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Nr. 346 Ministerrat, Wien, 28. April 1863 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 29. 4.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein; außerdem anw. Forgách; BdR. Erzherzog Rainer 11. 5.

MRZ. 1150 – KZ. 1496 –

Protokoll I des zu Wien am 28. April 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Internierung des Langiewicz nach Josefstadt in Böhmen

Der Polizeiminister referierte über die von Langiewicz versuchte Bestechung eines Polizeidieners, um seine Flucht von Tischnowitz zu ermöglichen und über die in Folge dessen verfügte Konfinierung dieses polnischen Flüchtlings nach Josefstadt1.

II. Ausweisung des Revolutionärs Radikowski aus Galizien; Ausweisung und Internierung von Ausländern im polizeilichen Wege

Der wiederholte längere und ungenügend motivierte Aufenthalt des zum Posener revolutionären Komitee gehörigen Radikowski in Krakau, seine von dort aus seit Anfang März d. J. sechs Mal unternommenen Reisen in das Königreich Polen und seine sonstige, leicht erkennbare revolutionäre Tätigkeit ließen dem Polizeiminister die Verlängerung seines Aufenthaltes in jener Stadt unzulässig erscheinen, und er wurde daher von dort und überhaupt aus Galizien polizeilich abgeschafft. Gegen diese Verfügung ergriff Radikowski den Rekurs, indem er dieselbe als einen Eingriff in die am 27. Oktober 1862 gesetzlich geschützte persönliche Freiheit2 darzustellen versucht. Der Paragraph 5 dieses Gesetzes enthält allerdings die Bestimmung, daß niemand, außer den durch das Gesetz bestimmten Fällen aus einem Orte oder Gebiete ausgewiesen werden könne. Allein das Gesetz hatte dabei offenbar nur den Schutz der Inländer im Auge, und es ist aus öffentlichen Rücksichten sehr wichtig, nicht zu gestatten, daß Ausländer unter dem Schutze dieses Gesetzes ihren Aufenthalt zu Umtrieben mißbrauchen. Freiherr v. Mecséry fände es daher angezeigt, in diesen so wie in anderen ähnlichen Fällen an dem Grundsatze festzuhalten, daß Ausländer auch ohne Dazwischenkunft der Gerichte ausgewiesen oder konfiniert werden können.

Minister Dr. Hein war hiemit einverstanden, und auch von den übrigen Stimmführern wurde gegen die Handhabung dieses Grundsatzes keine Erinnerung erhoben.

III. Einberufung des Reichsrates auf den 28. Mai 1863

Anknüpfend an den in der Konferenz am 13. d. M. beschlossenen au. Antrag, daß der Reichsrat in der zweiten Hälfte des Monates Mai einzuberufen wäre, schlug der Staatsminister vor, daß hiezu der 28. Mai bestimmt werde, wonach die feierliche || S. 400 PDF || Eröffnung am 27. kommenden Monats – jedoch laut bereits erfolgten Ah. Beschlusses nicht durch Se. k. k. apost. Majestät in Allerhöchsteigener Person3 – Platz greifen dürfte. Die Einberufung dürfte sonach gegenwärtig mittels Ah. Patentes, ganz in der bereits das erste Mal angewendeten Form erfolgen. Schon in der durch den Stellvertreter Sr. Majestät zu lesenden Eröffnungsrede wäre auf die dem Reichsrate zugedachten finanziellen Aufgaben hinzuweisen, ohne daß es jedoch darum nötig wäre, die diesfälligen Vorlagen schon am ersten Sitzungstage zu überreichen, zumal die eigentlichen Arbeiten des Reichsrates nicht vor dem 2. Junius beginnen können und demselben als erste Aufgabe zwei Gesetzentwürfe über die Behandlung größerer Regierungsvorlagen im Reichsrate und über das Heimatgesetz vorliegen werden, von denen das letztere in 50 Paragraphen wegen seiner Wichtigkeit gewiß eine Woche in Anspruch nehmen werde. Während derselben können dann die Finanzvorlagen eingebracht werden, welche das Abgeordnetenhaus den ad hoc zu wählenden Ausschüssen zuweiset und sich sofort auf etwa drei Wochen vertagt.

