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Nr. 172 Ministerrat, Wien, 21. Dezember 1861 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 22. 12.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Mažuranić; abw. Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 9. 1. 1862.

MRZ. 975 – KZ. 4178 –

Protokoll des zu Wien am 21. Dezember 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Anträge des serbischen Nationalkongresses

Der Staatsminister beginnt seinen Vortrag damit, daß er in Erinnerung bringt, daß Se. Majestät bei Erlassung des Ah. Diplomes vom 20. Oktober 1860 in der Ag. Absicht, um die Wünsche des Königreiches Ungarn in betreff der Wiedereinverleibung der serbischen Woiwodschaft und des Temescher Banates ebenso wie die Wünsche und Ansprüche der seit altersher mit Privilegien und gesetzlichen Exemtionen versehenen serbischen Nation in Erwägung nehmen zu können, mit besonderem Ah. Handschreiben die Absendung eines Kommissärs in der Person des FML. Grafen Mensdorff anzuordnen geruht haben, welchem der Auftrag zugegangen war, nach Anhörung hervorragender Persönlichkeiten einen Vorschlag zur allseitig befriedigenden Regelung der serbischen Angelegenheiten zu erstatten.

In dem von dem Grafen Mensdorff vorgelegten diesfälligen Operate haben die verschiedensten Anschauungen ihren Ausdruck gefunden, und es habe jede Nationalität die Suprematie für sich in Anspruch genommen1. Als im Dezember v.J. die || S. 133 PDF || Woiwodina aufgehoben und die Integrität von Ungarn garantiert war2, haben Se. Majestät Handschreiben an den Staatsminister und den ungarischen Hofkanzler zu erlassen geruht, in welchen dieselben angewiesen wurden, sich in geeigneter Weise Notizen zu verschaffen, um den erneuerten Wünschen der serbischen Nation bezüglich eines eigenen Territoriums und Wahrung ihrer Nationalität unbeschadet der staatsrechtlichen Ansprüche anderer Nationalitäten entsprechen zu können. Der ungarische Hofkanzler habe sich demzufolge an den Patriarchen Rajacsich gewendet und zu diesem Ende eine kommissionelle Verhandlung mit Zuziehung von zwölf Vertrauensmännern als zweckmäßig angedeutet. Der Patriarch habe jedoch dagegen mit dem Bedeuten, daß niemand ein solches Mandat annehmen werde, remonstriert und als den einzigen legalen Ausweg die Einberufung eines politischen Kongresses, wie ein solcher unter Kaiser Leopold II. abgehalten wurde, in Antrag gebracht. Se. Majestät haben sohin die Einberufung eines Kongresses bewilliget, und es seien hundert Mitglieder aus allen Gebietsteilen des Bács-Bodroger, Torontáler und Temeser Komitates in Karlowitz zusammengetreten3. Die für den kaiserlichen Kommissär GM. Freiherrn Philippović bestimmte Instruktion sei gemeinschaftlich von dem Staatsminister und dem ungarischen Hofkanzler verfaßt worden, und es sei derselbe [Philippović] beauftragt worden, über das Ergebnis der Kongreßberatung in einer Denkschrift an Se. Majestät zu berichten und die Protokolle in Abschrift sowohl dem Staatsminister als dem ungarischen Hofkanzler vorzulegen4. In diesen Vorgängen erachtet der Staatsminister || S. 134 PDF || die Ah. Aufforderung gelegen zu erkennen, daß sowohl er als auch der ungarische Hofkanzler au. Vortrag über diese Angelegenheit zu erstatten haben. Durch mündliche Mitteilung des früheren ungarischen Hofkanzlers Freiherrn v. Vay sei er in Kenntnis gelangt, daß ersterer den au. Vortrag bereits in der Richtung erstattet habe, daß in der Sache nichts zu verfügen sei. Dieser Vortrag sei jedoch nach seinem Wissen noch nicht Ah. resolviert worden5, und er sei nunmehr in der Lage, der an ihn ergangenen Ah. Aufforderung nachkommen zu können.

