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Nr. 289 Ministerrat, Wien, 25. November 1862 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 25. 11.), Rechberg (nur bei II teilweise anw.), Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger; abw. Pratobevera, BdR. Erzherzog Rainer 28. 6.

MRZ. 1093 – KZ. 4072 –

Protokoll II des zu Wien am 25. November 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Beitrag aus dem Staatschatz für die medizinische Fakultät in Graz

Der Staatsminister referierte in Hinsicht der zwischen ihm und dem Finanzminister in betreff der Errichtung der medizinischen Fakultät in Gratz obwaltenden Differenz.

Nach einem einleitenden Vortrage, in welchem der Staatsminister die bezüglichen Verhältnisse darlegte und hervorhob, daß zu diesem Zwecke von der Stadt Gratz, von dem steiermärkischen Landesausschusse, von der Sparkasse, ja selbst von dem dortigen Klerus bedeutende Beihilfe geleistet werde und sich die Sache so herausstelle, daß alles bedeckt erscheint bis auf eine Summe von 3000 fl., die als jährlicher Zuschuß von dem Ärar in Anspruch genommen werden soll, bemerkte er, daß der in dieser Richtung von ihm angegangene Finanzminister diese Beitragsleistung mit dem Bemerken abgelehnt habe, daß dieses eine Landesanstalt sei, deren Kosten das Land zu tragen habe, und der Staatsschatz bei den gegenwärtigen Finanzverhältnissen nicht berufen sei, sich hierwegen eine solche Verbindlichkeit aufzuerlegen. Ritter v. Schmerling erlaube sich aber dagegen zu bemerken, daß die Errichtung einer medizinischen Fakultät in Gratz nicht als eine bloße Landesangelegenheit betrachtet werden könne, zumal die Grätzer Universität in Hinblick auf das benachbarte Küstenland eine besondere Bedeutung habe und es auch in politischer Beziehung sehr vorteilhaft sein dürfte, wenn infolge der Errichtung dieser Fakultät die Görzer und voraussichtlich auch die Italiener nach Gratz gezogen werden1. Andererseits würde es auch sehr sonderbar aussehen, wenn für eine solche Sache, für die der Landtag, die Stadt und der Klerus so Namhaftes beitragen, vom Staate, dem man ohnehin den Vorwurf macht, daß er für das Militär und derlei Zwecke so viel Geld ausgibt, nicht einmal diese 3000 fl. aufgebracht werden könnten. Der steiermärkische Landesausschuß habe schon hierwegen bei dem Finanzausschusse des Abgeordnetenhauses petitioniert2, und es habe der Abgeordnete Kaisersfeld beabsichtigt, die Sache heute im || S. 68 PDF || Hause zur Sprache zu bringen, welchen jedoch Referent damit beschwichtigte, daß er ihm die baldige günstige Lösung dieser leidigen Sache versprach. Der Staatsminister erlaube sich demnach, hierwegen die Entscheidung der Konferenz einzuholen. aDer Finanzminister erklärte, daß nach der Aktenlage die Verpflichtung zur Bestreitung sämtlicher Auslagen für die Errichtung der medizinischen Fakultät teils von der Kommune, teils vom Lande ausdrücklich übernommen worden war, daher die dermalige Übernahme der 3000 fl. auf den Staat streng genommen nicht motiviert ist. In Anbetracht der vom Staatsminister geltend gemachten politischen Gründe will der Finanzminister bei der voraussichtlichen Erfolglosigkeit der Sache nicht mehr weiter entgegentreten. Hieraufa Der Finanzminister erklärte, daß nach der Aktenlage die Verpflichtung zur Bestreitung sämtlicher Auslagen für die Errichtung der medizinischen Fakultät teils von der Kommune, teils vom Lande ausdrücklich übernommen worden war, daher die dermalige Übernahme der 3000 fl. auf den Staat streng genommen nicht motiviert ist. In Anbetracht der vom Staatsminister geltend gemachten politischen Gründe will der Finanzminister bei der voraussichtlichen Erfolglosigkeit der Sache3 nicht mehr weiter entgegentreten. Hierauf ergab sich dem Ministerrat keine Bemerkung4.

II. Errichtung einer griechisch-nichtunierten rumänischen Metropolie

b Gegenstand der Beratung war die Frage wegen Errichtung einer griechisch-nichtunierten rumänischen Metropolie5.

