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Nr. 245 Ministerrat, Wien, 5. Juli 1862 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 7. 6.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy, FML. Schmerling; abw. Degenfeld, Pratobevera, Forgách; BdR. Erzherzog Rainer 13. 7.

MRZ. 1049 – KZ. 2222 –

Protokoll des zu Wien am 5. Juli 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Pferdeausfuhr von Siebenbürgen nach Serbien

Der Minister Graf Nádasdy referierte, von dem Präsidenten des siebenbürgischen Guberniums aus Klausenburg im telegrafischen Wege die Anzeige, daß Pferdehändler aus Serbien, um Pferde anzukaufen, dort erschienen seien, mit der Anfrage erhalten zu haben, ob die Ausfuhr dieser Pferde nach Serbien gestattet werden dürfe?1 Wenn er gleich noch am selben Tage, d. i. am 4. Juli l. J., nach gepflogener Rücksprache mit dem Minister des Äußern dem Gubernialpräsidenten Grafen Crenneville mittelst Telegramm bedeutet habe, daß die Ausfuhr von Pferden nach Serbien bis 300 Stück gestattet und daß, wenn eine größere Anzahl über die Grenze gebracht werden wollte, neuerdings telegrafisch anzufragen sei, so müsse er dennoch über die in dieser Beziehung zu treffenden Maßnahmen einen Beschluß des Ministerrates wünschen. Da nach statistischen Ausweisen in Siebenbürgen 150.000 Pferde vorhanden seien, so glaube er, daß selbst mit Rücksicht auf die ungefährdete Remontierung kein Anstand bestehe, die Pferdeausfuhr nach Serbien unter einer angemessenen Kontrolle zu gestatten. Weil jedoch der Gouverneur nicht in der Lage sei, hierüber eine Evidenz zu halten, so dürften die Dreißigst-2 || S. 90 PDF || und Kontumazämter3 anzuweisen sein, diese Kontrolle zu üben und das Gubernium durch periodische Berichte von dem Fortgange in steter Kenntnis zu erhalten, welches, wenn die Ausfuhr größere Dimensionen annehmen würde, nach erhaltener Weisung dieselbe einzustellen hätte.

Der Minister des Äußern erklärte in Anbetracht der serbischen Verhältnisse es für notwendig4, der Pferdeausfuhr rechtzeitig Einhalt zu tun, wenn dieselbe einen größeren Umfang annehmen sollte. Der Polizeiminister erachtete, daß die Evidenz über den Stand der Ausfuhr von Pferden nach Serbien nicht nur bezüglich Siebenbürgens in Hermannstadt konzentriert, sondern auch bezüglich Kroatiens, der Woiwodina und der Militärgrenze, wo gleichfalls Pferdeankäufe für Rechnung der serbischen Regierung vorkommen dürften, bei dem Generalkommando in Temesvár zu führen wäre und daß dann nach Maßgabe der einlangenden Berichte der Umstand, ob wirklich eine bedenkliche Pferdeausfuhr stattfinde, und die Frage über die Zweckmäßigkeit der Erlassung eines Ausfuhrverbotes im Ministerrate in Erwägung zu ziehen wäre. Der Kriegsminister­stellvertreter bemerkte, vor wenig Tagen aus Semlin und Orsova vertrauliche Nachrichten erhalten zu haben, in denen von einer bedenklichen Pferdeausfuhr nach Serbien keine Erwähnung gemacht war. Der Finanzminister erinnerte, daß bei dem Umstande, als nach dem Zolltarife Pferde und Füllen keinem Ausfuhrzolle unterliegen und daher auch auf Nebenwegen über die Grenze gebracht werden können, für den Fall, als eine Kenntnis über die Pferdeausfuhr nach Serbien notwendig wäre, auch die Anordnung getroffen werden müßte, daß das Hinausgehen der Pferde auf Nebenwegen nicht gestattet sei. Eine solche Verfügung hielt der Polizeiminister nicht für notwendig, da angenommen werden könne, daß die Pferdehändler, solange nicht die Ausfuhr gehindert sei, die Hauptstraßen benützen werden.

Nach dieser Debatte erklärte sich der Ministerrat mit dem von dem Minister Grafen Nádasdy beantragten, nach dem Amendement des Polizeiministers auch für die Grenzländer auszudehnenden Vorgange einverstanden, und der Kriegsministerstellvertreter übernahm es, || S. 91 PDF || den Kommandierenden in Siebenbürgen und Temesvár FML. Grafen Montenuovo und Fürsten Liechtenstein hienach die geeigneten Weisungen zugehen zu lassen5.

