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Nr. 282 Ministerrat, Wien, 12. November 1862 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 12. 11.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy, Burger; abw. Pratobevera, Forgách; BdR. Erzherzog Rainer 28. 11.

MRZ. 1087 – KZ. 3609 –

Protokoll des zu Wien am 12. November 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Stellung der Regierung zu den im Abgeordnetenhaus beschlossenen Abänderungen der Bankakte; weitere Behandlung dieser Angelegenheit

Der Finanzminister wünschte einen Beschluß der Konferenz in Hinsicht der Stellung der Regierung zu den im Abgeordnetenhause beschlossenen Änderungen der Regierungsvorlage über die Bankakte1.

Die wesentlichsten Punkte dieser Modifikationen seien 1. die Verlängerungsdauer des Bankprivilegiums, 2. die Nichtverzinsung des Darlehens von 80 Millionen, und 3. die Bedeckung der Banknoten. Er teile diese Amendements in solche, welche einen Nachteil für den Staat und das allgemeine Interesse implizieren, und in solche, welche diesen Nachteil nicht besorgen lassen, aber die Bank empfindlich treffen. Als ein Punkt letzterer Art erscheine die Nichtverzinsung der 80 Millionen, diese Bestimmung gefährde nicht das allgemeine, sondern berühre allein das Interesse der Bank, daher von Seite der Regierung kein Grund vorhanden sei, diesem Beschlusse des Hauses entgegenzutreten. Gemischter Natur sei schon die Frage der Privilegiumsdauer. Der vom Hause beschlossene Termin von 10 Jahren2 scheine sowohl mit Rücksicht auf die allgemeinen Interessen als auch mit Rücksicht auf die Bank, || S. 33 PDF || welche in so kurzer Dauer die von ihr erwartete Wirksamkeit nicht entfalten kann, und [weil] bei dieser Dauer auch wieder wenigstens drei Jahre auf die Vorbereitung zur Stralzierung, Liquidierung usw. vergehen würden, ein zu kurzer zu sein, und dürfte es daher sehr wünschenswert sein, wenigsten eine Privilegiumsverlängerung auf 14 Jahre zu erwirken. Am Ende sei dies aber doch immer noch ein Punkt, über welchen, wenn die Bank darauf eingeht, hinausgegangen werden kann. Von der größten Wichtigkeit sei der dritte Punkt, nämlich die Bedeckung der Banknoten. Die gewichtigen und unverkennbaren Bedenken, welche gegen das in dieser Beziehung vom Abgeordnetenhause angenommene System sprechen, seien bekannt, und habe der Finanzminister dieselben wiederholt darzulegen Gelegenheit gehabt3. Bezüglich dieses Punktes wäre daher nach seinem Erachten dahin zu wirken, daß von Seite des Herrenhauses diesem Antrage des Abgeordnetenhauses nicht beigestimmt, sondern an den Bestimmungen der Regierungsvorlage festgehalten werde, was dann den Zusammentritt der gemischten Kommission beider Häuser zur Folge haben wird, die immerhin noch zu einem Ausgleich dieser Differenz führen kann. Um nun diese ganze Angelegenheit möglichst abzukürzen und noch in dieser Session wirklich zum Abschlusse zu bringen, ginge mit Rücksicht auf die anderen Differenzen der Plan des Finanzministers dahin, daß das Herrenhaus ain der Absicht, die Gesinnungen des gegenüber der Staatsverwaltung stehenden Paziszenten zu erfahren, das Ministerium anzugehen hätte, den Bankausschuß einzuberufen. Auf diesem Wege würde das Votum der Bank in betreff der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses früher vernommen, als wenn dies erst infolge der Vereinbarung des Herrenhauses und des Abgeordnetenhauses und der hinzutretenden Ah. Sanktion geschehe, wo es dann noch immer möglich sei, daß die Bank in die sanktionierten Bedingungen nicht eingehe, worüber dann abermals eine neue Vorlage an die Häuser gemacht werden müßte und die Sache sehr verzögert wird, während das Votum der Bank schon im gegenwärtigen Moment vernommen, auf das Zustandekommen einer Vereinbarung zwischen dem Herren- und Abgeordnetenhause und namentlich auf das letztere denn doch nicht ohne Einfluß bleiben wird, weil das Abgeordnetenhaus wohl die Verantwortung für das durch sein Beharren auf unannehmbaren Bedingungen provozierte Scheitern der ganzen Bankakte scheuen und nachgeben dürftea in der Absicht, die Gesinnungen des gegenüber der Staatsverwaltung stehenden Paziszenten zu erfahren, das Ministerium anzugehen hätte, den Bankausschuß4 einzuberufen. Auf diesem Wege würde das Votum der Bank in betreff der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses früher vernommen, als wenn dies erst infolge der Vereinbarung des Herrenhauses und des Abgeordnetenhauses und der hinzutretenden Ah. Sanktion geschehe, wo es dann noch immer möglich sei, daß die Bank in die sanktionierten Bedingungen nicht eingehe, worüber dann abermals eine neue Vorlage an die Häuser gemacht werden müßte und die Sache sehr verzögert wird, während das Votum der Bank schon im gegenwärtigen Moment vernommen, auf das Zustandekommen einer Vereinbarung zwischen dem Herren- und Abgeordnetenhause und namentlich auf das letztere denn doch nicht ohne Einfluß bleiben wird, weil das Abgeordnetenhaus wohl die Verantwortung für das durch sein Beharren auf unannehmbaren Bedingungen provozierte Scheitern der ganzen Bankakte scheuen und nachgeben dürfte.

