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Nr. 275 Ministerrat, Wien, 26. und 27. Oktober 1862 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • Sammelprotokoll; RS.; P. Ransonnet; VS. Rechberg (26. 10.), Kaiser (27. 10.); BdE. (Rechberg 29. 10.), Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; BdR. Erzherzog Rainer 12. 11.

MRZ. 1079 – KZ. 3452 –

Protokoll des zu Wien am 26. und 27. Oktober 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze des k. k. Ministers des Kaiserhauses und des Äußern Grafen Rechberg [und des Kaisers]. [Sitzung vom 26. Oktober 1862 unter dem Vorsitz Rechbergs] [anw. Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; abw. Erzherzog Rainer, Pratobevera, Burger]

I. Haltung der Regierung bei den Verhandlungen zwischen den Häusern des Reichsrates über die Differenzen bezüglich des Finanzgesetzes für 1862

Der Staatsminister besprach die Differenzen, welche zwischen den Beschlüssen des Herren- und des Abgeordnetenhauses in bezug auf das „Finanzgesetz für 1862“ bestehen, und ersuchte den mit der Leitung der politischen Verwaltung betrauten Minister, dem Ministerrate über den Sachverhalt bezüglich jedes einzelnen Differenzpunktes sowie über die Behandlung derselben in der Delegiertenkommission der beiden Reichsratshäuser nähere Aufklärungen und Anträge darzulegen1.

Minister Ritter v. Lasser schickte voraus, daß nach der ihm bekannten neuesten Stimmung der Delegierten des Abgeordnetenhauses und vieler Abgeordneter der Wunsch vorhanden ist, aus den vorhandenen Differenzen keinen Verfassungskonflikt erwachsen zu lassen. Man will daher von den Prinzipienfragen Umgang nehmen und bloß die Ziffern erledigen; aund zwar nach Inhalt einer von Dr. Taschek (Generalberichterstatter und Mitglied der Vereinbarungskommission) ihm gemachten Mitteilung ungefähr in nachstehender Weisea :

1. Die Differenz über den Ausdruck „festgesetzt“ oder „genehmigt“ wird sich durch Nachgeben von Seite des Abgeordnetenhauses beheben. 2. Das Virement2 mit den Pensionen werde, so wie, bfalls die Notwendigkeit der Nichtteilung der Auslagen dargetan wirdb, jenes der Kredits- und Manipulationsauslagen ohne Anstand || S. 310 PDF || bewilligt werden. 3. Bei den Patronatsauslagen cwill man die Unterabteilungen beibehalten, jedoch nur in der Tendenz, um dadurchc den Ersatzanspruch für die aktiven Fonds bis zur gesetzlichen Regelung der Angelegenheit dden betreffenden Ländernd vorzubehalten. 4. Dasselbe gilt von den Ersatzansprüchen ebezüglich der Wiener Wohltätigkeitsanstalten, wo der Zusatz „vorschußweise“ nicht die Bedeutung der unmittelbaren Ersatzpflicht des niederösterreichischen Landesfonds hat, wie der ursprüngliche Beschluß des Abgeordnetenhauses lautete, sondern nur den Vorbehalt einer definitiven Austragung, der nicht präjudiziert werden solle, ausdrücken solle . 5. Auf der länderweisen Teilung des Budgets der Straßen- und Wasserbauten will man von Seite des Abgeordnetenhauses bestehen, aus Besorgnis, daß einzelnen Ländern fan den diesfälligen Dotationenf etwas durch die Regierung entzogen werden könnte. Diese Scheidung ist zwar in administrativer und finanzieller Beziehung nicht plausibel, indessen dürfte von Regierungs wegen kein weiterer Einspruch dagegen erhoben werden, indem man sich faktisch bei der Gebarung nicht nach den länderweisen Dotationen, sondern nach dem eventuellen reellen Erfordernis der einzelnen Länder benehmen und die sofort stattgefundenen Überschreitungen durch die Minderauslagen bei anderen Ländern decken, das Geschehene aber bei der Rechnungslegung ohne besondere Schwierigkeit rechtfertigen wird. 6. Der Abstrich an den Lotsen, gam Inspektor, Guardianen etc.g zu Triest wird vom Abgeordnetenhause h(nach Dr. Tascheks Mitteilung) wenigstens zum Teileh aufgegeben werden. Dagegen 7. aber nicht die zehnprozentige Reduktion an der Dotation für Amtserfordernisse der Postanstalt, weil die gleiche Reduktion in allen übrigen Zweigen Platz griff. Dagegen wäre von Regierungs wegen, insofern es sich nicht um unabänderliche Wohnzinse handelt, nicht zu erinnern. 8. Was endlich den Hauptpunkt, die Reduktion der Funktionszulagen des Botschafters in Rom, des Militärbevollmächtigten in Frankfurt und des Statthalters von Venedig betrifft, wollen sich die Delegierten des Abgeordnetenhauses mit der Herabsetzung der Dotationsziffern begnügen und die Prinzipienfrage diesmal unerörtert lassen3.

