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Nr. 340 Ministerrat, Wien, 13. April 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 16. 4.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein; BdR. Erzherzog Rainer 25. 4.

MRZ. 1144 – KZ. 1309 –

Protokoll des zu Wien am 13. April 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Reichsratsangelegenheiten: 1. Regierungsvorlagen. 2. Zeitpunkt der Einberufung des Reichsrates nach Einberufung des siebenbürgischen Landtags. 3. Schindlers Gesetzentwurf über die Beratung umfassender Gesetze im Reichsrat

Der Staatsminister referierte über den Zeitpunkt der Einberufung und die Agenden der nächsten Session des Reichsrates1.

Hiernach würde der Reichsrat in der ersten Hälfte des Monats Mai zusammenzutreten haben, und er wäre nach Ablauf von drei Monaten wieder zu schließen. Die Regierungsvorlagen wären vor allem der Staatsvoranschlag für 1864, dann noch einige andere finanzielle Gesetze über die Punzierung, über Gebühren, dann die Revision des Steuersystems. Vom Justizministerium werden vorgelegt werden die neue Zivil- und die Strafprozeßordnung, an die sich die Grundzüge der Justiz- und politischen Organisation reihen würden, vom Staatsministerium ein Gesetz über das Heimatsrecht, vom Handelsministerium Gesetze über das Wasserrecht, über Portobefreiungen und über die Subvention für den österreichischen Lloyd. Eine dringende Vorlage ist der Entwurf des Gesetzvorschlages über die Art der Behandlung umfassender Gesetzvorschläge im Reichsrate. Die bisher gesammelte Erfahrung habe nämlich gezeigt, daß die Beratung umfassender Gesetzentwürfe – wie deren so manche bevorstehen – im Reichsrate lang zu keinem Ende führen würde, wenn dieselben nacheinander im Plenum beider Häuser prinzipiell, dann paragraphenweise beraten und sodann noch die Differenzen vereinbart werden sollen. Der Abgeordnete Schindler habe zur Behebung dieses großen Übelstandes vorgeschlagen, daß nach dem Vorbilde der bayrischen Geschäftsordnung von jedem Hause Ausschüsse gewählt würden, welche die Vorlagen samt den ihnen durch Reichsratsmitglieder einzusendenden Amendements gründlich zu beraten, sich nötigenfalls auch untereinander in Verbindung zu setzen und ihre Schlußberichte an die Häuser zu erstatten hätten, worüber in Pleno bloß eine kurze Debatte mehr stattfinden würde, da dort die || S. 371 PDF || Einbringung neuer Amendements nicht mehr zulässig wäre. Die Einbringung des diesfälligen Gesetzvorschlages dürfte am füglichsten durch Dr. Schindler selbst stattfinden und sich aller Unterstützung von Seite der Regierung erfreuen2. Ist das Gesetz sanktioniert, so würde zur Niedersetzung der verschiedenen Ausschüsse geschritten, welche sofort die neuen Vorlagen in Angriff zu nehmen hätten, während die Häuser des Reichsrates sich etwa auf drei Wochen bis zur Entgegennahme der Ausschußberichte zu vertagen hätten. Mit den Regierungsvorlagen wäre ein solches Maß einzuhalten, daß die Möglichkeit vorhanden ist, in drei Monaten zu Ende zu kommen, weil es für die Regierung sehr wichtig erscheint, die Geduld der Reichsräte durch lange Sessionen nicht zu sehr zu erschöpfen, weil man dabei zu besorgen hätte, daß die Mitglieder des Herrenhauses sich an den Beratungen nur wenig beteiligen, die wohlhabenderen unabhängigen Abgeordneten aber auf ihre Mandate verzichten dürften, um nicht ihren Geschäften und Gewohnheiten ganz entzogen zu werden. Solche Opfer wie in der ersten Session kann man nicht öfter fordern. Andererseits würden allzulange Sessionen nur Zeit und Gelegenheit bieten, mit allerlei unreifen und unbequemen Anträgen der Regierung Verlegenheiten zu bereiten. Wird der Reichsrat im Julius, zur heißesten Zeit, geschlossen, so bleibt dann eine allseitig erwünschte Unterbrechung der legislativen Tätigkeit auf zwei bis drei Monate bis zu den Versammlungen der Landtage. Allein die Vorbedingung, damit der Reichsrat in der nächsten Session an die Lösung seiner Aufgaben gehe, ist, daß der siebenbürgische Landtag vor der Reichsratseröffnung bereits Ah. einberufen sei3.

