MRP-1-5-03-0-18620104-P-0178.xml

|

Nr. 178 Ministerrat, Wien, 4. Jänner 1862 — Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 4. 1.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy, Breisach (anstelle Breisachs bestätigte der Beamte der Marinekanzlei Oberleutnant Joseph Walz die Einsicht mit dem Vermerk: „In Absein des Herrn Kanzleivorstandes, Walz Oblt.“); abw. Nádasdy, Pratobevera, Forgách; BdR. Erzherzog Rainer 24. 1.

MRZ. 982 – KZ. 128 –

Protokoll II des zu Wien am 4. Jänner 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Außerordentlicher Aufwand bei der Kriegsmarine

Oberst Breisach referierte infolge Ah. Auftrages die von Sr. kaiserlichen Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Marineoberkommandanten auf Vermehrung der österreichischen Flotte und Ag. Bewilligung der hiezu erforderlichen Auslagen als Nachtragsdotation gestellten Anträge.

Schon vor mehreren Monaten, als die sardo-italienische Seemacht größere Dimensionen angenommen hatte, haben Se. kaiserliche Hoheit auf die Notwendigkeit, die Flotte Österreichs zu vermehren, hingewiesen und bei den bezüglichen Anträgen als das Dringendste die Herstellung von drei Panzerschiffen und Umwandlung der Segelfregatten „Schwarzenberg“ und „Novara“ in Propellerschiffe bezeichnet. Im Grunde des diesfälligen Ministerrates1 haben Se. Majestät hiezu die nötigen Befehle Ah. zu erteilen geruht2. Mit Hinblick auf die mittlerweile beständig zunehmende Ausdehnung der Panzerschiffe bei den auswärtigen Seemächten und um die zur Behauptung der österreichischen Seemacht im Adriatischen Meere unerläßliche Stärke fortschreitend zu erlangen, fanden sich Se. kaiserliche Hoheit veranlaßt, neuerliche Anträge zu erstatten, welche dahin gerichtet seien, daß mit dem Baue zweier großer Panzerschiffe und eines Linienschiffes unverweilt begonnen werde, welche innerhalb eines Zeitraumes von zweieinhalb Jahren womöglich zu vollenden wären. Hiezu würde gemäß der vom Referenten verlesenen Vorlage3 ein auf diesen Zeitraum gleichmäßig zu verteilendes Extraordinarium von 8,500.000 fl. erfordert, und zwar für zwei Panzerschiffe 6,000.000 fl. und für ein Linienschiff 2,500.000 fl., von welchem Mehraufwande auf das Jahr 1862 die Quote von 2,833.000 fl. entfiele. Diese Vermehrung des Flottenstandes bedinge jedoch auch eine Vergrößerung des Betriebsmateriales und eine verstärkte Leistungsfähigkeit des Arsenales zu Pola. Bereits im Monate April 1861 sei ein Extraordinarium von 1,634.800 fl. hiezu angesucht worden, welches jedoch mit Rücksicht auf die bedrängte Lage der Finanzen auf 600.000 fl. ermäßigt wurde4. Sei schon damals dieser Betrag außer allen Verhältnissen mit dem wirklichen Bedürfnisse gewesen, || S. 172 PDF || so erfordere die Vermehrung des Schiffsstandes in der Tat schon jetzt eine weitere Erhöhung von Auslagen für Truppenstände, für Approvisionierungen, Arsenalseinrichtungen usw., für welche eine Fürsorge alsogleich getroffen werden müßte. Es wäre daher ungerechnet