Der Staatsminister glaubte, diesem Vorschlage nicht ganz beitreten zu können, indem er es nicht für angemessen hält, daß zwischen dem Votum des Abgeordnetenhauses und jenem des Herrenhauses das Votum des Bankausschusses eingeschoben werde. Das Abgeordnetenhaus und das Herrenhaus bilden doch zusammen einen Körper, und es wäre sonderbar, mitten in der schwebenden Verhandlung mit der Aktion eines dritten Körpers dazwischenzutreten. Auch würde man einerseits durch die Einberufung des Bankausschusses dem Votum des Abgeordnetenhauses eine zu || S. 34 PDF || große Bedeutung geben, andererseits aber es auch dem Herrenhause dadurch erschweren, daß dasselbe dann eigentlich das Votum des Bankausschusses zu verteidigen hätte und so gleichsam das ganze Odium auf sich nehmen müßte. Was die Differenzpunkte selbst betrifft, so meinte Ritter v. Schmerling, daß die Nichtverzinsung des Darlehens von 80 Millionen dem Staate keine Schwierigkeit mache. Zweifelhafter sei wohl die Frage der Verlängerungsdauer, bezüglich welcher er zugeben wolle, daß es nicht gleichgiltig sei, die Dauer kurz oder lang zu geben, doch scheine ihm am Ende dieses dennoch kein Punkt von solcher Wichtigkeit zu sein, um zu verlangen, daß das Herrenhaus um jeden Preis diesfalls die Regierungsvorlage verteidige. Der einzige und, wie der Finanzminister hervorhob, der wichtigste Punkt wäre also der der Bedeckung der Banknoten, hinsichtlich welcher das Herrenhaus allerdings die Bestimmungen der Regierungsvorlage strenge zu verfechten hätte. Votant würde es daher empfehlen, vorläufig dahin zu wirken, daß das Herrenhaus sich hinsichtlich der Nichtverzinsung der 80 Millionen und der Privilegiumsdauer mit den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses einverstehe und nur bezüglich der Bedeckung der Banknoten an der Regierungsvorlage festhalte, wodann nur ein Differenzpunkt bestünde, bezüglich dessen sich schließlich durch die gemischte Kommission ein befriedigendes Resultat noch immer erwarten lasse. Der Staatsminister würde daher beantragen, daß dermal keine Vernehmung des Bankausschusses stattfinde, sondern die gewöhnliche verfassungsmäßige Behandlung der fraglichen Angelegenheit durchgeführt und hiebei dem Herrenhause empfohlen werde, sich bezüglich der ersten zwei Punkte dem Abgeordnetenhause zu akkomodieren, bezüglich des dritten Punktes aber die Regierungsvorlage aufrechtzuerhalten.

