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Nr. 117 Ministerrat, Wien, 2. September 1861 — Protokoll III - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. ( Erzherzog Rainer 4. 9.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Forgách (ab V abw.), Esterházy (ab V abw.), Lichtenfels, Mercandin (ab VI abw.) ; abw. Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 13. 9.

MRZ. 911 – KZ. 2888 –

Protokoll III des zu Wien am 2. September 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer

I. Funktions- und Personalzulage für Hofrat Bartholomäus v. Gombos

Der ungarische Hofkanzler referierte, daß er bei der dringenden Notwendigkeit, das Pester Komitat und die Wahlversammlung der Stadt Pest durch hiezu bestellte königliche Kommissäre zu schließen, die auch fortan die Geschäfte || S. 341 PDF || zu leiten hätten, sich mit der allerdings sehr schwierigen Wahl der bezüglichen Männer beschäftigt habe und nach einigen vergeblichen Versuchen zu dem Beschluß gekommen sei, für die Stadt den Septemvir Koller und für das Komitat den Finanzprokurator zu Pest, Hofrat v. Gombos, in Antrag zu bringen1. Die Stellung des letzteren einem aschlechtgesinnten unda so ausgedehnten Komitat gegenüber werde eine besonders schwierige sein, doch besitzt Gombos die für diesen Posten nötigen Eigenschaften. Der Hinblick auf die seit dem 20. Oktober disponibel gewordenen ungarischen Beamten bestimmte ihn jedoch, die Übernahme dieses Geschäftes an die Bedingungen zu knüpfen, daß er nach Beendigung der Kommission wieder sofort als Hofrat entweder bei der ungarischen Hofkanzlei oder dem Septemvirate angestellt werde und daß er für die Dauer der Kommission eine Personalzulage erhalte, welche ihm auch nach der Abberufung davon auf seinem künftigen Posten zu belassen wäre. Graf Forgách glaubt, daß man auf diese Bedingungen ohne Anstand eingehen sollte. Denn alles hängt davon ab, daß die ersten Schritte in Ungarn zur Wiederherstellung der Ordnung von Erfolg gekrönt werden. Es handelt sich jetzt darum, den ersten königlichen Kommissär in ein Komitat zu schicken und durch sein Beispiel auch andere tüchtige Männer für ähnliche Missionen zu gewinnen. Einem so hochwichtigen Zwecke gegenüber dürfe man nicht markten. Das Opfer einer Personalzulage von 2000 fl. jährlich werde sich durch die Steuereinzahlungen hunderttausendfältig kompensieren.

Der Finanzminister erwiderte, er würdige vollkommen die vom Hofkanzler geltend gemachten Gründe und sehe die Wichtigkeit eines schnellen, energischen Eingreifens ein. Indessen müsse er sich doch gegen den vom Hofkanzler in diesem Falle eingehaltenen Vorgang verwahren, daß Gombos ohne Vorwissen seines Vorgesetzten, des Finanzministers, nach Wien berufen und mit demselben wegen Übernahme der Kommissärstelle Verabredungen getroffen wurden, die der Minister erst nachträglich erfuhr. Die Sache sei doch nicht so dringlich, um eine vorläufige Verständigung von Seite des Hofkanzlers unmöglich zu machen. Derlei einseitige Vorgänge stören aber die disziplinäre Unterordnung der Behörden. Was die Zulage für Gombos als Kommissär betrifft, so wolle der Finanzminister gegen dieselbe für die Dauer der Funktion keine Erinnerung erheben, doch finde er deren fernere Belassung nicht hinlänglich begründet. Der ungarische Hofkanzler bedauerte lebhaft, daß eine von ihm lediglich zum Besten des Ah. Dienstes getroffene Einleitung der Anlaß zu einer solchen Verwahrung geworden sei. Die Aussendung des königlichen Kommissärs bin das Pester Komitatb sei in der Tat von einer solchen Wichtigkeit und Dringlichkeit, daß Graf Forgách in || S. 342 PDF || diesem Falle zur Gewinnung an kostbarer Zeit von der strengen Form absehen zu dürfen glaubte. Der Staatsminister fand es vollkommen angemessen, den königlichen Kommissären ihre Existenz durch den Vorbehalt des Rücktritts auf einen Posten gleicher Kategorie zu sichern und sie durch möglichst reichliche Funktionszulagen zum Ausharren bei ihrem schwierigen Geschäft zu bestimmen. Auch der Minister des Äußern fand es notwendig, daß die Regierung sich gegen diejenigen Männer, welche sich in diesem verhängnisvollen Augenblick ihr zur Disposition stellen, dankbar bezeige. Minister Ritter v. Lasser , hiemit völlig einverstanden, glaubte nur, daß der spätere Fortbezug der Personalzulage nicht bloß von dem Antreten der Mission, sondern von der gelungenen Durchführung abhängig zu machen wäre cund daß die Funktionszulage nach guter Beendigung der Aufgabe in eine verhältnismäßig geringere Personalzulage überzugehen hättec .