des für Neubauten beanspruchten Extraordinariums von 8,500.000 fl. ein weiteres von 2,574.000 fl. erforderlich. Es betrüge somit das Extraordinarium für das Verwaltungsjahr 1862 für die Neubauten 2,833.000 fl., für Materiale, Standesvermehrung 2,574.000 fl., für den Ausbau zweier Panzerfregatten 300.000 fl., für den Ausbau der Ah. bewilligten drei Panzerfregatten, dann die Umstaltung der Fregatten „Novara“ und „Schwarzenberg“ 6,500.000 fl., also zusammen 12,207.000 fl.5. Nachdem, fährt Oberst Breisach fort, die Auslagen in der Marine immer im Steigen begriffen seien, nachdem Se. Majestät den Ah. Befehl erlassen haben, daß die Flotte bis kommenden März kampfbereit sein muß6, infolgedessen mannigfache Ausrüstungen, Reparaturen usw. notwendig sind, so habe sich das Marineoberkommando veranlaßt gesehen, unterm 20. Dezember v. J. einen au. Vortrag7 zu erstatten, welcher die Dringlichkeit der oben gestellten Forderungen darlegt. In diesem vom Referenten vorgelesenen Vortrage wird unter Hinweisung auf die Unzulänglichkeit des pro 1862 in der Summe von 7,200.000 fl. bewilligten Extraordinariums insbesondere die Dringlichkeit der infolge des zur Kampfbereitschaft erhaltenen Ah. Befehles nötigen Ausrüstungskosten hervorgehoben, diese Kosten detailliert mit monatlich 64.000 fl. nachgewiesen und die Bitte gestellt, die davon für die Monate November und Dezember im Gesamtbetrage von 128.000 fl. bestrittenen Mehrauslagen als Extraordinarium und ferner nach Maßgabe der Fortdauer dieser Schiffsausrüstungen den entfallenden monatlichen Zuschuß Ag. zu bewilligen. Ebenso dringend wird das vorne für Materiale, Standesvermehrung, Approvisionierung etc. mit 2,574.000 fl. bezifferte Erfordernis bezeichnet und die diesfällige Quote für den Monat Jänner mit 400.000 fl. berechnet und sonach die Bitte gestellt, nebst dem für Schiffsausrüstungen benötigten monatlichen Extraordinarium von 64.000 fl. auch den obigen Aufwand von 2,574.000 fl. als Extraordinarium Ag. zu bewilligen und hievon die Flüssigmachung der ersten Rate mit 400.000 fl. im Monate Jänner 1862 verfügen zu wollen. Der Referent erläuterte weiter, daß der Grund, warum schon jetzt mehr Kanonenboote ausgerüstet sind, als eigentlich präliminiert waren, eben in dem Ah. Befehle gelegen sei, daß die ganze Flotte bis März kampfbereit sein muß, indem zu diesem Behufe mit diesen Schiffen Übungen schon im Laufe des Winters vorgenommen werden müssen. Ebenso war man genötigt, alle Schiffe in Seebereitschaft statt der präliminierten Arsenalbereitschaft zu halten, was einen sehr bedeutenden Unterschied in den diesfälligen Kosten verursache. Indem der Referent schließlich die dargelegten Forderungen des Marineoberkommandos dem hohen Ministerrate zur geneigten Unterstützung empfiehlt, macht er nur noch aufmerksam, || S. 173 PDF || daß zur Schlagfertigkeit der Flotte die Vollendung der Arbeiten im neuen Arsenale zu Pola unumgänglich notwendig sei, wozu eben die mehrerwähnten 600.000 fl. gefordert werden.

