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Nr. 265 Ministerrat, Wien, 3. Oktober 1862 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 5. 10.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; abw. Pratobevera, Burger; BdR. Erzherzog Rainer 15. 10.

MRZ. 1068 – KZ. 3106 –

Protokoll des zu Wien am 3. Oktober 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Erhöhung des Verzehrungssteueraversums der Stadt Triest

Der Finanzminister referierte über seine und des Staatsrates divergierenden Anträge in bezug auf die Erhöhung des Verzehrungssteueraversums der Stadt Triest. In seinem diesfälligen au. Vortrage habe der referierende Minister gezeigt, daß bei dem Ausmaß der Erhöhung zwei Faktoren zu berücksichtigen seien, damit die Steuerquote der Stadt Triest gegen jene anderer großer geschlossener Städte nicht allzusehr zurückbleibe, nämlich: 1. die tatsächlich eingetretene, vermehrte Konsumption von verzehrungssteuerpflichtigen Gegenständen und 2. die um 10% bei der Einfuhr in geschlossene Städte allgemein erfolgte Erhöhung des Steuersatzes von aWein unda geistigen Getränken. Bei Berücksichtigung dieser Faktoren, dann des weiteren Umstandes, daß das Aversum von 525.000 fl. Konventionsmünze (551.250 fl. öW.) schon ursprünglich billig bemessen wurde, habe Edler v. Plener beantragen zu sollen geglaubt, daß dasselbe, vom 1. November || S. 235 PDF || 1862 angefangen, für drei Jahre, mit 650.000 fl. jährlich bemessen werde. Hinzu komme noch der bestehende 20% Zuschlag (Kriegszuschlag). Der Finanzminister finde es allerdings nicht angezeigt, bei den in jenem Seehandelsplatze obwaltenden Verhältnissen, dort mit einem Male die Einhebung der Verzehrungssteuer im Wege der Regie eintreten zu lassen. Allein die Aussicht darauf müsse der Stadtgemeinde dennoch eröffnet bleiben, um dieselbe zur Zahlung des erhöhten Aversualbetrages zu bestimmen, und deswegen habe er sich dazu die eventuelle Ah. Ermächtigung erbitten müssen1. Die Majorität des Staatsrates habe sich zwar im Wesen — der Ziffer der Erhöhung — mit dem Antrage des Referenten einverstanden erklärt, allein von der Einführung der Ärarialregie in Triest, bei deren Schwierigkeit (um nicht zu sagen Unmöglichkeit) und dem ungewissen finanziellen Resultat gänzlich abgesehen und daher beantragt, daß dem diesfälligen Antrage des Finanzministers keine Folge gegeben werde. Für den Fall aber, daß ein Übereinkommen auf die Summe von 650.000 fl. nicht zustande käme, dürfte Se. Majestät der Kaiser den Finanzminister zu ermächtigen geruhen, auch auf eine geringere Summe, jedoch dann nur für ein Jahr, mit der Stadtgemeinde abzuschließen2. Minister Edler v. Plener glaube an seinem Antrage festhalten zu sollen, da es sonst an einem Kompelle für die Stadt fehlt. Jedenfalls würde es aber nicht zur Einführung der eigenen Regie, sondern nur zur Verpachtung durch das Ärar kommen und der dermalige städtische Aufschlagspächter, Kalister, ohne Zweifel sich darum bewerben, wobei das Gefalle wie das Publikum, nach der bekannten Persönlichkeit dieses Mannes, gut fahren würde.

