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Nr. 206 Ministerrat, Wien, 7. März 1862 — Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 9. 3.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Forgách, Esterházy; BdR. Erzherzog Rainer 24. 3. Teildruck: REDLICH, Staats- und Reichsproblem 2, 301 f.

MRZ. 1009 – KZ. 762 –

Protokoll I des zu Wien am 7. März 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Ah. Handschreiben über die Nichteinberufung des ungarischen Landtags

Der ungarische Hofkanzler begann sein Referat mit der Hinweisung auf den Umstand, daß der im Ah. Auflösungsreskripte in Aussicht gestellte Termin von sechs Monaten, binnen welchem Se. Majestät einen neuen Landtag „womöglich“ einberufen wollten, am 21. Februar abgelaufen ist1. Daß dermal der Zeitpunkt zur Einberufung noch nicht eingetreten sei, unterliegt zwar nicht dem geringsten Zweifel, allein es dürfte doch im In- und Auslande keinen günstigen Eindruck machen und mißliebige Deutungen erfahren, wenn der Ablauf des Termins Allerhöchstenortes || S. 316 PDF || ganz mit Stillschweigen übergangen würde. Daher scheine es angezeigt, daß die Tatsache der Unmöglichkeit einer dermaligen Einberufung Allerhöchstenortes konstatiert, zugleich aber das Fortdauern der Ah. Absicht, den Landtag zu versammeln, dadurch an den Tag gelegt werde, daß Se. Majestät die Ausarbeitung der königlichen Propositionen anzubefehlen geruhen. Nebst der Verfassungsangelegenheit wären nämlich noch mehrere wichtige Gesetzvorschläge — über [die] Zivilprozeßordnung, das neue Handelsgesetzbuch, das Strafgesetz — vor den Landtag zu bringen, welche längere und eingehende Vorarbeiten erfordern. Zugleich dürften Se. k. k. apost. Majestät, anknüpfend an die Gesetze von 1723 und 1790 wie auch an das Diplom vom 20. Oktober2, die Ah. Willensmeinung auszusprechen geruhen, daß die alten ungarischen Gesetze mit den dermaligen staatsrechtlichen Verhältnissen der Monarchie auf verfassungsmäßigem Wege in Einklang zu bringen sind. Graf Forgách las den Entwurf eines hierüber zu erlassenden Ah. Handschreibens3.

