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Nr. 315 Ministerrat, Wien, 26. Jänner 1863 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 29. 1.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein; BdR. Erzherzog Rainer 5. 2.

MRZ. 1119 – KZ. 388 –

Protokoll I des zu Wien am 26. Jänner 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Maßnahmen bei massenhaftem Übertritt von Flüchtlingen aus Polen

Angesichts der aus dem Königreiche Polen einlaufenden bedenklichen Nachrichten über einen an vielen Orten zugleich ausgebrochenen blutigen Aufstand1 halten es Se. k. k. apost. Majestät für angezeigt, die Eventualität des massenhaften Übertritts flüchtiger Revolutionärs nach Österreich und die sohin zu treffenden Vorkehrungen ins Auge zu fassen.

Infolge Ah. Aufforderung, die diesfälligen Präzedenzfälle und Vertragsbestimmungen zu beleuchten, las der Minister des Äußern ein unterm Oktober 1831 erflossenes Ah. Handschreiben Sr. Majestät des Kaisers Franz, welches sich auf die Behandlung des unter Dwernickis Führung nach Galizien übergetretenen revolutionären Armeekorps bezieht2. Über die Ah. Bemerkung, daß die damals getroffenen Anordnungen auf die gegenwärtigen Verhältnisse, wo es sich nur um den Übertritt von Rekrutierungsflüchtlingen und undisziplinierten Haufen handeln kann, keine Anwendung finden, brachte der Minister des Äußern zur Kenntnis, daß die Kartellverträge mit Rußland von 1815 und 18223 russischerseits dem massenhaften Übertritte gegenüber nicht angerufen werden können, da nach den Kartells nur die Auslieferung von Deserteurs unter deren speziellen Namhaftmachung begehrt werden kann. Mehr Anhaltspunkte gewähren allerdings die Bestimmungen des Münchengrätzer Staatsvertrages4 und insbesondere die Artikel 2, 3, 5, 6 und 7 desselben, wonach die Kooperation zur militärischen Unterdrückung von Aufständen in den polnischen Provinzen, dann die Extradition von Individuen zugesichert wurde, die sich des Hochverrates, der Majestätsbeleidigung (lèse-majesté) oder bewaffneter Rebellion schuldig gemacht haben. Dieser Vertrag wurde 1833 in Österreich publiziert, und nun sind die Zivil- und Militärautoritäten angewiesen worden, sich vom 1. März 1834 an darnach zu benehmen.

|| S. 204 PDF || Se. Majestät der Kaiser geruhten Ah. zu bemerken, daß Rußland selbst durch den ohne Einverständnis mit Österreich unternommenen Einmarsch in die Donaufürstentümer zuerst die Münchengrätzer Verträge gebrochen habe5. Der Präsident des Staatsrates erinnerte, daß der Vollzug der Auslieferungen von Hochverrätern etc. jedenfalls nicht massenhaft, sondern nur im Wege der Justizbehörden stattfinden könne und die Nachweisung von Inzichten6 etc. voraussetze. Minister Graf Rechberg konkludierte, daß man sich Rußland gegenüber nach den Deserteurkartells zu benehmen und jedenfalls abzuwarten habe, ob und inwiefern die Erfüllung der Münchengrätzer Stipulationen angesprochen wird.

Schließlich erwähnte der Minister noch einer im Jahre 1859 an den russischen Gesandten in Wien gerichteten österreichischen Note, in welcher das Begehren um Auslieferung aller paßlosen jenseitigen Untertanen abgelehnt und bloß deren Behandlung nach den Paßvorschriften zugesichert wurde7. Im Lauf der hierüber gepflogenen längeren Beratung deutete der Staatsminister auf Präzedentien mit den nach Kroatien haufenweise geflüchteten Bosniaken. In ähnlicher Weise wären größere Quantitäten polnischer Flüchtlinge nach geschehener Entwaffnung an passenden Orten zu konfinieren, gehörig zu überwachen und in Ermangelung eigener Subsistenzmittel auf Staatskosten zu verpflegen.

