der Verhandlungen vorgegangen werde.

Bei der Erörterung hierüber berührte der Finanzminister zuvörderst den Umstand, daß das Staatsministerium bei den mit selben in der fraglichen Angelegenheit gepflogenen Verhandlungen stets das weitere Vorgehen nach dem Ah. Patente vom 5. Juli 1853 als unmöglich schilderte und die Abhilfe der aus diesen Amtshandlungen hervorgegangenen Übelstände durch Absendung einer Vergleichkommission, wie es bereits im Salzkammergute geschehen ist9, wiederholt beantragte, der Finanzminister jedoch diesen Antrag ablehnte, weil ihm einerseits die Staatsforste im Innkreise, welche – wie der staatsrätliche Referent auch heute richtig hervorhob – nicht jure regalitatis, sondern jure privatorum besessen werden, sich nicht zu solchen exzeptionellen, von den Formen des Gesetzes vom Jahre 1853 wesentlich abweichenden Maßregeln zu eignen scheinen, und andererseits, weil er die Ursachen der vom Staatsministerium geschilderten Zustände keineswegs in der Haltung der Ärarialvertreter – wie behauptet würde – suchen konnte, indem von dem Finanzärar jederzeit die Bestimmungen des Gesetzes mit Beachtung der größten Billigkeit gegen die Parteien angewendet wurden. Wohl habe man sich aber veranlaßt gefunden, neue Weisungen hinauszugeben, daß jede tunliche Erleichterung den Berechtigten zugewendet werde, so wie man auch die bereits geschehenen Zugeständnisse noch derart erweiterte, daß man hiernach füglich ein befriedigendes Fortschreiten der Verhandlungen erwarten konnte. aDas Ärar war in der ganzen Sache nur auf dem Standpunkte der Partei, ebenso wie die Berechtigten (Waldrechtler), jede stattgefundene Entscheidung (war es im Vergleichswege oder durch Bekenntnis) unterlag der Bestätigung und Amtshandlung der politischen Lokalkommission und im weiteren Zuge der politischen Landeskommission und endlich der Ministerialkommission im Schoße des Staatsministeriums. Fielen die schließlichen Resultate schlecht aus, so kann die Schuld wohl nur den erwähnten politischen Organen beigemessen werden. Warum haben dieselben die Vergleiche bestätigt und Erkenntnisse geschöpft und im höheren Instanzenzuge gutgeheißen, welche eine solche Bedrückung der holz- und weideberechtigten Bauern zur Folge hatten, daß jene Aufregung und allgemeine Unzufriedenheit hervorgerufen ward? Insbesondere lag der Fehler in den schwankenden Entscheidungen der dritten Instanz, nämlich bei der Ministerialkommission im Staatsministerium, wo während der Zeit der Aufregung aus Gründen der Beschwichtigung und vielleicht auch von Seite einzelner Mitglieder aus Absicht auf Popularität Entscheidungen erfolgten, die gegen früher in ganz gleichen Fällen für die Bauern weit günstiger lauteten, was zur Folge hatte, daß alle übrigen bereits kraft der Vergleiche und früheren rechtskräftigen Erkenntnisse ungünstiger Behandelten unzufrieden wurden, die Vergleiche nicht einhielten und die Vollziehung der Erkenntnisse hinderten. Dies ist der faktische Zustand, welcher, nachdem das Staatsministerium denselben mit den schwärzesten Farben malte, auch den Finanzminister bewog, dem Wunsche des Staatsministeriums nicht länger zu widerstreben und den gegenwärtigen au. Antrag zu stellena Das Ärar war in der ganzen Sache nur auf dem Standpunkte || S. 9 PDF || der Partei, ebenso wie die Berechtigten (Waldrechtler), jede stattgefundene Entscheidung (war es im Vergleichswege oder durch Bekenntnis) unterlag der Bestätigung und Amtshandlung der politischen Lokalkommission und im weiteren Zuge der politischen Landeskommission und endlich der Ministerialkommission im Schoße des Staatsministeriums10. Fielen die schließlichen Resultate schlecht aus, so kann die Schuld wohl nur den erwähnten politischen Organen beigemessen werden. Warum haben dieselben die Vergleiche bestätigt und Erkenntnisse geschöpft und im höheren Instanzenzuge gutgeheißen, welche eine solche Bedrückung der holz- und weideberechtigten Bauern zur Folge hatten, daß jene Aufregung und allgemeine Unzufriedenheit hervorgerufen ward? Insbesondere lag der Fehler in den schwankenden Entscheidungen der dritten Instanz, nämlich bei der Ministerialkommission im Staatsministerium, wo während der Zeit der Aufregung aus Gründen der Beschwichtigung und vielleicht auch von Seite einzelner Mitglieder