Bei der hierauf gepflogenen Erörterung erinnerte der Finanzminister vor allem, daß die Marine schon im Jahre 1861 ein Mehrerfordernis von acht Millionen bezogen hatte und an dieselbe im laufenden Verwaltungsjahr 1862 bereits nahe an zwei Millionen über die nach dem Präliminare entfallende Quote verabfolgt worden sei, woraus hervorgehe, daß dieser Zweig maßlose Überschreitungen hat und daß, während in den übrigen Verwaltungszweigen Erparnisse erzielt werden, hier die Differenz zwischen dem Präliminare und der wirklichen Ausfassung immer größer und beunruhigender werde. Was nun die vorliegenden Anträge betrifft, so müsse im allgemeinen genommen sehr auffallen, daß jetzt in dem Augenblicke, nachdem kaum das Budget dem Reichsrate vorgelegt wurde, ein neues Nachtragsbudget für die Marine beim Reichsrate eingebracht werden soll. Er als Finanzminister habe sich bei dem Staatsvoranschlage an die bezüglichen Vorlagen der verschiedenen Zweige gehalten, darnach das Gesamtbudget zusammenfassen lassen und so vor den Reichsrat gebracht. Wenn nun die hier in Rede stehenden Erfordernisse der Marine notwendig sind, so hätte das Marineoberkommando es beizeiten wahrnehmen und die diesfälligen Vorschläge rechtzeitig einbringen sollen, worauf man dann, soweit es tunlich gewesen wäre, hätte Rücksicht nehmen können. Gegenwärtig sei aber der Finanzminister nicht in der Lage, darauf einzugehen, und dies umso weniger, als man es in keiner Richtung vor dem Reichsrate azu vertreten vermöchte und ein Übersehen oder einen Irrtum in höchst bedauerlicher Weise eingestehen müßte, woran lediglich das Marineoberkommando wegen unterlassener rechtzeitiger Mitteilung die Schuld treffen müßtea . Nebst diesem müsse der Finanzminister überhaupt gegen den Vorgang des Marineoberkommandos in dieser Sache protestieren. Es werde unter anderem von großen Neubauten, die mit sehr bedeutenden Kosten ausgeführt werden sollen, gesprochen, ohne daß hievon der Ministerrat bisher in die Kenntnis kam. Ebenso werde sich auf Ah. Anordnungen in betreff der Kampfbereitschaft bezogen, bwelche bisher gänzlich unbekannt geblieben waren undb ohne daß der Finanzminister hierwegen je befragt worden wäre, ob auch hiezu das nötige Geld vorhanden sei, was umso mehr auffalle, als Se. Majestät sonst selbst bei kleineren Geldangelegenheiten den Finanzminister zu befragen die Ah. Gnade haben und es vielleicht hier bei so großen Summen nicht zu unterlassen geruht hätten. Es sei allerdings eine Ministerkonferenz über die Deckung des außerordentlichen Aufwandes für den Bau cder neuen drei Panzerfregatten und Umstaltung einiger älterer Schiffec gehalten uns sich dabei geeinigt worden, diese erforderlichen Geldmittel herbeizuschaffen, aber keineswegs sei darüber ein Beschluß gefaßt worden, daß man dwegen noch weitergehender Schiffs- und Hafenbautend eine neue Vorlage an den Reichsrat machen werde. || S. 174 PDF || Hätte man gleich gestanden, daß man mit dem damals gemachten Präliminare nicht auskommen, sondern noch eine große Summe benötigen werde, so wäre vielleicht noch Gelegenheit gewesen, hiernach das Budget zu regeln. Übrigens könnte Edler v. Plener nur bedauern, wenn man an dem Prinzipe festhalten wollte, daß, wenn ein anderer Staat im Seewesen größere Dimensionen annimmt, Österreich gleichen Schritt halten müsse, indem dieses, abgesehen davon, daß es uns nie gelingen dürfte, eine hinreichende Gegenmacht zu schaffen, wegen Unaufbringlichkeit der hiezu erforderlichen Geldmittel nicht möglich sei. Der Finanzminister ist sonach der Meinung, daß man mit einer solchen Nachtragsdotation, wie sie hier gefordert wird, vor den Reichsrat nicht treten könne, und macht schließlich den Anwurf, daß vielleicht die dringendsten der fraglichen Erfordernisse aus den Ersparnissen, die voraussichtlich bei dem Militärbudget für die Landarmee durch etwaige Reduktionen eintreten werden, gedeckt werden könnten, eindem laut den Bemerkungen zum Militärbudget das eventuelle Mehrerfordernis per 45 Millionen ausdrücklich für Land- und Seemacht vorgedacht sei und das Kriegsministerium laut einer späteren Eröffnung das eventuelle Mehrerfordernis derzeit nur mit 36 Millionen in Anspruch nehmee, worüber der Kriegsminister erklärte, daß diese Eventualität wohl eintreten könne, er sich aber feierlichst dagegen verwahren müsse, daß bezüglich der Verwendung dieser etwaigen Überschüsse schon [von] vornehinein eine Bestimmung getroffen werde.

