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Nr. 257 Ministerrat, Wien, 13. August 1862 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 14. 8.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Plener, Wickenburg, Esterházy; abw. Lasser, Lichtenfels, Forgách, Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 21. 8.

MRZ. 1061 – KZ. 2493 –

Protokoll des zu Wien am 13. August 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Eingangsformel zu den Finanzgesetzen, die nur für einen Teil des Reiches gültig sind

Der Finanzminister brachte die Eingangsformel jener Finanzgesetze zur Sprache, welche mit Zustimmung des Reichsrates erlassen werden, aber nicht für das ganze Reich, sondern bloß für Teile desselben Gültigkeit erhalten sollen, z. B. die soeben vereinbarten Gesetze wegen Aufhebung des dalmatinischen Transitozolles und wegen Besteuerung von Wein etc. Über die Form der für das ganze Reich gültigen Gesetze gibt es bereits ein Präzedens, RGBL. S. 62:

„Gesetz vom 28. April 1862 gültig für das ganze Reich, über die Aufhebung der Bergwerksfrone. In betreff der Aufhebung der Bergwerksfrone finde Ich für Meine Königreiche Böhmen etc.... und die Stadt Triest mit ihrem Gebiete mit Zustimmung beider Häuser Meines Reichsrates — für Meine Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien sowie für Mein Großfürstentum Siebenbürgen in Gemäßheit [des] § 13 des Grundgesetzes vom 26. Februar 1861 anzuordnen wie folgt: § 1. Die mit dem Namen Bergwerksfrone bezeichnete Abgabe etc.“

Diese Form paßt nicht auf jene Gesetze, deren Gültigkeit auf einen Teil des Reiches, auf ein gewisses Territorium beschränkt ist. Denn Se. k. k. apost. Majestät sind nicht in dem Falle, z. B. für Ungarn anzuordnen, daß die dalmatinischen Transitzölle aufgehoben werden. Dieses Gesetz hat nämlich nur in Dalmatien eine Anwendung und Gültigkeit, aber diese tatsächlich lokale Gültigkeit ist wesentlich verschieden von der staatsrechtlichen Gültigkeit ades Gesetzes, und diese letztere beruht unter den gegenwärtigen Verhältnissen lediglich auf den am 17. und 19. Dezember v. J. infolge Ah. Ermächtigung in beiden Häusern des Reichsrates gegebenen Erklärungen, wonach für Ungarn etc. gemäß § 13, für die übrigen Länder aber mit der Zustimmung des dermalen versammelten Reichsrates die Legislative ausgeübt wirda, 1. Es handelt sich daher darum, für derlei Finanzgesetze eine Formel zu finden, wobei die territoriale Gültigkeit des Gesetzes von der allgemeinen staatsrechtlichen Gültigkeit mit der nötigen Deutlichkeit gesondert ausgesprochen || S. 177 PDF || werde. Der Finanzminister glaube hiezu die nachfolgende Formel vorschlagen zu können:

„Gesetz in betreff ... giltig für ... Mit Bezugnahme auf Meine am 17. Dezember v. J. dem Hause der Abgeordneten und am 19. Dezember v. J. dem Herrenhause eröffneten Willensmeinung finde Ich mit Zustimmung beider Häuser Meines Reichsrates und beziehungsweise in Anwendung des § 13 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung anzuordnen wie folgt: § 1 ...“

Die Bezugnahme auf bden § 13 und auf dieb am 17./19. Dezember 1861 dem Reichsrate gemachten Eröffnungen erscheine bei diesen und ähnlichen Gesetzen deshalb nötig, weil dieselben — wenngleich nur in einem oder einigen Kronländern gültig — ihres Einflusses auf die Reichsfinanzen wegen doch auf alle Kronländer rückwirken und somit eine gemeinsame Reichsangelegenheit bilden; dann weil Se. Majestät am 17. Dezember dem damals tagenden Reichsrat nebst dem Staatsvoranschlage für 1862 auch die damit im Zusammenhang stehenden Finanzvorlagen zur verfassungsmäßigen Behandlung zuzuweisen geruht haben und der Finanzminister am selben Tag die Gesetzesentwürfe wegen des Transitzolles und der Verzehrungssteuer vom Wein dem Reichsrat als zum Budget gehörig vorlegte. Der Finanzminister referierte hierauf über die Rücksichten, welche ihn bei Wahl der einzelnen Ausdrücke des vorliegenden Entwurfes leiteten. Insbesondere hätten ihm die Worte „Bezugnahme“ und „Willensmeinung“ der Würde Sr. Majestät angemessener geschienen als „Berufung“ und „Erklärung“.