Der ungarische Hofkanzler bemerkte, daß nebst den Aufständischen und Rekrutierungs­flüchtlingen auch viele Familien bloß aus Furcht bereits geflüchtet sind und ohne Zweifel noch aus Polen flüchten werden. Man habe bereits auch bei Graf Forgách ämtlich angefragt, wie sich gegen solche nach Ungarn Flüchtende zu benehmen sei. Er glaube, daß denselben der Aufenthalt im Land nicht zu verweigern, aber hiezu eine Stadt Oberungarns – wie Kaschau – zu bestimmen und dieses neue Ferment von Pest fernzuhalten wäre. Gegen diese Erledigung der Anfrage wurde keinerseits etwas erinnert.

Minister Ritter v. Lasser glaubte voraussetzen zu können, daß die Landeschefs in Galizien8 wegen strengerer Handhabung der Grenzaufsicht bereits das Nötige verfügt haben werden und dieselben sich unter den verschiedenen Eventualitäten sowohl nach den bestehenden Paß- und polizeilichen Vorschriften als nach den Gesetzen der Menschlichkeit sowie den Geboten der Vorsicht benehmen werden, ohne daß es nötig sein dürfte, denselben schon jetzt für jeden möglichen Fall aganz detailliertea Instruktionen zu erteilen, durch die sie vielleicht selbst beirrt werden könnten. Der Staatsminister glaubte, es werde vorderhand genügen, von hier aus die strengste Invigilierung der Grenze durch die Gendarmerie zu empfehlen – eine Weisung, welche der Finanzminister auch an die Finanzwache zu erlassen gedenkt9. || S. 205 PDF || Se. Majestät der Kaiser hielten es nicht für überflüssig, den Statthalter Graf Mensdorff über die Behandlung übertetender bewaffneter Banden eine Weisung in der vom Staatsminister beantragten Weise zu geben und den Statthalter aufmerksam zu machen, dem Kontakt der Flüchtlinge mit den einheimischen schlechten Elementen vorzubeugen10.

II. Landtagsangelegenheiten

Se. k. k. apost. Majestät geruhten mehrere Landtagsangelegenheiten zur Sprache zu bringen und insbesondere tadelnd hervorzuheben, daß die Regierungsorgane bei den Verhandlungen der Landesvertretungen sich zu sehr voranstellen, wobei dann manches geschieht, was besser unterblieben wäre. Man solle die Sachen mehr an sich kommen lassen. Der Staatsminister äußerte, er habe die Statthalter mündlich und schriftlich von einem unzeitigen Hervortreten gewarnt und ihnen bemerkbar gemacht, daß sie nicht in einem Parlamente stehen, mithin in vielen Fällen, statt sich sogleich auszusprechen, die Sache ad referendum nehmen können. Überschreitungen jedoch hätten sie entgegenzutreten.

Mit Bezug auf die im niederösterreichischen und böhmischen Landtag besprochene Beschäftigung brotloser Baumwollweber durch die Montursverwaltung11 brachte der Kriegsminister zur Kenntnis, daß man in dieser Absicht Offertverhandlungen in Böhmen und Mähren eingeleitet habe, wobei jedoch von den vermittelnden Fabrikanten dergestalt überspannte Preise gemacht wurden, daß selbe für das Ärar zu lästig wären. Andererseits aber zeige dies, daß die Not und Arbeitslosigkeit noch nicht so hoch gestiegen sein müsse, weil die Leute nur gegen hohen Lohn arbeiten wollen. Der Polizeiminister erwiderte, daß die hohen Preise nicht Folge der von den Arbeitern gemachten Anforderungen, sondern des Strebens der Fabrikanten seien, die Wohltätigkeitskonjunktur für sich auszubeuten12.

|| S. 206 PDF || In bezug auf die im Antrag gebrachten Modifikationen des Rekrutierungsgesetzes13 geruhten Se. Majestät der Kaiser Ah. zu bemerken, daß allerdings einzelne Bestimmungen mit Nutzen geändert werden könnten, daß man aber an eine Revision dieses Gesetzes nur mit aller Vorsicht und Zurückhaltung gehen solle, weil sonst leicht das ganze Gebäude zum Sturz gebracht werden dürfte14.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 5. Februar 1863. Empfangen 5. Februar 1863. Erzherzog Rainer.