Der Staatsratspräsident hielt einen längeren Vortrag, in welchem er den Sachverhalt umständlich beleuchtete und die vorliegenden Anträge besprach, sodann das Gutachten des Staatsrates und endlich seine eigene Meinung motivierte. Der wesentliche Inhalt seiner Rede ist folgender: Schon im Jahre 1860 sei der siebenbürgische Bischof Baron Schaguna mit einigen Gutsbesitzern darum eingeschritten, daß eine Metropolie für die Romanen aus den Diözesen von Siebenbürgen Arad, Temesvár und Werschetz mit Ausschluß der Serben errichtet werde. Damals habe sich, nach dem diesbezüglichen Vortrage des gewesenen Kultusministers Thun6, herausgestellt, daß richtig eine solche Metropolie in den früheren Zeiten da war, welche erst im Jahre 1698 erlosch, seit welcher Zeit die griechisch-nichtunierten Romanen in Ungarn der serbischen Kirchenprovinz mit dem Metropolitansitze in Karlowitz untergestellt wurden, die griechisch-nichtunierten Romanen in Siebenbürgen aber erst || S. 69 PDF || im Jahre 1765 wieder einen Bischof erhielten, der aus der Karlowitzer Hierarchie entnommen und dessen Nachfolger später dem Karlowitzer Metropolitan und der dortigen bischöflichen Synode unterstellt wurde. Bukowina, welches früher unter dem Moldauer Metropoliten stand, wurde nach Erwerbung dieses Landes durch Österreich als ein griechisch-nichtuniertes Bistum mit dem Sitze zu Czernowitz konstituiert und ebenfalls der Karlowitzer Metropolie untergeordnet. Mit diesem Zustand seien nun alle unzufrieden; die Romanen der Diözesen in Siebenbürgen und Bukowina, weil sie von allen Privilegien der serbischen Nation dieser Diözesen ausgeschlossen sind, und die Romanen in Ungarn, weil ihnen von der Karlowitzer Synode Bischöfe, die nicht der rumänischen Nationalität sind, und von diesen wieder derlei Seelsorger aufgedrungen werden. Es haben sonach Se. Majestät mit Ah. Entschließung vom 27. September 1860 Ah. auszusprechen geruht, daß Allerhöchstdieselben der Errichtung einer rumänischen griechisch-nichtunierten Metropolie nicht abgeneigt sind, daß aber die Auflösung des bisherigen hierarchischen Verbandes nur auf Grundlage der Begutachtung einer ordnungsmäßigen Synode stattfinden könne. Allein diese Synode sei infolge des Widerstandes der Bischöfe Hackmann und Schaguna nicht zustandegekommen, und [es sei] inzwischen von der durch Bischof Schaguna nach Hermannstadt berufenen Versammlung in einem Majestätsgesuche die Bitte gestellt worden, daß die Auflösung des bisherigen hierarchischen Verbandes nicht von dem Gutachten der Karlowitzer Synode abhängig gemacht, sondern diese Auflösung von Sr. Majestät unmittelbar verfügt und den Romanen der Monarchie gestattet werde, sich gleich den Serben in kirchlicher Beziehung zu organisieren. Während die hierwegen gepflogene Verhandlung noch in Schwebe war und der diesfalls vom Staatsminister – da inzwischen das Kultusministerium aufgelöst ward – unterm 5. März 1861 erstattete au. Vortrag der Ah. Erledigung harrte, habe Bischof Schaguna abermals im März 1862 ein Gesuch überreicht, worin die Bitte um die Wiederherstellung der alten griechisch-nichtunierten rumänischen Metropolie wiederholt wird und welches Ah. signiert mit dem Auftrage an den ungarischen Hofkanzler gelangte, darüber im Einvernehmen mit der siebenbürgischen Hofkanzlei und dem Staatsministerium au. Vortrag zu erstatten7. Bei der in Vollziehung dieses Ah. Befehles gepflogenen Verhandlung sprach sich der Staatsminister für die Errichtung einer selbständigen, der serbischen koordinierten Metropolie für die griechisch-nichtunierten Romanen Österreichs aus, wich aber bezüglich der Modalitäten von seinen in dem obbemerkten Vortrage gestellten Anträgen insoferne ab, als er jetzt die Bukowina auslassen, das heißt die Frage bezüglich der Stellung der Bukowinaer Diözese zu der neu zu errichtenden griechisch-nichtunierten rumänischen Metropolie vorderhand als eine offene behandeln und die vorbereitenden Schritte vorerst nur auf Siebenbürgen und Ungarn beschränken will. Demzufolge hätte der Bischof || S. 70 PDF || Schaguna in Gemeinschaft mit den Bischöfen von Arad und Werschetz und unter Zuziehung von griechisch-nichtunierten Vertrauungsmännern rumänischer Nationalität aus siebenbürgischen und ungarischen Diözesen den erforderlichen Entwurf zu verfassen, und erst wenn die Metropolie errichtet sein würde, wäre zu erörtern, ob und in welches Verhältnis die Bukowinaer Diözese zu derselben zu treten hätte. Die siebenbürgische Hofkanzlei habe sich gleichfalls im Grundsatze für die endgiltige Bewilligung zur Errichtung einer griechisch-nichtunierten rumänischen Metropolie ausgesprochen, nur sei sie bezüglich der Ausführung der Meinung, daß diese Metropolie vorläufig für Siebenbürgen unter Offenlassung der Frage wegen der übrigen griechisch-nichtunierten Romanen sogleich Ah. zu bewilligen und der dortige Bischof Freiherr v. Schaguna zu ermächtigen wäre, unter Zuziehung von Vertrauensmännern darüber zu beraten und Anträge zu stellen, wo der Sitz des Metropoliten sein, welche Suffraganbischöfe dieser Metropolie untergeordnet, wie der Metropolit dotiert und die hiezu erforderlichen Mittel beigeschafft werden und wo die Sitze der Suffraganbischöfe sein sollen.