Der Finanzminister glaubte auf sein bereits bei der letzten Beratung erhobenes und von mehreren Stimmen geteiltes Bedenken zurückkommen zu sollen, daß der Reichsrat, solang der siebenbürgische Landtag nicht zur Beschickung förmlich aufgefordert worden ist, nicht als kompetent zur Erledigung von Finanzangelegenheiten angesehen werden kann. Da nun – nach den vom Grafen Nádasdy erteilten Auskünften – die königliche Proposition wegen Beschickung des Reichsrates auf dem siebenbürgischen Landtage nicht wohl vor Ende Juli in Verhandlung gebracht werden kann, so wäre es angezeigt, den Reichsrat auf den 1. August einzuberufen, wobei dessen Kompetenz als Gesamtreichsrat unbezweifelt wäre. Der siebenbürgische Landtag mag nun wegen dessen Beschickung was immer für einen Beschluß fassen. Dann erst könne auch die Wahl des Finanzausschusses vom Reichsrat ganz korrekt vorgenommen werden, während ein im Mai zusammentretender Reichsrat als engerer dazu strenggenommen nicht berufen wäre. Die vom 1. August bis zum Zusammentreten der Landtage disponible kürzere Zeit werde vom Reichsrat dann auch bestens benützt werden, und dürfte insbesondere die Erledigung des Budgets für 1864 schon binnen Monatsfrist zu hoffen sein, nachdem die Ausschußmitglieder, so wie die Deputierten überhaupt, durch die Verhandlungen über die zwei Voranschläge für 1862 und 1863 in die Details derselben bereits eingeweiht wurden und dabei auch die Überzeugung gewonnen haben dürften, daß gewisse Teile des Budgets keine Gegenstände von Diskussionen und Reduktionen bilden können. Wenn endlich die Regierung gleich am Beginn der Reichsratssession nach Paragraph 13 vorgeht, so greift sie den Beschlüssen des Siebenbürger Landtages vor, awas nur ungünstig auf die Stimmung seiner Mitglieder wirken und die Beschickung des Reichsrates in Frage stellen könntea . Minister Graf Nádasdy äußerte, daß er, vom siebenbürgischen Standpunkt aus, allerdings wünschen müsse, den Reichsrat nicht früher als den 15. Julius oder 1. August zusammentreten zu sehen. Hätte dann der || S. 401 PDF || Landtag noch keine Wahl von Abgeordneten in den Reichsrat getroffen, so hat er seine Kontumazierung nur der eigenen Zögerung zuzuschreiben, und der Reichsrat kann in ganz korrekter Weise zur Wahl des Finanzausschusses schreiten.

Im Laufe der hierüber gepflogenen längeren Erörterung äußerte der Staatsminister , er fühle sehr wohl, daß der von ihm beantragte Vorgang nicht streng korrekt ist. Allein dieser Weg müsse dennoch eingeschlagen werden, wenn man überhaupt rechtzeitig zu einem gedeihlichen Sessionsende gelangen will. Man kann die Kompetenz des Reichsrates in Finanzsachen nicht ganz vom Siebenbürger Landtage abhängig machen, wo Graf Nádasdy selbst zugibt, es sei nicht abzusehen, wann der Landtag einen Beschluß wegen Beschickung des Reichsrates fassen wird. Andererseits ist es nicht möglich, beide Häuser den ganzen Sommer und Herbst beisammenzubehalten und nach Auflösung des Reichsrates sogleich wieder die Landtage im November zusammenzuberufen, was doch geschehen muß, wenn man überhaupt mit den Sessionen der Reichs- und Landesvertretungen in eine solche Ordnung kommen will, die zugleich den administrativen Interessen und den Wünschen der eminenten Majorität der Mitglieder beider Häuser und aller Landtage entspricht. Übrigens sei es bedauerlich, daß die Bedenken gegen die Reichsratseinberufung im Mai erst jetzt und nicht damals auftauchten, wo die Schließung der Landtage wegen des Reichsrates beschleunigt wurde. Der Polizeiminister kam auf seinen bei der letzten Beratung gestellten Antrag zurück, den Reichsrat im Mai bloß als engeren zu berufen, zugleich aber auszusprechen, daß er am 1. August, bis wohin Siebenbürgen sich erklärt haben wird, oder doch erklärt haben kann, seine Tätigkeit als Gesamtreichsrat zu beginnen habe. Auf diese Weise würde ein ganz korrekter Vorgang eingehalten. Minister Graf Esterházy schloß sich diesem Antrage an, während die mehreren Stimmen diese Unterscheidung zwischen dem engeren und Gesamtreichsrat in der Einberufung für bedenklich erklärten. Diese Distinktion sei auch dem Staatsgrundgesetze (§ 9) fremd, und der Reichsrat fungiert, wie Minister Dr. Hein heraushob, in der Regel als Gesamt- und bloß ausnahmsweise als engerer Reichsrat. Der Minister des Äußern und der Staatsratspräsident hoben heraus, daß der Reichsrat als engerer von der Regierung zu wenig beschäftigt werden könnte und sich in utopische Anträge verirren würde. Er sollte daher gleich zur Wahl der Finanzausschüsse schreiten, was ihn dann, wie Baron Lichtenfels beifügte, umso mehr bestimmen würde, auf die Beratung des Budgets einzugehen. Wenn mit der Session erst anfangs August begonnen werden soll, sei keine Aussicht vorhanden, das Herrenhaus vollzählig zu erhalten. Der Kriegsminister vereinigte sich mit dem Antrage des Finanzministers, zumal er dem Reichsrat so wenig Muße als möglich lassen möchte, mit gewissen Vorschlägen die Initiative zu ergreifen.