II. Einbringung des Staatsvoranschlages 1863 im Reichsrat

Der Staatsminister referierte über die Notwendigkeit der alsbaldigen Einbringung des Staatsvoranschlages für das Verwaltungsjahr 1863 an den Reichsrat. Selbstverständlich könne sich die Regierung nicht in den Grenzen der Verfassung dabei benehmen, und ebenso wie bezüglich des Voranschlages pro 1862 Se. Majestät von dem § 13 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung freiwillig Umgang zu nehmen und die Verhandlung über diesen Voranschlag durch den Reichsrat Ag. zu gestatten geruht haben, dürfte auch bezüglich der Behandlung des Staatsvoranschlages pro 1863 vorzugehen sein und daher die Mitteilung von Seite der Regierung ganz genau mit der kaiserlichen Botschaft vom 17. Dezember 1861, natürlich mit den durch die Verhältnisse bedingten Modifikationen, in Übereinstimmung zu bringen sein6. Der Staatsminister las hierauf einen Entwurf der erwähnten Regierungsmitteilung ab, in welchem auch von der Absicht der Regierung, die Landtage in den einzelnen Ländern noch in diesem Jahre einzuberufen, Erwähnung geschieht7, und bemerkte, daß man alle Federn in Bewegung setzen müßte, um einen moralischen Druck auf den Reichsrat wegen Beschleunigung der Behandlung der Regierungsvorlagen auszuüben.

Der Finanzminister bestätigte auch von seinem Standpunkte die Notwendigkeit der unverweilten Einbringung des Staatsvoranschlages pro 1863, welcher ein gewichtiger Behelf sei, das Durchgehen der Bankvorlagen und die Überkommung der restlichen 1860er Lose zu erzielen, und erklärte, den bezüglichen au. Vortrag in den nächsten Tagen an die Kabinettskanzlei Sr. Majestät gelangen zu lassen. Der Minister des Äußern erklärte, daß der von ihm bereits im Monate März l. J. an das Finanzministerium für sein Ressort abgegebene Voranschlag pro 1863 mit dem tatsächlichen Erfordernisse nicht genau übereinstimme, indem er bezüglich einiger Positionen den Abminderungsanträgen des Reichsrates zugestimmt habe8. Er müsse es dem Finanzminister überlassen, diese Reduktionen in dem Summarium ersichtlich zu machen, müsse jedoch zugleich darauf bestehen, daß bezüglich jener Ansätze, bei welchen zwischen den beiden Häusern des Reichsrates Konflikte bestehen, wie z. B. bei der Funktionszulage des Botschafters in Rom, die alten Positionen aufrechterhalten werden9. Der Staatsratspräsident äußerte sich, daß er || S. 92 PDF || sich für den Staatsrat mit jener Dotation pro 1863 begnüge, welche die beiden Häuser des Reichsrates pro 1862 festgestellt haben, daß sonach in dem schon vor geraumer Zeit abgegebenen Präliminarentwurf für den Staatsrat ein Posten von 41.000 fl. für die nicht mehr zur Besetzung gelangenden erledigten Stellen abgestrichen werden könnte10. Hierauf bemerkte der Finanzminister , daß der Staatsvoranschlag pro 1863 bereits fertig und gedruckt sei, daß dies jedoch nicht hindere, daß die einzelnen Ministerien und Zentralstellen ihm die Veränderungen, zu denen sie zugestimmt haben, unverweilt bekanntgeben. Er werde sodann diese Abminderungen zusammenstellen, dieselben von den Hauptsummen in Abzug bringen lassen und dieselben in seinem mündlichen Vortrage zur Kenntnis des Reichsrates bringen.

Nachdem der Staatsminister noch die Ansicht geäußert hatte, daß das Budget pro 1863 von dem Reichsrate durch einen Finalbeschluß angenommen werden dürfte und daß die Verhandlungen des Reichsrates über das Budget des Verwaltungsjahres 1862 erst für jenes des Jahres 1864 eine praktische Bedeutung haben werden, erklärte sich der Ministerrat mit der unverweilten Einbringung des Staatsvoranschlages pro 1863 an den Reichsrat sowie mit der von dem Staatsminister abgelesenen Regierungsmitteilung, in welcher nur über Anregung des Staatsratspräsidenten die Worte „Mäßigung des Hauses“ beseitiget wurden, einhellig einverstanden.

Der Minister Graf Nádasdy bemerkte noch schließlich, daß dieses Budget als ein Gesetz noch im Ministerrate zum Vortrage gebracht awerden dürftea, wonach Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer erklärte, aus demselben Grunde auch eine Beratung desselben durch den Staatsrat eintreten lassen zu wollen11.