Der Staatsratspräsident war mit der Vorstimme darin einverstanden, daß man eine Verhandlung des Bankausschusses nichtb in die Verhandlung cdes Herrenhausesc des Reichtsrates einschieben kann, gleichwohl hätte er gegen den Antrag des Staatsministers einige Bedenken namentlich in der Richtung, daß voraus die ganze verfassungsmäßige Behandlung der Frage durchgeführt werde und dann erst die Aktion des Bankausschusses einzutreten hätte, indem er besorge, daß bei diesem Vorgange viel Zeit verlorengehe und die Bankakte kaum in dieser Session noch zu einem befriedigenden Abschlusse gelange. Da es sich hier vorzüglich um dieses letztere handelt, so frage es sich, ob denn doch nicht die Vernehmung des Bankausschusses in einem gewissen Stadium der Verhandlung eintreten könnte, wo es weder gegen das Ansehen der Häuser noch gegen die legale Form verstößt, kurz wo es geht, und da scheine dem Votanten der geeignete Moment der zu sein, wenn die gemischte Kommission der beiden Häuser bereits zusammengetreten sein wird. Diese hätte nämlich, bevor sie den Häusern ihre Propositionen macht, die Einberufung des Bankausschusses behufs der Verhandlung mit demselben zu verlangen, wogegen sich dann, da es von der ganzen Kommission ausginge, nichts einwenden ließe und wodurch auch kein Faktor präjudiziert wäre. Dieser Ausweg schien dem Staatsminister praktisch zu sein, nur würde er, wenn derselbe beliebt werden sollte, noch wünschen, daß die gemischte Kommission von den beiden Häusern eigens dazu ermächtigt || S. 35 PDF || würde, die Verhandlung mit dem Bankausschusse vorzunehmen. dDer Finanzminister sprach sich mit Entschiedenheit gegen diesen Antrag des Herrn Staatsministers aus, welcher eine offenbare Verrückung der Grenzen der Wirksamkeit des Reichsrates und einen Eingriff desselben in die Exekutive provozieren würde. Auchd Der Finanzminister sprach sich mit Entschiedenheit gegen diesen Antrag des Herrn Staatsministers aus, welcher eine offenbare Verrückung der Grenzen der Wirksamkeit des Reichsrates und einen Eingriff desselben in die Exekutive provozieren würde. Auch der Polizeiminister glaubte, dagegen wesentliche Bedenken geltend machen zu sollen. Fürs erste sei es durchwegs unzulässig, eine Aktion des Bankausschusses zu provozieren, bevor die beiden Häuser ihre definitiven Beschlüsse in der Frage gefaßt haben, und fürs zweite dürfte der proponierte Vorgang kaum zu dem beabsichtigten Zwecke, nämlich Abkürzung des Verfahrens und beschleunigte Erledigung führen, denn der Bankausschuß könnte immer nur über die Differenzpunkte vernommen werden. Wenn nun aber die Bank – was sehr leicht sein kann – andere Bedenken findet oder überhaupt auf das geänderte Übereinkommen nicht eingehen zu wollen erklärt, so falle die ganze Vorverhandlung mit dem Bankausschusse in nichts zusammen. Die Hauptschwierigkeit sei immer nur die Differenz bezüglich der Bedeckung der Banknoten, und da teile er vollkommen die Auffassung des Staatsministers, daß nämlich auf das Herrenhaus einzuwirken wäre, betreff dieses Punktes an der Regierungsvorlage festzuhalten, in den übrigen Punkten aber den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses beizutreten, wobei Votant nur noch dem Herrenhause die Politik anempfehlen würde, anfänglich auch noch einen zweiten Punkt, z. B. die Verlängerungsdauer, als Reserve in die Differenzen einzubeziehen, welcher dann bei der Verhandlung in der gemischten Kommission aufgegeben werden könnte, um desto mehr an dem Punkte der Bedeckung festzuhalten. Freiherr v. Mecséry würde sonach die vorläufige Einberufung des Bankausschusses entschieden ab- und darauf einraten, daß die fragliche Angelegenheit der normalen Behandlung unterzogen werde. In demselben Sinne sprach sich auch der Minister des Äußern aus. Der Minister Ritter v. Lasser war in merito einverstanden, daß man im Herrenhause einen Widerstand hervorrufe, und zwar nicht bloß hinsichtlich der Differenz der Bedeckung, sondern auch jener der Privilegiumsverlängerung, in welchen beiden Punkten dem Abgeordnetenhause nicht beizustimmen wäre. Was die vom Staatsratspräsidenten hinsichtlich der Einberufung des Bankausschusses vorgeschlagene Modalität betrifft, so sei zu bedenken, daß die gemischte Kommission nicht gleich, sondern erst dann zusammentritt, wenn Differenzen zwischen den beiden Häusern bestehen, und daß dann erst von dieser Kommission die Propositionen den Häusern gemacht werden, über die der Bankausschuß sofort einzuvernehmen sein wird, was alles eine Verhandlung bedingt, die kaum weniger Zeit als die normale Behandlung der Sache in Anspruch nehmen dürfte. Doch würde Votant, wenn die Vernehmung des Bankausschusses vor den definitiven eüber Antrag der erwähnten gemeinschaftlichen Kommission zu fassendene Beschlüssen der Häuser für zweckdienlich erkannt werden sollte, diesem Vorgange nicht entgegentreten. fNoch früher aber – z. B. im jetzigen Stadium der Verhandlung – irgendeine Manifestation der Bank zu provozieren, werde aber mehr schaden als nützenf . Der Minister || S. 36 PDF || Graf Nádasdy trat der Meinung des Polizeiministers bei, indem er bemerkte, daß er es für das Zweckmäßigste halte, die Sache den gewöhnlichen Weg gehen zu lassen. Die Regierung hätte nur die Punkte zu bezeichnen, welche sie festhalten will, und in dieser Richtung zu trachten, auf das Herrenhaus rücksichtlich die gemischte Kommission möglichst einzuwirken. Alles übrige aber wäre der Bank zu überlassen, welche seines Erachtens nicht viel Schwierigkeiten machen dürfte. Der Kriegsminister, der Minister Graf Esterházy und der Marineminister schlossen sich ebenfalls dieser Meinung an. Der Handelsminister erachtete, daß es gut wäre, wenn das Herrenhaus früher den Bankausschuß hört, und dann gestützt auf dieses Votum erst seine Beschlüsse faßt.

