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Nr. 181 Ministerrat, Wien, 10. Jänner 1862 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 10. 1.), Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Forgách, Esterházy; abw. Rechberg, Pratobevera, Lichtenfels; BdR. Erzherzog Rainer 24. 1.

MRZ. 985 – KZ. 170 –

Protokoll des zu Wien am 10. Jänner 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Gehaltserhöhung für die Obergespäne in Siebenbürgen

Minister Graf Nádasdy referierte, daß laut telegrafischer Anzeige des Gouverneurs von Siebenbürgen FML. Grafen Crenneville sich wegen Erlangung der nötigen Obergespäne Schwierigkeiten zeigen, indem sich nicht Leute finden lassen, welche diese Funktion mit dem bisherigen Gehalte übernehmen wollen. Graf Nádasdy sehe sich daher genötigt, hierwegen eine entsprechende Vorkehrung zu treffen, zu der er sich die Zustimmung des Herrn Finanzministers erbitte1. Sein Vorschlag ginge nämlich dahin, die Gehalte für die Obergespäne unverändert zu belassen, dagegen eine Aufbesserung durch Bewilligung von entsprechenden Funktionszulagen eintreten zu lassen, und zwar in der Art, daß die einzelnen Funktionszulagen mit Rücksicht auf die obwaltenden Verhältnisse mit 1000 fl., 1200 fl., 1500 fl., 1800 fl. bis höchstens mit 2000 fl. zu bemessen wären, wobei es jedoch selbstverständlich sei, daß jene Personen, welche vermöge ihrer Vermögensverhältnisse einer solchen Aufbesserung nicht bedürfen, von dieser Zulage ausgeschlossen blieben.

Der ungarische Hofkanzler unterstützte diesen Vorschlag, indem er auf die diesfällige Organisierung in Ungarn hinwies, wornach die Obergespäne in drei Kategorien zerfallen und nach der Größe der Komitate mit 4000 fl., 3500 fl. und 2500 fl. besoldet und ihnen nach demselben Verhältnisse auch Funktionszulagen gegeben werden. Der Finanzminister machte bemerklich, daß, nachdem die gegenwärtigen Komitatsvorstände Landeskinder sind, welche in der Regel ein Besitztum haben, während die frühern Komitatsleiter aus fremden Ländern dahin kamen, daher ihre Existenz gesichert werden mußte, jetzt mit geringern Besoldungen ausgereicht werden sollte, worüber Graf Nádasdy erinnerte, daß es in Siebenbürgen sehr wenig reiche Leute gebe, aus denen man Obergespäne rekrutieren könne, und Graf Forgách bezüglich Ungarns in dieser Beziehung auf die dortigen || S. 187 PDF || Verhältnisse und Landesgewohnheiten hindeutete, welchen gemäß die Anforderungen an die einheimischen Obergespäne ganz anderer Art seien, als welche man an die fremden Komitatsvorstände gestellt habe. Der jetzige Obergespan müsse überall mit Würde auftreten und der Gastfreundschaft große Opfer bringen, daher ihm unter die Arme gegriffen werden müsse, und am Ende handle es sich bloß um Summen, die dem einzelnen sehr wohl tun und im ganzen dem Ärar nicht gar so drückend sein können. Der Finanzminister beklagt, daß die Verheißungen wegen billigerer Verwaltung der Länder jenseits der Leitha nunmehr wie eine Seifenblase zerplatzen und es sich täglich mehr zeige, daß diese neue Verwaltung mit weit größeren Kosten als die frühere verbunden ist. Übrigens erklärte Edler v. Plener, dem Vorschlage des Grafen Nádasdy nicht entgegentreten zu wollen und erbat sich bloß, daß hiebei mit größtmöglicher Sparsamkeit vorgegangen werde, was Graf Nádasdy mit dem Bemerken zusagte, daß er ohnehin bei jedem einzelnen Falle das Einvernehmen mit dem Finanzministerium zu pflegen beabsichtige. Den übrigen Mitgliedern des Ministerrates ergab sich keine Erinnerung.