Der Präsident des Staatsrates vereinigte sich mit dem Antrage des Finanzministers, zumal die von der Majorität des Staatsrates proponierten Modifikationen der Ah. Entschließung ohne Zweifel bekannt werden und das Bestreben, die Aversualsumme zu erhöhen, vornweg vereiteln würden. Minister Ritter v. Lasser schickte voraus, daß das Staatsministerium, in thesi und abgesehen von den gegenwärtigen Konjunkturen, für die Beseitigung des ganzen Aversums sowie der übrigen Steuerbegünstigung Triests stimmen würde. Allein bei den dermaligen Verhältnissen glaube der Minister beantragen zu sollen, daß man sich auch mit einer geringeren als der vom Finanzminister vorgeschlagenen Erhöhung, jedoch nur auf die Dauer eines Jahres begnüge. Die Gründe dafür sind administrativer und politischer Natur. In ersterer Beziehung kommt zu erwägen, daß gegenwärtig kein ordentlicher Stadtrat in Triest besteht und somit ohne Verzug sehr wichtige und folgenreiche Verfügungen behufs der Deckung eines großen Ausfalls im städtischen Einkommen getroffen werden müßten, bevor der erst neu zu wählende Stadtrat zusammentritt. Die Regierung solle aber nicht aus buntergeordneten finanziellen Rücksichten den Haushalt einer so wichtigen Kommune in totaleb || S. 236 PDF || Unordnung bringen. In politischer Beziehung aber sei es wichtig, daß jetzt, wo cdie Wahlagitationen beginnen, infolge deren hoffentlichc das italienische Element im Stadtrate einem österreichisch gesinnten weichen wird, der unangenehme Eindruck der Verzehrungssteuererhöhung, von der die untern Klassen am stärksten getroffen werden, durch möglichste Beschränkung des Zuschlages nicht zu hoch gesteigert werde. Im Verlauf des nächsten Jahres werde sich alles weit leichter und befriedigender zu einer weiteren Erhöhung einleiten lassen, während jetzt der 1. November vor der Türe steht3. Der Finanzminister entgegnete, er sehe nicht ab, warum die Stadt Triest nicht schon jetzt — gleich so vielen anderen Städten — eine entsprechende Erhöhung ihrer Zuschläge eintreten lassen könnte. Auf den Umstand, daß jetzt eine Art Interregnum im Stadtrate besteht, dürfte kein so großes Gewicht gelegt werden, um eine in den Schranken der höchsten Billigkeit gehaltene Finanzmaßregel abzuschwächen. Endlich könne Edler v. Plener von seinem Standpunkte nicht einverstanden sein, daß man sich politische Sympathien durch Steuernachsicht gewissermaßen erkaufe. Der Staatsminister hob die Notwendigkeit heraus, im vorliegenden Falle nicht ausschließend finanzielle Rücksichten vorwalten zu lassen, sondern auch die politische Lage Triests zu berücksichtigen. Wenn die Regierung in diesem Augenblick, wo sie die Wahl eines regierungsfreundlichen Stadtrates durchsetzen will, eine Erhöhung der Steuer um etwa 120.000 fl. veranlaßt, handelt sie offenbar ihrem Interesse zuwider. Die Italianissimi werden dies für sich, namentlich bei den unteren Klassen, auszubeuten wissen. Andererseits verkenne Ritter v. Schmerling nicht, daß man bei Triest von der 10% Steuererhöhung keine Ausnahme machen könne, aber darauf hätte man sich auch zu beschränken und von der durch Analogie motivierten weiteren 12perzentigen Erhöhung für dieses Jahr abzusehen.

Die Minister der Polizei, des Äußern und des Krieges, dann die Minister Grafen Nádasdy und Esterházy traten dem Staatsminister bei, während Präsident Baron Lichtenfels und der ungarische Hofkanzler sich dem Finanzminister anschlossen.

Der Handelsminister deutete auf einen Mittelweg, welcher darin läge, den status quo noch durch ein halbes Jahr fortdauern zu lassen, währenddessen der neue Stadtrat Zeit fände, die volle Erhöhung des Aversums vorzubereiten. Schließlich erwähnte noch der Finanzminister , daß man in Triest die Ziffer des von ihm beantragten Aversums bereits kenne, dadurch somit nicht überrascht werden würde und man dort vorzugsweise nur bald zu erfahren wünscht, ob die Entrichtung der Steuer durch ein Aversum fortzudauern hat, ohne daß jedoch durch diese || S. 237 PDF || Mitteilung eine Änderung in den Abstimmungen seiner Kollegen bewirkt worden wäre4.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Ischl, den 14. Oktober 1862. Empfangen 15. Oktober 1862. Erzherzog Rainer.