Gemäß der vorstehenden Abstimmung sprach sich die Mehrheit der Konferenz für die normale Behandlung der Sache aus5.

II. Weitere Nachtragsforderung für die Kriegsmarine

Der Handelsminister referierte, daß nebst der bereits bekannten Nachtragsforderung für die [Kriegs]marine von 400.000 fl.6 sich nun eine weitere Nachtragsforderung von 450.000 fl. herausgestellt habe, und daß er bei den letzten Beratungen im Finanzausschusse die Erfahrung machte, es werde diese abermalige Forderung, wenn sie zur Bewilligung eingebracht werden möchte, große Sensation hervorrufen, daher er der Meinung wäre, hierüber dem Hause keine Vorlage zu machen, sondern den Marineminister anzugehen, diese Zahlungen in das vom Ausschusse für die Marine pro 1863 bereits votierte Pauschale von 9,200.000 fl. aufzunehmen, eIm Finanzausschusse sei nämlich nach vielen Unterhandlungen darauf eingegangen worden, zu dem Baue einer neuen Panzerfregatte 400.000 fl. zu bewilligen. Hiedurch sei wenigstens das Prinzip anerkannt, daß eine Vermehrung der Flotte, wenn auch nur mit kleinen Anfängen, stattfinden könne. Werde nun aber die Nachtragsforderung zu 450.000 fl. vor das Haus gebracht, so sei es eine im Klub beschlossene Sache, dieselbe zwar zu genehmigen, dafür aber die 400.000 fl. für den erwähnten Bau wieder zu streichen. Er hätte es daher vorgezogen, jene Restzahlung für die alten Panzerschiffe aus anderen Ersparnissen zu bestreiten und dafür mit der Herstellung eines neuen Panzerschiffes zu beginnen, weil dann dessen Vollendung in der Folge weit leichter durchzusetzen gewesen wäreg .