II. Günstigere Behandlung der ungarischen Obergespäne bei unverschuldeter Dienstesenthebung

Aus Anlaß einer vom Minister Grafen Nádasdy beabsichtigten Übernahme eines Obergespans aus Ungarn nach Siebenbürgen sei es zur Sprache gekommen, daß die ungarischen Obergespäne für den Fall einer etwaigen Dienstesenthebung sich einer besondern, günstigen Behandlung zu erfreuen haben. Da hierwegen dem Grafen Nádasdy nichts bekannt geworden sei, so glaube er hievon im hohen Ministerrate Erwähnung zu tun und sich eine Aufklärung erbitten zu sollen.

Der ungarische Hofkanzler äußerte hierüber, daß er im Hinblick auf den Fall des 20. Oktobers, wo die Beamten ohneweiters enthoben und brotlos geworden sind, sich zu dem au. Antrage veranlaßt sah, daß den Obergespänen und dergleichen, wenn sie ohne ihr Verschulden von ihren Dienstposten enthoben werden sollten und ihnen kein im Range und Gehalte gleichgestellter Posten verliehen werden konnte, ihnen die Begünstigung des Fortbezuges ihrer Gehalte im Disponibilitätsstande ohne Beschränkung auf eine bestimmte Präklusivfrist Ag. bewilligt werde2. Hierüber sei die Ah. Resolution bereits herabgelangt, und der ungarische Hofkanzler werde nicht ermangeln, diesen Akt, welcher gegenwärtig bei der diesfalls mit dem Finanzministerium gepflogenen Verhandlung benötiget wird, dem Minister Grafen Nádasdy, wenn er es wünscht, mitzuteilen.

III. Berücksichtigung der disponiblen einheimischen Beamten bei Besetzung von Dienststellen in Ungarn

Anknüpfend an diesen Gegenstand brachte der Polizeiminister den Umstand zur Sprache, daß in Ungarn viele Beamte, welche dort früher angestellt waren und Eingeborene sind, bei den jetzigen Besetzungen nicht berücksichtiget werden und ihnen bei ihren Bewerbungen bedeutet werde, daß man zuerst auf Individuen aus der frühern konstitutionellen Zeit Bedacht nehmen müsse. Es stelle sich daher als sehr wünschenswert dar, daß sich die ungarische Hofkanzlei bestimmt finden möge, den Obergespänen, Administratoren etc. die Pflicht aufzuerlegen, bei den Besetzungen von Dienstesstellen vorzugsweise auf die infolge des 20. Oktobers disponibel gewordenen einheimischen Beamten Rücksicht zu nehmen.

|| S. 188 PDF || Hierüber bemerkte der ungarische Hofkanzler , daß eine derlei Instruktion an die Komitatsvorstände nie ergangen sei, wohl aber seien dieselben wiederholt angewiesen worden, vorzüglich auf disponible Beamte bei allen Besetzungsangelegenheiten Rücksicht zu nehmen. Allen Wünschen in dieser Beziehung nachzukommen, sei wohl eine Unmöglichkeit, so wie es eine bekannte Sache sei, daß, wenn auch nur einer dieser Disponiblen übrigbleibt, derselbe nach allen Seiten Klage erhebt.

Auf die Frage Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer , warum sich unter den neu angestellten Obergespänen, Administratoren etc. kein Reformierter befinde, erwiderte der ungarische Hofkanzler , daß es ihm bisher nicht gelungen sei, ein Individuum dieses Bekenntnisses aufzubringen, was bei dem innigen Zusammenhalten der Protestanten und Lutheraner — die jetzt herrschende Partei — leicht erklärlich sei. Übrigens gebe er nicht die Hoffnung auf, in nächster Zeit einen Calviner für den gedachten Posten zu gewinnen.

IV. Außerordentliche Dotation für den Statthalter in Ungarn zur Unterstützung notleidender Individuen

Der ungarische Hofkanzler referiert, der Statthalter von Ungarn Graf Pálffy habe sich mit der dringenden Bitte an ihn gewendet, daß ihm zur Erteilung von Geldaushilfen an notdürftige, provisorisch angestellt gewesene Beamte und Diener sowie auch an sonstige notleidende Individuen eine außerordentliche Dotation bewilligt werde3.