Über diese Anträge des Staatsministers ergab sich eine sehr eingehende längere Erörterung, im Laufe welcher die nachfolgenden Punkte einer speziellen Beratung unterzogen werden.

1. Der Staatsratspräsident fand es bedenklich, die Eröffnung der Reichsratssession auf einen so nahen Zeitpunkt anzuberaumen, während noch keine der zu machenden Vorlagen, vom Budget angefangen, Sr. Majestät vorläufig unterbreitet worden ist und dem Staatsrat zur Begutachtung nur der einzige Entwurf über die Strafprozeßordnung vorliegt4. Es ist nicht denkbar, daß der Staatsrat selbst bei Aufbietung aller Kräfte alle jene, zum Teil umfassenden Entwürfe gründlich werde begutachten können, die voraussichtlich in der letzten Stunde von allen Seiten bei ihm sich zusammmenfinden werden. Es wird ihm zu seinen Arbeiten – so wie bei der letzten Session – Zeit sowohl als die nötige Ruhe fehlen, und es wäre daher besser, ihn von einer unmöglichen Aufgabe zu entheben, welche ihn ganz mit Unrecht im Publikum als den Hemmschuh des legislativen Organismus erscheinen läßt5. Minister Dr. Hein sicherte die Übersendung der Gerichtsorganisation und der a für || S. 372 PDF || die Gerichtsorganisation leitenden Grundsätze dera Zivilgerichtsordnung in kürzester Zeitfrist zu mit dem Bemerken, er glaube nicht, daß diese Elaborate nach dem Vorausgegangenen dem Staatsrate eine große Mühwaltung auflegen würden. Doch müsse er das Verzeichnis der Vorlagen noch durch die Konkursordnung ergänzen. bBemerken müsse er jedoch, daß diese umfangreichen Vorlagen längere Vorberatungen im Ausschusse des Reichsrates erfordern und keinesfalls in einer kurzen Reichsratssession werden erledigt werden können, daher jedenfalls eine Geschäftsbehandlung wie im bayrischen Reichsrate sehr wünschenswert erscheine. Im wesentlichen mit dem vom Herrn Staatsminister entwickelten Plane einverstanden, könne er sich jedoch der Besorgnis nicht ganz entschlagen, daß – wenn der Reichsrat bis Ende Juli mit den Budgetberatungen zu Ende kommen solle – derselbe sofort bei seinem Zusammentreten eine Finanzkommission wählen müsse, und seine Arbeit beendigt sein dürfte, ehe der siebenbürgische Landtag zur Wahl von Reichsratsabgeordneten geschritten sein wird, dies alles aber möglicherweise eine ungünstige Wirkung auf den siebenbürgischen Landtag äußern könne. Sollte diese Besorgnis von der Regierung geteilt werden, dann wäre es vielleicht entsprechend, den Reichsrat erst für den Monat August zu berufenb . Auch der Handelsminister stellte die Einbringung weiterer Gesetzentwürfe über Patentwesen, Einheit von Maß und Gewicht, siebenbürgische Eisenbahnbauten, Elbeschiffahrt, Musterschutz und Aufhebung der Mühlordnung in Aussicht. Der Staatsminister warnte schließlich wiederholt vor Überbürdung des Reichsrates mit Agenden und meinte, daß die Konkursordnung seinerzeit einer Spezialkommission des Reichsrates werde zuzuweisen sein. Der Finanzminister erachtete, daß das gleiche auch mit seinen neuen Vorschlägen zu einer umfassenden Steuerreform zu geschehen hätte, cjedoch nur in betreff der umfangreichen Operate der Grund- und Gebäudesteuerregulierung, während die neue Erwerb- und Rentensteuer schon im Laufe der Session erledigt werden solltenc . dDie Aufgabe des Staatsrates bleibt aber in beiden Fällen die gleiche, denn stets wird es sich um Gesetzentwürfe handeln, welche an den Reichsrat gelangen und dort entweder jener künftigen ständigen Kommission oder den gewöhnlichen Ausschüssen übergeben werden. Die staatsrätliche Begutachtung muß aber der Einbringung in den Reichsrat jedenfalls vorausgehen, und diese Begutachtung erfordere Zeit, und zwar nicht nur bei der Steuerreform, sondern auch bei dem Budget und [dem] Finanzgesetze. Zur diesfälligen Prüfung muß dem Staatsrate die notwendige Frist eingeräumt werden. Was das Budget anbelangt, so hat der Abgang des Voranschlags von zwei Verwaltungszweigen (Staatsministerium und Grundentlastung) den Abschluß des Voranschlages für 1864 bisher unmöglich gemacht. Doch dürfte es gelingen, denselben in den ersten Tagen des kommenden Monats Mai zur staatsrätlichen Prüfung und Behandlung vorzubereitend . Der Minister gedenke sich auch dem || S. 373 PDF || Reichsrat gegenüber auf eine schriftlichee Budgetvorlage ohne Drucklegung zu beschränken. Minister Ritter v. Lasser , dem sich der Kriegsminister anschloß, war aus den vom Staatsminister geltend gemachten Gründen des Erachtens, daß dem Reichsrate in seiner diesjährigen Session nebst dessen Hauptagenden – dem Staatsvoranschlage – nur wenige Vorlagen zu machen wären6.

