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Nr. 336 Ministerrat, Wien, 31. März 1863 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 31. 3.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein; außerdem anw. Mažuranić (bei I und II); BdR. Erzherzog Rainer 20. 4.

MRZ. 1141 – KZ. 1238 –

Protokoll I des zu Wien am 31. März 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Ärarialvorschuß zur Bestreitung der Trassierungskosten für eine Eisenbahn von Semlin an die kroatische Seeküste

Der Staatsratspräsident referierte über den au. Vortrag der kroatisch-slawonischen Hofkanzlei vom 11. März l. J., Z. 920, bezüglich eines vom Statthaltereirate in Agram angesprochenen Ärarialvorschusses von 150.000 fl. zur Bestreitung der Trassierungskosten für eine Eisenbahn von Semlin an die kroatische Seeküste.

Referent berührte in seinem Vortrage zunächst die verschiedenen Projekte, welche seit dem Jahr 1857 in der Richtung angestrebt wurden, um den drohenden, namentlich durch die Eröffnung der Eisenbahn von Sissek nach Steinbrück unausbleiblichen Verfalle des Handelsverkehres Kroatiens und Slawoniens entgegenzuwirken1, und bemerkte, daß sich alle diese Projekte gegenwärtig ganz nutzlos erwiesen haben und nunmehr als ein Mittel zur gründlichen Abhilfe der Handelsverkehrskalamitäten nur die Erbauung einer Eisenbahn von Semlin durch die Mitte Slawoniens zur kroatischen Seeküste bezeichnet werde2. Der Statthaltereirat in Agram, von der Notwendigkeit und höchsten Wichtigkeit dieses Projektes überzeugt, stellte in Erwägung dessen, daß zu den Vorarbeiten für diese Eisenbahn keine Fonds aufzutreiben sind, auch keine Aussicht vorhanden ist, daß diese Vorarbeiten eine Privatgesellschaft auf eigene Kosten vornimmt, übrigens nur aufgrund eines ordentlichen Trassierungsoperates eine Aktiengesellschaft für diese große Unternehmung engagiert werden kann, den Antrag, daß von der Staatsverwaltung, welche, um dem Land zu helfen, die Luisenstraße bereits mit 750.000 fl. ablösen wollte3, statt dieses nunmehr nutzlosen Opfers dem Statthaltereirate zur sogleichen Ausführung der Trassierung der projektierten || S. 337 PDF || Eisenbahnlinie ein unverzinslicher Geldvorschuß von 150.000 fl. bewilligt werden möchte. Die kroatisch-slawonische Hofkanzlei unterstütze diesen Antrag auf das wärmste und trage darauf an, daß dieser Vorschuß, welchen seinerzeit das Land zurückzuzahlen hätte, im laufenden Verwaltungsjahre mit 40.000 fl. und der Rest von 110.000 fl. im Verwaltungsjahr 1864 realisiert werde. Der Finanzminister habe sich bei der diesbezüglichen Verhandlung gegen die Gewährung eines Ärarialvorschusses ausgesprochen, weil es im allgemeinen nicht ratsam sei, daß sich der Staat in einen solchen Trassierungsplan einlasse und weil speziell nach dem Finanzgesetz pro 1863 diesfalls nicht nur nicht vorgesehen sei, sondern der Reichsrat in betreff Kroatiens sogar einige Ausgabspositionen nicht bewilligt hat, daher der Finanzminister nicht in der Lage sei, eine derlei Auslage auf sich zu nehmen. Die Hofkanzlei sei gleichwohl bei ihrem Antrage aus den im Vortrage entwickelten Gründen verblieben. Im Staatsrate4 teilte der Referent Baron Geringer die Auffassung des Finanzministers und war der Meinung, daß die Verwirklichung dieses Projektes von einer Beteiligung des Staatsschatzes zur Aufbringung der Kosten für die Vorarbeiten nicht bedingt werden soll, sondern daß sich, wenn die Aufmerksamkeit des Publikums auf diese Bahnlinie gelenkt und dieselbe als eine wünschenswerte und gegründete Aussichten auf Rentabilität darbietende erklärt wird, von selbst Privatunternehmer finden werden, welche die erforderlichen Vorarbeiten auf eigene Kosten vornehmen. Die übrigen Stimmen haben sich geteilt, und es erlangte schließlich der Antrag des Koreferenten Holzgethan, daß zwar kein Vorschuß gewährt werde, jedoch die Staatsverwaltung die Leitung dieser Eisenbahntrassierungsangelegenheit selbst in die Hand nehmen und die Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten solle, bis sich eine Gesellschaft zur Übernahme dieser Unternehmung finden wird, die Majorität. Der vortragende Präsident erklärte, mit dem Finanzminister einverstanden zu sein. Der gewährte Vorschuß würde wohl nicht zurückzuerlangen sein, und es fiele das ganze doch nur auf den Staatsschatz. Daß eine ähnliche Ausgabe erst kürzlich für Kroatien (Straße St. Peter–Fiume) bewilligt wurde5, sei nicht maßgebend, denn man dürfe derlei Auslagen nicht häufen, zumal auch hier zu befürchten sei, daß sich der Reichsrat nicht herbeilassen wird, viele solche Auslagen für Länder zu bewilligen, welche sich weigern, den Reichsrat zu beschicken. Das höchste, was nach der Ansicht des Staatsratspräsidenten geschehen könnte, wäre, die betreffenden Zentralstellen zu ermächtigen, dann, wenn die Rentabilität der in Rede stehenden Eisenbahn näher ausgewiesen sein wird, die Auslagen dafür ordnungsmäßig in das Budget aufzunehmen. Freiherr v. Lichtenfels wäre aber seinerseits in erster Linie mit dem staatsrätlichen Referenten Baron Geringer einverstanden, daß der Staat die Sache gar nicht auf sich nehmen soll, wenn aber doch etwas geschehen soll, dann wäre er dafür, daß die Post ordentlich in den Staatsvoranschlag aufgenommen und seinerzeit dem Reichsrate vorgelegt werde.