Die Minister Ritter v. Lasser, Graf Wickenburg, Baron Burger und Dr. Hein, dann der Staatsratspräsident und der ungarische Hofkanzler vereinigten sich mit dem Antrage des Staatsministers, und als Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer diesen Majoritätsbeschluß aussprach, äußerte der Finanzminister , er konformiere sich bzwar im allgemeinenb diesem Beschlusse, könne aber doch nicht || S. 402 PDF || den Wunsch unterdrücken, daß die Einberufung um c14 Tage bis drei Wochenc verzögert werde, damit dem Reichsrat weniger Spielraum zum Extravagieren gelassen werde und auch deswegen, weil der sehr schwierige, auch die Steuerreformvorschläge umfassende au. Vortrag über den Staatsvoranschlag noch nicht fertig und daher mit der Einberufung bis zur wirklichen Unterbreitung des Vortrags zuzuwarten geraten sei. Sollte aber die eigentliche Eröffnung nicht verschoben werden können, so wäre das Ah. Patent doch etwas später zu erlassen. Es bleibe noch immer Zeit genug für die entferntesten Reichsräte, um nach Wien rechtzeitig zu kommen4.

IV. Kaufschilling für das der evangelischen Gemeinde in Prag zu überlassende Gebäude der Paulanerkirche

Der Staatsminister referierte über eine Meinungsverschiedenheit zwischen ihm und dem Finanzminister in Bezug auf den Kaufschilling, den das Ärar für das Gebäude der Salvatorkirche zu Prag fordern soll, welches die dortige evangelische Gemeinde zu einem Bethause adaptieren will5.

Das Finanzministerium verlangt 40.000 fl., während Ritter v. Schmerling diesen Betrag schon an sich hoch, aber ganz außer Verhältnis zu den Mitteln der einen Ah. Gnadenakt anflehenden Gemeinde findet und glaubt, daß man sich mit der Zahlung der Grundfläche nach dem Schätzungswerte à 40 fl. pro m2 mit 15.840 fl. begnügen dürfte. Der Staatsminister klärte schließlich noch auf, daß das Anbot eines Spekulanten per 80.000 fl. nicht für die Kirche allein, sondern für den ganzen, weit größeren Grundkomplex gemacht worden sei.

Nach längerer Beratung konformierte sich der Ministerrat – den Finanzminister eingeschlossen – dem Antrage des Staatsministers, und es wurde beschlossen, nach erwirkter Ah. Genehmigung die Zustimmung des Reichsrates in der Art einzuholen, daß der Kaufschilling per 15.840 fl. in den Voranschlag für 1864 unter die „Einnahme vom veräußerten Staatseigentum“ eingestellt werde. Der Polizeiminister hatte nämlich aufmerksam gemacht, daß die Einbringung eines eigenen Gesetzvorschlages für diesen Gegenstand, auf welchen früher hingedeutet wurde, zur Konsequenz haben würde, daß man in allen ähnlichen, nicht seltenen Fällen von Veräußerungen unter dem Schätzungswerte eigene Gesetzvorschläge einbringen müßte, die dann mit ganz unverhältnismäßigem Zeit- und Mühaufwande alle verfassungs- und geschäftsordnungsmäßigen Stadien durchlaufen müßten6.

|| S. 403 PDF || Über die weiteren, zum Referat des Finanzministers gehörigen Beratungen die Emission von 40 Millionen an Losen etc. etc. betreffend wird ein besonderes Protokoll aufgenommen7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 10. Mai 1863. Empfangen 11. Mai 1863. Erzherzog Rainer.