aus Absicht auf Popularität Entscheidungen erfolgten, die gegen früher in ganz gleichen Fällen für die Bauern weit günstiger lauteten, was zur Folge hatte, daß alle übrigen bereits kraft der Vergleiche und früheren rechtskräftigen Erkenntnisse ungünstiger Behandelten unzufrieden wurden, die Vergleiche nicht einhielten und die Vollziehung der Erkenntnisse hinderten. Dies ist der faktische Zustand, welcher, nachdem das Staatsministerium denselben mit den schwärzesten Farben malte, auch den Finanzminister bewog, dem Wunsche des Staatsministeriums nicht länger zu widerstreben und den gegenwärtigen au. Antrag zu stellen. Soviel scheine nun auch heute festzustehen, daß allerdingsb nur gewiße Aufgeregtheit im Innkreise besteht und daß durch die gegenwärtigen Verhältnisse ein Zustand herbeigeführt wurde, der nicht mehr haltbar ist, daher eine Abhilfe unerläßlich erscheine, cdaher der Finanzminister den Gegenstand, zwar nicht wie es die staatsrätliche Majorität vorschlägt, auf sich gänzlich beruhen lassen möchte, aber auch aus denc vom staatsrätlichen Referenten11 gegebenen Aufklärungen nicht so weit, wie sein vorliegender Antrag lautet, gehen, sondern sich auf ein Medium beschränken möchted, welches dahin ginge, daß man im Innviertel in analoger Weise, wie es bezüglich der Salzburger Forste geschehen ist, vorgehe. Edler v. Plener würde daher unter Zurückziehung seines vorliegenden Antrages in Vorschlag bringen, daß bezüglich der Staatsforste im Innviertel vorderhand eine Kommission eingesetzt werde, welche zunächst die Verhältnisse eder betreffenden Berechtigten genau zu prüfen, die grellen Fälle und Mißstände, welche sich aus dere Durchführung des Patentes vom 5. Juli 1853 auf das Wohl der Berechtigten fergeben haben, sicherzustellenf und die geeigneten Mittel zur Abhilfe zu gerwägen und zu beantrageng || S. 10 PDF || haben wird. Das nähere Programm für diese Kommission wäre übrigens zwischen dem Staats- und Finanzministerium zu vereinbaren. Der Minister Ritter v. Lasser hielt eine länger Rede, worin er das Gebaren der Lokalkommissionen bei der Durchführung der Grundlastenverhandlungen im Innviertel des näheren auseinandersetzte, dann unter Anführung von Beispielen darzutun suchte, daß bei einer ganz strengen Anwendung des Ah. Patentes vom 5. Juli 1853 Härten vorgekommen sind, welche doch gewiß nicht beabsichtigt waren, endlich auch darauf hinwies, daß, wenn auch das Finanzministerium von den besten Absichten geleitet war und alle möglichen Zugeständnisse mitunter selbst über die Grenzen des Gesetzes vom Jahre 1853 hinaus machte, die unteren Organe sich nicht immer an die erhaltenen Weisungen banden und sich so die Differenzen erweiterten. In die weitwendigen Gründe des Staatsrates hier näher einzugehen hielt sich Votant nicht berufen, gleichwohl er die Bemerkung nicht unterdrücken zu können vermeinte, daß diese Darstellung der Sache wohl eine Schwarzseherei sei, zumal es sich bei den Absichten des Staatsministeriums gewiß nicht darum handelt, das Waldobjekt zu verschenken, sondern einen befriedigenden Zustand herbeizuführen. Vom politischen Standpunkte sei einstimmig die Anschauung, daß ein bedenklicher Zustand da sei, aus dem man ohne einen außerordentlichen Abhilfsmittel nicht herauskommt; und als ein solches Mittel erscheine die Absendung einer Ministerialausgleichungskommission, wie solche bereits im Salzkammergute mit zufriedenstellenden Erfolgen tätig war. Wenn nun heute der Finanzminister seinen ursprünglichen Antrag dahin zu modifizieren gedenkt, daß von der Absendung der Ministerialausgleichungs­kommission Umgang genommen und sich nach der Analogie der Geschäftsbehandlung im Salzburgischen benommen werde, so glaube Votant diesem Vorschlage, wenn er beliebt wird, auch nicht entgegentreten zu sollen, zumal damit doch einige Beruhigung der Gemüter erzielt hund eine neuerlich wohlerwogene Beantragung von Abhilfsmitteln vorbereiteth werde. Der Staatsratspräsident würde es für sehr bedenklich halten, daß, nachdem das Ah. Patent vom 5. Juli 1853 schon längere Zeit in Anwendung ist und aufgrund desselben bereits über 2000 Entscheidungen erflossen sind, nun auf einmal gesagt werden soll, daß das alles falsch und schlecht ist und eine förmliche Revision der rechtskräftigen Entscheidungen