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Nr. 338 Ministerrat, Wien, 7. April 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 8. 4.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein; BdR. Erzherzog Rainer 16. 4.

MRZ. 1142 – KZ. 1214 –

Protokoll des zu Wien am 7. April 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Wünsche des englischen Bankhauses Glyn, Mills & Co. für die Gründung eines Bankinstituts in Österreich

Der Finanzminister referierte, daß die durch Beaumont und Drake repräsentierte englische Gesellschaft für die Gründung eines Bankinstituts in Österreich1 den Wunsch ausgesprochen habe, eine förmliche Zusicherung über jene Geschäfte zu erhalten, welche sie sich für die k. k. Regierung zu besorgen erbötig erklärt habe2.

|| S. 346 PDF || Es sollte hiernach dem Bankinstitute zugesichert werden: 1. Die Vermittlung der Begebung des restlichen Pfund-Sterling-Anlehens von 1859 in England; 2. Die Verwendung der Bankfilialen in den Ländern zur Remittierung und Disponierung von Ärarialgeldern; 3. Die Eröffnung eines Conto courant bei dem Bankinstitut für die Regierung und die vorzugsweise Besorgung von Vorschußleistungen und anderen finanziellen Geschäften für die Regierung durch dieses Institut bei gleichen Bedingungen mit anderen Konkurrenten. Der Minister zeigte, daß die Regierung sich durchaus nicht herbeilassen könne, die gewünschten Zusicherungen zu erteilen, weil ad 1 der Zeitpunkt der Begebung des Anlehensrests erst in ein paar Jahren eintreten wird und somit kein Grund vorhanden ist, sich jetzt irgendwie zu binden; weil ad 2 die Regierng, solange das dermalige Kassensystem besteht, keine solche Verbindlichkeit mit der Gesellschaft eingehen kann und sie sich selbst für den Fall einer Änderung dieses Systems jedenfalls auch dann freie Hand vorbehalten muß; und weil ad 3 eine absolute Bevorzugung eines Instituts dem wohlverstandenen Interesse der Regierung widerstreitet, ja selbst die gewünschte Mitteilung der anderweitig erhaltenen Offerte an das Institut in manchen Fällen nicht ohne reellen Nachteil stattfinden könnte. Der Minister würde unter diesen Umständen keinen Anstand nehmen, das vorliegende Ansinnen in höflicher Weise sofort ablehnend zu beantworten, und nur der ausdrückliche Wunsch der Proponenten, über ihre Bitte nicht bloß eine Entscheidung des Finanzministeriums, sondern des Gesamtministeriums zu erhalten, bestimme ihn, diese Angelegenheit im Ministerrat vorzutragen.

Sämtliche Stimmführer waren mit der beantragten abweislichen Erledigung einverstanden, wobei der Handelsminister bemerkte, daß man sich umso weniger zu binden Ursache habe, als die durch Thierry, Roebuck und Lever repräsentierte englische Gesellschaft der erstgenannten Konkurrenz machen werde, und der Staatsminister den Wunsch aussprach, daß bei Ablehnung des ersten Punktes das Motiv angeführt werde. Schließlich äußerte der Minister des Äußern , daß nach den jüngsten Erklärungen Beaumonts auf die Zugestehung jener Vorrechte kein besonderer Wert gelegt werde und man auch ohne dieselben sich werde verständigen können3.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 16. April 1863. Empfangen 16. April 1863. Erzherzog Rainer.