Nachdem sämtliche Stimmführer sich in demselben Sinne ausgesprochen hatten, erklärte der Hofkanzler , er fasse den Beschluß dahin auf, daß dem v. Gombos für die Dauer seiner Mission eine Funktionszulage von 2000 fl. jährlich anzuweisen und zuzusichern sei, daß er nach deren zufriedenstellender Beendigung eine Personalzulage von 1000 fl. zu seinem jetzigen Gehalte erhalten werde. Minister Graf Esterházy würde diese Personalzulage selbst mit 2000 fl. bemessen2.

II. Populäre Belehrung über die Gründe der Auflösung des ungarischen Landtags

Der ungarische Hofkanzler erinnerte, es sei bei Beratung des Manifestes beschlossen worden, statt desselben für das ungarische Landvolk eine populäre Belehrung über die Motive der Auflösung des ungarischen Landtages zu erlassen3. So wie aber Graf Forgách dim damaligen Dranged keine Zeit fand, diese Belehrung zu verfassen, so würde sie eauch in einem Augenblicke, wo sich die Publikationen drängten, kaum gelesen und gewürdigt worden sein. Es dürfte daher angezeigt scheinen, diesen Erlaß auf sich beruhen zu lassen und dagegen die königlichen Kommissäre anzuweisen, beim Antritte ihres Amts belehrende Zirkulare zu erlassen, für deren gehörige Verbreitung sie dann auch zu sorgen in der Lage sind.

Der Ministerrat war hiemit einverstanden.

III. Subventionen für ungarische Journale

Der ungarische Hofkanzler referierte über den dringenden Bedarf einer Dotation von 10.000 fl. für Subventionen an die Journale in Ungarn, da deren wenigstens teilweise Umstimmung im Interesse der Regierung unerläßlich ist. Graf Forgách glaubt, daß dieser Betrag aus den Finanzen flüssigzumachen wäre, da es wohl nicht tunlich scheint, hiezu den Landesfonds in Anspruch zu nehmen.

|| S. 343 PDF || Nach einer längeren Besprechung, im Laufe welcher vom Polizeiminister auch das neueste regierungsfeindliche Programm des mit 6000 fl. subventionierten „Sürgöny“ zur Sprache gebracht wurde, erklärte der Finanzminister, nach Einsicht einer über diesen Gegenstand bereits beim Finanzministerium erliegenden Note des Hofkanzlers im Ministerrate referieren zu wollen4.

IV. Befreiung von zwei Renitenten durch das Militär in Kaschau

Im Aba-Ujvárer Komitate haben sich bei dem Vollzuge einer vom Urbarialgerichte dekretierten Kommassation gewalttätige Renitenzen ergeben, infolge welcher zwei Männer als Aufwiegler von der politischen Behörde arretiert und nach Kaschau gebracht wurden. Laut eines an den Hofkanzler gelangten Berichtes sollen diese Aufwiegler aber durch das Militär über Befehl des dortigen Brigadiers wieder befreit worden sein. Graf Forgách findet diesen Vorgang sehr bedenklich, die Autorität der Behörden paralysierend und ersucht den Kriegsminister, der Sache auf den Grund zu sehen.

FZM. Graf Degenfeld , welcher es übrigens sehr unwahrscheinlich findet, daß GM. Baron Packenj sich einen Übergriff erlaubt habe, erwidert, daß der Hofkanzler am schnellsten zum Zwecke kommen dürfte, wenn er sich diesfalls direkt an den Kommandierenden General Graf Coronini wendet. Graf Forgách wird diesen Weg einschlagenf, 5.