III. Ruhegenuß des pensionierten siebenbürgischen Hofkanzlers Franz Freiherr Nopcsa v. Felsö-Szilvás

Der Staatsratspräsident referierte über einen Vortrag der siebenbürgischen Hofkanzlei betreffend das Ah. bezeichnete Gesuch des pensionierten siebenbürgischen Hofkanzlers Alexius Freiherrn v. Nopcsa um Ag. Anweisung seines seit dem Jahre 1849 um eine Dritteil verminderten Ruhegehaltes von 12.000 fl. Konventionsmünze und um Ersatz des gesamten ihm seither in Abzug gebrachten Betrages12. Freiherr v. Nopcsa sei im Jahre 1844 pensioniert und demselben mit Ah. Handschreiben vom 26. November 1844 ein lebenslänglicher Ruhegenuß jährlicher 12.000 fl. Konventionsmünze zugesichert worden13. Nachdem die Verordnung vom Jahre 184814, daß kein zeitlicher oder bleibender Ruhegenuß aus dem Staatsschatze mit einem höheren Betrage als jährlich 8.000 fl. Konventionsmünze zu erfolgen sei, infolge Ah. Entschließung vom 16. Mai 1849 auch auf Ungarn, Kroatien und Siebenbürgen ausgedehnt worden war, sei die Pension des Freiherrn v. Nopcsa mit 1. Juli 1849 auf den Betrag von 8.000 fl. Konventionsmünze herabgesetzt worden15. Der 88jährige Hofbittsteller begründe seine erwähnte Bitte damit, daß er 50 Jahre dem Staate gedient und vorzügliche Verdienste sich erworben, daß er wie sein Bruder dem öffentlichen Wohle sein Vermögen geopfert und daß er jetzt nicht nur seine, sondern auch seines Bruders Familie zu erhalten habe. Die siebenbürgische Hofkanzlei habe sich zwar gegen die Ausfolgung des Nachtrages seit 1849, jedoch für die Ag. Wiedergewährung des früher bewilligt gewesenen Ruhegenusses jährlicher 12.000 fl. Konventionsmünze an Freiherrn v. Nopcsa vom Tage der Ah. Entschließung an ausgesprochen. Der Finanzminister sei diesem Antrage aus dem Grunde entgegengetreten, weil die im Jahre 1848 verfügte Reduktion der Pensionen auf den Maximalbetrag von 8.000 fl. Konventionsmünze keine administrative Maßregel, sondern eine vom Ministerrate mit Ah. Genehmigung verfügte außerordentliche Besteuerung sei, die noch gegenwärtig aufrecht bestehe, und weil sich in der gleichen Lage mit Freiherrn von Nopcsa auch mehrere andere höhere Staatsbeamte wie z. B. die Minister Fürst Metternich und Graf Kolowrat befanden. In einem zweiten Gesuche habe Freiherr v. Nopcsa gegen die Ingerenz des Finanzministers auf diesen Gegenstand protestiert16. Der Staatsrat habe sich mit dem abweislichen Antrage des Finanzministers einverstanden erklärt17. Er (der Staatsratspräsident) könne dem letzteren Antrage nicht beipflichten. Die Änderung der schon verliehenen Pensionen sei ihm nie mit der Gerechtigkeit im Einklange stehend erschienen. Wenn er daher auch damit einverstanden sei, daß dem Freiherrn v. Nopcsa der stattgefundene || S. 94 PDF || jährliche Abzug von 4.000 fl. Konventionsmünze von 1849 an nicht zu gewähren sei, so glaube er doch die Wiederbewilligung der schon früher mit 12.000 fl. Konventionsmünze bestimmt gewesenen Pension für diesen hochbejahrten verdienstvollen Staatsdiener vom Tage der zu gewärtigenden Ah. Entschließung der Gnade Sr. Majestät befürworten zu sollen.