gestattet werde. Abgesehen davon, daß eine solche Maßregel das Ansehen der Regierung sehr kompromittieren möchte, würde selbe höchstens nur neue Forderungen hervorrufen, wie man es in der Tat in Tirol bereits erlebt hat12. Was die Tätigkeit der in das Salzkammergut entsandten Ministerialkommission betrifft, so habe Votant dieselbe von den Sachverständigen nicht rühmen gehört, und es kanni auch der Erfolg kein so günstiger jgerühmt werden, da nach den vorgelegenen Berichten die Verhandlungen mit mehr als 800 Parteien unbeendigt hängen geblieben sindj . In Ansehung des heute vom Finanzminister || S. 11 PDF || vorgeschlagenen Mittelweges fand Freiherr v. Lichtenfels nichts zu bemerken.

Der Staatsminister , welcher die Notwendigkeit betonte, in der fraglichen Sache nicht beim strengen Rechte zu verbleiben, sondern selbst mit einigen Opfern den gegenwärtigen Verhältnissen gerecht zu werden und durch eine verständige Behandlung notwendige Harmonie zwischen Regierung und der Bevölkerung weiter herbeizuführen, erklärte sich mit dem heute zwischen Finanzminister und Minister v. Lasser vereinbarten Vorschlag wegen Bildung einer Vorberatungskommission einverstanden, und wurde diesem Antrage sofort auch von allen übrigen Stimmführern beigestimmt13.

III. Gehaltsverbesserung der Postbeamten und Postdiener

Der Staatsratspräsident referierte die Motive, aus welchen der Handelsminister mittels au. Vortrages vom 2. April l. J. Z. 339 in betreff der Gehaltsverbesserung der Postbeamten und Diener folgende Anträge stellt: Der mindeste Gehalt für einen Postbeamten (Akzessisten) wäre mit 400 fl. festzusetzen, von 400 fl. aufwärts hätte eine Progression um je 100 fl. für die höheren Gehalts- und Dienststufen einzutreten, wornach sich für die Akzessisten 400 fl. und 500 fl., für Offiziale 600 fl., 700 fl., 800 fl. und 900 fl. ergeben würden14. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß dann die Offiziale erster Klasse 900 fl. beziehen, könnten nach dem Erachten des Handelsministers die Kontrollore und Postamtsverwalter letzter Klasse nicht wohl in dem Gehalte von 945 fl. belassen werden, und es wären daher die Gehalte der Kontrollore und Amtsverwalter dermaßen abzurunden, daß dieselben statt gegenwärtig 945 künftig 1000 fl. und so fort bis statt 1680 fl. künftig 1700 fl. zu beziehen hätten. Bei den Postdienern wären die Löhnungen, welche infolge der Umrechnung von Konventionsmünze auf ö. W. nicht mehr auf halbe oder ganze Hundert lauten, bis zu den nächsten 50 oder 100 fl. abzurunden. Der dadurch verursachte Gesamtmehraufwand würde 148 028 fl. ö. W. betragen und da diese Verbesserungen schon im Verwaltungsjahr 1864 einzutreten hätten, so müßte zur Bedeckung dieser Auslage in dem vorzulegenden Präliminare pro 1864 die gehörige Vorsorge getroffen werden. Der Finanzminister habe sich bei den diesbezüglichen Verhandlungen gegen diese Anträge ausgesprochen, da ähnliche Rücksichten bezüglich aller minderen Beamten eintreten, die gegenwärtige Finanzlage aber eine allgemeine Erhöhung der Gehalte || S. 12 PDF || nicht ermöglichet15. Im Staatsrate seien die Meinungen geteilt, indem sich drei Stimmen mit der Meinung des Finanzministers vereinigten, drei Stimmen aber das Einraten des Handelsministers befürworteten16. Nachdem Freiherr v. Lichtenfels sodann das Votum des zu den letzteren drei Stimmen zählenden Staatsrates Baron Geringer vorgelesen hatte, fügte er hinzu, daß er seinerseits auch die Anträge des Handelsministers unterstützen würde, denn es sei wohl richtig, daß gegenwärtig alle subalternen Beamten schlecht daran sind, allein dies könne doch nicht hindern, daß man mit einer sukzessiven Aufbesserung vorgehe, was im vorliegenden Falle um so gerechtfertigter erscheinen dürfte, als es sich nur um die Wiederherstellung einer bei der ursprünglichen Organisierung des Handelsministeriums bereits ausgesprochenen Systemisierung handelt. Nur würde Freiherr v. Lichtenfels eine andere Erledigungsart des vorliegenden Vertrages beantragen, nämlich derart, daß die Anträge des Handelsministers im Wege des Finanzministers, nämlich durch Einbeziehung in den Staatsvoranschlag für das Jahr 1864 zur Verhandlung im Staatsrate zu bringen wären, wozu dem Finanzminister die Ermächtigung Ag. zu erteilen wäre.