Der kroatisch-slawonische Hofkanzler unterstützte den Antrag der Hofkanzlei, indem er hervorhob, daß es sich hier um eine Angelegenheit handle, die über das materielle Wohl Kroatiens entscheiden soll, er sich daher für verpflichtet || S. 338 PDF || halte, die Sache nicht dem bloßen Zufalle zu überlassen, sondern darauf einzuraten, daß es die Regierung unterstütze und die Initiative selbst ergreife, indem sie auf Rechnung des Landes die erforderlichen Vorarbeiten machen lasse. Auch erscheine es unzweifelhaft, daß sich für die Ausführung der in Rede stehenden Eisenbahn Unternehmer finden werden, wenn nur einmal denselben sichere Anhaltspunkte über die Terrainverhältnisse und über die Höhe der Kosten gegeben werden können. Er glaubte daher nicht zu fehlen, wenn er den Antrag befürwortete, daß statt der Ablösung der Luisenstraße ein Teil dieser Summe lieber diesem sehr wichtigen Eisenbahnprojekt zugewendet werde. Der Hofkanzler schildert ferner die politischen Rücksichten, welche eine Kundgebung des Schutzes der Regierung rätlich erscheinen lassen, und kommt dann auf den Antrag des Staatsrates zu sprechen, mit welchem er sich nicht vereinigen zu können erklärte, sondern vielmehr vorziehen würde, wenn auf seinen au. Vortrag die Ah. Entschließung einfach dahin erfolgen möchte, daß der erbetene Geldvorschuß nicht gewährt werde, der übrige Inhalt des Vortrages aber zur Ah. Kenntnis genommen werde, wodann es seine Sache sein wird, dieses Unternehmen auch ohne Beteiligung des Staates ins Werk zu setzen. Hierüber erinnerte der Staatsratspräsident , daß dies eigentlich auch sein Antag sei; nur wenn etwas geschehen soll, glaubte er, daß es früher der Zustimmung des Reichsrates unterzogen werden müßte.