Referent machte hier eine kleine Digression, um zu bemerken, daß im Zuge dieser Verhandlung der griechisch-unierte Klerus in einem Majestätsgesuche die Vorstellung machte, daß die Errichtung einer griechisch-nichtunierten Metropolie die katholische Kirche und die griechisch-unierte Hierarchie gefährden würde, indem bisher den Metropoliten von Fogaras und Alba Julia der erste Platz gebühre, die nur rumänische Metropolie aber alles an sich reißen würde8. Diese Vorstellung sei aber sowohl von der siebenbürgischen als von der ungarischen Hofkanzlei als unbegründet bezeichnet worden, beide Hofkanzleien meinen aber, daß aus Anlaß dieses Einschreitens und zur Beseitigung der entstandenen diesfälligen Besorgnisse die Gesuchsteller über die unverkürzte Aufrechthaltung ihrer wohlerworbenen Recht in der Ah. Entschließung ausdrücklich zu beruhigen wären.

In der Hauptfrage, fährt dann Referent fort, sei die ungarische Hofkanzlei der Meinung, daß vorerst die definitive Bewilligung der Errichtung einer selbständigen griechisch-nichtunierten rumänischen Metropolie Ah. ausgesprochen und dann erst darangegangen werde, die Länder zu bezeichnen, auf welche sich diese Metropolie zu erstrecken habe. In betreff der Ausführungsmodalität beantrage diese Hofkanzlei im Wesen, daß die vorbereitenden Schritte vorerst auf Ungarn und Siebenbürgen zu beschränken wären, die Frage bezüglich der Bukowina aber offen gelassen werden solle, und werde vom Hofkanzler, gestützt auf die in seinem au. Vortrage vom 2. Oktober l. J. entwickelten Ansichten, der neben angeschlossene, vom Referenten vorgelesene Entwurf eines Ah. Handschreibensc unterbreitet.

