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Nr. 130 Ministerrat, Wien, 30. September 1861 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 2. 10.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, FML. Schmerling, Holzgethan (nur bei I anw.), Reichlin 5. 10.; abw. Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 27. 10.

MRZ. 931 – KZ. 3346 –

Protokoll des zu Wien am 30. September 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer

I. Reformen im Verpflegswesen der Armee

Staatsrat Ritter v. Holzgethan referierte über die Meinungsverschiedenheiten, welche bezüglich der vom Kriegsminister beantragten Reformen im Verpflegswesen obwalten1. Diese Differenzen ergaben sich:

1. In bezug auf die vorgeschlagene Verbesserung der Magazinskontrolle durch Bestellung eines aStabs- oder Oberoffiziersa, welcher an der Seite des Verpflegsverwalters || S. 409 PDF || die Geld- und Materialgebarungskontrolle mit Verantwortlichkeit zu üben und die Gegensperre der Verpflegskasse zu besorgen hat. Im Staatsrate haben sich GM. Müller und Graf Mercandin2 für diese Einrichtung erklärt, während die Mehrheit der Stimmen — darunter die Koreferenten Baron Geringer und v. Holzgethan — der Meinung des Finanzministers beigetreten sind, der in der Zuweisung von Offiziers zu den Verpflegsmagazinen eine wirksame Kontrolle nicht zu erkennen vermag. Staatsrat v. Holzgethan entwickelte die von den verschiedenen Seiten im Laufe der Verhandlungen und der staatsrätlichen Beratungen geltend gemachten Gründe und sprach sich schließlich dahin aus, daß der beabsichtigte Zweck durch Bestellung verantwortlicher Verpflegsmagazinskontrollore aus dem bStande der Verpflegsbranche, nämlich durch Umgestaltung der entsprechenden Anzahl schon bestehender Verpflegsoffiziale in Kontollore, wohlfeiler undb besser erreicht werden dürfte.

