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Nr. 244 Ministerrat, Wien, 3. Juli 1862 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 3. 7.), Rechberg, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Esterházy, FML. Schmerling, Károlyi; außerdem anw. Schmid; abw. Mecséry, Degenfeld, Pratobevera, Lichtenfels, Forgách; BdR. Erzherzog Rainer 13. 7.

MRZ. 1048 – KZ. 2085 –

Protokoll des zu Wien am 3. Juli 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Siebenbürgische Eisenbahnlinien

Der Handelsminister referiert umständlich über die Verhandlung wegen Feststellung der siebenbürgischen Eisenbahnlinien1. Er schildert zuerst die in dieser Angelegenheit seit dem Jahre 1851 gemachten Schritte, beleuchtet die Schwierigkeiten, welche dem Zustandekommen dieses Bahnbaues hemmend entgegengetreten sind, und führt dann an: Der im Jahre 1856 nach Siebenbürgen mit dem Auftrage entsendete Oberingenieur Schnirch, die vorteilhaftesten Richtungen für eine dort zu bauende Eisenbahn zu studieren, empfahl aufgrund seiner Erfahrungen die Linie Arad über Hermannstadt und Kronstadt als die zweckmäßigste, wobei er zugleich angedeutet hat, daß der Rotenturmpaß den leichtesten Übergang in die Walachei darbiete2. Auf dieser Grundlage wurde den Gebrüdern Rothschild die Konzession zu dieser Bahnlinie in Aussicht gestellt. Dieselben erachteten aber, daß diese Bahn nur dann eine Rentabilität verspreche, wenn der Anschluß an die walachischen aund türkischena Bahnen möglich ist, weshalb mit den betreffenden Regierungen unterhandelt wurde, bei welchen man die ernste Bereitwilligkeit fand. Die Gebrüder Rothschild sind jedoch von der Bewerbung um diese Konzession zurückgetreten3. Später wurde der Ministerialrat v. Ghega mit der Aufforderung entsendet, sein Augenmerk darauf zu richten, die von verschiedenen Seiten angestrebten Linien durch eine angemessene Kombination möglichst zu vereinen. In seiner umfassenden Relation hierüber kam er zu dem Schlusse, daß eine Bahn von Großwardein über Klausenburg und Kronstadt zum Anschlusse an die walachischen Bahnen am Bodzapaß den Interessen Siebenbürgens am meisten zusagen würde. Die Arader Linie hat er zwar ebenfalls für ausführbar erklärt, jedoch selbe an Wichtigkeit der Großwardeiner Linie unterstellt4. Das Kriegsministerium sprach || S. 84 PDF || sich von seinem Standpunkte dahin aus, daß die Linie Großwardein—Kronstadt den ersten, jene von Arad nach Kronstadt den zweiten und die Linie von Temesvár nach Kronstadt den dritten Rang einnehme. Das Projekt einer Bahn durch den Rotenturmpaß wurde als militärisch unvorteilhaft erklärt5. Der referierende Minister geht hier in eine nähere Auseinandersetzung der Verhältnisse bei dem Bodza- und Rotenturmpasse, vergleicht die Linien Großwardein und Arad, beleuchtet auf Grundlage der technischen Gutachten alle die überwiegenden Vorteile der Linie Arad—Hermannstadt—Rotenturmpaß und meint ferner, daß bei der Konzessionierung dieser Bahn am leichtesten die Komplettierung des siebenbürgischen Eisenbahnnetzes, was doch die Hauptsache ist, dadurch bewirkt würde, daß die Konzessionäre verpflichtet würden, die Zweigbahnen nach Klausenburg und Kronstadt in gewisser Zeit zu bauen. Nach den technischen Erhebungen stehe jedenfalls fest, daß Großwardein oder Arad als Ausgangspunkt für die siebenbürgischen Bahnen gewählt und daß dieselbe jedenfalls in das Marostal nächst Karlsburg geführt werden muß. Das Handelsministerium habe sich demnach den Zentralstellen gegenüber dahin ausgesprochen, daß die Fortsetzung der Theißbahnen von Großwardein und von Arad durch Siebenbürgen an die walachische Grenze sowohl über Kronstadt als über Hermannstadt zulässig sei und daß diejenige Bahn sofort zu konzedieren wäre, für welche die erforderlichen Geldmittel nachgewiesen werden. Die siebenbürgische Hofkanzlei meine, daß die Linie Großwardein—Kronstadt—Bodza allein allen Interessen Siebenbürgens entspricht, daher die günstigste sei, somit als die Hauptbahn zu betrachten und zu unterstützen wäre. Graf Wickenburg bespricht hier die Schwierigkeiten des Anschlusses dieser Linie an die walachischen Bahnen und hebt auch insbesondere hervor, daß, nachdem der Walachei österreichischerseits der Anschluß bei Bazias und am Vulkánpasse verweigert wurde, es sehr fraglich sei, ob dieselbe den Anschluß am Bodza[paß], wobei selbst die walachische Hauptstadt unberücksichtigt bliebe, zugegeben wird. Schließlich setzt Graf Wickenburg noch die politischen, finanziellen und merkantilen Vorteile der Rotenturmpaßlinie auseinander und spricht endlich seine Meinung dahin aus, daß er die Fortsetzung der Theißbahnen von Großwardein und von Arad durch Siebenbürgen an die walachische Grenze sowohl über Kronstadt als auch über Hermannstadt zulässig halte und daß diejenige Linie unter den bisher üblichen Begünstigungen sofort zu konzedieren wäre, für welche die erforderlichen Geldmittel nachgewiesen werden. Sollte übrigens die Linie durch den Rotenturmpaß zuerst zur Konzedierung kommen, so wäre den Konzessionären die eventuelle Verpflichtung aufzuerlegen, binnen einer bestimmten Zeit nach Herstellung der konzessionierten Hauptbahn die zur Komplettierung des siebenbürgischen Eisenbahnnetzes erforderlichen Zweigbahnen nach Klausenburg und nach Kronstadt herzustellen. Mit der walachischen Regierung wäre eine Verhandlung zu dem Ende anzuknüpfen, daß dem Bahnanschlusse sowohl vom Bodzapasse als auch vom Rotenturmpasse keine Hindernisse in den Weg gelegt werden.