Für die Regierung kann, ivorausgesetzt, daß sie ihren prinzipiellen Standpunkt wahrt und durchaus keine Verpflichtung, die betreffenden speziellen Bezüge fernerhin nicht mehr auszahlen zu wollen, übernimmti, eine solche Stimmung der || S. 311 PDF || Abgeordneten nur sehr erwünscht sein, weil sie — gehörig benützt — die Durchbringung der Budgets für 1862 und 1863 und der damit zusammenhängenden ebenso dringenden als wichtigen Finanzangelegenheiten ermöglicht, während ein Konflikt im gegenwärtigen Augenblick unberechenbare Folgen haben kann. Ritter v. Lasser schlage daher vor, bei der bevorstehenden Delegiertenkommission eine Regierungserklärung beiläufig des Inhaltes abzugeben: „daß, obwohl die Regierung bezüglich der einzelnen Differenzposten den von ihr in den Vorverhandlungen vertretenen Standpunkt aufzugeben nicht vermag, sie doch zur Erzielung von Ersparungen sich mit den herabgeminderten Dotationsziffern zu behelfen suchen werde und sich daher damit begnüge.“ Auf diese Art wird das Prinzip salviert und die Erzielung der Ersparnis nicht bei der speziellen Post, sondern in concreto der Rubrik zugesichert. Hierüber wäre dann noch eine analoge Erklärung den Delegierten des Abgeordnetenhauses abzugeben und nach erhaltener Zustimmung von beiden Häusern die Schwierigkeit für jetzt behoben. Man habe dann ein votiertes Budget für 1862 und nicht ein verfassungswidriges Budgetvakuum wie derzeit in Preußen4. Der Minister des Äußern erklärte, man müsse sich gegen den jvom Abgeordnetenhausej versuchten Eingriff in die Verfassung verwahren. Als Minister des Äußern in specie müsse aber Graf Rechberg die Schwierigkeit herausheben, die Funktionszulagen durch anderweitige Ersparungen bei derselben Rubrik des Voranschlages zu decken. Die Dotation sei keineswegs reichlich. Von Seite der Minister Ritter v. Schmerling und Ritter v. Lasser wurde entgegnet, daß dieselbe Schwierigkeit bezüglich der Funktionszulagen des Statthalters von Venedigk bestehe. Man müsse aber des wichtigen Zweckes wegen darüber hinausgehen und würde seinerzeit allfällige Dotationsüberschreitungen zu rechtfertigen in der Lage sein. Der Minister Graf Nádasdy wünscht ebenfalls, einem Konflikte auszuweichen, betrachtet jedoch das vorgeschlagene Auskunftsmittel weder als unbedenklich für die Majestätsrechte noch als sicher in der Ausführung und besorgt ferner daraus eine große Verantwortlichkeit für die Minister, wenn sich seinerzeit bei der Rechnungslegung ergeben wird, daß die gestrichene Ausgabe doch gemacht wurde. Graf Nádasdy könne daher dem Antrage nicht beistimmen. Minister Graf Esterházy teilt vollkommen diese Meinung. Dieses Auskunftsmittel werde niemand täuschen, und im Publikum bespreche man die Sache bereits in der Art, als ob sie ein Aufgeben des Prinzips involvierte. Der Staatsminister entgegnete, daß eine Rechtsverwahrung wie die vorgeschlagene unleugbar das Prinzip in den Augen aller Rechtsverständigen unangetastet lassen würde und || S. 312 PDF || er die Verantwortlichkeit für die Fortbezahlung eines „gesetzlichen Bezugs“ während des Jahres 1862 auf sich nehme. Der Finanzminister muß, von seinem Standpunkte aus begreiflich, den höchsten Wert auf die Durchbringung des Budgets legen. Eben deswegen aber möchte er von einer Verwahrung, lwelche, wie sie vorgeschlagen wurde, im Wesen nichts bedeute und nichts nütze und überhaupt von einer Berührung des Prinzips, welches doch nicht entschieden werde, für diesmal ganz Umgang nehmen und eben dadurch das von der Regierung festgehaltene Prinzip intakt erhalten und in die Frage gar nicht hineinziehen und diese vielmehr als eine Frage der Ökonomie, der Ersparung behandeln, daher diesfalls die beanstandeten diplomatischen mit den beanstandeten Finanz- und Postauslagen auf die gleiche Linie stellen, die vom Hause bei der beanständeten diplomatischen Post aufgeworfene Prinzipienfrage ignorieren und sich lediglich auf das Moment beschränken, ob im Ganzen mit den abgestrichenen Summen das Auslangen möglich sei oder nicht. Er schlägt daher vor, daß die Regierung bei Eröffnung der Kommission ganz einfach erkläre, daß sie ohne Eingehung in eine Prinzipienfrage hoffe, bei den Reduktionen, bei der Post, bei den Hafenauslagen, bei dem Ministerium des Äußern und bei dem Staatsministerium das Auslangen mit den verringerten Summen zu finden und daß sie gegen deren Aufnahme in den Staatsvoranschlag nichts einwendel . Der Staatsratspräsident bemerkte, daß nach den vorausgegangenen vielen Diskussionen über das Prinzip wegen der Ah. systemisierten Gebühren das völlige Stillschweigen der Regierung über diesen Punkt im gegenwärtigen Augenblick dem gänzlichen Aufgeben des Prinzips gleichkäme. So gerne Baron Lichtenfels einem streitigen Prinzip ausweichen wolle, zu dieser Modalität könne er nicht raten, sondern es müsse ein deutliches Reservat in der Erklärung erscheinen und dieselbe den beiden Häusern durch den Kommissionsbericht textuell bekannt gegeben werden — nur in dieser Voraussetzung könne man sich dabei beruhigen. Die Minister der Polizei, des Krieges und des Handels traten dem Minister Ritter v. Lasser bei, und auch der ungarische Hofkanzler fand es äußerst wünschenswert, daß man durch einen solchen medius terminus unter Wahrung des Prinzipes zur Vermeidung „preußischer Krisen“5 über die Schwierigkeiten des Moments hinauskomme. Hierauf wurde die Fassung der nach den Beschlüssen der Stimmenmehrheit im Ausschusse abzugebenden Erklärung in reife Erwägung gezogen. Im Verlauf der hierüber gepflogenen längeren Beratung brachte der Minister des Äußern zur Sprache, es würde die Wahrung des Prinzips und die freie Selbstbestimmung der Regierung dadurch noch augenfälliger werden, wenn das Ministerium eine größere als die vom Abgeordnetenhause gestrichene Summe in Ersparung bringen zu wollen erklärte.

