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Nr. 169 Ministerrat, Wien, 13. Dezember 1861 — Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 15. 12.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; abw. Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 29. 12.

MRZ. 972 – KZ. 4137 –

Protokoll I des zu Wien am 13. Dezember 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Versteigerung ungarischer Archivakten

Der Minister des Äußern besprach die von einem Wiener Antiquar auf den 20. d. M. angekündigte Versteigerung einer großen Anzahl autographer ungarischer || S. 115 PDF || Akten aus den letzten drei Jahrhunderten bis zum Jahre 1849 inklusive. Der Inhalt mache es wahrscheinlich, daß dieselben aus einem Staatsarchiv entwendet worden seien. Wenn sich diese Vermutung bestätigt, würden dieselben sofort mit Beschlag zu belegen sein. Der Polizeiminister bemerkte, sich diesfalls bereits mit dem ungarischen Hofkanzler ins Einvernehmen gesetzt und eine Untersuchung der Akten angeordnet zu haben, die eben heute stattfindet. Bestätigt sich deren Entwendung, so wird die Beschlagnahme und die Anzeige an das Gericht unverzüglich Platz greifen.

Hierüber ergab sich keine Erinnerung1.

II. Pönale für die Verwendung des neuen Viehsalzes zu anderen Zwecken als zur Viehzucht

Der Finanzminister referierte, er habe infolge eines bezüglich der Preisherabsetzung für das sogenannte Viehsalz gefaßten Ministerratsbeschlusses2 die bezügliche Verordnung bereits verfaßt und bei Berechnung der darin festgesetzten Preise auch einen mäßigen Unternehmungsgewinn in Anschlag gebracht. Allein bevor diese Verordnung aSr. Majestät unterbreiteta wird, glaube er, die Sache nochmals im Ministerrate vorbringen zu sollen, weil ihm nach reifer Überlegung die Festsetzung eines Pönals für die Verwendung des Salzes zu anderen Zwecken als der Viehzucht unentbehrlich scheint.

Früher konnte das Viehsalz nur gegen Nachweis des Viehstandes und unter vielen Formalitäten bezogen werden, jetzt wird der Handel damit ganz freigegeben, und die Möglichkeit eines selbst großartigen Mißbrauches ist vorhanden. Dieser neuen Gefahr muß also durch den Schutz einer wirksamen Strafsanktion gesteuert werden. Der Minister finde sich daher verpflichtet, auf seinem bereits bei der ersten Beratung gestellten, aber in der Minorität gebliebenen Antrag auf Festsetzung eines Pönals zurückzukommen. Dasselbe würde in der Verordnung ausdrücklich als Konventionalstrafe, das ist als eine Buße bezeichnet, der sich jeder Abnehmer von Viehsalz freiwillig für den Fall unterwirft, als er die Bedingung des Bezugs — die Verwendung zur Viehzucht — nicht erfüllen sollte, sondern das Salz zu anderweitigem Gebrauche reinigt etc. bDie Übertretungen würden, ohne daß das Viehsalz unter die Gefällskontrolle gestellt würde, dort, wo sie zur Kenntnis des Finanzorgans gelangen, nach den Bestimmungen des Gefällsstrafverfahrens behandelt. Durchsuchungen, Revisionsaufnahmen über Viehsalz und dessen Verwendung hätten im allgemeinen gar nicht stattzufinden, sondern es bestünde eine in ihrer Wirkung nicht zu unterschätzende Strafsanktion gegen Mißbräuche der Begünstigungb Die Übertretungen würden, ohne daß das Viehsalz unter die Gefällskontrolle gestellt würde, dort, wo sie zur Kenntnis des Finanzorgans gelangen, nach den Bestimmungen des Gefällsstrafverfahrens behandelt. Durchsuchungen, Revisionsaufnahmen über Viehsalz und dessen Verwendung hätten im allgemeinen gar nicht stattzufinden, sondern es bestünde eine in ihrer || S. 116 PDF || Wirkung nicht zu unterschätzende Strafsanktion gegen Mißbräuche der Begünstigung.