Der Handelsminister erklärte, daß er von seinem Standpunkte das in Rede stehende Eisenbahnprojekt, welches seines Ermessens nicht bloß für Kroatien, sondern für die Monarchie von höchster Wichtigkeit sei, nur auf das wärmste befürworten könne. Er würde jedoch glauben, daß man sich nicht strikte an die begehrte Vorschußsumme von 150.000 fl. halten müsse, sondern sich vielleicht mit der Aufnahme des Längenprofils begnügen könnte, wozu wahrscheinlich nur die Hälfte dieser Summe erforderlich sein wird. Um diese Angelegenheit so viel als möglich zu unterstützen, könnte dem Handelsminister vielleicht übertragen werden, daß er durch sein technisches Personale die Trassierungskosten genau erheben lasse, wodann die Sache auf das Landesbudget fallen und hiernach weiter unter Mitwirkung des Reichsrates durchgeführt werden könnte. Der Finanzminister bemerkte, daß er die Wichtigkeit der fraglichen Bahnlinie nie bezweifelt habe, jedoch vom finanziellen Standpunkte diese Auslage nicht verantworten könnte. Auch hieße es geradezu den Beschlüssen des Reichsrates Hohn zu sprechen, da derselbe gerade in ader Rubrik der Subsidien für Kroatien (Grundentlastung etc.)a Abstriche gemacht hat. Da diese Auslage im Finanzgesetze pro 1863 nicht vorgesehen ist, so halte er sich umso weniger für berechtigt, dieselbe auf sich zu nehmen, als er sich zu der Meinung bekennt, daß dieses Gesetz streng eingehalten werden muß. Im übrigen sehe er aus der heutigen Antwort des Hofkanzlers, daß bdem Unternehmen dieser Ärarialvorschuß eigentlich nicht so ganz notwendig ist und daß esb sich auch anderweitig behelfen wird. cDies ist auch das natürliche und gesunde Verhältnis. Eine Eisenbahnunternehmung muß an sich eine rentable, eine gewinnversprechende sein; ist sie dies (sonst aber nie), wird sich auch eine Gesellschaft dazu finden. Diese Gesellschaft wird aber, wenn es ihr ernst ist und wenn sie Kapital für den Bau und die Betriebseinrichtung besitzt, wohl auch über den geringen Kostenbetrag für Trassierung zu verfügen in der Lage sein, ohne hiezu einer Staatssubvention zu bedürfen. Übrigens ist es Erfahrungssache, daß die von der Behörde unternommenen Trassierungsarbeiten nachher von der eintretenden Gesellschaft stets verworfen und durch neue ersetzt worden sind, daher nichts als eine nutzlose Staatsauslage warenc Dies ist auch das natürliche und gesunde Verhältnis. Eine Eisenbahnunternehmung muß an sich eine rentable, eine gewinnversprechende sein; ist sie dies (sonst || S. 339 PDF || aber nie), wird sich auch eine Gesellschaft dazu finden. Diese Gesellschaft wird aber, wenn es ihr ernst ist und wenn sie Kapital für den Bau und die Betriebseinrichtung besitzt, wohl auch über den geringen Kostenbetrag für Trassierung zu verfügen in der Lage sein, ohne hiezu einer Staatssubvention zu bedürfen. Übrigens ist es Erfahrungssache, daß die von der Behörde unternommenen Trassierungsarbeiten nachher von der eintretenden Gesellschaft stets verworfen und durch neue ersetzt worden sind, daher nichts als eine nutzlose Staatsauslage waren. Der Polizeiminister, der Minister Graf Nádasdy und der Minister Dr. Hein schlossen sich dem Finanzminister an. Der Kriegsminister anerkannte wohl die Bedenken des Finanzministers, erachtete jedoch, daß, nachdem sowohl vom politischen als vom militärischen Standpunkte die gedachte Bahnlinie sehr wünschenswert ist, sich am besten der Vorschlag des Handelsministers empfehlen würde, für welchen er daher auch stimme. Der Minister des Äußern, der Minister Graf Esterházy und der Marineminister traten ebenfalls dem Handelsminister bei. Der ungarische Hofkanzler fand es absolut notwendig, daß die Regierung sich dieses äußerst wichtigen Eisenbahnprojektes annehme. Fast bei allen österreichischen Eisenbahnen habe ja der Staat die Leitung des Baues oder der Vorarbeiten in die Hand genommen, warum also hier nicht, wo es doch umso notwendiger ist, als die Länder, durch welche diese Bahn geführt werden soll, ziemlich eine Terra incognita sind und sich daher schwer Unternehmer finden werden, wenn nicht früher über die Trassierungsverhältnisse einige Klarheit vorliegt. Indem Graf Forgách ferner das politische Moment dieser Angelegenheit erörtert, ist er der Ansicht, daß man – wie es Graf Wickenburg angedeutet hat – das Längenprofil und die Trassierung aufnehmen und zur Deckung der diesfälligen Kosten teilweise den Staat, die großen Grundbesitzer des Landes und das Land selbst hinzuziehen sollte. Der Staatsminister , ursprünglich dem Finanzminister beistimmend, erklärte hier, daß, wenn nach dem Antrage der Vorstimme der Staat nicht gar so hoch in Anspruch genommen und da der Kriegsminister auf die Ausführung dieser Bahn ein besonderes Gewicht legt, er dann auch nicht dagegen stimmen wolle. Der Minister Ritter v. Lasser teilte im allgmeinen die Auffassung des Finanzministers. Wenn man aber schon etwas in der Sache tun will, so würde er es für das Praktischeste halten, daß man sich bereit erklärt, zu den erforderlichen Vorarbeiten rücksichtlich zu dem Trassierungsoperate die dermal disponiblen technischen Staatsbeamten hergeben zu wollen, welche Beamten ihre Besoldungen behalten und von der Gesellschaft nur eine Zulage zu bekommen hätten. Dieses wäre gewiß eine sehr ausgiebige Aushilfe und sicher für die Sache wirksamer als ein Geldvorschuß.

