MRP-1-5-05-0-18621117-P-0284.xml

|

Nr. 284 Ministerrat, Wien, 17. November 1862 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 19. 11.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger; abw. Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 28. 11.

MRZ. 1088 – KZ. 3610 –

Protokoll des zu Wien am 17. November 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Organisation des Marineministeriums und seiner Unterbehörden

Se. k. k. apost. Majestät geruhten Ah. sich über die neue Organisation des Marine­ministeriums und der demselben unterstehenden Behörden Auskünfte erstatten zu lassen1.

Infolge Ah. Aufforderung motivierte der Marineminister den beantragten Fortbestand der Zentralseebehörde umständlich2. Die vom Freiherrn v. Burger in Triest angestellten sorgfältigen Erhebungen hatten ihm die Überzeugung von der Notwendigkeit eines solchen zentralen Zwischenorgans beigebracht, weil sonst die Angelegenheiten der Zivilmarine wieder jener Zerfahrenheit und trägen Stagnation anheimfallen würden, welche die Periode vor der Bildung der Zentralseebehörde charakterisiert. Die Aufhebung derselben würde daher in den dabei zunächst beteiligten Kreisen einen sehr unangenehmen Eindruck machen. Andererseits kommt auch zu erwägen, daß die Schöpfung der Zentralseebehörde und die Zuweisung einer gewissen Jurisdiktion an dieselbe einen gesetzlichen Charakter an sich trägt und es daher sehr fraglich ist, ob diese Bestimmungen einfach im administrativen Wege beseitigt werden können oder nicht vielmehr dazu die reichsrätliche Mitwirkung erforderlich sei. Der Fortbestand des gedachten Zentralorgans schließe jedoch Ersparungen keineswegs aus, die der Marineminister durch Reduktionen in dessen Personal und durch Beseitigung der Seeinspektorate zu erzielen bestrebt war, zumal die in Zengg gemachten Erfahrungen gezeigt haben, daß die Bestellung der Seeinspektoren keineswegs unentbehrlich ist3.

Der Handelsminister , welcher stets für die Erhaltung der Zentralseebehörde plädiert hat, und der Finanzminister , dessen auf Einsicht der Akten gebaute Überzeugung durch die Äußerungen des Reichsrates Baron Reyer4 bekräftigt wurde, stimmten dem Marineminister bei. Minister Ritter v. Lasser bemerkte, daß die Organisation der Zentralbehörde, obgleich sie, wie andere Organisationen verschiedener || S. 46 PDF || Behörden, im Reichsgesetzblatt kundgemacht wurde5, deswegen noch kein Gesetz sei und er deren Aufhebung im administrativen Wege formell für zulässig halte. Votant glaube aber auch, daß dieses untere Zentralorgan entbehrlich wäre, indem die Hafen- und Seeangelegenheiten sich ohnehin im Ministerium konzentrieren. Die Distanz zwischen Triest und Wien komme bei Angelegenheiten von geringer Dringlichkeit nicht in Betracht, und für dringende Vorkehrungen seien die aHafenämter und diea Inspektoren vorhanden, deren Wirksamkeit bisher durch die Zentralseebehörde paralysiert wurde. Die maritimen politischen Landesstellen könnten wieder, wie früher, über den Inspektoraten als zweite Instanzen fungieren. Der Marineminister erwiderte, daß er die Tätigkeit des Triester Seeguberniums durch 20 Jahre beobachtet und sich dabei überzeugt habe, daß ihr Ergebnis gleich Null war. Es fehlte den bezüglichen Departementchefs meist an Vorbildung für das maritime Fach, ja oft an der nötigsten Kenntnis der See- und Handelsangelegenheiten, die sie sich dann erst während der Dauer ihrer Geschäftsführung, wo möglich, erwerben mußten. Daß mittlerweilen für den Dienst schlecht gesorgt war, versteht sich von selbst.