2. In bezug auf die vom Staatsminister beantragte Einberufung des Reichsrates in der ersten Hälfte Mai, und zwar nach vorausgegangener Einberufung des siebenbürgischen Landtages, bemerkte Minister Graf Nádasdy , daß sobald der Entwurf des königlichen Einberufungsreskripts im Ministerrate wird beraten sein, die ganze Landtagsangelegenheit Sr. Majestät werde unterbreitet werden, so daß das Ah. Reskript noch im Monat April ablaufen könnte7. Allein Graf Nádasdy müsse aufmerksam machen, daß die hierauf folgenden Stadien der Wahlen etc. es nicht hoffen lassen, daß der Landtag vor Ablauf von zwei Monaten nach der Einberufung werde versammelt sein können, das ist also ehestens um die Mitte Juni. Der versammelte Landtag aber werde wenigstens noch einen Monat mit Prüfung der Wahlen, mit der Wahl seines Präsidenten und anderen Formalitäten zubringen müssen, bis er zu Beginn der Arbeiten konstituiert ist, und die Aufforderung zur Beschickung des Reichsrates an ihn gerichtet werden kann. Damit ist man aber bis zur Mitte Julius vorgerückt, und vor Ende dieses Monats ist demnach kein Landtagsbeschluß über diese königliche Proposition zu erwarten. Dies sei nun allerdings sehr spät, relativ zu der bereits am 15. August beabsichtigten Schließung des Reichsrates, aber eine notwendige Folge des Umstandes, daß die Ah. Einberufung des Landtages erst jetzt erfolgt.