Im Laufe der hierüber gepflogenen längeren und eindringlichen Erörterung äußerte der Präsident des Staatsrates , daß er der beantragten Institution zwar nicht unbedingt entgegentreten wolle und selbst glaube, daß die Beaufsichtigung der Magazinsgebarung durch einen Offizier von Nutzen sein werde, aber eine eigentliche Kontrolle mit der daraus resultierenden Mitverantwortlichkeit könne man von dem Offizier nicht erwarten, da er die Gegensperre nur bei der Kasse, nicht aber bei den Magazinen haben soll und somit die Verschleppungen nicht ganz verhindern kann. Der Finanzminister könnte auch nur dann eine Beruhigung in dieser Offizierskontrolle finden, wenn der Offizier bei dem Verpflegsmagazine die Gegensperre in derselben Weise übt wie der Kontrollor bei den Tabakmagazinen cund Fabriksverwaltungenc, deren Gebarung mit jener der Verpflegsmagazine Analogie hat. Eine bloß papierene Kontrolle mit Anweisungen, Koramisierungen etc. werde keine wirksame Abhilfe gewähren, und der diesfällige Mehraufwand wäre somit nicht gut angewendet. Mag derselbe auch immerhin — wie der Kriegsminister verspricht — aus der ordinären Militärdotation bestritten werden, es bleibt doch eine reelle Mehrausgabe, und in letzter Auflösung sind es doch die Staatsfinanzen, welche dieselbe tragen müssen, während sie davon hätten verschont bleiben können. Daß die Kontrolle im Militärverpflegswesen einer Verbesserung dringend bedarf, will der Minister nicht bestreiten, wohl aber, daß dieses ein wirksames Heilmittel ist, dindem der Antrag eine bloße Inspektion, nicht aber eine wirkliche Kontrolle bezielt, Inspektionen aber schon derzeit und nicht mit vielem Erfolg bestehend . Eher würde er sich noch von dem Schlußantrag des Staatsrates Holzgethan einen Erfolg versprechen. GM. Baron Reichlin3 erklärte, die Gegensperre der Magazinslokalitäten durch den kontrollierenden Offizier sei eine Unmöglichkeit. Nicht nur, daß in den Verpflegsmagazinen oft vom frühen Morgen bis spät in die Nacht manipuliert || S. 410 PDF || werden muß, so sind deren oft noch so viele und mit solcher Dislozierung vorhanden, daß eine Person dieselben gar nicht fortgesetzt beaufsichtigen und verschließen kann. In Arad waren die Verpflegsartikel in nicht weniger als 70 Magazinen auf dem Umkreis von drei viertel Stunden verteilt. Eine Parifizierung der Gebarung in derselben mit der Manipulation in einem Tabakmagazin, wo alles konzentriert und unter einen oder doch wenige Verschlüsse zu bringen ist, kann durchaus nicht gemacht werden. Noch viel schwieriger als in Friedenszeiten gestaltet sich aber die Aufsicht vor oder bei einem Kriege, wo die Bewegung der Verpflegsartikel fast unausgesetzt und massenhaft ist. Man wird sagen, daß die Aufsicht eines einzigen Offiziers überhaupt hiebei nicht genügen könne. Dies ist richtig, und eine größere Anzahl würde bessere Dienste leisten, jedoch auch mehr kosten. Jedenfalls aber wäre schon die Beigebung eines eausschließend dafür bestimmten, permanent angestellten, nicht aber von der Truppe temporär kommandiertene Offiziers für den Verpflegsverwalter vom größten Nutzen, da er jetzt seine ganze Zeit in der Kanzlei mit den Verpflegsbeamten verbringen muß und die meist sehr verdorbenen unteren Organe fast ganz sich selbst überlassen bleiben. FML. Ritter v. Schmerling machte die bereits gemachten praktischen Erfahrungen mit der militärischen Kontrolle der Verpflegsmagazine geltend, welche sich überall bewährt hat. Hiezu kommt auch, daß die Mannschaft auf die Verpflegsanstalten weit mehr Vertrauen hat, wenn sie weiß, daß auch ein Offizier dabei ist. Der Staatsminister findet es schwierig, in dieser Sache mit Beruhigung eine Meinung abzugeben. Daß durch die vorgeschlagene Einrichtung keine eigentliche strenge Materialkontrolle erreicht wird, ist gewiß. Ebenso aber auch, daß die Überwachung der gesamten Magazinsgebarung in unmittelbarer Nähe auf das Maß und die Qualität der Verpflegsartikel sowie die Besorgnis vor des Stabsoffiziers plötzlichem Erscheinen für die Verhinderung von Verschleppungen nützlich sein werde. Der Minister des Äußern trat dem Staatsminister bei. Der ungarische Hofkanzler , welcher die Unmöglichkeit einer reelen Verpflegsmagazinskontrolle aus seiner persönlichen Erfahrung als Armeekommissär einsehen gelernt hat, erwartet sich durch die Mitwirkung eines höheren Offiziers bei der Magazinsgebarung und für die Disziplin des unteren Personales wesentliche Vorteile. Er wird wenigstens die organisierte Defraudation zu verhindern wissen, und schon das ist viel wert. Graf Forgách vereinigt sich daher mit dem Antrage des Kriegsministers, dem auch die Minister Baron Mécsery, Ritter v. Lasser, der Handelsminister und Graf Esterházy beitraten.

2. Übertritt verdienter Verpflegsbeamter in den Kommissariatsdienst ohne Ablegung der Prüfung aus dem kriegskommissariatischen Lehrkurse. [ Holzgethan :] Der Finanzminister würde den Übertritt vom günstigen Ausschlage dieser Prüfung abhängig machen. Allein die Majorität des Staatsrates glaubte mit dem Kriegsminister, von einer Prüfung absehen zu sollen.