Im Staatsrate, referierte Freiherr v. Lichtenfels weiter, habe sich bezüglich dieser Anträge nur in zwei Punkten eine abweichende Meinung ergeben, nämlich: Fürs erste wurde es für angemessener gehalten, wenn der in der Ah. Entschließung zur Beruhigung || S. 71 PDF || der griechisch-katholischen Romanen aufgenommene Passus weggelassen, dagegen dem Minister Graf Nádasdy mit besonderem Ah. Handschreiben aufgetragen würde, dem griechisch-katholischen Erzbischofe in Erledigung der überreichten Eingabe vom 9. Mai l. J. zu eröffnen, daß durch die unter einem erfolgte Ah. Genehmigung zur Errichtung einer griechisch-nichtunierten Metropolie die dem griechisch-katholischen Episkopate und Klerus bereits verliehenen und demselben gesetzlich zustehenden Rechte und Vorteile nicht berührt werden; und fürs zweite sei der Termin, welchen der Hofkanzler der Kommission zur Unterbreitung ihres Operates festsetzen wolle, nämlich bis Ende Dezember l. J., als zu kurz beanständet und beantragt worden, denselben derart festzustellen: „binnen zwei Monaten vom Zeitpunkte des ihnen gewordenen Auftrages“. Eine Stimme (Dr. Quesar) habe sich jedoch dem Antrage des siebenbürgischen Hofkanzlers gemäß dahin ausgesprochen, daß vorläufig unter Offenlassung des Anschlusses der griechisch-nichtunierten Romanen Ungarns und der Bukowina die Errichtung der fraglichen Metropolie auf Siebenbürgen beschränkt und in diesem Sinne ein Ah. Handschreiben an den Minister Grafen Nádasdy erlassen werde. Dagegen meinen aber die anderen Stimmen, daß, wenn man mit Siebenbürgen allein anfangen wolle, hiedurch gleichsam der Sitz der Metropolie von vornehinein bezeichnet wäre, welche präjudizielle Entscheidung von keiner Seite günstig aufgenommen werden würde. Auch würde damit bereits die Person des Metropoliten, nämlich des Barons Schaguna, im vornehinein bezeichnet sein. Der vortragende Präsident glaubte sich aus den von der siebenbürgischen Hofkanzlei geltend gemachten gewichtigen Gründen für den Antrag dieser Hofkanzlei aussprechen zu sollen. Ihm scheine es nicht genug getan zu sein, wie es der ungarische Hofkanzler beantragt, wenn jetzt bloß die Errichtung der griechisch-nichtunierten Metropolie bewilligt werde, ohne die Länder, auf welche dieselbe sich zu erstrecken habe, näher zu bezeichnen, denn auf diesem Standpunkte war man schon im Jahre 1860. Heute stehe aber die Sache so, daß nun mit der definitiven Errichtung der Metropolie vorgegangen werden soll, und dies zeige sich gleich jetzt für Siebenbürgen ausführbar. Auch sprächen für die unverweilte Errichtung dieser Metropolie in Siebenbürgen politische Rücksichten, indem die Persönlichkeit des Bischofs Baron Schaguna alle Beachtung erheische.