Der Marineminister Freiherr v. Burger bemerkte im Laufe seiner Erwiderung, daß diese 450.000 fl. Retrozahlungen7 betreffen, die schon lange Zeit rückständig sind, nun aber endlich zur Zahlung gelangen müssen. Wenn man jetzt wieder damit beginnen sollte, Zahlungsposten in das neue Budget zu übernehmen, auf die im Präliminar pro 1863 nicht vorgesehen wurde, so würde man wieder in den alten Fehler verfallen und von vornehinein wieder in die leider bisher bestandene Unordnung || S. 37 PDF || geraten. Es müsse einmal mit dem Früheren Ordnung gemacht werden, und der Marineminister könne daher nur darauf einraten, daß man mit der ganzen Sache heraustrete und dem Hause offen sage, was noch pro 1862 zu fordern ist. Die ersten 400.000 fl. seien schon ohnehin Gegenstand der Debatte im Ausschusse gewesen, und es handle sich daher nur um die weiteren 450.000 fl., die umsoweniger verschwiegen werden können, als das Haus gewiß schon von dieser abermaligen Nachtragsforderung in genauer Kenntnis ist. Es erübrige also schon aus dieser Rücksicht nicht anderes, als daß diese beiden Posten, und zwar jede für sich zur Bewilligung eingebracht werden. Will das Abgeordnetenhaus, wie Graf Wickenburg befürchtet, auf die Bewilligung der letzten Forderung nicht eingehen, so habe man noch immer eine Chance, nämlich das Herrenhaus. Gegen ein Übernehmen dieser Post in das neue Budget rücksichtlich in das Pauschale per 9 Millionen pro 1863 müsse sich Freiherr v. Burger entschieden verwahren.

Bei der Abstimmung hierüber erklärten sich alle übrigen Stimmführer der Konferenz unbedingt für das Einbringen dieser Nachtragsforderung zur verfassungsmäßigen Bewilligung8.

III. Siebenbürgische Eisenbahn – Aufnahme der Verhandlung mit einer Gesellschaft für den Bau der Linie von Großwardein bis zum Bodzapaß

Der Handelsminister brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß sich nun eine Gesellschaft – Toldalagi, Edmund Zichy usw. – gemeldet hat, welche die siebenbürgische Eisenbahn von Großwardein bis an den Bodzapaß bauen will und erbötig ist, von dem erforderlichen Kapitale von 80 Millionen den Betrag von 26 Millionen in Silber zu deponieren9. Es frage sich also, ob mit diesen Leuten sofort, bevor noch die andere Gesellschaft, an deren Spitze Baron Thierry steht10, sich meldet, in Verhandlung getreten werden soll. Von seinem Standpunkte könne der Handelsminister es nur als sehr wünschenswert bezeichnen, daß diese Bahn zustandekommt. Bevor er jedoch in der Sache einen Schritt tut, wünsche er zu wissen, ob die Konferenz die Zustimmung dazu gibt, daß dieses Projekt verfolgt werde.

Der hierwegen zuerst befragte Minister Graf Nádasdy glaubte keinen Augenblick zweifeln zu können, daß mit der genannten Gesellschaft ohneweiters in Unterhandlung getreten werden muß, denn die diesbezügliche Ah. Resolution besage, daß mit denjenigen, welche zuerst kommen und die erforderlichen Geldmittel ausweisen, zu verhandeln sein werde11. Es sei sonach hier zunächst Sache des Finanz- und des Handelsministers, sich über hdie Geldmittelh dieser Gesellschaft zu informieren und dann sofort zu unterhandeln. Der Minister des Äußern würde vorsichtshalber früher Erhebungen in bezug auf die Korrektheit des gedachten Vereines || S. 38 PDF || pflegen lassen. Der Finanzminister erklärte, im Augenblick über die Gesellschaft selbst nichts sagen zu können, ibezweifle aber ihre Geldkrafti . Nichtsdestoweniger könne es seines Erachtens keinem Anstande unterliegen, daß der Handelsminister mit derselben sofort in Verhandlung trete. Derselben Meinung waren auch alle übrigen Stimmführer, wobei Ritter v. Lasser bemerkte, daß die Ermächtigung zur Verhandlung noch keine Zusicherung der Garantie in sich begreife12.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 28. November 1862. Empfangen 28. November 1862. Erzherzog Rainer.