In Anbetracht der Rücksichtswürdigkeit dieses Ansuchens und nachdem FZM. Benedek zur Zeit seiner Amtsführung in Ungarn zu gleichen Zwecken eine außerordentliche Dotation monatlicher 500 fl. bezogen hatte4, habe sich Referent hierwegen an den Finanzminister gewendet und eine Dotation monatlicher 100 fl. für Pálffy beantragt. Der Finanzminister sprach sich jedoch dagegen aus, weil dem Statthalter zur ausnahmsweisen Beteilung der provisorisch angestellt gewesenen Beamten die ordentliche Dotation zu Gebote steht, zur Unterstützung von Privatpersonen aber das Staatsärar nicht berufen erscheint5. Der ungarische Hofkanzler glaubt aber, dessenungeachtet bei seinem Antrage verbleiben und denselben der hohen Konferenz empfehlen zu sollen. Er stellt zur Begründung desselben die Verhältnisse dar, welche dem Statthalter die Aufgabe auferlegen, den Hilfsbedürftigen, die sich an ihn wenden, zu helfen, was er aus seinen systemmäßigen Bezügen nicht tun kann, daher ihm zu diesem Behufe, wie es früher für Benedek geschah, eine außerordentliche Dotation bewilligt werden dürfte, die mit monatlich 100 fl. doch gewiß nicht zu hoch gegriffen sei.

Bei der Erörterung hierüber erkärte der Finanzminister , daß er auch heute diesem Antrage nicht zustimmen könne. Es sei in dieser Beziehung ein gleiches Verhältnis in Ungarn wie in allen andern Kronländern. Nirgends habe der Statthalter || S. 189 PDF || für diese Zwecke eine eigene Dotation, und es könne daher eine solche auch nicht in Ungarn bewilligt werden, denn geschehe es dort, so werde es auch überall gefordert, und wohin käme man am Ende, wenn bei jedem Statthalter eine Almosenbüchse errichtet werden sollte. Er müsse sich also schon der Beispielsfolgerungen wegen dagegen aussprechen. Der Minster Ritter v. Lasser schloß sich dieser Meinung an. Der Staatsminister meinte, daß es sich hier eigentlich darum handelt, dem Staatthalter von Ungarn die Funktionszulage, mit welcher er nicht auskommen könne, zu verbessern, und es scheine ihm daher am zweckmäßigsten, die Funktionszulage um jährlich 1000 fl. zu erhöhen, woraus von Seite der übrigen Statthalter keine Konsequenzen gezogen werden könnten. Der Polizeiminister, der Kriegsminister, der Minister Graf Nádasdy und der Minister Graf Esterházy stimmten dem Antrage des ungarischen Hofkanzlers bei. Der Handelsminister , ebenfalls für die Bewilligung dieser Dotation stimmend, machte auf einen Präzedenzfall aufmerksam, wornach dem FML. Coronini zu gleichen Zwecken eine außerordentliche Dotation von 2000 fl. angewiesen wurde6, daher dem Pálffy auch ein für allemal 1000 fl. bis 2000 fl. bewilligt werden könnten, worüber jedoch der Kriegsminister bemerkte, daß diese Dotation für den Grafen Coronini nicht vom Finanzminister gegeben, sondern aus den Militärdotationsmitteln entnommen wurde.

Der vorstehenden Abstimmung gemäß ergab sich sohin die Stimmenmehrheit für den Antrag des ungarischen Hofkanzlers7.

V. Systemisierung des niederen Konzeptspersonals bei der ungarischen Statthalterei

Der ungarische Hofkanzler referierte seine au. Anträge wegen Systemisierung des niedern Konzeptspersonales bei der ungarischen Statthalterei8.

Nachdem die Zahl der Räte mit 22 bereits Ah. systemisiert ist9, handle es sich um die Erstellung des Standes der Sekretäre, Konzipisten und Praktikanten. Im Grunde der diesfalls erstatteten Vorschläge der ungarischen Statthalterei beantrage die ungarische Hofkanzlei 25 Sekretäre, ebensoviel Konzipisten und 40 Konzeptspraktikanten. Hievon entfallen auf jedes der bestehenden 22 Departements ein Sekretär, ein Konzipist und nach Bedarf ein oder zwei Praktikanten. Für das Präsidialgeschäft, welches ein sehr bedeutendes sei, entfielen zwei Sekretäre und zwei Konzipisten. Ein Sekretär endlich wäre dem Grundentlastungsgeschäfte zu widmen. Die Gehaltsstufen wären auf 1470 fl. und 1260 fl., dann 840 fl. und 735 fl. öW., die Adjuten auf 400 fl. öW. festzustellen. Bei der hierüber mit dem Finanzministerium gepflogenen Verhandlung10 habe sich, nachdem bezüglich der Konzeptspraktikanten dem Verlangen, dieselben nur auf die Zahl 30 zu beschränken und das Adjutum nur auf 315 fl. öW. festzustellen11, von Seite der ungarischen Hofkanzlei nachgegeben wurde, nur in Absicht auf die Zahl der Sekretäre und Konzipisten || S. 190 PDF || eine Differenz ergeben, indem das Finanzministerium 23 Sekretäre und ebensoviel Konzipisten für genügend hält, während die ungarische Hofkanzlei bei der beantragten Zahl 25 verbleiben will. Der ungarische Hofkanzler glaubt, diese Anforderung auf das wärmste unterstützen zu sollen, indem das Geschäft der ungarischen Statthalterei ein wahrhaft riesiges sei und die hier verlangten Arbeitskräfte das wahre Erfordernis durchaus nicht übersteigen.