Oberst Breisach weise zur Entschuldigung des dem Oberkommando zum Vorwurfe gemachten zu späten Einbringens der fraglichen Forderungen auf die Verhältnisses hin, welche bei der Wahl der Mittel zu den gedachten Herstellungen und den diesfalls zu pflegenden Unterhandlungen mit verschiedenen Parteien obgewaltet haben, und bemerkt hinsichtlich der berufenen Ah. Anordnungen bezüglich der Kampfbereitschaft, daß Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Marineoberkommandant diese Ah. Befehle mündlich empfangen haben und es wohl in der Ah. Absicht Sr. Majestät gelegen sein mag, daß diese Kampfbereitschaft keine außerordentlichen Auslagen verursachen werde.

Der Minister des Äußern eröffnet, daß, nachdem ihm aus verläßlichen Quellen Nachrichten zugekommen und auch von mehreren befreundeten Regierungen darauf dringend aufmerksam gemacht wurde, daß die Revolutionspartei alle Vorbereitungen treffe, um im kommenden März einen allgemeinen Angriff zu Wasser und Land zu machen, er sich verpflichtet gehalten habe, hievon Sr. Majestät die au. Anzeige zu machen8. Aus diesem Anlasse mag nun Se. Majestät die mehrerwähnten Ah. Befehle zur Kampfbereitschaft der Flotte Ag. gegeben haben. Anlangend den heutigen Gegenstand, so müsse Votant mit Bezug auf die obigen Mitteilungen doch einen Unterschied machen zwischen den von der Marine in Absicht auf die Neubauten gestellten neuen Anforderungen und zwischen den || S. 175 PDF || beanspruchten Erfordernissen, fum die Marine in den Stand zu setzen, den schon auf den nächsten Monat März angesagten eventuellen Angriffen gewachsen zu seinf . Das letztere kann nur als zweckmäßig erkannt werden, denn im Hinblick auf die im Frühjahre im Adriatischen Meere drohenden Eventualitäten müsse auf entsprechende Verteidigungsmittel gedacht und solche Vorkehrungen getroffen werden, daß die Flotte derart gerüstet sei, um auf allen bedrohten Punkten die Verteidigung übernehmen zu können. Zu diesem Zwecke müßten also jedenfalls die nötigen Geldmittel geschaffen werden. Ein anderes sei es mit der beantragten Vermehrung der Flotte. Was soll der Bau von neuen Schiffen, welcher erst in zwei oder drei Jahren vollendet wird, nützen, wenn die Gefahr des feindlichen Angriffes schon so nahe ist? Soll aber diese Vermehrung die Gleichstellung unserer Flotte mit der italienischen Seemacht bezwecken, dann frägt es sich, ob dieses überhaupt erreichbar ist und ob nicht vielleicht eher unser Gegner veranlaßt werde, noch größere Ausrüstungen zu machen. Der Minister des Äußern ist sonach des Erachtens, daß gegenwärtig alle Neubauten zu entfallen hätten und sich bloß auf die gehörige Ausrüstung der vorhandenen Schiffe zu beschränken wäre, wozu die nötigen Geldmittel im verfassungsmäßigen Wege bewilligt werden dürften. Der Polizeiminister erinnert an die im September v. J. über die Verstärkung der Kriegsmarine abgehaltene Konferenz, wobei sich dahin geeinigt worden sei, daß vorderhand nur für die drei Panzerfregatten die Geldmittel gegeben werden; nun werde aber verlangt, dieses Erfordernis dahin auszudehnen, daß eine mit der sardinischen Seemacht gleichen Schritt haltende Vermehrung der Panzerschiffe und dergleichen vorgenommen werde. Dieses könne vom praktischen Standpunkte aus durchaus nicht gebilligt werden, gdenn es handle sich jetzt hauptsächlich nur um diejenigen Rüstungen und Auslagen, welche unsere Marine für die im Frühjahre fast mit Bestimmtheit zu erwartenden Eventualitäten in den möglichst günstigen Verteidigungsstand setzen. Was darüber hinausgeht, stoßeg in finanzieller Hinsicht auf unüberwindliche Hindernisse. Daherh scheint es dem Freiherrn v. Mecséry klar, daß für eine gehörige Defensivkraft der Flotte gesorgt werden müsse, und er hält es daher für dringend notwendig, daß alle Schiffe, die wir gegenwärtig besitzen, zum Kriege in entsprechender Weise ausgenützt werden. Die hiezu erforderlichen Auslagen wären daher ohneweiters zu bewilligen, dagegen aber alle übrigen Anforderungen des Marineoberkommandos beiseitezulassen. Belangend die Form dieser Dotationsbewilligung, so findet der Polizeiminister eine Vorlage an den Reichsrat durchaus nicht angezeigt, sondern ist der Meinung, daß, nachdem es sich hier um einen dringenden Bedarf handelt, hier der Fall des § 13 des Staatsgrundgesetzes eintritt. Der Staatsminister , der Minister Ritter v. Lasser , der Staatsratspräsident , der Minister Graf Esterházy und der Handelsminister waren unter Berufung auf die frühere Konferenzverhandlung ebenfalls der Ansicht, daß eine permanente Vermehrung der Flotte nicht stattzufinden habe und nur diejenigen Kosten zu bewilligen wären, welche zur vollkommenen Kriegsausrüstung der vorhandenen Schiffe notwendig sind, und zwar wären diese Auslagen || S. 176 PDF || mittelst einer Nachtragsdotation in der vom Polizeiminister angedeuteten Weise zu decken, nur glaubte der Handelsminister hiebei nicht unerwähnt lassen zu sollen, daß