Der Finanzminister äußerte, daß es ihm bei den soeben vernommenen Aufklärungen wünschenswert erscheine, die Einberufung des Reichsrates bis zum September oder Oktober zu verschieben. Dann würde nämlich der siebenbürgische Landtag sich in der einen oder anderen Weise entschieden haben und die Kompetenz des Reichsrates formal ganz sichergestellt sein, was eben bezüglich der finanziellen Vorlagen von höchster Wichtigkeit ist. fDie [Ein]bringung der Finanzvorlagen an den Reichsrat, insolange derselbe wegen Nichtentscheidung der siebenbürgischen Frage noch der engere ist, scheint ihm sehr bedenklich, weil der Reichsrat in dieser Eigenschaft selbst zur Übernahme der Vorlagen, zu der Wahl des Finanzausschusses und zur Ausschußverhandlung nicht kompetent ist und eine Wiederholung der Oktroyierung zum weiteren Reichsrate höchstwahrscheinlich in bezug auf den Erfolg mißlingen würde. Eine frühere Einberufung für die Aufgaben des engeren Reichsrates sei ebenfalls nicht angezeigt, weil die Justizvorlagen noch gar nicht fertig seien. Vielmehr müsse eine kurze Dauer der Session gewünscht werden. Sie wird aber unverhältnismäßig lang werden, wenn der Reichsrat im Mai zusammentritt, bis zu der erst nach drei Monaten stattfindenden Wahl oder Nichtwahl von Seite Siebenbürgens sich bloß mit finanziellen Ausschußverhandlungen und Justizfragen beschäftigt und dann erst in die Plenarverhandlung über Finanzsachen eintritt, wozu abermals nahezu zwei bis drei Monate erforderlich sein werden. Übrigens wird auch die Session gerade in die heißesten Sommermonate fallen, was höchst unzweckmäßig erscheintf Die [Ein]bringung der Finanzvorlagen an den Reichsrat, insolange derselbe wegen Nichtentscheidung der siebenbürgischen Frage noch der engere ist, scheint ihm sehr bedenklich, weil der Reichsrat in dieser Eigenschaft selbst zur Übernahme der Vorlagen, zu der Wahl des Finanzausschusses und zur Ausschußverhandlung nicht kompetent ist und eine Wiederholung der Oktroyierung zum weiteren Reichsrate8 höchstwahrscheinlich in bezug auf den Erfolg mißlingen || S. 374 PDF || würde. Eine frühere Einberufung für die Aufgaben des engeren Reichsrates sei ebenfalls nicht angezeigt, weil die Justizvorlagen noch gar nicht fertig seien. Vielmehr müsse eine kurze Dauer der Session gewünscht werden. Sie wird aber unverhältnismäßig lang werden, wenn der Reichsrat im Mai zusammentritt, bis zu der erst nach drei Monaten stattfindenden Wahl oder Nichtwahl von Seite Siebenbürgens sich bloß mit finanziellen Ausschußverhandlungen und Justizfragen beschäftigt und dann erst in die Plenarverhandlung über Finanzsachen eintritt, wozu abermals nahezu zwei bis drei Monate erforderlich sein werden. Übrigens wird auch die Session gerade in die heißesten Sommermonate fallen, was höchst unzweckmäßig erscheint. Der Staatsminister entgegnete, sobald man sich sklavisch an die Form binden wolle, werde man in diesem Jahre gar nicht dazu kommen, Finanzgesetze im Reichsrate diskutieren zu lassen, und die Anwendung des § 13 wäre dann allerdings der einzige korrekte Vorgang zur Erledigung der Finanzangelegenheiten. Allein die höchsten Interessen machten es rätlich, im laufenden Jahre noch von der strikten Form abzugehen, und dies wird sich auch seinerzeit in einer kaiserlichen Botschaft an den Reichsrat standhältig motivieren lassen. Bindet sich die Regierung schon im vorhinein die Hände dadurch, daß sie die Tätigkeit des Reichsrates absolut von dem Beschluß des siebenbürgischen Landtages abhängig macht, so wird es lediglich in die Willkür des letzteren gelegt, ob und wann 1863 ein Finanzgesetz diskutiert werden soll. Dies kann und darf nicht sein! Durch das Aufschieben der Reichsratssession über den Monat Mai