Der ungarische Hofkanzler erachtete, bei seiner Ansicht, daß in dieser Frage sich nicht bloß auf Siebenbürgen beschränkt, sondern auch gleich mit Ungarn vorgegangen werde, verbleiben zu sollen. Se. Majestät hätten bisher nur die Ah. Geneigtheit zur Bewilligung einer griechisch-nichtunierten Metropolie ausgesprochen, durch seinen Antrag würde nun in der Sache ein entschiedener Schritt weiter geschehen. Er halte sich überzeugt, daß es für die Regierung nur vorteilhaft sei, wenn die Frage mit Ungarn kumuliert ausgetragen werde, indem dort eine größere Zahl Romanen als in Siebenbürgen daran interessiert sind und es ihm sehr bedenklich scheine, die Sache ganz allein in die Hand des Bischofs Schaguna zu legen und ihn allein maßgebend zu machen, was der Fall wäre, wenn man bloß mit Siebenbürgen vorgehen wollte. Graf Forgách könne sich nicht verhehlen, daß diese Frage überhaupt eine sehr heikliche sei und man es vor allem verhüten müsse, die Serben und Romanen hiebei untereinanderzubringen. Die Serben seien einer Ausscheidung der Romanen aus dem gemeinschaftlichen hierarchischen Verbande und sohin der Errichtung || S. 72 PDF || der rumänischen Metropolie nicht entgegen, doch würden sie sich aber verletzt fühlen, wenn die weitere Austragung der damit zusammenhängenden, beide gemeinschaftlich betreffenden Fragen ohne dem Einvernehmen ihrer kirchlichen Organe geschehen sollte. Seines Erachtens werde es daher sowohl die Serben als die Romanen befriedigen, wenn die Frage gemeinsam verhandelt werde. Daß die Bukowina vorderhand weggelassen werde, habe darin seinen Grund, weil sich der Bischof Hackmann gegen den Anschluß der Bukowinaer Diözese ausgesprochen, überdies aber die griechisch-nichtunierte Bevölkerung der Bukowina nur zur Hälfte aus Romanen besteht, während die andere Hälfte Slawen sind, daher die Entscheidung hierüber einer spätem Verhandlung, falls nämlich Stimmen im Lande dafür laut werden sollten, vorzubehalten wäre. Hinsichtlich der Art und Weise, in welcher die von ihm beantragte Kommission vorgehen soll, habe er es für notwendig gehalten, alle die bezüglichen Fragen in dem Ah. Handschreiben zu präzisieren, weil hiedurch die allseitige Erörterung des Gegenstandes gesichert ist, was sonst gegenüber dem Schaguna, der vor allem nur Erzbischof werden möchte, leicht in Frage stehen könnte. Bezüglich des Sitzes der neuen Metropolie habe sich der Hofkanzler nicht ausgesprochen, weil es überhaupt jetzt schwer sei, obgleich er es von vornehinein nicht als vorteilhaft bezeichnen könnte, wenn dieser Sitz in dem kleinen Lande Siebenbürgen, wo dann lauter Metropolien wären, errichtet würde9. Er habe daher im Resolutionsentwurfe auch darauf angetragen, daß diese Frage durch Schaguna und Ivacskovics10 gelöst werde. Indem der Hofkanzler schließlich seine Überzeugung wiederholte, daß die Sache, wenn sie nach seinen Anträgen entschieden wird, sicher am besten und zweckmäßigsten gehen werde, bemerkte er nur noch, daß er gegen die vom Staatsrate rücksichtlich des Termines zur Vorlegung des Kommissionsoperates gemachte Berichtigung nichts einzuwenden habe. Der Minister Graf Nádasdy äußerte, daß er keineswegs das Bedürfnis, die griechisch-nichtunierten Romanen Ungarns in die neue Kirchenprovinz einzubeziehen, verkennen und in dieser Beziehung dem ungarischen Hofkanzler gerne beistimmen würde, wenn er nicht die volle Überzeugung hätte, daß, wenn aus der Sache etwas werden soll, man sich vorläufig nur auf Siebenbürgen beschränken müsse, denn abgesehen davon, daß durch die verwikkelten Beziehungen der griechisch-nichtunierten Romanen Ungarns zu ihren serbischen Glaubensgenossen die Sache jetzt verzögert und erschwert würde, trete hier auch der Umstand ein, daß an der vom ungarischen Hofkanzler beantragten Vorberatung der Arader Bischof Ivacskovics beteiligt werden soll, der ein Suffragan des Karlowitzer Metropoliten ist, mithin dessen Mitwirkung in dieser Frage nach den kirchlichen Disziplingesetzen Anfechtungen erleiden dürfte. Hiedurch würde sich also schon der erste Gang in dieser Sache als inkorrekt erweisen, und Graf Nádasdy erachte den Antrag der siebenbürgischen Hofkanzlei umso mehr unterstützen zu || S. 73 PDF || sollen, als, wenn einmal die Metropolie in Siebenbürgen errichtet sein wird, dieser Metropolit dann wegen Loslösung der ungarischen griechisch-nichtunierten Romanen von der Karlowitzer Metropolie mit diesem Metropoliten selbst in das nötige Einvernehmen treten kann und in solcher Art die ganze Sache erleichtert sein wird. Nachdem Graf Nádasdy über Anregung des Polizeiministers noch über den Gang der Ausführung seines Antrages einige Erläuterungen gab, erklärte sich der Polizeiminister damit einverstanden, weil hiedurch noch nicht die Grenze gesteckt sei und dieser Gang einfacher zum Ziele führen dürfte, und es schlossen sich diesem Antrage außer dem Staatsratspräsidenten auch noch der Minister Ritter v. Lasser, der Kriegsminister, der Finanzminister, der Handelsminister und der Marineminister an.

Der Minister des Äußern , im Wesen dem ungarischen Hofkanzler beipflichtend, glaubte auf einen Umstand hinweisen zu sollen, der ihm hier nicht berücksichtigt zu sein scheint. Es seien nämlich bisher immer aus religiösen und politischen Rücksichten die Unierten begünstigt worden, nun halte sich aber das Episkopat und der Klerus der griechisch-unierten Kirche in Siebenbürgen und Ungarn durch die Errichtung der in Rede stehenden Metropolie sehr bedroht, und Graf Rechberg würde es daher für angezeigt halten, vorher diese Frage, nämlich das Verhältnis der Unierten zu der beabsichtigten Maßregel, einer Erörterung zu unterziehen. Hierauf erinnerte der Staatsratspräsident , daß er diese Frage im Laufe seines Vortrages, wo Graf Rechberg noch nicht anwesend war, berührt und dargetan habe, daß hierüber bereits verhandelt und darauf eingeraten wurde, im Ah. Handschreiben die griechisch-katholischen Romanen bezüglich der Wahrung ihrer Rechte und Vorteile zu beruhigen.