|| S. 85 PDF || Bei der Erörterung hierüber äußerte der Minister Graf Nádasdy , er müsse in dieser Angelegenheit vor allem den Gesichtspunkt festhalten, daß er die Interessen Siebenbürgens zu vertreten habe. Von diesem Standpunkte aus könne er nur die Großwardein-Bodza-Bahn in die erste Linie stellen, da es ohne Zweifel ist, daß eine Bahn — wie die Arader —, welche die ganzen ungarischen und Szekler Gefilde außer acht läßt, den allgemeinen Interessen des Landes nicht entspricht. Was aber den in bezug auf die Großwardeiner Linie gemachten Vorwurf, es sei dies eine reine Nationalbestrebung, betrifft, so scheine derselbe nicht gerecht zu sein, denn was sei wohl natürlicher, als daß diejenige Nation Siebenbürgens, welche von einer projektierten Eisenbahnlinie nicht berührt werden soll, dafür eifert, daß diese Bahn nicht, dagegen eine auch ihren Interessen zusagende Bahn gebaut wird. Belangend jedoch die Hindernisse des Zustandekommens der Großwardeiner Bahn, so sei es ganz erklärlich, daß solange die Regierung nicht entschieden ist, welche Linie — ob Arad —, ob Großwardein — konzediert wird, sich nicht leicht Kapitalisten für die letztere finden. Was aber die Ausführbarkeit der Großwardeiner Linie betrifft, so gestehe Votant allerdings, in technischer Beziehung hierüber nicht kompetent zu sein, nur müsse er darauf hinweisen, daß Ministerialrat Ghega, solange er bloß aus Akten schöpfte, wohl gegen die Großwardeiner Linie war, nachdem er aber im Lande persönlich Einsicht von allem nahm, sich für diese Bahnlinie erklärte. Graf Nádasdy erachtete daher, in erster Linie sich für die Linie Großwardein—Bodzapaß aussprechen zu sollen. Sollten jedoch bezüglich des Übergangspunktes Bodza politische Hindernisse im Wege stehen, so würde er dann seine Meinung dahin abgeben, daß er dem Antrage des Handelsministers beistimme, wenn bei etwaiger Konzessionierung der Arader Bahn den Konzessionären die positive Verpflichtung auferlegt werde, daß sie binnen eines unwiderruflichen Termines die Zweigbahnen nach Kronstadt und Klausenburg bauen müssen, für welche Seitenbahnen übrigens der Staat die Garantien zu übernehmen hätte, während bei der Hauptbahnb der Bau ohne Gewährung der Garantie zustande zu bringen wärec . Diesem Votum schlossen sich der Vizehofkanzler Károlyi dunter Hervorhebung dessen, daß den Interessen Ungarns insbesondere nur die Bahnlinie von Großwardein nach Klausenburg usw. entsprechen könne, da sonst selbst in dem Falle, wenn eine Seitenbahn von Hermannstadt nach Klausenburg geführt werden sollte, die Verbindung zwischen Klausenburg und Großwardein mittels einer Eisenbahn kaum je mehr hergestellt werden würded, und der Minister Graf Esterházy an. Der Finanzminister , von dem Gesichtspunkt ausgehend, daß im Interesse der ganzen Monarchie nur eine solche Bahn wünschenswert sei, die den Welthandel erschließt, glaubte sich nur für die Arad-Hermannstadt-Rotenturmpaß-Linie