Nach eindringender Beratung des Gegenstandes vereinigten sich sämtliche Stimmführer im wesentlichen mit dem Antrage des Finanzministers. Es wurde jedoch einstimmig beschlossen, statt „Willensmeinung“ den vom Polizeiminister vorgeschlagenen Ausdruck „Entschließung“ zu setzen, da die vom Ministerium am 17. Dezember 1861 gemachte Eröffnung auf einem Ah. Beschluß, einer kaiserlichen Entschließung beruhte2.

II. Überschreitung des Marinepräliminars 1862 — Zuschuß an das Armeebudget 1861

Der Finanzminister besprach die schon oft und vielfach erörterte Überschreitung des Marinepräliminars um wenigstens 3,700.000 fl.3. Anfangs wäre v. Plener dafür gestimmt gewesen, davon beim Reichsrat jetzt noch keine Erwähnung zu machen, csondern erst beim Compte rendu für 1862c . Allein nachdem das Staatssowie das Kriegsministerium relativ geringere Überschreitungen bei der Finanzkommission behufs der Erwirkung von Nachtragsdotationen angemeldet haben, müsse der Finanzminister sich für den gleichen Vorgang bezüglich des Mehraufwandes für die Marine aussprechen. Der Leiter des Marineministeriums erklärte sich damit umsomehr einverstanden, als die Überschreitung des Präliminars || S. 178 PDF || für 1862 dzwar nach den veranlaßten buchhalterischen Zusammenstellungen nur gegen vier Millionen betraged, allem Anschein nach eaber, wenn das Jahr 1862 ganz abgeschlossen sein wird, noch bedeutend mehr betragen werdee . fErst jetzt, nach vielfältigen Bemühungen und Prüfungen und durch Zuhilfenahme der Marinebuchhaltung, fange er an, über die Dotationsgebarung bei der Marine etwas klar zu sehen, und das Ergebnis bestätige die vom Grafen Wickenburg öfter ausgesprochene Besorgnis, daß nicht gut und ohne Rücksicht auf das Präliminare gewirtschaftet wurde. Je schwerer es in der Folge werden würde, noch manche Ausgabsposten nach dem Rechnungsabschlusse für 1862 nachträglich zu rechtfertigen, umso rätlicher erscheine es, dem Reichsrate dermal wenigstens das nicht zu verheimlichen, worüber schon ganz bestimmte Ziffern vorliegen. Man müsse einmal ins reine zu kommen trachten und führe daher lieber eine tunlichst offene Sprache. Die Ausgaben selbst würden sich immerhin als durch besondere Verhältnisse und die politische Lage herbeigeführt angemessen verteidigen lassen, und hoffte er hiermit, ganz gut zurechtzukommen. Damit aber die Überschreitung für 1862 nicht noch größer erscheine, als sie wirklich ist, müsse Minister Graf Wickenburg angelegentlich bevorworten, daß die aus der Ersparung bei der Landarmee (1861) der Marine im Oktober 1861 überwiesenen 300.000 fl. sowie jene 400.000 fl., welche das Finanzministerium ebenfalls schon im Oktober 1861 an die Marine ausfolgte und die es als einen Dotationsvorschuß für 1862 behandelt wissen will, noch in die Marinegebarung von 1861 eingerechnet werde, um den Aufwand für 1862 nicht noch um diese Summe größer erscheinen zu lassenf Erst jetzt, nach vielfältigen Bemühungen und Prüfungen und durch Zuhilfenahme der Marinebuchhaltung, fange er an, über die Dotationsgebarung bei der Marine etwas klar zu sehen, und das Ergebnis bestätige die vom Grafen Wickenburg öfter ausgesprochene Besorgnis, daß nicht gut und ohne Rücksicht auf das Präliminare gewirtschaftet wurde. Je schwerer es in der Folge werden würde, noch manche Ausgabsposten nach dem Rechnungsabschlusse für 1862 nachträglich zu rechtfertigen, umso rätlicher erscheine es, dem Reichsrate dermal wenigstens das nicht zu verheimlichen, worüber schon ganz bestimmte Ziffern vorliegen. Man müsse einmal ins reine zu kommen trachten und führe daher lieber eine tunlichst offene Sprache. Die Ausgaben selbst würden sich immerhin als durch besondere Verhältnisse und die politische Lage herbeigeführt angemessen verteidigen lassen, und hoffte er hiermit, ganz gut zurechtzukommen. Damit aber die Überschreitung für 1862 nicht noch größer erscheine, als sie wirklich ist, müsse Minister Graf Wickenburg angelegentlich bevorworten, daß die aus der Ersparung bei der Landarmee (1861) der Marine im Oktober 1861 überwiesenen 300.000 fl. sowie jene 400.000 fl., welche das Finanzministerium ebenfalls schon im Oktober 1861 an die Marine ausfolgte und die es als einen Dotationsvorschuß für 1862 behandelt wissen will4, noch in die Marinegebarung von 1861 eingerechnet werde, um den Aufwand für 1862 nicht noch um diese Summe größer erscheinen zu lassen. In letzter Auflösung sei die Sache für die Finanzen gleichgiltig.