Hierüber bemerkte der kroatisch-slawonische Hofkanzler , daß dieses Mittel kein Gegenstand der Ah. Entschließung sein könnte und daß, wenn er dazu greifen müßte, er sich dann vorbehalten würde, sich hierwegen mit dem Staatsministerium zu benehmen. Im übrigen erklärte dieser Hofkanzler, alle hier gemachten Anträge mit verbindlichstem Danke ablehnen und dabei bleiben zu müssen, daß, wenn schon der Vorschuß nicht bewilligt werden kann, sein Vortrag die oberwähnte einfache Ah. Resolution erhalten möge, wobei es ihm allerdings sehr wertvoll und angenehm wäre, wenn in der ah. Entschließung eine Art Manifestation über den Schutz der Regierung in dieser Sache mit ausgedrückt werden könnte. Se. k. k. || S. 340 PDF || Hoheit erklärten hierauf, daß Höchstdieselben diese Angelegenheit unter Vorlage des heutigen Beratungsergebnisses zur Ah. Entscheidung unterbreiten werden6.

II. Verlegung des Festtages der heiligen Apostel Kyrill und Method vom 11. März auf den 5. Juli

Der Staatsratspräsident referierte den au. Vortrag der kroatisch-slawonischen Hofkanzlei vom 12. März l. J., Z. 921/245, womit der au. Antrag gestellt wird, daß Se. Majestät die bleibende Verlegung des Festtages der heiligen Apostel Kyrill und Method vom 11. März auf den 5. Juli zu gestatten und, falls die kompetente kirchliche Autorität die Feier desselben in Kroatien und Slawonien in der vom Episkopate angestrebten Weise pro choro zugestehen sollte, deren Geltung auch pro foro Ag. zu genehmigen geruhen7.