Bezüglich der Notwendigkeit der Bestellung einer Kontrolle bei dem Materialverwaltungsamte zu Triest berief sich der Marineminister auf das Gutachten der Kommission6, welche ein solches, bloß dem Ministerium unterstehendes und von den Lokalämtern unabhängiges Organ für nötig erkannte, welchem, zur entsprechenden Lösung seiner für das Ärar wichtigen Aufgabe, die nötigen Hilfsbeamten (Rechnungsräte) beizugeben seien. Der Finanzminister sei dem Antrage vollkommen beigetreten. Minister Graf Wickenburg bemerkte, er habe Gelegenheit gehabt sich zu überzeugen, daß die Kontrolle in der Materialverwaltung nur eine papierene sei, das heißt, man begnügt sich mit formalen Nachweisungen, die mit dem faktischen Bestande gar nicht in Einklang stehen. Das vorgeschlagene Kontrollorgan werde diesem Unfug steuern und den nicht bedeutenden Mehraufwand reichlich lohnen. Se. k. k. apost. Majestät geruhten Ah. zu bemerken, daß der Status dieses Organs sowohl als jener des Marineministeriums selbst die Vermutung errege, als wäre man bei Entwerfung des Personalstatus weniger von der Rücksicht auf tunliche Sparsamkeit als von dem Bestreben geleitet worden, die mit Disponibilität bedrohten Offiziers und Beamten unterzubringen. Allerhöchstdiesselben erwarten daher, daß die Besetzung sämtlicher Dienststellen nicht sofort, sondern nur nach Maß des sich zeigenden entschiedenen Bedürfnisses werde vorgenommen werden; auch werde die Systemisierung jedenfalls insofern als eine provisorische zu betrachten sein, als die Wiederbesetzung solcher Stellen, welche sich nach der Erfahrung als entbehrlich herausstellen, in der Folge zu unterbleiben haben wird. Der Marineminister gab die Versicherung, daß dieses auch seine Auffassung gewesen sei, und daß er auch schon bei Erstattung seiner au. Anträge nach Vereinfachung durch || S. 47 PDF || Vereinigung von Departements gestrebt habe. In derselben Richtung werde er pflichtmäßig fortfahren.

Se. Majestät der Kaiser geruhten ferner zu erinnern, es sei, durch einen innigen Wechselverkehr und öfteres persönliches Zusammentreten der beiden Sektionen des Marineministeriums dafür zu sorgen, daß die technischen Kenntnisse der Militärs auch der Zivilgeschäftsführung zugute kommen und ein gehörig einträchtiges Vorgehen der Sektionen im Interesse des Dienstes stattfinde. Der Marineminister brachte hierüber zur Ah. Kenntnis, daß er bei Entwerfung der Dienstesinstruktion auf die Herstellung dieser einträchtigen Tätigkeit bereits bedacht gewesen sei7.

Über Ah. Aufforderung motivierte Freiherr v. Burger die in Aussicht gestellte Bildung eines dritten Departements in der Zivilsektion durch die Notwendigkeit, ein neues Seerecht kodifizieren zu lassen. Der Bedarf dazu sei unleugbar vorhanden, und [es] müsse für diese wichtige und schwierige Arbeit eine Spezialität gewonnen werden, die sich derselben ausschließend zu widmen hätte. Indessen sei die Sache nicht so dringend, daß sie nicht noch länger auf sich beruhen könnte, worauf Se. k. k. apost. Majestät Ah. zu erwidern geruhten, daß es sich dann im eintretenden Fall wohl auch nur um die temporäre Berufung eines Fachmannes, nicht aber um Systemisierung eines Departements handeln könne8.