Der Staatsminister betonte die Notwendigkeit, die Sache endlich zu Ende zu führen. Schon als er in der Lage war, in dieser Frage einen au. Vortrag zu erstatten, lag kein Hindernis vor, nun habe er seitdem wiederholt mit den Führern der Serben gesprochen, und alle erklärten, daß der Ausführung dieser Maßregel von ihrer Seite durchaus nichts im Wege liege. Nachdem also feststehe, daß das Bedürfnis der Errichtung einer selbständigen, der serbischen koordinierten Metropolie für die griechisch-nichtunierten Romanen Österreichs anerkannt ist und daß von Seite der Serben dagegen keine Schwierigkeiten gemacht werden, so sei es gewiß an der Zeit, in der Sache ohneweiters vorzugehen. Bezüglich der Ausführungsmodalität stoße man sich in letzter Linie doch nur an einer Disziplinarrücksicht, nämlich daß der Suffraganbischof von Arad gleich jetzt eine Stimme haben soll, über welches Bedenken Votant umso mehr hinausgehen würde, als Ivacskovics bisher in dieser Sache überall mitverflochten ist und andererseits unbestreitbar sei, daß, sobald in dieser Frage über die Grenzen Siebenbürgens hinausgegangen werde, immer auch Ivacskovics vernommen werden muß. Ritter v. Schmerling nehme daher keinen Anstand, dem ungarischen Hofkanzler beizupflichten, daß die vorbereitenden Schritte auch auf die ungarischen Diözesen ausgedehnt und Ivacskovics vernommen werde. Der Minister Graf Esterházy erkannte die Notwendigkeit, in der Sache etwas zu machen, glaubte aber unter Hinweisung auf die bisherige traditionelle Politik gegen die Union einen großen Wert darauf legen zu sollen, daß nicht etwas geschehe, was den Eindruck einer politischen Opportunitätsfrage für Siebenbürgen machen würde. Er || S. 74 PDF || würde also sein Augenmerk hauptsächlich dahin richten, daß die Unierten durch die fragliche Maßregel nicht beunruhigt werden. Bei dieser Gelegenheit halte er sich auch verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, daß die bei Errichtung der griechisch-unierten Metropolie von Fogaras und Alba Julia gegebenen Zusicherungen, den Bischöfen hinreichende Mittel zur Errichtung von Seminarien und zur Ausbildung des jüngeren Klerus usw. zu geben, bisher bei weitem unerfüllt geblieben sind. Hätte man dieses getan, so wäre die Lage des unierten Klerus in moralischer und materieller Beziehung nicht so unbefriedigend, als man es leider heute beklagen muß.

Nachdem Se. k. k. Hoheit konstatierten, daß gemäß der Abstimmung die Mehrheit der Konferenz dem Antrage des Ministers Grafen Nádasdy beigetreten ist und infolge dieses Majoritätsbeschlusses das zu erlassende Ah. Handschreiben an den Leiter der siebenbürgischen Hofkanzlei zu erlassen sein wird, ergriff noch einmal der ungarische Hofkanzler das Wort, um anknüpfend an das Votum des Ministers Grafen Esterházy den Wunsch auszudrücken, daß bei dieser Gelegenheit für die Unionisten in einem besondern Ah. Handschreiben einige milde Worte Ag. ausgesprochen und darin erwähnt werden möge, daß zur Verbesserung der materiellen Lage des griechisch-unierten Klerus, für die Errichtung der Schulen usw. Vorsorge getroffen werde, und er sich daher vorbehalte, in dieser Richtung speziell bei Sr. Majestät den au. Antrag zu stellen, worauf Graf Nádasdy bemerkte, daß er gerade wegen eines von ihm beabsichtigten au. Antrages auf Erhöhung der Dotationen für die siebenbürgischen griechisch-unierten Bischöfe mit dem Finanzminister in Verhandlung stehe11 und gerne bereit sei, diesen Akt dem ungarischen Hofkanzler mitzuteilen, wenn es demselben belieben sollte, in derselben Weise bezüglich der ungarischen griechisch-unierten Bischöfe vorzugehen, was Graf Forgách danknehmig annahm, gleichwohl aber seinen Antrag auf Erlassung eines Ah. Handschreibens an ihn zur Beruhigung der Unionisten aufrechthielt12.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Bruck an der Leitha, 27. Juni 1863. Empfangen 28. Juni 1863. Erzherzog Rainer.