|| S. 313 PDF || Der Polizeiminister erwiderte jedoch, daß dieses im gegenwärtigen Stadium nicht mehr tunlich sei, weil eine solche neue Position wieder den Weg durch beide Häuser des Reichsrates machen müßte und nicht in der Differenzkommission eingebracht werden könnte.

Schließlich erklärte sich die Stimmenmehrheit des Ministerrates mit folgender Textierung einverstanden, in welcher die von den Ministern des Äußern und der Polizei, dann dem Staatsratspräsidenten beantragten und vom Staatsminister geteilten Amendements berücksichtigt wurden: „Obschon das Ministerium bezüglich der speziellen Posten, welche den Differenzen zum Grunde liegen, den in den Vorverhandlungen angenommenen grundsätzlichen Standpunkt aufzugeben nicht vermag, so ist dasselbe doch einverstanden, daß diese reduzierten Summen in das Erfordernis eingestellt werden.“ Um zu den nötigen Vorbesprechungen Zeit zu gewinnen, wurde beschlossen, die Kommission um 24 Stunden später abhalten zu lassen, und Rechberg übernahm es, an das Präsidium des Herrenhauses zu diesem Zwecke zu schreiben. Über eine Andeutung von Seite des Ministers Graf Nádasdy äußerte schließlich Graf Rechberg, daß er diese Angelegenheit der Ah. Schlußfassung zu unterziehen nicht unterlassen werde.

Fortsetzung der Beratung am 27. Oktober [1862]. Protokoll des zu Wien am 27. Oktober 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers. Gegenwärtige: Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy. Abwesend: Erzherzog Rainer, Pratobevera, Burger.

Im Ministerrate am 26. d. M. wurde über die Haltung beraten, welche die Regierung bei der kommissionellen Verhandlung zwischen beiden Häusern des Reichsrates über die Differenzen bezüglich des 1862er Finanzgesetzes zu beobachten hätte. Der Hauptgegenstand der Debatte war die Differenz über die vom Abgeordnetenhause gestrichenen oder verminderten Funktionszulagen des Botschafters Baron Bach, des Statthalters Ritter v. Toggenburg und des FML. Baron Rzikowsky, und die Stimmenmehrheit einigte sich dahin, einem Konflikte dadurch vorzubeugen, daß die Regierung bei der kommissionellen Zusammentretung vornweg eine Erklärung abgebe, wonach sie bezüglich der Ziffern der Reduktion nachgibt, jedoch gleichzeitig das Prinzip verwahrt, daß derlei Reduktionen von Gebühren, die von Sr. Majestät vor Erlassung der Grundgesetze festgesetzt wurden, nur durch einstimmigen Beschluß der drei Faktoren im verfassungsmäßigen Wege geändert werden können. Nachdem eine nicht genug explizierte Verwahrung des Prinzips bei gleichzeitiger Aufgebung der Ziffern bedenkliche Konsequenzen haben könnte, nachdem ferner der beim Budget für 1862 zu umgehende Streitpunkt bei der Diskussion des Budgets für 1863 neuerdings, und zwar in einer Weise auftauchen dürfte, daß das gegenwärtig proponierte Auskunftsmittel nicht mehr abhelfen kann6, geruhten Se. k. k. apost. Majestät , den Ministerrat zur nochmaligen || S. 314 PDF || reiflichen Erwägung der Sache aufzufordern, und zwar insbesondere in der Richtung, ob nicht ein anderer Modus zu finden wäre, wobei die oben berührten Bedenken nicht einträten. Man müsse vorbeugen, damit der Reichsrat es nicht etwa einmal versuche, nach dem Berliner Muster eine große Post aus dem Militärvoranschlage gänzlich zu streichen7.