Der Finanzminister findet es mit Rücksicht auf die Organisierung anderer Behörden für überflüssig, daß mehr Sekretäre und Konzipisten bestellt werden, als Departments sind. Bei 23 Sekretären werde jedes Department einen erhalten, und es bleibe dann noch immer einer für das Präsidium; dasselbe Verhältnis trete bei 23 Konzipisten ein. Nachdem seines Wissens diese Einteilung überall vorkomme, sei nicht einzusehen, warum hievon in Ungarn abgewichen werden sollte.

Bei der hierüber vorgenommenen Umfrage meinte Minister Ritter v. Lasser , daß es wohl nicht zweckmäßig sei, die Zahl der Sekretäre und Konzipisten gleich zu halten, und stellte den Vermittlungsantrag, daß die Zahl der Konzipisten durch den Abbruch der Sekretäre ersetzt werde, sodaß die Zahl 50 im ganzen nicht alteriert sein würde. Zugleich sprach Votant den Wunsch aus, daß bei den jetzigen Organisierungen in Ungarn auch auf jene Landeskinder, die hier oder in anderen Kronländern gegenwärtig dienen, Rücksicht genommen werden möge, wodurch für die disponiblen Beamten Platz gewonnen sein würde. aAußerdem beantragt Votant, daß die für die Grundentlastungsgeschäfte verwendeten Statthaltereibeamten wie in allen übrigen Provinzen aus den Landesmitteln ihre Bezüge erhalten sollen.a Alle übrigen Stimmführer mit Ausnahme des Kriegsministers , der sich eines Urteiles hierüber enthalten zu sollen glaubte, pflichteten in Erwägung der von der Landesstelle und der Hofkanzlei dargestellten Notwendigkeit des beantragten Standes der Sekretäre und Konzipisten dem Grafen Forgách bei12.

VI. Mitteilung an den Finanzausschuß von Details über den Staatsvoranschlag für 1862; das Budget der Hofkanzleien; Mitteilung früherer Staatsvoranschläge

Der Finanzminister referierte über das Einschreiten des Finanzausschusses des Abgeordnetenhauses um einige Mitteilungen in betreff des Staastsvoranschlages.

Zuerst habe sich der zum Referenten über das Hofstaatserfordernis bestimmte Freiherr v. Tinti mit dem Ersuchen an ihn gewendet, daß ihm die näheren Details der in dem bezüglichen Voranschlage angesetzten Positionen mitgeteilt werden und zwar, wie er sagte, zu dem Behufe, um dartun zu können, daß das Erfordernis unseres Hofstaates gegenüber den anderen Staaten sehr gering stehe, und um dann auch zu beantragen, daß hiefür künftig eine entsprechende Summe festgesetzt werde und nur dasjenige, was allenfalls mehr erforderlich wäre, der Prüfung und Zustimmung des Reichsrates unterzogen werden dürfte13. Nachdem in den früheren Voranschlägen diese Details stets angegeben waren und hievon erst heuer infolge Ah. || S. 191 PDF || Befehls abgegangen und sich darauf beschränkt wurde, bloß die Hauptpositionen im allgemeinen anzuführen14, und nachdem Baron Tinti versichert, diese Mitteilungen nur zu seinem Unterrichte und keineswegs zur Berichterstattung benützen zu wollen, so würde der Finanzminister keinen Anstand nehmen, die verlangten Details dem Baron Tinti für seine Person zu dem angeblichen Zwecke mitzuteilen.