aussprechen zu sollen. In betreff der Garantiefrage meinte Votant, daß es ezu versuchen sein, jedoche wohl kaum gelingen dürfte, diesen ganzen Bahnbau ohne Gewährung der Garantie zu bewerkstelligen, auch sei ja diese Garantie nicht || S. 86 PDF || gefährlich, da sich diese Bahn gewiß rentabel zeigen wird. Was den Bau der Zweigbahnen betrifft, so wäre allerdings den Konzessionären gegenüber in dieser Beziehung ein Versuch zu machen. Für die Auferlegung einer positiven Verpflichtung als conditio sine qua non würde aber Edler v. Plener nicht stimmen, fweil sonst leicht das ganze Bauunternehmen scheitern könntef . Der Minister des Äußern erinnerte, daß, wenn auch die österreichische Regierung die Garantie gibt, die walachische Regierung für die weiteren Bahnen bestimmt keine Garantie geben wird. Er würde es daher allerdings auch für wünschenswert halten, wenn der Bau ohne Garantie bewerkstelligt werden könnte, doch dürfte sich eine solche Gesellschaft kaum finden. Graf Rechberg glaubte sonach, dafür stimmen zu sollen, daß die übliche Garantie gewährt und bezüglich der Zweigbahnen den Konzessionären die positive Verpflichtung zum Bau derselben auferlegt werde. Der Staatsminister , von der Ansicht geleitet, daß eine Bahn, die von Kronstadt weiterführt, keine Bedeutung hat, gda sie als Endpunkt Galatz und die versandete Donaumündung erreichen könnteg, und daß, wenn man eine Weltbahn im Auge hat, man jene Linie wählen müsse, welche an das Schwarze Meer, namentlich nach Varna führt, sprach sich entschieden für die Arad-Rotenturmpaß-Linie aus. In bezug auf die zu bauenden Zweigbahnen meinte er, daß eine positive Verpflichtung diesfalls nicht auszusprechen, wohl aber durchblicken zu lassen wäre, daß die Regierung diesen Bau unterstützen und begünstigen will. hDabei äußerte sich der Minister dahin, daß schließlich die Staatsverwaltung selbst Mittel finden würde, die Seitenbahn von Karlsburg bis Klausenburg zu bauen, eine Bahn, die, als in die Mitte von Siebenbürgen führend, von allgemeinem Interesse seih . Ein gleiches Votum gab der Minister Ritter v. Lasser ab, nur erachtet er, daß die Zweigbahn nach Kronstadt ials minder wichtig nicht zur Bedingung gemacht werden solltei, wohl aber an dem Baue der Klausenburger Seitenbahn festzuhalten wäre. Der Kriegsministerstellvertreter FML. Ritter v. Schmerling äußerte, daß die militärischen Interessen vollkommen mit jenen zusammentreffen, die Graf Nádasdy bezüglich Siebenbürgen geltend gemacht habe. Auf die Arad-Rotenturmpaß-Linie könnte er vom militärischen Standpunkte nur dann eingehen, wenn jdie anderen zwei Linien nicht zustande kommen können und wennj bei der Konzessionierung der Gesellschaft zur unabweislichen Pflicht gemacht würde, daß sie am Rotenturmpasse zur Sicherung dieses wichtigen Überganges die erforderlichen fortifikatorischen Bauten herstelle. Von den beiden Zweigbahnen wäre jedenfalls die nach Klausenburg festzuhalten.