V. Staatsbeitrag zum Ausbau der Kirche in Karolinenthal

Staatsrat Graf Mercandin referierte das Gutachten des Staatsrates über den Antrag des Staatsministers, daß für den Ausbau der Kirche in der Prager Vorstadt Karolinenthal der durch die erfolgte Berichtigung des Präliminares für 1862 erzielte Überschuß des böhmischen Religionsfonds von 35.594 fl. verwendet werde6. Nach dem umständlich motivierten, einstimmigen Antrage des Staatsrates dürfte die Ah. Entschließung über den Vortrag des Staatsministers lauten: „Ich finde Mich nicht bestimmt, diesem Antrage eine Folge zu geben.“ Nach Beendigung dieses Referates las der Staatsratspräsident ein vom damaligen Reichsrate Fürsten Salm aus Anlaß eines früheren Gesuchs um Ah. Unterstützung dieses Kirchenbaues abgegebenes Votum, welches zeigt, daß es bei diesem ganzen mit übertriebenem Luxus ausgeführten Kirchenbaue von Seite der eigentlichen Führer nur auf eine großartige Demonstration im slawischen Sinne abgesehen ist, welche mit der Säkularfeier der Heiligen Kyrill und Method — 1862 — zusammenfallen soll7. Die Regierung, welche bereits namhafte Summen gespendet, soll nun weitere Opfer bringen, damit eine Demonstration gegen sie selbst möglichst glanzvoll in die Szene gehe. Dringlichkeit ist nicht vorhanden, da gegen die Deteriorierung des bereits vorhandenen Kirchengebäudes Vorkehrungen getroffen sind und der Katholikenverein zu Prag erst über Aufforderung von Seite des Statthaltereipräsidiums das vorliegende Gesuch einbrachte. Andererseits ist die Ersparnis am böhmischen Religionsfonds noch hypothetisch und figuriert zudem im Staatsvoranschlage für 1862 unter den Bedeckungsmitteln, da der böhmische Religionsfonds dem Staatsschatze namhafte Ersätze zu leisten hat.

Sämtliche Stimmführer, der Staatsminister mit eingeschlossen, vereinigten sich mit dem Antrage des Staatsrates auf Abweisungg, 8.

VI. Lothrop Motley Gesandter der Vereinigten Staaten

Der Minister des Äußern brachte zur Kenntnis, daß die Vereinigten Staaten von Nordamerika den John Lothrop Motley zu ihrem Gesandten am kaiserlichen Hof ernannt haben und daß diese Wahl nur als sehr erwünscht betrachtet werden kann9.

VII. Aufhebung der Ersatzansprüche des Ärars aus dem Devisengeschäft des Franz Richter

Der Staatsratspräsident referierte, daß nach dem geäußerten Wunsche des Kriegsministeriums der Staatsrat die Frage hinsichtlich der zivilgerichtlichen Verfolgung des dem Ärar zustehenden Ersatzanspruches aus dem Devisengeschäfte des Franz Richter nach vorläufiger Prüfung durch die Finanzprokuratur reiflich erwogen und einstimmig anerkannt habe, daß von einer Klage gegen die Credit-Anstalt kein günstiger Erfolg zu erwarten und [es] überhaupt selbst || S. 345 PDF || wünschenswert ist, nicht einmal einen diesfälligen Versuch zu unternehmen10. Der Kriegsminister äußerte, daß er einen großen Wert darauf lege, diese Bestätigung der im Kriegsministerium bestehenden Ansichten zu erhalten, und ersuchte um schriftliche Mitteilung11.

VIII. Modenesisches Truppenkontingent

Der Kriegsminister stellte an den Minister des Äußern die Anfrage, ob er von seinem Standpunkte den ferneren Unterhalt des modenesischen Truppenkontingents noch als nötig betrachte. Ein Beschluß darüber scheine um so mehr angezeigt, als der Herzog erklärt hat, seinen bisher geleisteten Beitrag einzustellen12.

Der Minister des Äußern erwiderte, daß Österreich den modenesischen Staat noch immer als zu Recht bestehend betrachten müsse, aber diese Anerkennung sei von dem ferneren Unterhalte der modenesischen Truppen unabhängig. Das Kriegsministerium sei übrigens zunächst in der Lage, zu beurteilen, ob nach der vom k. k. Militär mit Modena direkt abgeschlossenen Konvention die modenesischen Truppen noch weitere Ansprüche auf Verpflegung etc. unsererseits besitzen.

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer forderten hierauf den Kriegsminister auf, über diesen Gegenstand nach Prüfung der Vertragsstipulationen ein Referat im Ministerrate zu erstatten13.

IX. Beitrag für die Stadt Karlsbad zur Bewirtung der „deutschen Naturforscher und Ärzte“

Über den vom Staatsminister hierauf motivierten Antrag, der Stadt Karlsbad zur Bewirtung der „deutschen Naturforscher und Ärzte“ im Jahre 1862 einen Beitrag von 15.000 fl. zu bewilligen, behielt sich der Finanzminister vor, in der nächsten Konferenz seine Äußerung zu erstatten14.

X. Agitationen eines siebenbürgischen Stuhlrichters gegen die Steuerzahlung

Nachdem in Siebenbürgen ein Stuhlrichter hüber eine von der Klausenburger Komitatsbehörde erhaltene Weisungh sich in höchst auffallender Weise der Steuerzahlung und -exekution widersetzt haben und dagegen sich eine strafbare Agitation erlauben soll, wird der Minister Ritter v. Lasser die ihm darüber zugekommene Anzeige an den Finanzminister zur vorläufigen Konstatierung leiten. Bestätigen sich die Angaben, so träte der Fall einer exemplarischen Bestrafung ein15.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. [Wien, 12. September 1861 i .] Empfangen 13. September 1861. Erzherzog Rainer.