es im Interesse unseres Seehandels inicht nur sehr wünschenswert, sondern absolut erforderlich seii, der österreichischen Kriegsmarine eine solche Stellung zu geben, die von allen Seiten Achtung gebietet jund der Handelsmarine auch tatsächlichen Schutz gewährt. Werde man sich auch aus Schonung der Finanzen und wegen der Schwierigkeit, mit nachträglichen Forderungen vor dem Abgeordnetenhause zu erscheinen, für den Augenblick mit jenen Herstellungen begnügen müssen, welche in der unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät abgehaltenen Konferenz für das Jahr 1862 von Sr. kaiserlichen Hoheit dem durchlauchtigsten Erzherzoge Ferdinand Max in Anspruch genommen worden sind, so dürfte dies keineswegs hindern, auch in Zukunft in energischer Weise vorzugehen, um die kaiserliche Flotte auf jenen Standpunkt zu bringen, welchen der Erzherzog Marineoberkommandant als notwendig bezeichnet hat. Österreich brauche nicht aggressiv einzuschreiten, aber eine Großmacht wie das Kaisertum mit so wichtigen und ausgedehnten Küstenländern müsse stets zur kräftigsten Defensive bereit seinj . Der Kriegsminister war in der Sache selbst und in betreff der Form mit den Vorstimmen einverstanden, glaubte jedoch in Absicht auf die Verstärkung der Kriegsmarine seine Ansicht dahin aussprechen zu sollen, daß eine Marine, die in der Entwicklung ihrer Kräfte der sardo-italienischen Seemacht nicht gleichkommt, für uns von keinem Werte sei und man, wenn man die Notwendigkeit dieser Gleichstellung negiert, besser daran täte, die ganze Marine abzuschaffen, was wenigstens große finanzielle Vorteile bringen würde. Will Österreich Herr des für uns so wichtigen Adriatischen Meeres bleiben, so müsse man dazu auch eine angemessene Seemacht, die Achtung gebietet, besitzen und nicht sich darauf beschränken wollen, die Marine bloß zur Bewachung und zum Schutze der Küsten zu verwenden. kDer Kriegsminister ist der Ansicht, daß man hinsichtlich der Entwicklung der Kriegsmarine endlich ins Klare kommen müsse: Erachtet man die Behauptung des Adriatischen Meeres sowohl für unseren Handel als unsere politische Stellung in Europa für nötig, wie dies der Kriegsminister glaubt, so geht daraus auch die Notwendigkeit hervor, eine Kriegsmarine gleich der italienischen zu haben. Ist man anderer Meinung und glaubt man, daß bei einem System passiver Küstenverteidigung, welches in der Länge keine Garantien des Erfolges bietet, die Provinzen der Küste dem Reiche erhalten werden können, so sind die Unkosten, welche auf eine halb oder ein Drittel so starke Flotte als die italienische werden wird, nutzlos verschwendet und sollten auf Etablierung eines Küstenverteidigungssystems, Verstärkung der Befestigungen, Erbauung einer Eisenbahn bis Ragusa etc. und eine starke Flotte von Kanonenbooten verwendet werden. Auch dieser Modus wird viel Geld kosten und bietet nach dem Erachten des Kriegsministers wenig Chancen des Erfolgs, der jetzt eingeschlagene Weg aber führt zu den verderblichsten halben Maßregeln. Ich erlaube mir daher nachträglich den Antrag, diese so wichtige (Lebens-)Frage einer speziellen Beratung von sachkundigen Marine- und Armeegeneralen und Beiziehung des Ministers des Auswärtigen und der Finanzen zu unterziehen, wodurch es möglich werden dürfte, eine feste Basis für die Zukunft zu gewinnen [und] kostspielige halbe Maßregeln oder verspätete Entschlüsse zu vermeidenk Der Kriegsminister ist der Ansicht, daß man hinsichtlich der Entwicklung der Kriegsmarine endlich ins Klare kommen müsse: Erachtet man die Behauptung des Adriatischen Meeres sowohl für unseren Handel als unsere politische Stellung in Europa für nötig, wie dies der Kriegsminister glaubt, so geht daraus auch die Notwendigkeit hervor, eine Kriegsmarine gleich der italienischen zu haben. Ist man anderer Meinung und glaubt man, daß bei einem System passiver Küstenverteidigung, welches in der Länge keine Garantien des Erfolges bietet, die Provinzen der Küste dem Reiche erhalten werden können, so sind die Unkosten, welche auf eine halb oder ein Drittel so starke Flotte als die italienische werden wird, nutzlos verschwendet und sollten auf Etablierung eines Küstenverteidigungssystems, Verstärkung der Befestigungen, Erbauung einer Eisenbahn bis Ragusa etc. und eine starke Flotte von Kanonenbooten verwendet werden. Auch dieser Modus wird viel Geld kosten und bietet nach dem Erachten des Kriegsministers wenig Chancen des Erfolgs, der jetzt eingeschlagene Weg aber führt zu den verderblichsten halben Maßregeln. Ich erlaube mir daher nachträglich den Antrag, diese so wichtige || S. 177 PDF || (Lebens-)Frage einer speziellen Beratung von sachkundigen Marine- und Armeegeneralen und Beiziehung des Ministers des Auswärtigen und der Finanzen zu unterziehen, wodurch es möglich werden dürfte, eine feste Basis für die Zukunft zu gewinnen [und] kostspielige halbe Maßregeln oder verspätete Entschlüsse zu vermeiden, 9.