Mit der Auferlegung der Verpflichtung zur Herstellung der fortifikatorischen Bauten waren bei der darüber vorgenommenen Umfrage alle Stimmführer einverstanden. Schließlich erinnerte der Handelsminister , daß, da nach dem Ergebnisse der Beratung die Konzedierung der Arader Linie in Aussicht steht, er demnach die || S. 87 PDF || nötigen Schritte vorbereiten werde, gleichwie der Minister des Äußern mit der walachischen Regierung die Verhandlung wegen des Überganges beim Rotenturmpasse sofort anknüpfen könnte, wozu sich Graf Rechberg auch bereit erklärte6.

II. Ah. Reskript an die königliche Kurie wegen Aufhebung gesetzwidriger Gerichtsverhandlungen und Urteile

Der ungarische Vizehofkanzler v. Károlyi brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß, nachdem wahrgenommen wurde, daß die unteren Gerichtsinstanzen in Ungarn bereits in mehreren Fällen Entscheidungen in Strafsachen gefällt haben, welche mit den bestehenden Gesetzen im offenbaren Widerspruche stehen, und nachdem nun solche gesetzwidrige Entscheidungen als ungültig durch die Gerichte höherer Instanz aufzuheben wären, in Ungarn aber die Amtspflichten der höheren Gerichte bei solchen Vorkömmnissen durch keine gesetzlichen Bestimmungen normiert erscheinen, die ungarische Hofkanzlei den au. Antrag auf Erlassung eines Ah. Reskriptes an die königliche Kurie wegen Aufhebung solcher gesetzwidriger Verhandlungen und Entscheidungen von Amts wegen und über Einschreiten der berechtigten Beamten gestellt habe7. Der Staatsrat habe diese Maßregel nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als sehr notwendig anerkannt, indem dadurch die Möglichkeit gegeben wird, gegen manche Fehlgriffe und Unregelmäßigkeiten der Gerichte erster Instanz die erforderliche Abhilfe zu verschaffen8.

Dem Ministerrate ergab sich hierwegen keine Erinnerung.

III. Übertragung der Obliegenheiten des lf. Kommissärs für die Nationalbank auf ein Komitee

Der Finanzminister referierte über den Umstand, daß die Finanzsektion9dahin zu wirken beabsichtige, daß in Hinkunft die Obliegenheit des lf. Kommissärs, welcher die Nationalbank, ob sie sich innerhalb der gesetzlichen Statuten bewege, zu überwachen hat, an ein aus den Mitgliedern der kreichsrätlichen Staatsschuldenkontrollskommissionk zu wählendes Komitee übertragen werden. Nachdem dieses offenbar ein Eingriff in die Exekutive wäre, so könne es niemals von der Regierung zugelassen werden, und der Finanzminister gedenke daher dagegen anzukämpfen, womit die Konferenz einverstanden war.

IV. Interpellation wegen Haftungs- und Ersatzpflicht für veruntreute Grundentlastungsgelder

Der Staatsminister referierte in betreff der Interpellation hinsichtlich der Haftungs- und Ersatzpflicht für defraudierte Grundentlastungsgelder, welche er dahin zu beantworten gedenke, daß ausnahmsweise nur für die Waisengelder eine Haftung des Staatsschatzes übernommen wurde und daß bezüglich der Grundentlastungsgelder || S. 88 PDF || nach dem gegenwärtigen Stand von einer Haftung und einem Ersatze durch den Staat keine Rede sein könne.

Hierwegen ergab sich keine Erinnerung10.

V. Interpellation über das Hafenbauprojekt in Triest

Der Handelsminister brachte die Beantwortung der von Dr. Giskra und Genossen eingebrachten Interpellation bezüglich des Hafenbaues in Triest zur Sprache.

Der Staatsminister meinte, daß die verfassungsmäßige Mitwirkung der Reichsvertretung erst dann Platz zu greifen haben wird, bis es sich um die Aufbringung der erforderlichen Geldmittel handelt. Die fragliche Interpellation scheine eben nur die Absicht zu haben, von dem Projekte Kenntnis zu erlangen und zu erfahren, wie in der Sache negoziert wird. Ritter v. Schmerling erachtet daher, daß dem Hause zu antworten wäre, daß man sich gegenwärtig in dieser Angelegenheit mit der Lösung der technischen Frage beschäftigt und daß die Regierung zur Zeit gar nicht in der Lage ist, eine Erklärung darüber abzugeben, inwieweit sie aufgefordert sein werde, die verfassungsmäßige Mitwirkung des Reichsrates in Anspruch zu nehmen.

Hiermit war die Konferenz einverstanden11.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 13. Juli 1862. Empfangen 13. Juli 1862. Erzherzog Rainer.