Der Ministerrat fand hierüber nichts zu erinnern4.

|| S. 411 PDF || 3. Der Kriegsminister beantragt, daß die bei Revision eines Verpflegsmagazins entdeckten Abgänge an einigen Verpflegsartikeln durch die sich gleichzeitig etwa herausstellenden Überschüsse an anderen, wenngleich heterogenen Artikeln pro rata kompensiert und somit die Ersätze des Verwalters entsprechend aufgelassen werden dürfen. Unter gewissen Umständen seien nämlich Abgänge ganz unvermeidlich, während unter anderen Umständen erlaubterweise Ersparungen gemacht werden können. Das bestehende System läßt aber gar keine Schwendungen5 oder Abgänge zu und zwingt dadurch die Beamten, sich selbst ohne alle unlautere Absicht fingierte Deckungen zu verschaffen etc. Nach der einstimmigen Meinung des Staatsrates wäre hiebei die Abhilfe durch Verbesserung des anerkannt unrichtigen Systems zu suchen. Da jedoch diese Verbesserung nur langsam durchzuführen sein wird, so glaubt GM. Müller, daß bis dahin der vom Kriegsminister beantragte Modus transitorisch in der Art angewendet werden dürfte, daß den Landesgeneralkommanden für eintretende Fälle die Ermächtigung zu dem bezeichneten Verfahren und zu Passierungen in dieser Weise erteilt werde. Die übrigen Stimmen im Staatsrate waren jedoch gegen dieses Provisorium, welches sich leicht zu einem Definitivum auf Jahre hinaus gestalten könnte.

Der Finanzminister fände es sehr bedenklich, durch Gestattung der Kompensation fder Abgänge und Überschüsse bei ungleichartigen Materialgegenständenf eine Hintertür zur Bemäntlung von Defraudationen zu eröffnen. Denn die Ersparungen würden doch nur wieder auf Unkosten der Truppen oder des Ärars erzielt. Das wirkt demoralisierend. Die Kompensation bei heterogenen Artikeln sei in der Domänen- und Fabriksverwaltung ebenfalls nicht gestattet. gAllerdings sei aber die Festsetzung von passierbaren Schwendungsprozenten eine notwendige Maßregel bei der Militärverpflegsverwaltung.g Der Staatsratspräsident bemerkte, es sei ein offenbarer Fehler des Systems, daß es kein sogenanntes Kalo zuläßt, man hsucht sich also dadurch zu helfenh, daß man Kompensation bei homogenen Artikeln zuläßt, solange nicht durch eine wenn auch nur provisorische Schwendungsbemessung abgeholfen werden kann. iDer Präsident könne aber diesem Auskunftsmittel nicht beitreten und müsse bei dem Antrage des Staatsrates beharren, daß vielmehr sogleich die erforderlichen, wenn auch provisorischen Vorschriften über Schwendung eingeführt werden.i jFML. Schmerling maß das größte Gewicht auf das Zustandekommen eines Schwendungsgesetzes, das, wenngleich sehr schwierig, doch möglich ist, wie dies auch tatsächlich bei anderen Armeen, namentlich der königlich preußischen, erreicht wurde. Auf dieses gebaut, soll auch eine gegenseitige Kompensation dann eintreten.j Der Staatsminister , dem auch Graf Rechberg beitrat, erkennt die unlösbaren || S. 412 PDF || Schwierigkeiten der dermaligen Verpflegsmanipulation. Man müsse es dem Verpflegsbeamten möglich machen, sich als ehrlicher Mann durchzuhelfen. Die Kompensation von Abgang und Überschuß ganz heterogener Artikel sei aber nicht zu billigen, da sie auf Unkosten dritter Personen stattfindet. Man