Minister Ritter v. Lasser beleuchtete in Kürze die Erledigung, welche die Differenzen in den Beschlüssen beider Häuser bei der kommissionellen Zusammentretung am 28. d. M. finden dürften, und las den Entwurf der von ihm nach den Beschlüssen der Majorität des Ministerrates am 26. d. M. formulierten ministeriellen Erklärung in der Kommission. Derselbe lautet: „Obschon das Ministerium bezüglich der speziellen Posten, welche den Differenzen zum Grunde liegen, den in den Vorverhandlungen angenommenen grundsätzlichen Standpunkt aufzugeben nicht vermag, findet es sich dennoch bestimmt zu erklären, daß es mit den vom Abgeordnetenhause des Reichsrates festgesetzten Summen das Auslangen zu finden hofft.“ Durch diese Formel finde der Minister das Prinzip, welches in den Vorverhandlungen von den Ministern wiederholt und energisch vertreten wurde, völlig salviert und dadurch ermöglicht, das Finanzgesetz für 1862 durchzubringen, worauf man unter den gegenwärtigen Umständen einen sehr hohen Wert legen muß. Allerdings sei damit die Grundfrage nicht erledigt, sondern nur vertagt, aber allem Anscheine nach werde sie bei dem Budget für 1863 noch nicht auftauchen. Wann immer dieselbe jedoch zur Entscheidung gebracht wird, muß die Regierung ihren prinzipiellen Standpunkt durch alle Mittel festhalten. So brauche man Konsequenzen nicht zu fürchten. Die jüngsten Berliner Vorgänge können sich in unserem Reichsrate schon deswegen nicht wiederholen, weil dem letzteren verfassungsmäßig auf die Organisation der Armee kein Einfluß zusteht8. Der Staats- und der Polizeiminister pflichteten dem Minister Ritter v. Lasser vollkommen bei, letzterer mit dem Bemerken, es sei das Beste, den Ziffernstreit beizulegen, ohne ein Prinzip aufzugeben, aber auch ohne auf die staatsrechtlichen Motive zurückzukommen, widrigens der Streit sogleich entbrennen würde. Der Minister des Äußern betrachtet die Streichung der systemmäßigen Funktionszulagen als einen Eingriff in die Exekution, der, wenn gelungen, ein gefährliches Präzedenz bildet. Durch fortgesetzte einseitige Dotationsstreichungen könne das Abgeordnetenhaus Ministerien stürzen und jede Regierung unmöglich machen. Den Bestrebungen dieses Hauses, seine Rechte zu erweitern, sei es am besten gleich vornweg zu begegnen. Gerade der Umstand, daß das Abgeordnetenhaus || S. 315 PDF || sich bei seinem Beschluß über die Funktionszulage des Baron Bach, durch persönliche Animosität hinreißen ließ9, stärke die Stellung der Regierung. Andererseits sei allerdings nicht zu verkennen, daß der Rückschlag der preußischen Krise bei uns nachteilig wirkt. Minister Graf Nádasdy , obgleich stets zu „möglichen“ Ausgleichungsvorschlägen gestimmt, findet doch das Vorgeschlagene nicht rätlich, weil dadurch — ungeachtet des Reservats — das Prinzip faktisch doch aufgegeben wird. Die Erfahrung bei den ungarischen Landtagen habe nämlich die Minister gelehrt, daß derlei Reservate nichts fruchten. Alle Welt kennt die Vorverhandlungen und wird sich daher das Aufgeben der Ziffern in einer der Regel nachteiligen Weise deuten. Graf Nádasdy würde daher kein so bedenkliches Mittel anwenden, um einen Konflikt hinauszuschieben, der durch das Budget für 1863 oder durch eine böswillige Interpellation jetzt sofort wieder heraufbeschworen werden kann. Übrigens sei der Streit um das Budget eines bereits abgelaufenen Verwaltungsjahres (1862) von gar keiner praktischen Folge. Der ungarische Hofkanzler , dem Minister des Äußern