II. Personalstatus des Handelsministeriums

Infolge Ah. Aufforderung besprach Graf Wickenburg die Organisierung des Handelsministeriums infolge des neuesten Zuwachses von 6–8000 Nummern in Post- und Telegraphensachen, dem nur ein Abfall von 1000 Geschäftszahlen für Marineangelegenheiten gegenübersteht9. Die zwei Postdepartements, welche vom Finanzministerium samt allem Personal abgetreten wurden, dürften aber zur Bewältigung der Geschäftsmasse nicht genügen, wie die tatsächlich eingetretenen Stokkungen beweisen, und es wäre daher auch Sektionsrat v. Maly mit einem Referate in postalibus zu betrauen, wozu er sich durch Fachkenntnisse sowie durch große Gewandtheit in legislativen Arbeiten sowohl als beim Abschluß internationaler Verträge vorzugsweise eignet. Andererseits ist dieser sehr vielseitige und geschickte Beamte als Rechtskonsulent im Ministerium so unentbehrlich, daß Graf Wickenburg weit eher auf einen Ministerialsekretär und zwei Konzipisten verzichten könnte10. Der Finanzminister || S. 48 PDF || hätte selbst gewünscht, denselben statt des Ministerialrates Gobbi für sich zu gewinnen.

Se. k. k. apost. Majestät geruhten Ah. zu erinnern, daß es ganz gegen die gehegten Absichten laufen würde, wenn aus der Überweisung, der Post- und Telegraphengeschäfte eine Aufwandsvermehrung entstehen sollte. Der Finanzminister äußerte, er sei des Dafürhaltens, daß bei diesem Anlaß das Handelsministerium, bwelchem die zwei Post- und Telegraphendepartements des Finanzministeriums zuwachsen, aus diesem Anlasse keine weitere Vermehrung zu erhalten, sondern die diesfälligen Geschäfte so wie bisher das Finanzministerium auch nur in zwei Departements zu behandeln habe, und daß vielmehr aus Anlaß der Abgabe der Zivilmarinegeschäfte an das neue Marineministerium in der Gesamtheit der Departements eine Verminderung der bisherigen Departements um einesb eintreten könnte. Sei es ihm doch gelungen, die 43 Departements des Finanzministeriums auf 30 zu reduzieren, so dürfte sich auch beim Handelsministerium, wenigstens in der Folge, die Tunlichkeit einer Departementreduktion herausstellen. Se. Majestät der Kaiser geruhten Ah. zu bemerken, daß das Aufschieben von Reduktionen gewöhnlich zum Aufgeben derselben führe.