suche daher, nach dem Vorgang Preußens, durch ein Schwendungsnormale baldmöglichst abzuhelfen. GM. Baron Reichlin erwiderte, daß man trotz allen seit Jahren oft wiederholten Versuchen noch keine verläßlichen Daten zu einem Schwendungsnormale habe ausmitteln können. Die Verschiedenheit der Qualitäten der Frucht sowie der anderen Naturalien, die Einflüsse der Zeit, der Witterung, des Ortes etc. sind so viele und wichtige Faktoren, die sich unmöglich für alle Fälle nach Perzenten berechnen lassen. Daher sei kes in der Billigkeit begründet, den Verpflegsbeamtenk eine gewisse Latitude zuzugestehen. lEs besteht dabei der tatsächliche Umstandl, daß das für einen Artikel passierte Quantum, was in dem einen Verpflegsmagazin selbst Überschüsse entstehen läßt, in einem anderen Magazine gerade nur ausreicht und in einem dritten Abgang zurückläßt. Bei anderen Artikeln geben aber gewöhnlich zufällige Umstände im selben Magazine das entgegengesetzte Resultat der Gebarung. Warum soll der Zufall dem Verpflegsbeamten nur nachteilig sein können und ihm nicht die Kompensation gestattet sein dürfen? Nicht immer geschehen Ersparungen auf Unkosten Dritter. Die bessere Qualität eines Artikels, sorgfältigere Behandlung im Magazin, klimatische Einflüsse etc. können auch bewirken, daß dieser Artikel besser ausgibt und somit eine erlaubte Ersparung erzielt wird. Man muß dahin wirken, daß der Verpflegsbeamte mund der Magazinsaufseherm ein Interesse hat, solche Ersparungen zu erzielen, und das geschieht vor allem durch die Kompensation, wobei er doch rechtlich existieren kann, während man bei Fortsetzung des jetzigen Systems buchhalterischer Strenge ohne allen Spielraum dahin kommt, alle Festungen mit den Verpflegsbeamten zu bevölkern, die nicht geschickt genug waren, sich durch Falsa etc. zu helfenn . Der Polizeiminister machte aufmerksam, welche große Rolle der Zufall bei der Verpflegsmanipulation spielt. Dieselbe Quantität Getreide, wiederholt gewissenhaft gemessen, werde jedesmal eine andere Metzenzahl geben. Aus diesem Grunde und mit Rücksicht auf die übrigen geltend gemachten Umstände könne Baron Mecséry gegen die Kompensation auch heterogener Artikel nichts einwenden. Doch halte er es für nötig, daß ein Maximum der erlaubterweise bei jedem Artikel zu erzielenden Ersparung ausgesprochen werde. Minister Graf Esterházy trat dieser Meinung bei. Der ungarische Hofkanzler erklärte sich für den Antrag des Kriegsministers, zumal er seinen eigenen Privatwirtschaftsbeamten die Kompensation der Schwendung mit dem Superplus gestatte. Auch Minister Ritter v. Lasser sprach sich in diesem Sinne aus, würde jedoch auch für die Ausarbeitung eines Schwendungsnormales stimmen, durch dessen Erlassung dann die Haftung der Verpflegsbeamten nicht || S. 413 PDF || mehr wie jetzt über die Grenzen des Möglichen ausgedehnt wäre. Der Handelsminister hält es für bedenklich, die Erzielung von Überschüssen durch die Verpflegsbeamten zu begünstigen. Die Schwendung dürfte sich ausmitteln lassen. Die Stimmenmehrheit erklärte sich mithin für die Erlassung eines Schwendungsnormales und gegen die Kompensation der Überschüsse mit den heterogenen Abgängen der Verpflegsmagazine.