beitretend, findet, daß durch eine solche Erklärung in das wichtige Prinzip [eine] Bresche geschossen wird. Sei aber der Augenblick zur Aufnahme des offenen Kampfes nicht günstig, so möge man mindestens den Vorbehalt so deutlich als möglich aussprechen. Minister Graf Esterházy , der sich dem Minister Graf Nádasdy anschloß, erblickt in dem Vorschlage einen Kompromiß, durch welchen der Grundsatz nicht gerettet wird. Das Endresultat bleibt ein Verlust für die Krone, eine Errungenschaft für das Abgeordnetenhaus. Dieser Vorgang gemahne an jenen bezüglich der Ministerverantwortlichkeit. Man brauche einem Konflikt nicht so ängstlich mund um jeden Preism aus dem Wege zu gehen, auch das Abgeordnetenhaus habe eine Scheu davor. Der Staatsminister sieht nicht ein, daß ein ausdrücklich reserviertes Prinzip aufgegeben werde. Ebensowenig werde dem Abgeordnetenhaus allein das Recht zur einseitigen Streichung zuerkannt. Jeder Faktor behält vielmehr nseine Rechte, und bei etwa dennoch entstehenden unlösbarenn Konflikten müßte das Abgeordnetenhaus aufgelöst werden. Allein die wichtigsten Opportunitätsrücksichten gebieten es, im gegenwärtigen Zeitpunkte keinen Bruch herbeizuführen, an dem zunächst die Wiederherstellung der Valuta, die Bankfrage und die Steuererhöhung scheitern oder doch größte Hindernisse finden würden. Eine Auflösung des Reichsrates aus dem vorliegenden Anlaß würde auch vom großen Publikum ganz schief beurteilt werden, da es, die Prinzipienfrage übersehend, einem so folgeschweren Schritte der Regierung bloß die Absicht zuschreiben würde, dem Freiherrn v. Bach seine Funktionszulage intakt zu erhalten. Der Kriegsminister , || S. 316 PDF || das Gewicht dieser Gründe vollkommen anerkennend, stimmt für den Antrag des Ministers Ritter v. Lasser und spricht sein Bedauern aus, daß die Sache — so wie in Österreich schon manche andere — zu sehr auf die Spitze getrieben worden sei. Derselben Meinung trat auch der Handelsminister bei, indem er auf den vorhandenen Wunsch der Abgeordneten hinwies, die Sache mit Verwahrung des Prinzipes auszugleichen. Dadurch würde sich im gegenwärtigen Augenblicke sehr viel erreichen lassen. Der Finanzminister äußerte, es wäre ozu beklageno, wenn die wichtigsten Finanzangelegenheiten, die man mit großer und monatelang dauernder Anstrengung dem Abschlusse nahgebracht hat, aus dem vorliegenden Anlaß zum Scheitern gebracht würden. Der Rückschlag einer Auflösung des Abgeordnetenhauses wäre von den beklagenswertesten Folgen: das durch die Ah. Gewährungen begründete Vertrauen im In- und Ausland erschüttert, die Verbesserung der Valuta verhindert, die Durchführung der Steuererhöhung wesentlich erschwert. Allein das zur Vermeidung solcher Krisen vorgeschlagene Auskunftsmittel — obgleich kein Prinzip aufgebend — befriedigt nicht den Finanzminister. Es ist eine Art Spiel, wobei im Grund niemand getäuscht wird, und trotz sorgfältiger In-die-Szene-Setzung kann es ganz mißlingen. Es wäre daher besser, die morgige Kommission durch eine pbloß vom Standpunkte der finanziellen Ersparungp einfache Regierungs­erklärung zu eröffnen, daß das Ministerium die vom Abgeordnetenhause herabgeminderten Ziffernsätze qsowohl bei dem Ministerium des Äußern und dem Staatsministerium sowie bei den beanstandeten Auslagen des See- und Sanitäts-, dann des Postdienstes, ohne bei irgendeiner Position das Dasein einer prinzipiellen Frage anzuerkennen, lediglich aus Ersparungsrücksichten und im Ganzenq annimmt. Ein Reservat