Graf Rechberg bemerkte im allgemeinen, er müsse als Minister des Äußern einen großen Wert darauf legen, daß die Österreich befreundeten Mächte über die Ah. Absichten in bezug auf die Wiedereinberufung des Landtages beruhigt werden. Minister Graf Esterházy tritt dieser Meinung vollkommen bei und hält eine Ah. Kundgebung für eine politische Notwendigkeit zur Beruhigung der Gemüter. Im Lauf der hierauf gepflogenen längeren Erörterung äußerte der Polizeiminister , er sehe die Notwendigkeit nicht ein, daß dermal die notorisch vorhandene Unmöglichkeit der Einberufung des ungarischen Landtages Allerhöchstenortes förmlich konstatiert werde. Wenn aber aus Anlaß des Ablaufs der Frist eine Ah. Kundgebung erfolgt, dürfte darin lediglich gesagt werden: Die Einberufung des Landtages kann dermal noch nicht stattfinden, dieselbe wird jedoch sobald als möglich erfolgen. Der weitere Inhalt des vom Hofkanzler entworfenen Ah. Handschreibens dürfte in und außerhalb Ungarns keinen der Regierung wünschenswerten Eindruck machen, sondern vielmehr zu den vielen Fragezeichen, die sich auf die Durchführung des 26. Februar4 beziehen, noch ein neues hinzufügen. Der Staatsminister hält eine Ah. Kundgebung über die Einberufung des ungarischen Landtags wohl nicht für streng notwendig, aber doch für sehr nützlich, insbesondere, um viele loyal gesinnte Ungarn über ihre ganz ungegründeten, aber doch unleugbar vorhandenen Besorgnisse zu beruhigen, daß in Ungarn fortan der Absolutismus aufrechterhalten werden wird. Der übrige Teil des vorgelesenen Entwurfes scheint dem Staatsminister so wie der Vorstimme bedenklich, indem darin das Festhalten auf dem bisherigen Standpunkte nicht bestimmt ausgesprochen ist. Man könnte vielmehr daraus folgern, daß die gemeinsame Behandlung der im [Oktober-]Diplom bezeichneten Angelegenheiten noch eine offene Frage ist, während doch die gemeinsam zu behandelnden Angelegenheiten unabänderlich festgestellt || S. 317 PDF || wurden und nur die Art und Weise ihrer Behandlung unentschieden ist und den Gegenstand des „Traktierens“ bilden kann. Die Berufung auf die alten Gesetze scheine entbehrlich zu sein. Der Kriegsminister findet eine Ah. Kundgebung hauptsächlich wegen des Auslandes notwendig. Bezüglich des Textes bemerkte er, daß neben dem 20. Oktober auch der 26. Februar zu erwähnen wäre. Der ungarische Hofkanzler würde nicht glauben, daß die Ah. Kundgebung in den vom Polizeiminister beantragten engen Grenzen zu halten wäre. Bei politischen Maßregeln und Kundgebungen müsse man selbst den irrationalen Gefühlen des Volkes Rechnung tragen und mit den phantasiereichen Ungarn eine andere Sprache reden als z. B. mit den positiven Engländern. Graf Forgách glaube bei früheren Anlässen ebenfalls seinen Landsleuten gegenüber den richtigen Ton gefunden zu haben. Von hoher Wichtigkeit sei es, der Regierung nach und nach im Lande jene moralische Unterstützung zu gewinnen, ohne die man nicht aus dem gegenwärtigen bedauerlichen Zustande herauskommen kann. Dieses werde aber wesentlich durch die Ah. Erklärung erreicht, daß die beabsichtigten Änderungen nur auf verfassungsmäßigem Wege erzielt werden sollen. Der Hofkanzler hege auch die Überzeugung, daß die Regierung auf diesem Wege, nach klug eingeleiteten Landtagswahlen und mit Anwendung gehöriger Energie, zum Ziele kommen werde. Sollte man an den Ausdrücken des Entwurfes Anstand nehmen, so sei Graf Forgách zu deren Änderung bereit und nehme auch keinen Anstand, von der ausdrücklichen Erwähnung des 20. Oktober Umgang zu nehmen, sofern durch diese Erwähnung das Verschweigen des 26. Februar auffälliger wird. Der Hofkanzler sei übrigens von der Notwendigkeit durchdrungen, an der gemeinsamen Behandlung der im [Oktober-]Diplom bezeichneten Angelegenheiten festzuhalten und dieses Diplom zum Ausgangspunkte der königlichen Propositionen zu machen.

Se. Majestät der Kaiser geruhten zu bemerken, daß der landtäglichen Diskussion der auf dieser Basis beruhenden königlichen Propositionen kein Hindernis zu setzen wäre und die vom ungarischen Landtage zu erhaltenden Vorschläge — insofern sie annehmbar sind — an den Reichsrat zu bringen sein würden. Nehmen aber die Verhandlungen eine solche Wendung, daß keine Aussicht vorhanden ist, zu einer Verständigung zu gelangen, so müsse der Landtag abermals aufgelöst werden mit dem Vorbehalte der Wiederberufung. Das Verwaltungssystem aber bliebe einstweilen unverändert. Der ungarische Hofkanzler erhielt schließlich den Ah. Auftrag, den Entwurf des Handschreibens in der Art umzuarbeiten, daß die Aufrechthaltung der Allerhöchstenorts aufgestellten Grundsätze außer Zweifel gestellt sei. Dieser neue Entwurf werde dann im Ministerrate in Erwägung zu ziehen sein5.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Venedig, 21. März 1862. Empfangen 24. März 1862. Erzherzog Rainer.