hinaus würde die Regierung den Vorwurf der Inkonsequenz auf sich laden, weil sie ja eben mit Hinblick auf die bevorstehende Reichsratssession die Dauer der Landtage so kurz bemessen hat. Durch Verzögerung der Einberufung des Reichsrates würde dann auch das Wiederzusammentreten der Landtage im November erschwert oder ganz unmöglich gemacht. Man kommt nicht in die Ordnung! Der Polizeiminister stimmt gleichfalls für die Einberufung des Reichsrates um die Mitte des Monats Mai, jedoch bloß in der Eigenschaft eines engeren, und wäre der Zeitpunkt des Beginns seiner Tätigkeit als Gesamtreichsrat auf den Moment zu bestimmen, wo man annehmen kann, daß die Beschickung desselben dem siebenbürgischen Landtage bereits proponiert sein wird, das ist also etwa den 15. Julius. gEr meint, daß die Einberufung des gesamten Reichsrates unter der Form zu geschehen hätte, daß ein bestimmter Tag im vorhinein als der vorläufig jenige zu bezeichnen wäre, an welchem der gesamte Reichsrat zusammenzutreten hätte. An diesem Tage, gleichviel ob Abgeordnete von Siebenbürgen gekommen sind, wenn sie überhaupt nur hätten kommen können, seien erst die Finanzvorlagen zu machen. Durch diesen Vorgang würde der jedenfalls mißliche Schritt vermieden, dem engeren Reichsrate Finanzvorlagen zu machen, was nicht ohne neuerliche spezielle kaiserliche Ermächtigung geschehen könnte. Auch würde vermieden, daß für die Funktion des Reichsrates als Gesamtreichsrat eine besondere Deklaration notwendig wäreg . Minister Ritter v. Lasser könnte dieses Auskunftsmittel, wobei man neue Komplikationen mit dem siebenbürgischen Landtage hervorruft, nicht empfehlen und müßte sich überhaupt dagegen verwahren, daß der nächste Reichsrat bloß als ein engerer einberufen werde. Die Einberufung im Mai sei eine Notwendigkeit, || S. 375 PDF || und wenn sie gleich in der ersten Hälfte, wegen [der] vielen Vorarbeiten noch nicht tunlich ist, könnte dieselbe doch füglich zwischen dem 16. und 28. Mai – vor oder nach Pfingsten – anberaumt werden. Die Bestimmung der Session auf den 15. August würde den Reichsräten ganz gewiß die unwillkommenste sein. Der Staatsratspräsident erklärt, es gehe jetzt nicht mehr an, diesseits der Leitha in Finanzangelegenheiten nach § 13 vorzugehen. Man muß daher die Finanzvorlagen an den Reichsrat bringen und Siebenbürgen nötigenfalls nach der Kontumazierungstheorie9 behandeln. Jedenfalls muß aber vorgebaut werden, daß der Reichsrat nicht zusammentrete, bevor hinlängliche Beschäftigung für denselben vorhanden ist. Die Minister des Krieges, des Handels und der Marine vereinigten sich mit den Anträgen der Minister Ritter v. Schmerling und v. Lasser. Minister Dr. Hein findet, daß der Reichsrat, wie er im Mai zusammentritt, hstrikte genommenh noch nicht kompetent sei, um den Finanzausschuß für den Voranschlag zu wählen, und daß Siebenbürgen sich durch eine so vorgreifende Wahl verletzt finden dürfte. Es wäre daher von diesem Gesichtspunkte wünschenswert, die Session erst im August beginnen zu lassen, wenn der siebenbürgische Landtag sich entschieden hat. Der Minister des Äußern ierklärte, daß für ihn das wichtige Motiv darin bestehe, daß genügend Vorlagen für den Reichsrat vorbereitet seien, um ihn sogleich nach seinem Zusammentritt zu beschäftigen und zu verhindern, daß er wegen Mangel an Beschäftigung verleitet werde, seine Tätigkeit anderen Gegenständen zuzuwenden. Sei dies gesichert, so habe er gegen die sofortige Einberufung keine Einwendung zu erhebeni . Der ungarische Hofkanzler stimmtej, wie früher der Finanzminister, für die Berufung des Reichsrates im Monat August. Minister Graf Esterházy enthielt sich der Abstimmung über diese Frage, in der er sich nicht kompetent findet.

