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Nr. 274 Ministerrat, Wien, 22. Oktober 1862 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 23. 10.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Forgách, Esterházy, Mažuranić; abw. Lichtenfels, Pratobevera, Burger; BdR. Erzherzog Rainer 2. 11.

MRZ. 1078 – KZ. 3304 –

Protokoll des zu Wien am 22. Oktober 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Einvernehmen der dalmatinisch-kroatisch-slawonischen Hofkanzlei mit dem Finanzministerium wegen der Kosten für die kroatische Munizipalverwaltung

Der Finanzminister referierte über eine Differenz, die sich zwischen ihm und dem dalmatinisch-kroatisch-slawonischen Hofkanzler Mažuranić ergeben hat. Die Kosten der sogenannten Munizipalverwaltung in den Komitaten, welche bis 1848/49 aus den Domestikalfonds bestritten, hierauf aber vom Ärar übernommen wurden, hätten seit dem Wiederaufleben der alten Komitatsverfassung wieder auf die gedachten Fonds übergehen sollen1. Da es jedoch den Fonds hiezu an Mitteln fehlt und die Bestimmungsverhältnisse in den Ländern der ungarischen Krone sich seit der vormärzlichen Zeit gänzlich geändert haben, wurden die Komitatsauslagen vorschußweise auf das Ärar bis zu jenem Zeitpunkt übernommen, wo diese Angelegenheit definitiv geregelt sein wird. Gleich wie bei allen übrigen aus dem Ärar vorschußweise dotierten Fonds, erschien es jedoch bei den kroatischen Munizipien angezeigt, afür die Finanzverwaltunga eine detaillierte Nachweisung des Erfordernisses sowie eine Einflußnahme in die Bestimmung der Personal- und Gebührenstände zu verschaffen. Die dalmatinisch-kroatisch-slawonische Hofkanzlei hat sich zwar zur Mitteilung detaillierter Übersichten herbeigelassen, allein jede Einflußnahme des Finanzministeriums auf die Festsetzung der Personal- und Gebührenstände als mit der autonomen Stellung der Munizipien nicht vereinbarlich abgelehnt2. Dies habe den referierenden Minister genötigt, sich in einem au. Vortrage an Se. Majestät zu wenden, worin einerseits mit Berufung auf die Stellung des Finanzministers dem Reichsrat gegenüber und andererseits mit Berufung auf die Ah. Instruktion vom 16. Jänner [1861]3 für die kroatisch-slawonische Hofkanzlei und auf den Umstand, daß sowohl die ungarische als die siebenbürgische Hofkanzlei || S. 307 PDF || keinen Anstand genommen haben, auf das an dieselben vom Finanzminister gerichtete analoge Ansinnen einzugehen, gebeten wird, Se. Majestät wollen geruhen, an den kroatisch-slawonischen Hofkanzler ein Ah. Handschreiben folgenden Inhalts zu richten: „Lieber etc. indem Ich Mir die Genehmigung der bis zur künftigen definitiven Regelung vorderhand provisorisch festzusetzenden Personal- und Besoldungsstände der Munizipalverwaltung in Meinem Königreiche Kroatien und Slawonien vorbehalte, beauftrage Ich Sie, Ihre hierauf bezüglichen Anträge Mir, und zwar insofern die Kosten dieser Munizipalverwaltung dermal vom Staatsärar vorschußweise bedeckt werden, im vorläufigen Vernehmen mit Meinem Finanzminister mit tunlichster Beschleunigung vorzulegen.“ Der Staatsrat sei diesem Antrage im wesentlichen beigetreten4.

Im Verlaufe längerer Erörterung, äußerte Hofkanzler Mažuranić , er habe mit Hinblick auf die autonome Stellung der Munizipien, denen auch in der Ah. Instruktion die Wahl ihrer Beamten zuerkannt wurde, geglaubt, prinzipielle Einsprüche gegen die Ingerenz der Finanzverwaltung erheben zu sollen. Bei den vom Finanzminister entwickelten Verhältnissen und nach dem von der ungarischen sowohl als der siebenbürgischen Hofkanzlei beobachteten Vorgange finde der Hofkanzler sich aber bestimmt, diese Einsprüche fallenzulassen, und er werde sonach das gewünschte Einvernehmen mit dem Finanzministerium über die Personal- und Besoldungsstände pflegen. Unter diesen Umständen würde dem Ah. Auftrage, welchen Minister Edler v. Plener an den kroatischen Hofkanzler zu erwirken gedenkt, schon vornweg entsprochen sein, und es dürfte daher die Notwendigkeit der bezüglichen Vortragserstattung entfallen. Der Finanzminister , diese Meinung teilend, richtete an den durchlauchtigsten Vorsitzenden die Bitte, seinen au. Vortrag vom 21. v. M., Z. 46.237, an das Justizministerium ohne Ah. Erledigung gnädigst zurückgelangen lassen zu wollen5.