Der Minister des Äußern ergriff hier das Wort zu der Erklärung, daß er die Garantie nicht auf sich nehmen könne, daß sich die vorerwähnten Nachrichten auch bestätigen werden, aber die hohe Konferenz werde einsehen, daß er es nur als seine Pflicht ansehen mußte, die ihm zugekommenen Notizen Sr. Majestät au. bekanntzugeben. Graf Rechberg stellte sodann an den Referenten die Fragen, ob auch mit Rücksicht auf die bevorstehende Eventualität die nötigen Übungen mit der Mannschaft vorgenommen wurden, wie lange Zeit es überhaupt brauche, daß die Mannschaft gehörig einexerziert sei, wie der Stand der Artillerie beschaffen sei [und] ob das nötige Materiale vorhanden sei, worüber Oberst Breisach einige Aufklärungen und die Versicherung gab, daß in diesen Richtungen alle Vorkehrungen getroffen sind und keineswegs zu besorgen sei, daß die Marine den an sie gestellten Anforderungen nicht entsprechen werde.

Bei der vorgenommenen Umfrage wurde sich in dem einhelligen Beschlusse geeinigt, daß von den in Rede stehenden Anforderungen der Marine nur diejenigen zu berücksichtigen sind, welche sich als sehr dringend darstellen und auf die Ausrüstung || S. 178 PDF || der vorhandenen Schiffe sich beziehen, und daß über die weitern Modalitäten der im Grunde des § 13 des Staatsgrundgesetzes zu bewilligenden Nachtragsdotation der Finanzminister mit dem Obersten Breisach das Einvernehmen zu pflegen habe10.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 24. Jänner 1862. Empfangen 24. Jänner 1862. Erzherzog Rainer.