Bei der hierauf folgenden Erörterung äußerte der Finanzminister , er verkenne keineswegs, daß die Lage der subalternen Beamten heutzutage eine sehr traurige ist und daß eine pekuniäre Verbesserung für dieselben sehr wünschenswert wäre, wozu er auch mit Vergnügen die Hand bieten würde, wenn es die gegenwärtige Finanzlage gestatten möchte. Mit einer teilweisen Verbesserung rücksichtlich mit einer günstigeren Behandlung der Postbeamten könnte er sich nicht einverstehen, weil man durch eine solche Maßregel in den schreiendsten Kontrast mit den übrigen Beamten, namentlich jenen des Steuer-, Kassa- und Zolldienstes kommen würde. Um aber vorderhand bei den Postbediensteten dem schreiendsten Bedürfnisse abzuhelfen, würde der Finanzminister, wenn sich der Handelsminister damit begnügen wollte, nicht dagegen sein, daß die niedrigste Gehaltsstufe der Akzessisten von 350 auf 400 fl. erhöht werde. Weiter könnte er aber wegen der notwendigen Sparsamkeit im Staatshaushalte und auch deshalb nicht gehen, weil er es im Reichsrate nicht vertreten könnte. Der Handelsminister verteidigte unter Auseinandersetzung der maßgebenden Momente seine gestellten Anträge und wies unter anderem darauf hin, daß selbst das Abgeordnetenhaus in dieser Sache einen förmlichen Antrag17 gestellt hatte und es doch angezeigt erscheinen dürfte, dieser Aufforderung so weit als möglich nachzukommen. Er hob ferner hervor, daß das Postpersonale nicht leicht mit einer anderen Branche verglichen werden könne, denn der Postdienst dauere durch den ganzen Tag und größtenteils durch die ganze Nacht || S. 13 PDF || und nötigt die Bediensteten wegen ihres steten Verkehres mit dem Publikum und der unausgesetzten Amtierung zum größeren Aufwande auf Nahrung und Kleidung. Auch sei nicht zu übersehen, daß das Geschäft immer im Wachsen ist und die Einnahmen in den letzten Jahren um ein Bedeutendes gestiegen sind, während der Beamtenstand nicht vergrößert wurde. Mit dem heutigen Antrage des Finanzministers auf Erhöhung der untersten Gehaltsstufe von 350 fl. auf 400 fl. wäre nach dem Erachten des Grafen Wickenburg im ganzen nicht viel gedient und dürfte derselbe auch gar nicht ausführbar sein, da die Kategorien so nahe aneinander stehen, daß die nächste Gehaltsstufe dann nur um 20 fl. besser wäre.

Nachdem hierauf vom Minister Ritter v. Lasser die Andeutung gemacht wurde, daß sich vielleicht ein befriedigender Ausgleich dadurch bewerkstelligen ließe, daß man künftig nur eine Kategorie von Akzessisten bestehen lasse und den Status der Offiziale, deren Gehalt unverändert bleiben könnte, in entsprechender Weise vermehre, erklärte der Finanzminister, daß, insofern sich die hohe Konferenz für eine günstigere Behandlung der Postbediensteten ausspricht, er vorschlagen würde, daß über den Modus der von der Vorstimme angeregten Regulierung rücksichtlich über die Feststellung eines neuen anständigen Schemas ein besonderes Einvernehmen zwischen ihm und dem Handelsminister gepflogen werde, womit sich der Ministerrat sofort einverstanden erklärte18.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 27. Mai 1863. Empfangen 27. Mai 1863. Erzherzog Rainer.