Der Handelsminister glaubte den Umstand geltend machen zu sollen, daß das Entfallen von bloß 1000 Nummern für die Marine noch nicht die Möglichkeit von Departementsreduktionen gewähre, zumal große legislative Arbeiten in Angriff genommen werden müssen11. cEr sei aber vollkommen erbötig, die in dem mit der Behandlung der Seeangelegenheiten betrauten Departements verwendeten Personen mit Ausnahme des Vorstandes, des Sektionsrates Maly, ohne Anspruch auf Ersatz dem Herrn Marineminister zu überlassen, wodurch sogleich eine Ersparung eintreten werde. Den Sektionsrat Maly, der nebstbei auch mehrere Verrechnungen zu besorgen habe und eine juridische Kapazität sei, könne er nicht entbehren. Er gedenke, ihm nebstbei eine Abteilung der Postgeschäfte zuzuweisen, die so ungemein zahlreich seien, daß sie von den beiden bisherigen Referenten nicht bewältigt werden konnten, weshalb nicht nur bedeutende Rückstände angewachsen, sondern auch seit Jahren größere legislatorische Ausarbeitungen liegengeblieben seien. Er müsse daran erinnern, daß der Herr Finanzminister selbst vor geringer Zeit, wo noch von der Übernahme der Post keine Rede war, schriftlich das Bedürfnis nicht nur von sechs Departements anerkannt, sondern sogar zur Kreierung eines siebenten Departements die Hand geboten habe. Die Geschäfte des Handelsministeriums seien seither nicht vermindert worden, vielmehr stünde ihnen bei der stetigen Ausdehnung der Eisenbahnen, bei den in neue Phasen tretenden Handelsbeziehungen und bei der Notwendigkeit, in volkswirtschaftlicher Hinsicht eingreifender vorzugehen, eine immer größere Ausdehnung vor. Ein höherer Geldaufwand trete nicht ein, vielmehr eine Verminderung, da wie erwähnt mehrere Individuen an das Marineministerium übergehen können und mit dem Post- und Telegraphenwesen keine anderen Personen zu dem Handelsministerium gelangen, als jene, welche schon bei dem Finanzministerium in dieser Abteilung verwendet worden sindc Er sei aber vollkommen erbötig, die in dem mit der Behandlung der Seeangelegenheiten betrauten Departements verwendeten Personen mit Ausnahme des Vorstandes, des Sektionsrates Maly, ohne Anspruch auf Ersatz dem Herrn Marineminister zu überlassen, wodurch sogleich eine Ersparung eintreten werde. Den Sektionsrat Maly, der nebstbei auch mehrere Verrechnungen zu besorgen habe und eine juridische Kapazität sei, könne er nicht entbehren. Er gedenke, ihm nebstbei eine Abteilung der Postgeschäfte zuzuweisen, die so ungemein zahlreich seien, daß sie von den beiden bisherigen Referenten nicht bewältigt werden konnten, weshalb nicht nur bedeutende Rückstände angewachsen, sondern auch seit Jahren größere legislatorische Ausarbeitungen liegengeblieben seien. Er müsse daran erinnern, daß der Herr Finanzminister selbst vor geringer Zeit, wo noch von der Übernahme der Post keine Rede war, schriftlich das Bedürfnis nicht nur von sechs Departements anerkannt, sondern sogar zur Kreierung eines siebenten Departements die Hand geboten habe. Die Geschäfte des Handelsministeriums seien seither nicht vermindert worden, vielmehr stünde ihnen bei der stetigen Ausdehnung der Eisenbahnen, bei den in neue Phasen tretenden Handelsbeziehungen und bei der Notwendigkeit, in volkswirtschaftlicher Hinsicht eingreifender vorzugehen, eine immer größere Ausdehnung vor. Ein höherer Geldaufwand trete nicht ein, vielmehr eine Verminderung, da wie erwähnt mehrere Individuen an das Marineministerium || S. 49 PDF || übergehen können und mit dem Post- und Telegraphenwesen keine anderen Personen zu dem Handelsministerium gelangen, als jene, welche schon bei dem Finanzministerium in dieser Abteilung verwendet worden sind.

III. Aufwand für die modenesischen Truppen im Jahre 1863

Infolge Ah. Auftrages referierte Minister Graf Esterházy über die mit Sr. kaiserlichen Hoheit dem Herzoge von Modena gepflogenen Unterhandlungen wegen Reduktion der estensischen Truppen12.

Das Endergebnis war, daß der Herzog sich der Notwendigkeit fügen und einige Reduktionen nach dem Antrage des Kriegsministers vornehmen, dagegen aber, des moralischen Eindruckes wegen, auf die Brigade und die Artillerie nicht verzichten will. Die Initiative zu den Reduktionen müsse von Österreich ausgehen, und Se. kaiserliche Hoheit ersuchen zugleich um Bekanntmachung des Ziffers, auf den der diesseitige Beitrag reduziert werden wird, um die entsprechenden Verfügungen zu treffen. Sollte der Herzog durch das gänzliche Versiegen eines Beitrags von Österreich zur Entlassung aller Truppen gezwungen werden, so müßte er sich gegen allfällige Rechtsfolgen durch einen Protest verwahren. Die eigentümliche Stellung, in welcher der Herzog sich zu seinen Truppen befindet, macht es ihm zur Notwendigkeit, sich zur Reduktion zwingen zu lassen. Ebenso können Se. kaiserliche Hoheit die estensischen Soldaten nicht auffordern, von der Amnestie Gebrauch zu machen, wenngleich keinem – selbst nicht jenen, die ihre Dienstzeit noch nicht erstreckt haben – diesfalls eine Schwierigkeit gemacht wird.