wäre nicht zu machen, was aber nicht hindern dürfte, die Prinzipienfrage bei einer anderen späterenr Gelegenheit ernstlich aufzunehmen sund zur Entscheidung zu bringens . Der Präsident des Staatsrates wies vorerst nach, daß das Abgeordnetenhaus kein unbedingtes und einseitiges Streichungsrecht hat und daß, so wie die Dotation für eine neu zu kreierende Botschaft bloß mit Zustimmung der drei Faktoren würde in den Voranschlag eingestellt werden könne, die systemisierte Funktionszulage des Botschafters zu Rom ebenfalls nur durch Zustimmung der drei Faktoren gestrichen werden könne. Der Fall der Dotationsverweigerung in Preußen habe auch aus dem Gesichtspunkte keine Analogie mit dem vorliegenden, weil die neuen Einrichtungen in der preußischen Armee auf keiner gesetzlichen Vorschrift beruhen, welche nach preußischem Staatsrecht nötig wäre. Das österreichische Abgeordnetenhaus habe sich bei seinen Beschlüssen über die Funktionszulagen „verrannt“. Dem Vernehmen nach sucht es einen Ausweg zur Umkehr, und da ist es denn durch die höchste Klugheit geboten, daß die Regierung dem Hause hiezu eine Brücke baue, um die Finanzgesetze endlich durchzubringen. Allein diese Brücke müsse auch der Regierung volle || S. 317 PDF || Sicherheit für die Wahrung des wichtigen Prinzipes gewähren. In dieser Absicht schlug Baron Lichtenfels vor, in der ministeriellen Erklärung ausdrücklich zu sagen, „obgleich das Ministerium die speziellen Posten, worauf die Reduktionen beruhen, und die in den Vorverhandlungent festgehaltenen Grundsätze aufzugeben nicht vermag“ etc. etc. Minister Ritter v. Lasser erwiderte, die dergestalt amendierte ministerielle Erklärung würde allerdings vollkommen unzweideutig, aber zugleich auch so provozierend sein, daß der Zweck einer gütlichen Beseitigung der vorhandenen Schwierigkeit zuverlässig vereitelt würde. Der Minister habe bei seiner Textierung danach gestrebt, das Recht suavissimis verbis10 und mit Beseitigung jeder nicht absolut nötigen Herausforderung zu verwahren, zumal es sich nicht bloß um die Zustimmung der Delegierten, sondern in zweiter Linie auch des Abgeordnetenhauses handelt, welchem der Kommissionsbericht vorgelegt werden muß. Ritter v. Lasser sei weit entfernt, ein Recht der Krone gefährden zu wollen, was wohl dann der Fall wäre, wenn die Zifferndifferenz, wie eine Vorstimme beantragt hat, ohne allen Vorbehalt aufgegeben würde. Votant habe auch nicht den Abgeordneten gegenüber die Initiative mit einem Kompromiß ergriffen, sondern die Abgeordneten hätten sich an ihn mit dem Ersuchen um Vermittlung gewendet, und er habe sich ihnen gegenüber noch gar nicht uanders als privativeu ausgesprochen, um die Frage bis zur Ah. Schlußfassung ganz offen zu halten. Wohl aber wäre es angezeigt, den Text der Erklärung noch vor vdem Zusammentretenv der Kommission mit den Abgeordneten beider Häuser zu besprechen, damit das Einigungsgeschäft nicht durch einen unerwünschten Zwischenfall vereitelt werde. Darüber habe jedoch Ritter v. Lasser den Abgeordneten im vorhinein keinen Zweifel gelassen, daß ungeachtet der Ziffernreduktionen die Funktionszulagen im Jahre 1863 (wie 1862) bezahlt werden würden. Dieselbe Erklärung würde er auch im Abgeordnetenhause für den Fall einer Interpellation ungescheut abgeben. Die Minister Graf Degenfeld, Graf Wickenburg und Baron Mecséry stimmten gegen den vom Staatsratspräsidenten beantragten Zusatz, von dem der letztere selbst nicht verkannte, daß er herausfordernd sei.