Der Staatsminister verlas hierauf das Konzept seines diesfälligen au. Vortrages, in welchem der Inhalt der vier Vorlagen des Kongresses ausführlich erwähnt ist und insbesondere die in der zweiten Vorlage in 16 Punkte zusammengefaßten eigentlichen Beschlüsse des Nationalkongresses nach allen Richtungen beleuchtet werden und zu jedem Punkte der Antrag auf Genehmigung, Ablehnung oder zu Modifikationen gestellt wird. Auch über die Form, in welcher die Ah. Anordnungen und Beschlüsse Sr. Majestät sowohl gegenüber dem Königreiche Ungarn als gegenüber dem serbischen Volksstamme kundzumachen wären, geschieht in diesem au. Vortrage Erwähnung, und es sind demselben auch die Entwürfe der diesfälligen Ah. Reskripte beigelegt6.

Bevor noch der Staatsminister seinen eigentlichen Antrag dem Ministerrate vorzutragen in die Lage kam, ergriff der ungarische Hofkanzler das Wort und äußerte, daß er in der kurzen Zeit seines Wirkens als ungarischer Hofkanzler mit der serbischen Frage sich noch nicht derart befaßt habe, um in dieser Konferenz sogleich seine Meinung darüber aussprechen zu können. Sein Amtsvorgänger Baron Vay habe in der Sache seine Ansicht dahin ausgesprochen, daß der größte Teil der Anträge des serbischen Nationalkongresses an den ungarischen Landtag zur Entscheidung geleitet werden müsse. Eine endgültige Ah. Entschließung hierüber sei noch nicht herabgelangt. Die Sache sei übrigens so wichtig, daß er erst dann, wenn ihm das umfangreiche Konzept des au. Vortrages des Staatsministers zur Information wird übergeben worden sein, in die Lage kommen wird, sein Gutachten darüber abzugeben, wo dann mehrere Punkte in einem anderen Lichte erscheinen werden. Die Kreierung einesa Distriktes sei nichts Neues, niemals jedoch habe früher bei Bildung besonderer Distrikte die Nationalität und das Religionsbekenntnis || S. 135 PDF || als Grundlage gedient. Bei Errichtung der Distrikte der Jazygier und Kumanier, der Haiducken und Zipser Städte haben jedesmal besondere Fakta der Erteilung ihrer Privilegien oder Adelsbriefe als Basis gedient. Für die serbische Woiwodschaft soll jedoch der Bestimmungsgrund ausschließend in der Nationalität und Religion gefunden werden, und die Bildung eines solchen Distriktes an den Grenzen der Monarchie erheische darum einer vorzugsweise genauen Erwägung. bDie Erteilung von Ah. Privilegien, selbst die Kreierung eines serbischen Distriktes, hält der Hofkanzler für ein Majestätsrechtb . Arad und Fünfkirchen seien unter der Regierung Sr. Majestät weiland des Kaisers Franz I. und Werschetz unter der Regierung Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph in die Zahl der königlichen Freistädte aufgenommen worden, die Inartikulierung durch den Landtag sei jedoch noch nicht erfolgt, es sei jedoch nicht zu verkennen, daß es im hohen Grade wünschenswert ist, daß das Majestätsrecht Hand in Hand mit dem Rechte der Legislation gehe. Übrigens möge man bei dieser Frage auch seine Stellung als ungarischer Hofkanzler würdigen cund Rücksicht auf den frühern Gebrauch nehmenc . Die serbischen Angelegenheiten seien stets bei der ungarischen Hofkanzlei ausgetragen worden. Nach den Erschütterungen des Jahres 1848 habe man allerdings besondere Maßregeln treffen müssen, die aber jetzt nicht mehr notwendig sind. Die endgiltige Lösung dieser Frage im Ministerrate dohne Grundlage eines au. Vortrages der königlich ungarischen Hofkanzleid erschwere seine Lage gegenüber von Ungarn, welchem Lande er ohnedies dereinst Vieles wird verantworten müssen. Zudem glaube er, daß seine Loyalität bekannt sei eund selbst bei Behandlung der serbischen Angelegenheit nicht in Frage gestellt werden kanne . Baron Vay habe gleichfalls denselben Grundsatz befolgt. Derselbe hat den Bericht des Freiherrn v. Philippović dem ungarischen Statthaltereirate zur Begutachtung mitgeteilt und dessen Gutachten7 durch die ungarische Hofkanzlei prüfen lassen fund sodann die Anträge mittelst eines au. Vortrages, der noch nicht resolviert ist, Sr. Majestät gehorsamst vorgelegtf . Eine gedeihliche Lösung dieser Frage sei nur dann zu erwarten, wenn dieselbe auf dem für legal anerkannten Wege behandelt werde, widrigenfalls werde man, da die Art der Behandlung früher oder später denn doch in die Öffentlichkeit gelangt, von allen Seiten Schwierigkeiten begegnen, die man vermeiden könne, wenn auf dem usuellen gesetzlichen Wege die Ansichten über diese Frage Sr. Majestät durch den ungarischen Hofkanzler zur Ah. Entscheidung in Vortrag gebracht werden.