II. Kritik am Marineminister Friedrich Freiherr v. Burger im Finanzausschuß

Der Finanzminister besprach die zum Teil heftigen Angriffe, welche die Gebarung des Marineministeriums im Finanzausschusse des Abgeordnetenhauses erfahren habe. Auch sei ihm berichtet worden, daß die geringen parlamentarischen Erfolge, welche Baron Burger durch seine Rede für die Marine erzielt hat6, vom Abgeordneten Schindler mit der Ernennung des erstgedachten zum Marineminister ironisch zusammengestellt worden seien. Referent glaube, es wäre zu erwägen, ob dieser Ausfall durch eine ministerielle Erklärung im Ausschusse bbei der Fortsetzung der Verhandlung über die Gebarung der Marineb zurückzuweisen sei oder nicht.

|| S. 308 PDF || Der Handelsminister äußerte, daß in jener Ausschußsitzung, wo auch Graf Wickenburg sich gegen den Vorwurf einer mit den Dotationen gespielten Komödie verwahren mußte, spitze Reden über den neuernannten Marineminister allerdings gefallen seien. Doch waren sie nicht so geartet, um eine förmliche ministerielle Gegenerklärung herauszufordern. Es fallen ja oft scharfe Worte im Lauf der Ausschußdiskussionen, auf die es besser ist, kein Gewicht zu legen, zumal dieselben in den höchst summarischen Protokollen nicht niedergelegt werden7. Der Staatsminister teilte diese Meinung mit dem Bemerken, er habe den Abgeordneten Schindler, als er einmal im Privatgespräch über Baron Burgers oratorischen Erfolg im Abgeordnetenhaus stichelte, mit den Worten abgefertigt, daß Ah. Se. Majestät das Abgeordnetenhaus über die Wahl Allerhöchst ihrer Minister nicht zu Rate zu ziehen brauchen.

Die übrigen Stimmen waren gleichfalls dafür, diese schon verschollene Angelegenheit fallen zu lassen.

III. Besetzung des griechisch-unierten Bistums Großwardein

Der ungarische Hofkanzler referierte über die Besetzung des griechisch-unierten Bistumes Großwardein. Diese Besetzung werde durch den Umstand dringend, daß dermal eine griechisch-unierte Metropolie gegründet werden wird, zu welcher der Großwardeiner Bischof als Suffragan8 gehören soll. Erzbischof Sterka-Sulucz habe die Versetzung des Bischofs Alexius Dobra von Lugos beantragt mit dem Vorschlage, den letzteren Posten durch den Kanonikus Pap Szilágyi zu besetzen. Allein der Statthalter Graf Pálffy verspricht sich von dem alternden und schwachen Bischof Dobra keine erfolgreiche Wirksamkeit im Großwardeiner Sprengel, der einer kräftigen Leitung bedarf, um zur kirchlichen Ordnung zurückgeführt zu werden. Der ungarische Hofkanzler, welcher mit den bezüglichen Persönlichkeiten unmittelbar Rücksprache gepflogen hat, pflichtet dieser Meinung vollkommen bei und gedenkt Sr. k. k. apost. Majestät für den Bischofsitz zu Großwardein den Pap Szilágyi au. vorzuschlagen, der in kirchlicher Beziehung ganz der geeignete Mann ist und sich in den Komitatsversammlungen als ein energischer Wortführer für die Rechte der Krone und für die öffentliche Ordnung gezeigt hat9.

Der Ministerrat war mit diesem Antrage einverstanden.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 31. Oktober 1862. Empfangen 2. November 1862. Erzherzog Rainer.