Nachdem Se. k. k. apost. Majestät hierauf den Minister Ritter v. Lasser zur Abgabe der ministeriellen Erklärung aufgefordert hatten, erbat sich der Minister die Ah. Ermächtigung, zur Vorverhandlung mit den Delegierten des Abgeordnetenhauses noch einen Minister, allenfalls Baron Mecséry, einladen zu dürfen, und der Staatsminister übernahm es, in einer Vorbesprechung mit den sechs Mitgliedern des Herrenhauses denselben die Beruhigung zu geben, daß wund wiew die Regierung das vom Herrenhause verteidigte Prinzip reserviere. Der Minister des Äußern drückte den Wunsch aus, daß man sich bei diesem Anlaß von Seite der Delegierten auch Zusicherungen für den Staatsvoranschlag des Verwaltungsjahres || S. 318 PDF || 1863 verschaffen sollte, worauf Ritter v. Lasser erwiderte, daß man auch im Abgeordnetenhaus geneigt xzu sein scheinex, dieser Streitfrage im Budget für 1863 auszuweichen. Schließlich geruhten Se. Majestät der Kaiser Ah. zu bemerken, man müsse darauf gefaßt sein, dieses Prinzip früher oder später zur unumwundenen Entscheidung zu bringen. Se. Majestät gewärtigen übrigens die Anzeige über den Erfolg der kommissionellen Verhandlung11.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 11. November 1862. Empfangen 12. November 1862. Erzherzog Rainer.