Im Laufe der hierüber gepflogenen längeren Beratung äußerte Graf Rechberg , man dürfte sich jetzt an das Abgeordnetenhaus mit dem Anspruch auf eine Pauschalsumme von 700.000 fl. für 1863 wenden, die allenfalls auf 600.000 fl. bis 500.000 fl. moderiert werden könnte. Der Kriegsminister stimmte für eine möglichst hohe Anforderung. Der Staatsminister bemerkte, nach den Äußerungen mehrerer Mitglieder des Finanzausschusses sei Aussicht vorhanden, ein solches Pauschal für 1863 durchzubringen, wenn man auf das baldige gänzliche Aufhören dieser „vorschußweisen“ Zahlungen hinweisen kann. Der Finanzminister erklärte, diese Bereitwilligkeit des Finanzausschusses sei nach verläßlichen Mitteilungen nur eine illusorische, nämlich sie beruhe auf der Voraussetzung, daß der Kriegsminister die Zahlung an den Herzog auf seine um etwa 10 Millionen noch zu schmälernde Dotation für 1863 übernehmen solle. Da der Kriegsminister [auf] dieses selbstverständlich durchaus nicht eingehen kann, so erübrige nichts als der schon bei der letzten Beratung des Gegenstandes beschlossene Modus der Anforderung einer Nachtragsdotation, welche gleich nach Votierung des Finanzgesetzes einzubringen wäre, und dieselbe [wäre] – wenn sie noch zur Verhandlung kommt – zu vertreten. Kommt es zu keinem reichsrätlichen Beschluß, so ist die Regierung aber verfassungsmäßig zur Verausgabung nicht befugt, indem dazu die bloße Einbringung des Dotationsanspruches nicht genügt. Den Charakter eines Pauschals vermöge der Minister in der zu begehrenden Dotation nicht zu finden. Minister Ritter v. Lasser bestätigte die vom Finanzminister gegebenen Auskünfte, und da im Finanzausschusse demnächst eine Interpellation über diesen Gegenstand zu erwarten || S. 50 PDF || ist13, auf welche Ritter v. Lasser gemäß Ah. Befehles eine den Rechtspunkt berührende und auf die Nachtragsdotation weisende, dilatorische Antwort entworfen hat, so wurde dieser Entwurf verlesen und nach einigen kleinen stilistischen Berichtigungen (welche die Vermeidung zu positiver Zusicherungen über das Aufhören der Beitragsleistung bezielen) von Sr. k. k. apost. Majestät mit dem Ah. Beisatze genehmigt, daß ohne Verzug und noch vor Abgabe dieser Erklärung eine Abschrift derselben dem Herzog von Modena im Wege des Ministers Grafen Esterházy zu seiner vorläufigen Kenntnisnahme mitzuteilen wäre.

Über die vom ungarischen Hofkanzler schließlich vorgebrachte Äußerung, daß er sich nicht scheuen würde, die Beitragsleistung für Modena schon jetzt im Reichsrate zur offenen Diskussion zu bringen, und man erwarten könne, daß sich die Majorität gegen die Erfüllung einer von Sr. Majestät vor dem 20. Oktober14 in Ah. Machtvollkommenheit übernommenen Verpflichtung15 nicht sträuben würde, wurde entgegnet: vom Kriegsminister , der Reichsrat werde darauf hinweisen, daß der Beitrag im Vertrag nur auf Kriegszeit zugesichert werde, und vom Minister Ritter v. Lasser , daß im Vertrage keine bestimmte Summe ausgesprochen ist, folglich keine Verpflichtung zur Zahlung der fixen Summe von 700.000 fl. behauptet werden kann. Der Polizeiminister aber machte geltend, daß es sich jetzt nicht um Eröffnung einer vielleicht erfolglosen parlamentarischen Diskussion über diese Rechtsfrage, sondern um Durchbringung des Finanzgesetzes handelt. Dies sei das Nächste und Wichtigste16.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 28. November 1862. Empfangen 28. November 1862. Erzherzog Rainer.