Der Staatsminister erwiderte hierauf, daß er kein Bedenken trage, den Entwurf seines au. Vortrages dem ungarischen Hofkanzler zur Einsicht mitzuteilen und || S. 136 PDF || daß er selbst seinen Antrag hierauf im Ministerrat stellen wollte, weil der Gegenstand zu wichtig und zu umfangreich sei, um nach Anhören der einmaligen Lesung des Vortrages eine grundhältige Meinung abgeben zu können. Die Lösung dieser Frage wird übrigens ihre staatsrechtliche Wirkung nicht allein in Ungarn äußern, denn sie sei eine Frage des Reiches, und darin sei es auch begründet, daß Se. Majestät die Erstattung der diesfälligen au. Vorträge in die Hände von zwei Personen zu legen und demgemäß anzuordnen geruht haben, daß die Berichte des serbischen Nationalkongresses an beide erstattet werden. Da die Lage der Sache von einem doppelten Standpunkte angesehen werden könne, nämlich von einem mehr serbischen und von einem mehr ungarischen, so sei es, um von der richtigen Bahn nicht abzulenken, bei der hohen Wichtigkeit der diesfälligen Lösung für das ganze Reich unumgänglich notwendig, daß die Schlußberatung im Ministerrate stattfinde und die darin vereinbarten Meinungen durch Se. kaiserliche Hoheit den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Rainer Sr. Majestät zur Ah. Kenntnis gebracht werden. Der ungarische Hofkanzler erklärte hierauf, daß zur Beruhigung der Gemüter auch an der Einhaltung der usuellen Form sehr gviel gelegeng sei und daß nach den staatsrechtlichen Annahmen in ungarischen Angelegenheiten der ungarische Hofkanzler dem Könige von Ungarn au. Vorträge zu erstatten habe. Der Minister Graf Nádasdy war der Ansicht, daß Sr. Majestät die au. Bitte unterbreitet werden solle, den über diese Angelegenheit von dem früheren ungarischen Hofkanzler Baron Vay erstatteten, noch nicht Ah. resolvierten au. Vortrag samt dem Gutachten des ungarischen Statthaltereirates der Ministerkonferenz Ag. zur Beratung übergeben zu wollen. Aus den Mitgliedern der Ministerkonferenz soll dann ein Komitee gebildet werden, dessen Aufgabe es sein wird, über die Anträge in dem au. Vortrage des Baron Vay und in dem Vortragsentwurfe des Staatsministers eine Vereinbarung zu treffen. Sohin wäre von einem Komiteemitgliede über diesen Gegenstand im Ministerrate im großen ganzen Vortrag zu halten, wobei auch über die Differenzen in den wenigen Punkten, bezüglich welcher in der Komiteeberatung eine Vereinigung nicht erfolgen konnte, eine Vereinbarung leichter wird erzielt werden können. Der kroatisch-slawonische Hofkanzler erklärt, daß, wenn es sich heute darum handeln würde, dem Grundsatze nach auszusprechen, ob die Errichtung der serbischen Woiwodschaft geschehen solle oder nicht, er keinen Anstand nehmen würde, sich für die Bejahung dieser Frage zu äußern. Kroatien habe nämlich diesen Wunsch der serbischen Nation schon im Jahre 1848 unterstützt und darnach gestrebt, daß die Organisierung der Woiwodina im Jahre 1850 erfolgen konnte. Was die Behandlung dieses Gegenstandes betrifft, so seien bis jetzt zwei Meinungen kundgegeben worden, jene des Staatsministers, welcher die Initiative dem Ministerrate gewahrt wissen wolle, und jene des ungarischen Hofkanzlers, welcher die Vortragserstattung für sich in Anspruch nimmt. Aus demselben Grunde wie Graf Forgách könnte er seine Beteiligung hiebei für notwendig halten, weil der größte Teil von Syrmien dem zu errichtenden Gebiete der serbischen Woiwodschaft einverleibt werden soll. Um in der Sache sich zurechtzufinden, sei sich gegenwärtig zu halten, daß dereinst königliche Reskripte || S. 137 PDF || werden notwendig werden, die einer Gegenzeichnung bedürfen werden. Votant erklärte sich übrigens mit dem Antrage des Grafen Nádasdy einverstanden, erachtete jedoch, darauf aufmerksam machen zu sollen, daß zur Vermeidung von möglichen Übergriffen es notwendig sei, daß die Entscheidung dieser Angelegenheit der Wahl des neuen Patriarchen in Karlowitz an die Stelle des vor kurzem verstorbenen Rajacsich8 vorangehe und daß daher, weil die Wahl des neuen Patriarchen im Termine von drei Monaten erfolgen soll, eine besondere Beschleunigung in der Entscheidung der serbischen Angelegenheit erforderlich sei. Der Polizeiminister und der folgenden Begründung sich anschließend der Minister v. Lasser waren der Meinung, daß man auf die Genesis des Gegenstandes zurückgehen müsse. Allerdings handle es sich um eine ungarische Angelegenheit, Se. Majestät haben jedoch die Ah. Willensmeinung anzudeuten geruht, daß der Vortrag hgemeinsam zu erstatten sei vom Staatsminister und [von] Baron Vay undh in der Ministerkonferenz beraten werde, und daß Baron Vay dieser Beratung ausgewichen, sei inkorrekt gewesen. Die Ministerkonferenz sei eine moralische Person, als deren Vertreter in dieser Angelegenheit Se. Majestät den Staatsminister zu bestellen geruhten. Übrigens erklärten sich diese beiden Stimmführer mit dem Antrage des Ministers Grafen Nádasdy auf Bestellung eines Komitees zur Vorberatung etc. einverstanden, welcher Antrag durch den Beitritt des Ministers des Äußern, des Kriegsministers, des Finanzministers, des Handelsministers, des Staatsratspräsidenten und des Ministers Grafen Esterházy zum Beschlusse erwachsen ist.

Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer erklärte hierauf, es ihabe ein Komitee bestehend ausi dem Kriegsminister, dem Staatsminister, dann dem ungarischen und dem kroatisch-slawonischen Hofkanzler jzusammenzutreten, welchem nebst den vorliegenden Verhandlungsakten auch der vom Baron Vay erstattete au. Vortrag als Basis für seine Beratungen zu dienen habe. Diese Verhandlung sei in Berücksichtigung der Wichtigkeit und der durch den Tod des Patriarchen Rajacsich herbeigeführten Dringlichkeit ehebaldigst in Angriff zu nehmen und im Ministerrate in Vortrag zu bringenj, 9.

II. Ernennung eines Administrators für das Erzbistum Karlowitz

Der ungarische Hofkanzler brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß es sich dermalen um die Ernennung eines Administrators für das Erzbistum in Karlowitz handle10.

|| S. 138 PDF || Hierüber sei die Initiative beinahe gleichzeitig von ihm, der den Bischof von Ofen Sztojkovics, von dem Kriegsminister, der den Karlowitzer Weihbischof Gruić11, endlich von dem kroatisch-slawonischen Hofkanzler, der den Bischof von Temesvár Maschirevics hiezu in Vorschlag brachte, ergriffen worden. Er inhäriere hiebei auf keine Person, glaube jedoch erwähnen zu müssen, daß nach den eingesehenen Akten seit dem Jahre 1791 niemals die Wahl als Erzbischof12 auf den bestellten Administrator gefallen ist, der von vorhinein allen Intriguen ausgesetzt ist. Den Bischof von Ofen habe er deshalb hiezu in Vorschlag gebracht, weil dessen Kongrua eine sehr schmale sei und ihm daher die Funktionsgebühren als Administrator gut zustatten kommen würden. Er submittiere sehr gerne auf Maschirevics, dem bei seiner großen Befähigung und Popularität durch diese Bestellung der günstige Erfolg der Wahl als Erzbischof in Karlowitz bei einer klugen Taktik kaum geschmälert werden dürfte13. Die Wahl des Gruić zum Administrator würde kränken, weil die Serben das Recht, einen ernannten und nicht gewählten Bischof hiezu zu bestellen, leugnen.

Der Kriegsminister erklärte, den Vorschlag deshalb auf Gruić erstattet zu haben, weil derselbe bereits in loco ist und daher Reisegebühren und Diäten in Ersparung kommen würden.

