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Nr. 291 Ministerrat, Wien, 3. Dezember 1862 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 3. 12.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld; BdR. Erzherzog Rainer 8. 12.

MRZ. 1094 – KZ. 3712 –

Ministerkonferenz. Protokoll vom 3. Dezember 1862 unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer

I. Maßnahmen zur Herstellung der Ordnung an der sardinischen Grenze

Der Minister des Äußern referierte in Hinsicht einer von dem Kriegsminister an ihn gerichteten Note betreffend die jüngsten Vorfälle an der italienischen Grenze rücksichtlich Verwundung des österreichischen Finanzwächters Garetta Desiderio1.

In dieser Note werde das Ansinnen gestellt, dahin zu wirken, daß diesen Unfügen endlich ein Ende gemacht werde. Dieser Wunsch scheine im Einklange mit dem Wunsche des Polizeiministers ausgesprochen worden zu sein. Graf Rechberg glaube aber, daß hier vor allem erwogen werden müsse, worin die diplomatische Aktion bestehe und was man damit unter den gegebenen Verhältnissen erzielen könne. Es seien bisher in dieser Beziehung eine ganze Reihe von Fällen da, in welchen das Ministerium des Äußern bei dem Turiner Ministerium die geeigneten Schritte getan hat, in keinem Falle sei aber irgendein erheblicher Erfolg erzielt worden, wobei Graf Rechberg nicht zu entscheiden vermag, ob diese Reklamationen an dem bösen Willen der dortigen Behörden scheiterten, oder ob daran die dortigen anarchischen Zustände mehr Schuld tragen. Nachdem Graf Rechberg hier eine Zusammenstellung der in den letzten Jahren vorgefallenen Fakten, in welchen unsererseits Reklamationen eingeleitet wurden, vorgelesen hatte2, bemerkte er, es sei hieraus ersichtlich, daß hier ein beständiger Kampf zwischen den gegenseitigen Grenzwächtern und eine beständige Begünstigung des Schmuggels3 von Seite der sardinischen Behörde stattfinde, wobei die sardinische Regierung bezüglich der dahin gerichteten Reklamationen sich äußerst lau benimmt. Das Ministerium des Äußern allein reiche also hier nicht aus, und wenn daher in dieser Sache endlich etwas zustandegebracht werden soll, so müssen alle hierortigen Behörden zusammenwirken und sich die Ministerien gemeinschaftlich unterstützen. Nachdem also feststehe, daß der bisher eingeschlagene Weg der Reklamationen nutzlos war, so frage es sich, wie in dieser Sache weiter vorzugehen wäre, und da sei Referent in der Lage, zwei Wege, nämlich einen || S. 82 PDF || milderen und einen schärferen, vorzuschlagen. Der erste Weg wäre der, daß das Ministerium des Äußern den Grafen Brassier beauftrage4, in Turin die Erklärung abzugeben, daß man sich noch ein letztes Mal dahin wende, daß aber, wenn nicht diesem Unwesen ein rasches Ende gemacht würde, sich die österreichische Regierung vorbehalten müsse, jene Maßregeln zu treffen, die geeignet sind, eine gehörige Ordnung an der sardinischen Grenze zu machen. Es werde zwar voraussichtlich diese Erklärung auch keinen Erfolg haben, aber es dürfte sich dieses doch als zweckmäßig erweisen, weil man sich dann immer darauf stützen kann, daß man alles versucht hat. Gleichzeitig mit dieser Erklärung wären aber die österreichischen Organe an der gedachten Grenze anzuweisen, sich nichts gefallen zu lassen und bei vorkommenden Konflikten unnachsichtlich von der Waffe Gebrauch zu machen. Der zweite Weg wäre der, daß man die gedachten Maßregeln sogleich, ohne vorläufige Warnung, ergreift, gleichzeitig jedoch ein Memoire nach Paris und London abgehen läßt, worin man erklärt, daß man bei den gegebenen Verhältnissen und bei dem Verhalten der sardinischen Regierung zu diesem Vorgange gezwungen ist.

Der Polizeiminister – welcher die Bemerkung vorausschickte, daß, wenn man sich in dieser Angelegenheit an den Minister des Äußern um Abhilfe gewendet hat, dies nur in der Natur der Sache liege, weil denn doch in dem hier gegebenen Falle vor allem eine Reklamation nach Turin gerichtet werden sollte, welche nur im diplomatischen Wege geschehen kann – meinte, daß, da es sich nur darum handelt, einen andern Weg einzuschlagen, der vom Referenten zuerst vorgeschlagene vorzuziehen wäre und auch keinem Anstande unterliegen dürfte, vorausgesetzt, daß man sich über die Konsequenzen der gleichzeitigen Verschärfung der Instruktionen der österreichischen Organe im klaren befindet, denn es lasse sich nicht verhehlen, daß in dieser Beziehung Vorsicht notwendig sei, indem die praktische Anwendung sehr leicht bedenkliche Folgen hervorrufen könne. Der Kriegsminister hielt ebenfalls den ersten Weg des Grafen Rechberg für angezeigter. Die Verschärfung der bestehenden Instruktionen würde wohl keinem Anstande unterliegen, doch müßte die diesfällige Verordnung genau abgewogen werden, indem, wie Baron Mecséry richtig bemerkte, leicht Konflikte vorfallen können, die üble Folgen nach sich ziehen würden. In dieser Beziehung sei es namentlich mit der Finanzwache schwer, bei der Individuen vorkommen, die in moralischer Beziehung ganz unverläßlich sind und selbst Konflikte provozieren. Um nun in der Sache mit der nötigen Umsicht und Überlegung vorgehen zu können, glaubte Graf Degenfeld den Vorschlag machen zu sollen, daß vorläufig die bereits bestehenden diesbezüglichen Verordnungen hervorgesucht, geprüft und sich dann erst geeinigt werde, wie dieselben etwa zu vervollständigen und zu verschärfen wären, womit die beiden andern Minister einverstanden waren5.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 8. Dezember 1862. Empfangen 8. Dezember 1862. Erzherzog Rainer.