Der Ministerrat fand hierwegen umso weniger etwas einzuwenden, als der vorjährige Voranschlag mit diesen Details gedruckt worden ist und sich daher ohnehin nicht verheimlichen lasse.

Der Minister Graf Nádasdy nahm hier Anlaß, der hohen Konferenz zu eröffnen, daß er von dem im Finanzausschusse mit dem Referate über die Hofkanzleien betrauten Dr. Wenisch um die Mitteilungen der in bezug auf Siebenbürgen etwa nötigen Auskünfte angegangen wurde und daß er, bdie Bemerkung vorauslassend, seiner Meinung nach dürfte es wohl nicht in der Absicht des Reichsrates, folglich auch nicht dessen Ausschusses liegen, sich mit einer Begutachtung des siebenbürgischen Budgets zu befassen, welches wohl im Sinne des § 13 verkündigt werden würde, daher Minister Graf Nádasdy weder im Reichsrat noch in dem Ausschusse einen Vertreter des Siebenbürgen-Budgets nötig finde, übrigens aber erklärt habe bereit zu sein, dem Reichsrat v. Wenisch, welchem die Verhältnisse und verschiedenen Orts- und Nationsprivilegien Siebenbürgens ganz unbekannt sind, in dieser Beziehung jede Aufklärung [und] Information teils selbst zu geben, teils durch einen vollkommen sachkundigen Hofrat geben zu lassen, jedoch nicht ämtlich, sondern nur privativeb . Nachdem der ungarische Hofkanzler hierüber bemerkte, daß, da es entschieden ist, daß bezüglich Ungarns in der Budgetangelegenheit nach § 13 des Staatsgrundgesetzes vorgegangen werde, er sich daran halten müsse und daher, falls sich der gedachte Referent an ihn wenden sollte, demselben keine Auskunft geben werde, entspann sich hierwegen eine längere Diskussion, bei welcher der Staatsminister es wohl als ganz zweifellos hinstellte, daß bezüglich der ungarischen Statthalterei und der übrigen Landesbehörden nach § 13 vorzugehen sein werde, dagegen es als sehr fraglich betrachtete, ob dieses auch bezüglich der hier in Wien befindlichen Zentralstellen der Fall sein soll, denn ebenso könnte dann der Reichsrat weder den Staatsrat, wo sich ein Vertreter Ungarns und ein Vertreter Kroatiens befindet, noch den Ministerrat, in dessen Erfordernisse die Bezüge der beiden Minister Graf Nádasdy und Graf Esterházy enthalten sind, in Diskussion ziehen. Diese Zentralstellen scheinen ihm jedenfalls einen exzeptionellen Charakter zu haben, und es ließe sich deshalb schwer behaupten, daß der Etat derselben nicht besprochen werden könne, worauf Graf Forgách einwendete, daß || S. 192 PDF || er es wohl begreife, wienach die Auslagen für den Staatsrat, Ministerrat u. dgl., welche für das ganze Reich bestehen, im Reichsrat verhandelt werden müssen, aber es nicht begreife, daß auch die ungarische Hofkanzlei, welche ebenso wie die ungarische Statthalterei und der ungarische Oberste Gerichtshof nur speziell ungarisch ist, der Zensur des Reichsrates unterliegen sollte, daher er bei seinem Grundsatze verbleiben müsse und ohne positiven Ah. Befehl keine Aufklärungen geben werde. Sobald man bezüglich Ungarns, meinte Minister Graf Esterházy , den Grundsatz der Nichtkontumazierung ausgesprochen habe, müsse man auch in der Praxis darnach vorgehen, daher ihm die Ansicht des Grafen Forgách ganz korrekt erscheine. Der Polizeiminister erblickt in dem Festhalten an schroffen Prinzipien kein Heil. Soll über die Erfordernisse der Länder jenseits der Leitha, also über einen großen Teil des Staatsvoranschlages, im Reichsrate gar nicht verhandelt werden, nütze die ganze Budgetvorlage nichts. Nachdem somit seines Erachtens das Prüfen der fraglichen Teile des Voranschlages im Reichsrate sich nicht verbieten lasse, ja das Haus dieser Pflicht sich unbedingt nicht entziehen könne, so wäre es wohl angezeigt, hierwegen alle Spitzfindigkeiten beiseitezulassen und vielmehr alles zu tun, was zur Erleichterung der Sache dienen kann, daher er nur den Vorgang des Grafen Nádasdy billigen würde. Auch der Minister Ritter v. Lasser ist der Meinung, daß man mit dem bloßen Prinzipe nicht auskomme. Im Reichsrate habe man ohnehin vor, über die Positionen bezüglich der Länder jenseits der Leitha leicht hinwegzugehen, daher es durchaus nicht angezeigt sei, die etwa verlangten Mitteilungen zu verweigern. Ähnlich sprach sich der Handelsminister aus. Der Finanzminister weiset darauf hin, daß, nachdem die politische Verwaltung in ihrem Ganzen im Voranschlage aufgenommen erscheint, sich sehr schwer bestimmen lassen würde, wo die Grenze für die Beurteilung im Reichsrate ist. Es sei diese Frage überhaupt von sehr heiklicher Natur, aber man werde kaum anstehen können, die gewünschten Mitteilungen zu geben. Seines Erachtens ließe sich die Sache vielleicht so vermitteln, daß alle diese Aufklärungen durch den Finanzminister geschehen könnten, was, da der Voranschlag im Finanzministerium verfaßt wurde, am wenigsten augenfällig wäre. Der Finanzminister beantragt daher, daß, falls der betreffende Referent sich an die Hofkanzleien um Mitteilungen wendet, derselbe an den Finanzminister gewiesen werden soll, der ihm dann die gewünschten Aufklärungen zu erteilen haben wird, welcher Antrag schließlich von dem Ministerrate angenommen wurde15.