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Vorsitzende sprach den Beschluß der Majorität dahin aus, daß die Einberufung um die Hälfte Mai stattzufinden habe und mittlerweilen die Vorlagen schleunigst zustande gebracht werden sollen.

3. Für die Unterstützung des vom Staatsminister in seinem Referate beleuchteten Schindlerschen Gesetzentwurfes in betreff der Beratung umfassender Gesetze in den beiden Häusern sprach sich die Stimmenmehrheit des Ministerrates aus, wobei sich der Minister des Äußern insbesondere auf die in den bayrischen Kammern gemachten Erfahrungen über die Vorteile einer solchen Geschäftsbehandlung berief. Der ungarische Hofkanzler äußerte das Bedenken, daß die nach Aufhebung der Session mit Diätengenuß forttagenden Reichsratskommissionen leicht in ähnlicher Art ausarten könnten, wie weiland die ungarischen Regnikolardeputationen mit hundert und mehr Mitgliedern, welche jahrelang saßen und sich allerlei Eingriffe in die Verwaltung erlaubten. Der Staatsminister gab die Aufklärung, daß die vorgeschlagenen Gesetzkommissionen des Reichsrates je aus höchstens neun Individuen || S. 376 PDF || zu bestehen hätten und denselben sowohl ihre Aufgabe als der Wirkungskreis bestimmt und auf völlig beruhigende Weise wird vorgezeichnet werden10.

II. Einmahnung der Forderung Österreichs an Dänemark aus dem Titel der Exekutionsführung in Schleswig-Holstein im Jahre 1850

Der Minister des Äußern referierte, daß die soeben von der dänischen Regierung vertragswidrig beschlossene Einverleibung Schleswigs mit Dänemark Österreich die Verpflichtung auferlegt, an Dänemark darüber ein ernstes Wort zu richten11, zumal Österreich es war, welches die Exekution im Jahre 1850 gegen die Herzogtümer geführt hat12. Es liegt nun sehr nah, bei dieser Gelegenheit auch in Anregung zu bringen, daß Dänemark die Entschädigung für die von Österreich vorschußweise bestrittenen Exekutionskosten per 7 Millionen fl. nicht geleistet und somit auch dieser seiner bundesrechtlichen Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Die Stellung dieses Ersatzanspruches ist an sich plausibel, muß aber doch auch aus dem Gesichtspunkte ins Auge gefaßt werden, daß die österreichische Note seinerzeit in die Öffentlichkeit dringen wird und man auch darauf gefaßt sein muß, daß unser Ersatzanspruch abgelehnt wird, was hie und da schlechten Eindruck machen kann.

Nachdem der Minister des Äußern den Entwurf einer schließlich die Ersatzforderung betonenden österreichischen Note gelesen hatte, äußerte der Polizeiminister , daß ihm die Ersatzforderung mit dem politischen Teile der Note in keinem nahen Zusammenhange zu stehen scheine und daher diese Reklamation, deren Erfolg ohnehin zweifelhaft ist, hier lieber weggelassen und abgesondert erhoben werden dürfte. Der Minister des Äußern zeigte hierauf die enge Verbindung, welche zwischen beiden Angelegenheiten besteht, wies nach, daß die Festung Rendsburg uns sogar als Pfand für die Exekutionskosten eingeräumt war und daß Österreich, wenn dieser Schritt erfolglos bleibt, sich an den Deutschen Bund zur Abhilfe nach Bundesrecht wenden könne. Der Finanzminister stimmte für die Erhebung des Ersatzanspruches, welche er bei dem Ministerium des Äußern ohnehin demnächst in Anregung zu bringen gedachte. Die Stimmenmehrheit vereinigte sich mit dem Antrage des Ministers Grafen Rechberg, während der Kriegsminister sich für die getrennte Behandlung der fraglichen Angelegenheiten aussprach13.