Infolge der Aufklärung von Seite des kroatisch-slawonischen Hofkanzlers , daß die finanziellen Rücksichten dabei nicht maßgebend sein können, weil der Administrator nur ein Pauschale von 300 fl. zu bekommen habe und weil das Deklaratorium14 für jeden Tag der Anwesenheit im Administrationsorte Karlowitz eine Gebühr von 12 fl. vorschreibe, daß daher mit Grund anzunehmen sei, daß der Bischof Maschirevics bei der Nähe der Stadt Temesvár von Karlowitz ungleich weniger Präsenztage haben werde als Bischof Gruićk, falls auf diesen reflektiert werden sollte; und infolge Erklärung desselben [d. i. des kroatisch-slawonischen Hofkanzlers], daß Bischof Maschirevics auch in wenigen Jahren sich sehr gut gehalten habe, daß er Geheimer Rat15 und ein ausgezeichneter Prälat sei, dessen Berufung nur zum Vorteile der Regierung gereichen könne, war der Ministerrat einhellig damit einverstanden, daß der Bischof Maschirevics als Administrator für das Karlowitzer Erzbistum Sr. Majestät au. in Vorschlag gebracht werde. In betreff der Kompetenz wurde sich mit allseitiger Zustimmung dahin geeinigt, daß der au. Vortrag hierüber von dem Kriegsminister, wegen der Lage der Residenz Karlowitz in der || S. 139 PDF || Militärgrenze, dann von dem ungarischen und kroatisch-slawonischen Hofkanzler gemeinschaftlich erstattet, die bezüglichen Erlässe jedoch von jedem derselben an die unterstehenden Behörden und Personen besonders ausgefertigt werden sollen16.

III. Verteilung gedruckter Exemplare des Staatsvoranschlags für 1862

Der Finanzminister referiert, daß ihm ein Ersuchen des Präsidiums des Herrenhauses um Beteilung mit gedruckten Staatsvoranschlägen pro 1862 zugekommen sei und daß auch sämtliche Journale sowie das Stenografenbüro ein gleiches Ansinnen gestellt haben. Er beabsichtige, dem Herrenhause eine mit Rücksicht auf die Zahl der Mitglieder des Finanzkomitees angemessene Anzahl von Exemplaren des Staatsvoranschlages, jedoch ohne die übrigen Gesetzentwürfe und Motivenberichte zu übermitteln, und in gleicher Weise auch die „Wiener Zeitung“ sowie die die Regierungspartei vertretende „Donau-Zeitung“ zu beteilen, das Ansuchen der übrigen Journale jedoch sowie jene des Stenografenbüros ablehnend zu erledigen17.

Der Ministerrat war hiemit einhellig einverstanden und der Staatsminister erklärte, daß es ihm sehr willkommen sei, daß man den ersten Anlaß benütze, die Journalisten als quasi förmlich konstituierte Körperschaft nicht aufkommen zu lassen.

IV. Einflußnahme des Staatsministers auf den Redakteur der „Österreichischen Zeitung“

Der Minister des Äußern bringt zur Sprache, daß ein gegen ihn gerichteter Artikel in der „Österreichischen Zeitung“ vom 20. Dezember l. J. sehr bedauerlich sei, weil er den Glauben zu verbreiten suche, daß im Ministerium eine Uneinigkeit bestehe. Hiedurch werde die Durchführung der Budgetfrage wesentlich erschwert, deren gedeihliche Lösung es mehr als je erforderlich mache, vor der Welt zu konstatieren, daß in dieser Frage ein Minister für den anderen einstehe. Da nun der Staatsminister bei einem früherem Anlasse erwähnt habe, daß der Redakteur der „Österreichischen Zeitung“ Löwenthal der einzige Journalist sei, auf den er einigen Einfluß ausüben könne, so müsse er den Staatsminister ersuchen, auf Löwenthal in geeigneter Weise einzuwirken, damit derselbe derlei absurden Ergüssen die Spalten seiner Zeitung nicht mehr öffne.

Der Staatsminister erwidert, daß er dem erwähnten Zeitungsartikel keine so besondere Bedeutung angesehen habe, daß derselbe ziemlich glimpflich sei im Vergleiche mit jenen Artikeln, welche die Journale gegen ihn wegen der der „Presse“ erteilten Verwarnung vor wenigen Tagen losgelassen haben18, daß er darauf von vorhinein aufmerksam machen müsse, daß alle früheren Artikel gegen das Ministerium noch als ruhig erscheinen werden gegenüber jenen, welche aus Anlaß der Budgetvorlage gegen den Finanzminister in Aussicht stehen, daß übrigens nicht daran zu zweifeln sei, daß in acht Tagen alles hierüber in Ruhe sein werde. Der || S. 140 PDF || Staatsminister erklärte sich übrigens mit Vergnügen bereit, dem Wunsche des Ministers des Äußern hinsichtlich einer diesfälligen angemessenen Einflußnahme auf den Redakteur der „Österreichischen Zeitung“ nachzukommen.