Der ungarische Hofkanzler kann es nur als eine große Wohltat begrüßen, wenn der Bezug des neuen, noch wohlfeileren Viehsalzes auch in Ungarn ermöglicht wird, wo man bisher sich kein wohlfeiles Viehsalz verschaffen konnte. Allein er müsse dringend bitten, daß man diese Wohltat nicht durch finanzielle Überwachung der Verwendung dieses Salzes verkümmere. Die „pflichtmäßigen“ Plakkereien der Gefällsorgane zur Verhinderung des Mißbrauchs dürften am Ende Lust und Mut zum Gebrauch dieses Salzes rauben, so wie es hie und da schon mit dem Betrieb der Branntweinerzeugung der Fall ist. Die häufige Ingerenz der Finanzorgane, deren Schärfe nur durch gewisse Mittel gemildert werden kann, erregt Erbitterung und schadet der Regierung, namentlich in Ungarn, sehr viel. Man schaffe daher nur ja nicht eine neue Quelle von Untersuchungen, Revisionen und Notionierungen am Viehsalze. Der Staatsratspräsident erinnerte an die Motive, aus welchen die Konferenz beschlossen hatte, keine Strafe zu verhängen, und bemerkte, daß die chemische und vollständige Reinigung des Salzes für den Genuß der Menschen ohne einen ganz unverhältnismäßigen Kostenaufwand nicht möglich sei. Gegen eine Verwendung zu andern landwirtschaftlichen oder industriellen Zwecken dürfte aber selbst vom fiskalischen Standpunkt nicht viel zu erinnern sein, nachdem das Ärar dabei doch einen mäßigen Gewinn behielte. Minister Ritter v. Lasser machte aufmerksam, daß der Standpunkt des Pönals als Konventionalstrafe nur dem ersten Abnehmer gegenüber geltend gemacht werden könne, nicht aber denjenigen, welche das Viehsalz aus zweiter oder dritter Hand beziehen werden.

Nachdem dieser Minister sowie die übrigen Stimmführer sich für die Aufrechthaltung des früheren Beschlusses ausgesprochen hatten, erklärte der Finanzminister , seinen Antrag zurückzunehmen; doch müsse er dafür beantragen, daß die Maßregel nur provisorisch eingeführt werde. Die Sicherheit des Gefällsertrages mache es nämlich rätlich zu beobachten, welche Wirkungen diese Preisherabsetzung in den verschiedenen Richtungen äußern wird. Dagegen wurde von keiner Seite etwas erinnert3.

Der Handelsminister erwähnte schließlich, daß man die Mutterlauge der Salzsiedereien durch angemessene Preisherabsetzung im Interesse sowohl des Gefälls als des Publikums vielleicht verwerten könnte.

III. Verwarnung der „Presse“ wegen der Ausfälle gegen das Herrenhaus

Der Staatsminister referierte, daß die rohen und hämischen Ausfälle in der „Presse“ vom 10. d. M.c von der Art sind, daß man solche Ausschreitungen dem Herrenhause des Reichsrates gegenüber nicht länger mit Stillschweigen übergehen || S. 117 PDF || könne4. Auf dem dermaligen Standpunkte der Gesetzgebung könnte jedoch aus diesem Titel nur eine Privatklage des Herrenhauses vor Gericht eingebracht werden — ein Schritt, der offenbar unter der Würde dieses legislativen Körpers sein und zu dem er sich auch nicht entschließen dürfte5. Von amtswegen kann man nicht einschreiten, es erübrigt also kaum etwas anderes, als daß die Regierung wenigstens ihre Mißbilligung dieser Beleidigungen in entschiedener Weise ausspreche. Da jedoch ein diesfälliger Zeitungsartikel nur wenig Eindruck macht, beabsichtige der Staatsminister, der „Presse“ eine durch die Richtung des Blattes zu motivierende Verwarnung erteilen zu lassen6, welche er textuell dem Ministerrat mitteilte. Die Regierung habe über sich alle, auch die rücksichtslosesten Ausfälle ungeahndet ergehen lassen, dieser Schritt aber erscheine zur Wahrung der Würde des Hauses und, wie Freiherr v. Lichtenfels beifügte, zum Schutz der Redefreiheit in demselben geboten.

Sämtliche Stimmführer waren mit diesem Antrage einverstanden7.

IV. Angriffe der Wiener Journale auf fremde Diplomaten

Der Minister des Äußern besprach die Beschwerden, welche der preußische Gesandte Baron Werther über die in jüngster Zeit gegen seine Person gerichteten Artikel mehrerer Wiener Journale erhoben hat8. Graf Rechberg müsse lebhaft wünschen, daß die Vertreter fremder Mächte am kaiserlichen Hofe von persönlichen Angriffen in den hiesigen Blättern verschont bleiben. Die Diplomaten werden dadurch empfindlich gereizt, und dies verbittert dann das Verhältnis zu den bezüglichen Höfen auf eine für höhere Zwecke sehr nachteilige Weise. Es wäre daher den Journalisten zu bedeuten, daß sie sich solcher Ausfälle zu enthalten haben. Beobachten doch die Berliner Blätter die nötigen Rücksichten gegen die fremden Gesandten! Der Polizeiminister erwiderte, daß unsern Journalisten diese Schonung wiederholt anempfohlen worden sei. Der Minister werde es aus || S. 118 PDF || dem gegenwärtigen Anlasse abermals anordnen, doch versprach er sich davon keine lange Nachwirkung.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Venedig, am 25. Dezember 1861. Empfangen 29. Dezember 1861. Erzherzog Rainer.