Der Finanzminister erklärte, er sei hiezu bereit, und der Ministerrat trat in beiden Punkten den Anträgen der Minister v. Plener und Graf Wickenburg bei5.

III. Bau von drei Panzerschiffen im Jahr 1863

Der Leiter des Marineministeriums referierte, daß nach dem Urteil aller Fachmänner die weitere Vermehrung unserer Kriegsmarine durch drei Panzerschiffe ein Gebot der Notwendigkeit sei, sobald man sich in die Lage setzen will, der italienischen Marine während der nächsten zwei Jahre mit Erfolg die Spitze zu bieten und unseren bedrohten Küsten einen ergiebigen Schutz zu gewähren. Die billigste Weise aber, zum Besitz von drei Panzerschiffen zu gelangen, besteht darin, drei gseetüchtige Holzschiffe zu adaptieren undg mit Platten bester Qualität zu bewaffnen6. Wir sind zudem in der günstigen Lage, uns jetzt beim Bezug der Platten vom Auslande emanzipieren und den Bedarf im Inlande decken zu können, indem v. Putzer hüber Ermunterung der Marineh seine Eisenhütten zu Storé mit großer Intelligenz und vielem Geldaufwande für eine großartige Eisenplattenfabrikation eingerichtet hat und die Ergebnisse der Probe mit dort erzeugten Platten so befriedigend waren, daß sie den besten ausländischen an die Seite gesetzt werden können7. Wenn aber die österreichische Regierung sich die Vorteile dieses Bezugs verschaffen iund wenn sie dem Staate dieses einzige Etablissement erhalten will, dessen Erzeugnisse als vollkommen bewährt anerkannt worden sindi, muß sie vor allem den Kredit Putzers stützen, da dieser Mann, um sein Eisenwerk auf diesen glänzenden Stand zu bringen, mehrere hunderttausend Gulden aufwenden und sich diese Summe durch Ausstellung von Wechseln verschaffen mußte, welche schon in acht Tagen allmählich fällig zu werden beginnen und zu deren Honorierung jund zur Vermeidung des Unterganges von mindestens 15 Firmen es ihm umsomehr an Mitteln fehlt, als er bei einem Bestande von 800 Arbeitern, die augenblicklich brotlos werden würdenj, wöchtentlich viele tausend Gulden an Arbeiterlöhnungen allein zu bezahlen hat. Durch Vorschüsse bis zum Belauf von etwa 350.000 fl., welche jedoch erst im Laufe mehrerer Monate ganz nötig werden dürften, würde v. Putzer in die Lage gesetzt, mit seiner Plattenfabrikation fortzufahren und nach und nach durch seine Lieferungen die Ärarialschuld abzustoßen. Der Staatsschatz, welcher auf den Putzerschen Realitäten eine sehr solide Hypothek erhielte, liefe dabei gar keine Gefahr, und der Bedarf der Marine wäre in befriedigendster Weise gedeckt.