III. Aktives und passives Wahlrecht der Militärpersonen für den siebenbürgischen Landtag

Der Präsident des Staatsrates referierte, es seien zwischen dem Kriegsministerium und der siebenbürgischen Hofkanzlei die Bestimmungen bezüglich der Wahlfähigkeit und Wählbarkeit [der] k. k. Offiziers und Militärparteien in den siebenbürgischen Landtag vereinbart worden, welche in die Landtagswahlordnung einzuschalten || S. 377 PDF || wären14. Ohne Erinnerung gegen den Text zu erheben, habe es jedoch dem Staatsrate passender erschienen, wenn diese Bestimmungen durch das Kriegsministerium für das k. k. Militär vorgeschrieben würden und die Wahlordnung bloß eine einfache Beziehung auf diese Vorschrift enthielte. Nachdem jedoch der Kriegsminister erklärt hatte, er sehe nicht ab, wie sein Ministerium berufen sein könne, Vorschriften über die politischen Rechte des aktiven und passiven Wahlrechts zu erlassen und selbe auch in nicht militärischen Kreisen zu verlautbaren, äußerte Minister Graf Nádasdy , er nehme keinen Anstand, diese Bestimmungen über die vom Wahlrecht „ausgenommenen“ [Personen] als einen neuen § 33 in den Entwurf der siebenbürgischen Wahlordnung aufzunehmen. Der § 34 werde dann diejenigen Personen aufzählen, welche vom Wahlrecht „ausgeschlossen“ sind. Der Ministerrat war hiemit einverstanden15.

IV. Ablegung der Amtseide in Siebenbürgen in den verschiedenen Landessprachen

Minister Graf Nádasdy referierte, er habe am 3. d. M. bei Sr. k. k. apost. Majestät au. beantragt, es wolle proprio motu Alt[issimi]16 bestimmt werden, daß künftighin der Amtseid in Siebenbürgen nach der freien Wahl des zu Beeidigenden in jeder der drei langesüblichen Sprachen abgelegt werden dürfe17. Referent erinnerte vorerst an einen bereits im Ministerrate verhandelten Fall mit dem Gerichtstafelbeisitzer Romanu, der den Amtseid nur in romanischer Sprache ablegen wollte, womit er von der siebenbürgischen Hofkanzlei abgewiesen wurde. Doch behob sich diese Angelegenheit dadurch, daß Romanu, ohne Erhaltung des abweislichen Bescheides, den Amtseid freiwillig in ungarischer Sprache ablegte18. Zur Stellung des gegenwärtigen au. Antrags findet sich Graf Nádasdy hauptsächlich durch die Erwägung bestimmt, daß ein solches Zugeständnis den so mächtigen Nationalitätsgefühlen Befriedigung gewähren würde. Selbst in Komitatsausschüssen, wo die Majorität ungarischer Nation ist, habe sich bereits das Bestreben gezeigt, den romanischen Mitgliedern in der Sprachenfrage größere Zugeständnisse zu machen und so der Regierung in dieser Beziehung zuvorzukommen. Hiezu kommt noch, daß jeder in seiner Muttersprache den Eid am leichtesten ablegen kann.