4. [ Holzgethan :] Der Kriegsminister hat beantragt, daß die bei einzelnen Verpflegsartikeln in den Magazinen erzielten Ersparnisse nicht mehr wie bisher ganz pro aerario verrechnet, sondern nach einem gewissen Perzentualverhältnisse auch mit den Verpflegsbeamten und Magazinsdienern geteilt würden. GM. Müller hält es für bedenklich, die Anregung zu solchen Ersparungen an Verpflegsartikeln zu geben, noch bedenklicher aber, selbst einen Lohn darauf zu stezen. In einzelnen Fällen nur waren aus den ans Ärar wie bisher abzuführenden Ersparnissen Remunerationen zu bewilligen. Der Staatsrat teilt einstimmig diese Meinung.

Präsident Baron Lichtenfels , der Finanzminister und der Minister des Äußern erklärten, an der Meinung des Staatsrates festzuhalten, oindem bei der Militärverpflegung, bei welcher die Ausmaß nach Portionen und die Beteilung ganz strenge geschehen, ohne Bedrückung der Truppe wohl nicht viel ehrliche Ersparungen und Gelegenheiten für Tantiemen eintreten könneno . GM. Baron Reichlin äußerte, es sei ein Irrtum zu glauben, daß Ersparnisse nur per nefas auf Unkosten des Mannes gemacht werden können. Der Mann läßt sich heutzutage weder an der Kost noch sonst etwas von seiner Gebühr — die er genau kennt — abbrechen. Aber, wie bereits zum Punkt 3 gezeigt wurde, kann man bei gutem Willen an den reichlicher passierten Artikeln allerdings ersparen — pund wurde dies ausführlich, auf Beispiele gegründet, nachgewiesenp —, und man muß nur das Interesse der Beamten und des Manipulationspersonales ins Mitleid ziehen, damit sie das Ihrige redlich und eifrig dazu beitragen, statt den möglichen Vorteil des Ärars allein zu vernachlässigen. Das Ärarialgut, das in den Händen dieser Leute sich befindet, hat den Wert vieler Millionen. Man darf sie nicht verhungern lassen! Kleine, aber sichere Prozente wirken sehr viel und jedenfalls mehr als vage Zusicherungen von Remunerationen, die am Ende nur den Protegierten zuteil werden. qGM. Reichlin macht noch geltend, daß die Tantieme auch das einzige sichere Mittel gewähren würde, Normalausmaßen im Verlaufe der Zeit aus Anlaß der sich in einem oder dem anderen Artikel konstant zeigenden Ersparungen herabzusetzen.q rFML. Schmerling erkennt in den Tantiemen ein sehr geeignetes Mittel, um das Interesse namentlich des unteren Verpflegspersonales für die Sache anzuregen.r FML. Schmerling erkennt in den Tantiemen ein sehr geeignetes Mittel, um das Interesse namentlich des unteren Verpflegspersonales für die Sache anzuregen. Der Staats -, der Handels - und der Polizeiminister, Ritter v. Lasser und der ungarische Hofkanzler erklärten sich für den Antrag des Kriegsministers auf Bewilligung der Tantiemen an der Ersparung, Baron Mecsery jedoch mit der bereits zum Punkt 3 beantragten Beschränkung bis zu einem Maximum.

|| S. 414 PDF || sDiesem gemäß erklärte sich die Mehrheit der Stimmführer für das System der Tantiemens . t, 6

II. Ernennung des Ludwig v. Hofbauer zum königlichen Kommissär für das Pester Komitat und Bemessung des Gehalts

Der ungarische Hofkanzler referierte, daß bei der — wie versichert wird — schweren Erkrankung des Hofrates Gombos, dann bei der negativen Erklärung des v. Kapy nichts erübrige, als den gewesenen Komitatsvorstand Hofbauer zum königlichen Kommissär im Pester Komitate zu bestellen. Allein er macht besondere finanzielle Bedingungen der Annahme, nämlich eine Personalzulage von 2500 fl. zu seinem dermaligen Gehalte von 2100 fl., welche ihm für den Rücktritt belassen wird, und eine Pensionszulage von 1250 fl. für seine Witwe im Fall des Todes auf dem Posten als Kommissär.

Bei dem Umstand, daß man diesen tüchtigen Mann um jeden Preis gewinnen muß, fand die Konferenz gegen einen diesfalls an Se. Majestät den Kaiser zu stellenden Antrag nichts zu erinnern7.

III. Interpellation über einen Erlaß der mährischen Statthalterei gegen tschechische Umtriebe

Der Polizeiminister referierte, in welcher Art er die Interpellation Pražáks über den Erlaß der mährischen Statthalterei gegen die tschechischen Umtriebe zu beantworten gedenke8. Es seien bloß notorische Tatsachen konstatiert worden, die Bewegung in den unteren Volksschichten habe sich bereits in Katzenmusiken etc. Luft gemacht, und das sei wohl genügende Veranlassung gewesen, die Unterbehörden darauf aufmerksam zu machen.

Der Ministerrat fand hierüber nichts zu erinnern9.

IV. Vorlage des Immunitätsgesetzes an den Kaiser

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer eröffneten, daß soeben vom Präsidenten des Herrenhauses die Mitteilung über die Annahme || S. 415 PDF || des vom Abgeordnetenhause amendierten Entwurfs des Immunitätsgesetzes eingelangt sei und daß Höchstdieselben diesen Entwurf im Verfolg der früheren Beschlüsse des Ministerrates sofort Sr. apost. k. k. Majestät unterbreiten werden10.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 25. Oktober 1861. Empfangen 27. Oktober 1861. Erzherzog Rainer.