Der Staatsrat habe sich mit diesem Antrage einhellig einverstanden erklärt. Der vortragende Präsident bemerkte, daß zwar in Mähren durch die Ah. Entschließung vom 21. Jänner 1863 die gleiche Festverlegung auch pro foro bewilligt wurde8. Allein ein wesentlicher Unterschied bestehe darin, daß in Mähren Kyrill und Method Landespatrone sind, während in Kroatien und Slawonien andere Landespatrone bestehen, daher die Feier für Kyrill und Method pro foro erst neu eingeführt werden sollte. Freiherr v. Lichtenfels könnte daher die Kreierung eines solchen neuen Festtages nicht billigen und glaube daher, daß sich in der Ah. Entschließung auf die Erklärung zu beschränken wäre, daß von Seite der Regierung der Verlegung des kirchlichen Festtages der heiligen Apostel Kyrill und Method vom 11. März auf den 5. Juli, jedoch ohne Wirkung pro foro, in Kroatien und Slawonien kein Hindernis im Wege stehe.

|| S. 341 PDF || Der kroatisch-slawonische Hofkanzler erklärte, dem Einraten des Staatsratspräsidenten umso weniger entgegentreten zu wollen, als er aus dem mittlerweile vom Banus erhaltenen Aufschlusse ersehen habe, daß der Antrag des Statthaltereirates wegen Geltung des in Rede stehenden Feiertages auch pro foro eigentlich nur auf einem Vorstoße des betreffenden Departements beruhe.

Die übrigen Stimmführer waren ebenfalls mit dem Antrage des Staatsratspräsidenten einverstanden9, d .

III. Bedeckung der Auslagen für das Personal der Abteilung für die Handelsmarine des Marineministeriums

Der Marineminister referierte in Hinsicht der Frage, in welcher Form die einstweilige Bedeckung der Auslagen für das Personale der Handelsmarine pro 1863 geschehen soll.

In dem Voranschlage pro 1863 ward der für die damalige Zentralleitung des Marineministeriums eingestellte Betrag von 129.857 fl. ausschließlich nur für die Kriegsmarine in Anspruch genommen, indem damals der Wirkungskreis des Ministeriums noch allein auf die Kriegsmarine beschränkt war. Das Personale in der erst am 27. Dezember 1862 organisierten Abteilung für die Handelsmarine10 und der Aufwand dafür konnte damals noch nicht festgestellt werden, sowie der letztere auch nicht der reichsrätlichen Behandlung unterzogen und hiefür im Finanzgesetze auch keine Dotation bestimmt werden konnte. Nun stelle sich der zu bedeckende Betrag für die Beköstigung dieser Abteilung vom 27. Dezember 1862 bis Ende Oktober 1863 auf 35.000 fl., um dessen nachträgliche Deckung im gegenwärtigen Übergangsjahre es sich nun handle, und es scheine dem Marineminister selbe ohne eine neue Belastung der Finanzen und ohne eine Überschreitung des im Finanzgesetze für die Regie der Handelsmarine und den Hafen- und Sanitätsdienst im laufenden Verwaltungsjahre bewilligten Gesamtbetrages von 765.961 fl. dadurch ermöglicht, weil in diesem Totalbetrage in der Unterabteilung „neue außerordentliche Bauten“ per 360.000 fl. der Aufwand für die Herstellung einer Landungsstiege am Vorsprunge der neuen Ufermauer zwischen dem Molo San Carlo und dem Molo Porporella in Triest mit 35.000 fl., dann jener von 32.000 fl. für das Hafenamtsgebäude in Pola begriffen seien, welche zwei Summen im Verwaltungsjahre 1863 nicht zur Verwendung kommen, weil diese Bauten auf das Jahr 1864 hinausgeschoben werden müssen. Freiherr v. Burger gedenke daher den au. Antrag zu stellen, daß Se. Majestät aufgrund des § 13 der Reichsverfassung den Finanzminister Ag. zu ermächtigen geruhen wollen, zur Bedeckung der Auslagen für die Beköstigung des Personales und der Kanzleierfordernisse der Abteilung für die Handelsmarine im Marineministerium für den Zeitraum vom 27. Dezember 1862 bis Ende Oktober 1863 eine Nachtragsdotation von 35.000 fl. aus den Staatsfinanzen gegen seinerzeitige Rechtfertigung beim Reichsrate flüssig zu machen und unter einem die Refundierung dieses || S. 342 PDF || Betrages an die Finanzen mittelst Übernahme einer gleichen Summe von 35.000 fl. aus dem im Finanzgesetze der Handelsmarine für außerordentliche Bauten im Verwaltungsjahr 1863 zugewiesenen Betrage von 360.000 fl. einzuleiten und durchzuführen.