|| S. 180 PDF || Der Kriegsminister vereinigt sich mit der Vorstimme sowohl in bezug auf die Notwendigkeit des Baus von Panzerschiffen als auf den Vorschuß an Putzer, von dem das Eisenwerk Storé vielleicht selbst mit Vorteil für das Ärar zu erwerben wäre. Der Finanzminister erwiderte, der Antrag, drei neue Panzerschiffe im Jahre 1863 herzustellen, sei ein ganz neuer und habe noch manche Stadien durchzulaufen, bis darauf schon Bestellungen von Stahlplatten gemacht werden könnten. Andererseits flöße ihm die finanzielle Lage des Hauses Putzer nicht soviel Vertrauen ein, daß er geneigt sein könnte, demselben weitere Ärarialvorschüsse bis zu einer solchen Höhe anzuweisen. Die Kreditanstalt dürfte eher in der Lage sein, solche Vorschüsse zu leisten und wieder hereinzubringen. Auch wäre der Finanzminister bereit, derselben (die ohnehin in Verrechnung mit dem Ärar steht) erforderlichenfalls weitere Darlehen zu machen, worin sie die Mittel fände, dem Putzer zu helfen. Der Minister des Äußern betrachtet es noch als zweifelhaft, ob Österreich im Jahre 1863 seine Panzerschiffe um drei vermehren solle. Diese Frage müsse vorerst durch die Marinekommission gelöst werden, welche dermal sich vertagt hat, weil sie zur Beleuchtung der wichtigen technischen Punkte noch der Vorlage eines Berichtes bedarf, der bis jetzt nicht fertig ist8. Graf Rechberg könnte daher noch nicht für die Wiederzusammenberufung der weit zerstreuten Kommissionsglieder stimmen. Übrigens stelle er es dem Leiter des Marineministeriums anheim, sich diesfalls an Se. k. k. apost. Majestät zu wenden. Der Minister Graf Nádasdy äußerte, daß er nach den ihm zugekommenen Notizen die kSicherheitsleistung und Zahlungsfähigkeit Putzers sehr in Zweifel ziehen müsse, folglich gegen die Bewilligung eines Vorschusses stimmek . Minister Graf Wickenburg entgegnete, daß die sehr wertvollen Realitäten Putzers nur wenig belastet seien, und er (Putzer) den Staatsschatz schon deswegen lieber zum Gläubiger haben würde, weil die Darlehen der Kreditanstalt auf 8% an Jahreszinsen zu stehen kommen. Wenn man aber auf die Anweisung von Ärarialvorschüssen nicht eingehen will, so möge doch der Finanzminister dem Direktor der Kreditanstalt mitteilen, daß ihr die nötigen Geldmittel zur Unterstützung Putzers gewährt werden würden und daß das Ministerium geneigt wäre, diesem Manne — nach erhaltener Zustimmung des Reichsrates — eine große Plattenlieferung zuzuwenden. lDie Kreditanstalt würde dann ohne Zweifel die nötige Abhilfe gewährenl . Der Finanzminister sprach seine Geneigtheit hiezu aus9.

Schließlich forderte Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer den Leiter des Marineministeriums auf, die Voreinleitungen zum Zusammentreten der Marinekommission zu treffen.

IV. Anweisung von 500.000 fl. als Dotationszuschuß für die Marine für 1862

Der Finanzminister las eine Note des Marineministeriums, in der noch ein barerm Zuschuß von 500.000 fl. zur Dotation der Kriegsmarine für 1862 gefordert || S. 181 PDF || wird. Diese Anweisung wäre allerdings den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses zuwiderlaufend. Indessen würde doch Edler v. Plener bei der geschilderten Dringlichkeit der Sache und um Verlegenheiten abzuhelfen, die gewünschte Summe flüssigmachen, wofern der Ministerrat damit einverstanden ist. Gegen die beabsichtigte Dotationsanweisung wurde von keiner Seite etwas erinnert.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, am 20. August 1862. Empfangen 21. August 1862. Erzherzog Rainer.