V. Wahl des Dr. Franz Smolka zum Präsidenten der galizischen Landwirtschaftsgesellschaft

Der Handelsminister referiert, daß ihm von dem Statthalter in Galizien19 der Akt über die Wahl des Reichsratsabgeordneten Dr. Smolka zum Präsidenten der galizischen Landwirtschaftsgesellschaft vorgelegt worden sei20. Er bemerkt, daß die Wahl der Ordnung nach vorgenommen worden sei, daher aus dem Wahlvorgange kein Grund aufgefunden werden könne, den Dr. Smolka zurückzuweisen. Da jedoch der Statthalter in Galizien darauf aufmerksam macht, daß Smolka ein sehr intriguanter und besonders gefährlicher Mann sei, der bei allen seinen Unternehmungen mit großer Ruhe vorgeht, so daß man ihm nicht beikommen könne, und da auch der Polizeiminister und der Staatsminister sich gegen die Bestätigung dieser Wahl aus dem Grunde ausgesprochen haben, weil die schlechten Gesinnungen des Dr. Smolka bekannt seien und dessen sogenannter Brief an die Ungarn Anlaß zu Beratung in der Ministerkonferenz gegeben hat, ob man gegen Smolka nicht wegen Hochverrates vorgehen solle21, so könne er [der Handelsminister] zwar auf die Ah. Bestätigung dieser Wahl nicht einraten, er müsse jedoch darauf aufmerksam machen, daß man bei dieser Gelegenheit vom Regen in die Traufe geraten werde, weil, wenn Smolkas Wahl nicht bestätigt werde, zuverläßlich der als Vizepräsident dieser Landwirtschaftsgesellschaft Designierte, der als Revolutionär dem Smolka nicht nachstehe, gewählt werden dürfte. Die Sache sei auch insofern fatal, weil vorauszusehen sei, daß, im Falle diese Wahl nicht bestätigt wird, eine Interpellation im Abgeordnetenhause nicht ausbleiben werde, die dahin gerichtet sein wird, ob das Ministerium Sr. Majestät den Rat erteilt habe, die Wahl des Smolka nicht zu bestätigen.

Der Minister Ritter v. Lasser bemerkte hierauf, daß die Statuten dieser Gesellschaft lzwar an sich gut seien, indem sie anscheinend, wenn genau befolgt, nurl ausschließend landwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Aus der Wahl des Smolka zum Präsidenten, aus dem Umstande, daß in neuester Zeit 126 Mitglieder gewählt wurden, von denen viele keine Grundbesitzer sind, und daß mit der Errichtung von Filialvereinen vorgegangen werden will, sei unzweideutig zu erkennen, daß diese Gesellschaft als Deckmantel zur Verfolgung ganz anderer Zwecke benützt werden will. Wenn die Bestätigung der Wahl des Dr. Smolka nicht erfolge, so werde ein Spektakel gewiß nicht ausbleiben, dem könne jedoch einfach dadurch, und ohne daß die Person des Smolka dabei in Betracht komme, vorgebeugt werden, wenn die Erledigung dieses Wahlaktes sistiert wird. Dies könne aber mit gutem Grunde geschehen, weil mehrere Verhandlungen wegen Modifikationen der Gesellschaftsstatuten etc. in Verhandlung sind, deren Erledigung man vor der Bestätigung || S. 141 PDF || der Wahl des Präsidenten als notwendig betrachten kann. mAuch werde man demnächst vom Aufsichtsrechte der Regierung gegen die Gesellschaft, welche revolutionäre Gelüste zu verfolgen scheint, strengen Gebrauch machen müssen, deren Gebarung energisch untersuchen, eventuell ihre Tätigkeit einstellen, vielleicht sie selbst ganz auflösen müssenm . Des Votanten Antrag war daher dahin gerichtet, den Bericht des Statthalters in Galizien über die Wahl des Dr. Smolka vorderhand unerledigt zu lassen.

Mit diesem Antrage erklärte sich der Ministerrat einhellig einverstanden22.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Venedig, 6. Jänner 1862. Empfangen 9. Jänner 1862. Erzherzog Rainer.