Bei der Erörterung hierüber schien es dem Finanzminister ganz überflüssig, daß von Seite des Marineministers in dieser Sache ein au. Vortrag erstattet rücksichtlich sich die Ag. Ermächtigung für den Finanzminister zur Flüssigmachung der gedachten Dotation von 35.000 fl. erbeten werde, denn wenn, wie gesagt wurde, die Position des Finanzgesetzes dessenungeachtet eingehalten wird, so sei es dem Finanzminister ganz gleichgiltig, wie der Marineminister die bemessene Summe im Detail verwendet, und bilde dieses vielmehr einen Gegenstand der Rechnungslegung, bei welcher dann der Marineminister zu rechtfertigen haben wird, warum er die fragliche Summe nicht für den bestimmten Zweck, sondern anderweitig verwendet hat. Der Marineminister bezweifelte, daß er eine solche Transposition ganz eigenmächtig vornehmen könne, zumal die beiden Abteilungen des Ministeriums für Kriegsmarine und für Handelsmarine vollständig voneinander gesondert sind. So wie es ihm nicht zulässig scheine, zur Deckung des in Rede stehenden Aufwandes für das Personale der Abteilung der Handelsmarine auf den für die Zentralleitung der Kriegsmarine bewilligten Betrag zu greifen, ebenso halte er sich nicht für berechtigt, die Ersparnisse in der Rubrik der Regiekosten des Hafen- und Sanitätsdienstes ohneweiters für den gedachten Zweck zu verwenden, und er fände es daher ganz formrichtig, daß ihm eine Nachtragsdotation in der erforderlichen Summe von 35.000 fl. bewilligt werde, welche an die Finanzen dadurch refundiert werden könne, weil den Finanzen aus dem für außerordentliche Bauten bestimmten Betrage eine gleiche Summe nachgelassen werde. Nach einigen weiteren Bemerkungen, ewobei der Finanzminister erklärte, daß trotz jenes Nachlasses an Bauten es sich in der Wesenheit dadurch um eine Mehrdotation handle, indem die Anspruchnahme für die Bauten nur aufgeschoben sei, aber dennoch später stattfinden und [das Ärar] den scheinbar nachgelassenen Betrag zur Auszahlung bringen werdee wobei der Finanzminister erklärte, daß trotz jenes Nachlasses an Bauten es sich in der Wesenheit dadurch um eine Mehrdotation handle, indem die Anspruchnahme für die Bauten nur aufgeschoben sei, aber dennoch später stattfinden und [das Ärar] den scheinbar nachgelassenen Betrag zur Auszahlung bringen werdef(eine Annahme, die der Marineminister seinerseits für ganz problematisch erklärt)f (eine Annahme, die der Marineminister seinerseits für ganz problematisch erklärt), einigten sich die beiden genannten Minister dahin, daß die in Rede stehenden 35.000 fl. von Seite des Finanzministeriums in dem Aufwande für die Handelsmarine offengehalten werden und seinerzeit der Marineminister diese Verwendung gund beziehungsweise die Mehrausgabe für die Zivilmarineg vor dem Reichsrate zu verantworten haben wird. Von der Erstattung eines au. Vortrages hierwegen hätte es also abzukommen.

Den übrigen Stimmführern ergab sich keine Bemerkung dagegen11.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 20. April 1863. Empfangen 20. April 1863. Erzherzog Rainer.