Hierauf referierte der Finanzminister weiter, daß sich das Präsidium des Abgeordnetenhauses noch um folgende Mitteilungen an ihn gewendet habe: 1. des dem Kremsierer Reichstage vorgelegten Budgets; 2. der Finanzvorlage an den verstärkten Reichsrat; 3. des Staatsvoranschlages für das Verwaltungsjahr 1859 und 4. der Verhandlungen der Staatsbudgetkommission pro 186016.

|| S. 193 PDF || In betreff der ersten drei Punkte findet der Finanzminister die gewünschten Mitteilungen ganz unbedenklich, womit sich auch der Ministerrat einverstanden erklärte. In bezug auf den vierten Punkt bemerkte der Finanzminister, daß nach einem früheren Beschlusse des hohen Ministerrates17 zwar bloß der für den verstärkten Reichsrat von dem Präsidenten dieser Budgetkommission Baron Schlechta verfaßte Bericht zur Mitteilung geeignet anerkannt wurde, daß aber eine solche Mitteilung an das Abgeordnetenhaus nicht viel nützen würde, indem dasselbe ausdrücklich die Verhandlungen dieser Kommission, also auch die Protokolle verlangt, und dieses Begehren damit begründet wird, daß es dem Hause von besonderer Wichtigkeit ist, die darin niedergelegten Anschauungen der Fachmänner kennenzulernen18. Der Finanzminister wäre daher geneigt, auch diesem Ansinnen des Abgeordnetenhauses zu entsprechen und zwar umso mehr, als er überzeugt ist, daß dasselbe im Falle einer abschlägigen Antwort wiederholt diese Anforderung stellen wird. Der Minister Ritter v. Lasser ging des näheren in die damaligen Kommissionsverhandlungen ein um zu zeigen, daß eine gänzliche Mitteilung derselben durchaus nicht ratsam sei, und nachdem der Kriegsminister mit Rücksicht auf die von dem GM. Scudier in betreff der Verminderung des Militärbudgets gemachten, durchwegs unausführbaren Vorschläge dringend ersuchte, daß eine Vorlage dieser Verhandlungen womöglich vermieden werde, und nachdem noch von einigen Stimmführern hervorgehoben wurde, daß die damalige Budgetkommission sich unter andern Verhältnissen bewegt habe und daß der gegenwärtige Finanzausschuß des Abgeordnetenhauses eben nicht das Recht habe, sich fremde Gedanken anzueignen, sondern vielmehr von ihm erwartet werde, daß er etwas Neues, Ausführbares zutage fördere, wurde sich in dem Beschlusse geeinigt, daß dem Präsidium des Abgeordnetenhauses nur der über die Budgetkommissionsverhandlungen verfaßte Auszug zur Benützung mitgeteilt werden soll19.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 24. Jänner 1862. Empfangen 24. Jänner 1862. Erzherzog Rainer.