Der Minister Graf Nádasdy bemerkte, daß er, wenn die erwähnte Verordnung vom Jahre 1848 beziehungsweise 1849 ohne Ausnahme durchgeführt worden wäre, sich nicht getraut haben würde, einen Gnadenantrag für den Freiherrn v. Nopcsa bei Sr. Majestät zu stellen. Da aber Graf Reviczky, der ebenso wie Nopcsa Hofkanzler gewesen, einen seinem Aktivitätsgehalte gleichkommenden Betrag von 16.000 fl. bis zu seinem vor kurzem erfolgten Lebensende als Pension bezogen hat und in gleicher Lage auch Graf Chotek, der doch ein reicher Mann und nicht 88 Jahre alt sei, sich befinde, glaube er seinen Antrag auf Wiederflüssigmachung der entzogenen 4.000 fl. a dato bei den traurigen Verhältnissen des Bittstellers mit gutem Gewissen umsomehr stellen zu können, da Exemplifikationen aus dem Grunde nicht zu besorgen seien, weil seines Wissens andere in gleicher Lage befindliche pensionierte höhere Staatsbeamte nicht mehr am Leben befindlich seien. Der Minister des Äußern bemerkte, daß, wenn der Grundsatz der Verordnung vom Jahre 1848, nach welchem die Pensionen reduziert wurden, aufrechterhalten werden, ebenso auch die Ausnahmen, die Se. Majestät zu verfügen geruhen, ebenfalls aufrechtzuerhalten sein werden. Aus dieser Rücksicht könne die Wiederbewilligung der früheren Pension an Freiherrn v. Nopcsa, auf welche er aus den von der Hofkanzlei angeführten Gründen einrate, keinem Anstande unterliegen. Auch der Finanzminister erklärte in Würdigung der ganz besonders rücksichtswürdigen Verhältnisse dem Antrage auf Wiederanweisung der 4.000 fl. vom Tage der Ah. Entschließung nicht weiter entgegentreten zu wollen, meinte jedoch, daß dieser Bezug in der Eigenschaft einer Gnadengabe zu bewilligen und am füglichsten aus den der Kabinettskanzlei Sr. Majestät vorbehaltenen Geldern bgegen gleichzeitige entsprechende Erhöhung der betreffenden Finanzdotationb zu bestreiten sei. Der Staatsminister bemerkte, daß durch die erwähnte Verordnung vom Jahre 1848 wohl jedermann das Recht, mehr als 8.000 fl. als Pension in Anspruch zu nehmen, benommen sei, daß es jedoch ebenso ein unbestreitbares Recht der Krone sei, einen Akt der Ah. Gnade zu üben und aus speziellen Gründen einen verdienstvollen Staatsdiener eine über das Normalausmaß hinausgehende außerordentliche Begünstigung aus dem Staatsschatze angedeihen zu lassen.

Bei wiederholter Umfrage erklärten sich sonach sämtliche Stimmführer im Ministerrate mit dem Antrage der siebenbürgischen Hofkanzlei jedoch mit der Modifikation, daß der das Normalausmaß von 8.400 fl. öW. übersteigende Betrag von 4.200 fl. öW. mit der Eigenschaft als Gnadengabe zu bezeichnen sei, einverstanden18.

IV. Verfügung wegen eines Artikels des „Fremden-Blattes“ und des Abendblattes des „Wanderers“

Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer machte die Konferenz auf den Schlußabsatz des Leitartikels des „Fremden-Blattes“ vom 4. Juli l. J., Nr. 18219, dann auf den Artikel „Legitimistenkongreß in Luzern“ im Abendblatt des „Wanderers“ vom 3. Juli l. J. zu Nr. 15120 unter Ablesung der in den Anlagen 1 und 2c mit Rotstift bezeichneten Stellen aufmerksam und gab es ihrer Erwägung anheim, ob nicht von Seite des Preßbüros eine Ingerenznahme diesfalls einzutreten hätte.

Der Staatsratspräsident bemerkte, durch den Grafen Hartig erfahren zu haben, daß das „Fremden-Blatt“ von der Regierung subventioniert werde, welcher Mitteilung jedoch der Staatsminister mit der Bemerkung entgegentrat, daß eine solche Subvention nicht stattfinde. Allerdings habe der Journalist Isidor Heller, der die Leitartikel für das „Fremden-Blatt“ schreibe, ihm den Antrag gemacht, die Artikel im Regierungsinteresse halten zu wollen, dagegen aber die Rangierung seiner Geldverhältnisse in Anspruch genommen. Er habe sich jedoch mit diesem Schriftsteller in keine Verbindung eingelassen, weil ihm derselbe nicht genug vertrauenswürdig erscheine und weil dessen Anforderungen, die dermalen eine Einlösung der durch mehrere Monate verfallenden Wechsel à 250 fl. bezwecken, im kurzen gewiß auf das Doppelte gesteigert werden würden. Übrigens sei es unverkennbar, daß die Haltung des „Fremden-Blattes“ eine sehr regierungsfreundliche sei. Von einem Einschreiten gegen den bezeichneten Artikel im Abendblatte des „Wanderers“ riet der Staatsminister insbesondere aus dem Grunde ab, weil der || S. 96 PDF || Eigentümer dieses Blattes, Moriz Grass, vor kurzem erst zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden sei, die er eben abbüße21.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 10. Juli 1862. Empfangen 13. Juli 1862. Erzherzog Rainer.