Nachdem der Finanzminister sich dagegen erklärt hatte, daß die in Rede stehende freie Wahl den Beamten seines Ressorts zugestanden werde, äußerte Minister Graf Nádasdy , er sei bereit, seinen au. Antrag auf die Eide der Justiz- und politischen Beamten zu beschränken. kDer Finanzminister hält es hier zweckmäßig, betreff der Sprachenfrage keine Ah. Entschließung zu erwirken, weil dies nur zu sehr unangenehmen Erörterungen und Folgerungen führen werde und es in dieser Angelegenheit besser sei, den Gebrauch sich herausbilden zu lassen, als allzu maßregelnd von Regierungsseite initiativ einzugreifen. Jedenfalls müsse der dermalige Gebrauch der deutschen Sprache im inneren Dienste und Behördenverkehr der Finanz-, Post- und Telegrafenorgane aufrechtbleiben, so wie die Ausfertigung der Erlässe und die Protokollsaufnahme auch bei diesen Behörden in der Sprache der betreffenden Parteien stets geschehen müsse und schon jetzt geschehek Der Finanzminister hält es hier zweckmäßig, betreff der Sprachenfrage keine Ah. Entschließung zu erwirken, weil dies nur zu sehr unangenehmen Erörterungen und Folgerungen führen werde und es in dieser Angelegenheit besser sei, den Gebrauch sich herausbilden zu lassen, als allzu maßregelnd von Regierungsseite initiativ einzugreifen. Jedenfalls müsse der dermalige Gebrauch der deutschen Sprache im inneren Dienste und Behördenverkehr || S. 378 PDF || der Finanz-, Post- und Telegrafenorgane aufrechtbleiben, so wie die Ausfertigung der Erlässe und die Protokollsaufnahme auch bei diesen Behörden in der Sprache der betreffenden Parteien stets geschehen müsse und schon jetzt geschehe. Der ungarische Hofkanzler stimmte selbst gegen eine dergestalt beschränkte Ah. Anordnung, indem diese Freilassung der Wahl ein neues Prinzip sei, welches in den anderen Kronländern mit gemischter Bevölkerung noch nicht gilt. Die administrative Sprache ist überhaupt die für den Amtseid vorgeschriebene, in Siebenbürgen ist dies die ungarische. Der Landtag, die Munizipien können für sich ein anderes Prinzip annehmen, aber die Regierung dürfte schwerlich genügenden Grund haben, es vorschnell, und zwar nur einseitig für die Beamten zweier Verwaltungszweige, anzunehmen. Graf Nádasdy erwiderte, daß die Beamten der Landesteile mit gemischter Bevölkerung ungarisch und walachisch amtieren, doch sei allerdings die interne Amtssprache die ungarische. Bei der siebenbürgischen Hofkanzlei würden die Amtseide in lateinischer Sprache abgelegt, um die Sprachenfrage zu umgehen. Der Staats-, der Kriegs- und der Handelsminister, dann Minister Dr. Hein und der Staatsratspräsident traten dem Minister Grafen Nádasdy bei. Minister Ritter v. Lasser , obgleich Anhänger der Gleichberechtigung der Nationalitäten, sieht keinen entscheidenden Grund, von dem plausiblen Prinzipe abzugehen, daß der Amtseid in der Amtssprache abzulegen sei. In gleicher Weise äußerten sich die Minister Graf Rechberg, Baron Mecséry, Graf Esterházy und Baron Burger19.

V. Besetzung der Statthalterposten in Troppau, Prag, Linz, Salzburg und Triest

Der Staatsminister referierte über die au. Anträge, die er wegen Ah. Besetzung einiger Statthalterposten zu erstatten gedenkt. Es wären hiernach 1. Vizepräsident Baron Kellersperg zum Statthalter im Küstenlande, 2. der Salzburger Statthalter Baron Spiegelfeld zum Statthalter in Österreich ob der Enns, und 3. Statthaltereirat Graf Taaffe zum Statthalter in Salzburg Ah. zu ernennen. Zur Leitung der böhmischen Statthalterei mit dem Titel eines Vizepräsidenten und der halben Funktionszulage eines wirklichen Statthalters wäre der Statthalter von Schlesien, Graf Belcredi, und an die Stelle des letzteren der disponible Statthaltereirat Baron Pillersdorf Ah. zu berufen. Nachdem der Staatsminister über die Qualifikation, die Familien- und sonstigen Verhältnisse der obgenannten Kandidaten umständliche Auskünfte mitgeteilt hatte, erklärte sich der Ministerrat mit jenen au. Anträgen einverstanden20.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 25. April 1863. Empfangen 25. April 1863. Erzherzog Rainer.