MRP-1-5-02-0-18610727-P-0100.xml

|

Nr. 100 Ministerrat, Wien, 27. Juli 1861 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 27. 7.), Mecséry, Schmerling, Degenfeld, Lasser, Plener, Wickenburg 3. 8., Forgách, Esterháy, Lichtenfels; außerdem anw. Žigrović (bei III abw.); abw. Pratobevera; BdR. Rechberg 6. 8.

MRZ. 894 – KZ. 2495 –

Protokoll des zu Wien am 27. Juli 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Rechberg

I. Zulassung einer Deputation von Abgeordneten der Militärgrenze

Gegenstand der Beratung war der an den Kriegsminister gelangte Bericht des Banus von Kroatien vom 25. d. M.1, worin aus Anlaß der Ablehnung der Deputation der Grenzvertretera vorgestellt wird, daß hierdurch bei denselben das gegen alle Behörden bestehende Mißtrauen erhöht und in ihnen der Verdacht erweckt werden würde, daß ihre Repräsentation gar nicht in die Hände Sr. Majestät gelangen werde. Es würde ferner daraus eine Verlegenheit am Schluß der Verhandlung über die königlichen Propositionen entstehen, indem der Landtag selbst eine zahlreiche Deputation an Se. Majestät abzusenden beabsichtigt, wozu gewiß auch Vertreter der Grenze gewählt werden, die, da sie an der Lösung der staatsrechtlichen Fragen beteiligt waren, nicht davon ausgeschlossen werden könnten, ohne die höchste Mißstimmung gegen die Militärverwaltung hervorzurufen. Der Ban bittet daher, Se. Majestät geruhen, die Grenzdeputation um so mehr zu empfangen, als die Vernehmung der Ah. Entscheidung über ihre Repräsentation von Sr. Majestät Allerhöchstselbst auf sie den größten Eindruck machen und sie weiteren fremdartigen Einflüsterungen entziehen würde.

Der Konferenzbeschluß vom 20. d. M. wegen Nichtannahme der Deputation beruhte nach der übereinstimmenden Bemerkung des Polizei - und [des] Staatsministers bsowie des ungrischen Hofkanzlersb sowie des ungrischen Hofkanzlers auf der Voraussetzung, daß es sich um die Absendung einer Landtagsdeputation handle2. Nachdem jedoch dies, wie aus dem vorliegenden Berichte des Banus sowie aus der vom Hofrate v. Žigrović abgegebenen Erklärung hervorgeht, nicht der Fall ist, sondern die von den Grenzvertretern ausgegangene Repräsentation zwar im Landtage auf den Tisch des Hauses gelegt, von diesem auch verhandelt und in einer eigenen Adresse an Se. Majestät unterstützt worden ist3, jedoch mit letzterer nur durch eine Deputation der Grenzer, das ist der eigentlichen Petenten, nicht || S. 254 PDF || aber durch eine Landtagsdeputation überreicht werden soll, so entfallen hiermit die gegen die Zulassung der Deputation damals erhobenen Bedenken, und es vereinigte sich der Ministerrat in Berücksichtigung der vom Banus neuerlich angeführten, vom Hofrate v. Žigrović unterstützten Gründe auf Antrag der obgenannten Stimmführer in thesi dahin, daß Se. Majestät eine von den Grenzvertretern aus ihrer Mitte zu wählende Deputation zur Überreichung der Repräsentation anzunehmen geruhen. Es versteht sich von selbst, daß nicht alle 54 Grenzabgeordnete erscheinen können. Vielmehr erscheint es dem ungrischen Hofkanzler wünschenswert, die Zahl der Mitglieder der Deputation möglichst zu beschränken, weil außer den von ihm bereits in der Sitzung vom 20. d. M. geltend gemachten Gründen auch noch der Umstand für die Beschränkung spricht, daß je größer die Zahl der Mitglieder, desto größer die Gefahr ist, daß sie die auf der Reise und in Wien erfahrenen schlimmen Einflüsterungen und Eindrücke mit nach Hause nehmen und hiermit den guten Eindruck verwischen, den das Glück, persönlich vor dem Monarchen zu erscheinen, auf sie gemacht hat. Er würde daher nur für die Zulassung von drei bis fünf, höchstens sieben Mitgliedern stimmen. Ihm schloß sich der Staatsratspräsident an. Die Mehrheit des Ministerrates glaubte jedoch, die Ansicht des Ministers v. Lasser teilen zu sollen, daß bei der Wahl der Deputationsmitglieder die Zahl der Regimentsbezirke4 berücksichtigt, diese aber keinesfalls überschritten werden möge.

Hiernach behielt sich der Kriegsminister vor, unverweilt die Ah. Befehle hierwegen einzuholen und dem Banus die Ah. Entscheidung telegraphisch zukommen zu lassen5.

II. Wahl des Vizepräsidenten und der Schriftführer auf dem kroatischen Landtag

Hofrat v. Žigrović referierte einen au. Vortrag, womit die beim Beginn des kroatischen Landtags stattgefundene Wahl der Landtagsvizepräsidenten und -Schriftführer zur Ah. Kenntnis gebracht wird6.

Auf die Bemerkung des ungrischen Hofkanzlers , daß der Landtag nach den bestehenden Gesetzen zu dieser Wahl nicht berechtigt war7, erwiderte Hofrat v. Žigrović , daß dies zwar allerdings der Fall sei, jedoch der Landtag ohne diese Wahl seine Verhandlungen nicht hätte führen können, daß die definitive Regelung hierwegen der Verhandlung über die Landtagsordnung vorbehalten bleibe und daß es sich hier lediglich um die Ah. Kenntnisnahme eines Provisoriums handle, worüber dem Landtage eine Erledigung hinauszugeben nicht in der Absicht des Hofdikasteriums liege. Nachdem jedoch der damals gewählte Vizepräsident Janković inzwischen ausgetreten und durch einen ungewählten ersetzt worden ist8, so besorgen der Minister des Äußern und der ungrische Hofkanzler bei dem Umstand, wo in Kroatien wie in Ungarn der Usus eine große Rolle zu spielen pflegt, ein bedenkliches Präzedens aus diesem Vorgange für die Zukunft und erklärten sich mit der Majorität des Ministerrates für den sofort vom Polizeiminister gestellten Antrag, daß dem Landtage in Erledigung seiner hierwegen erstatteten Anzeige erwidert werde, Se. Majestät nehmen dieselbe mit dem Vorbehalte zur Kenntnis, daß durch die fragliche Wahl der definitiven Regelung in der zu verfassenden Landtagsordnung nicht vorgegriffen werde. Hofrat v. Žigrović , welcher gegen eine so gestaltete, mittelst königlichen Reskripts zu erteilende Erledigung nichts einzuwenden hätte, wurde eingeladen, hiernach den au. Vortrag an Se. Majestät abzuändern9. Der Staatsminister, Minister v. Lasser , dann der Handels - und der Finanzminister waren dagegen der Meinung, die Sache, nachdem sie bereits so lange geruht, auch fernerhin auf sich beruhen zu lassen und den obenerwähnten Vorbehalt höchstens dann auszusprechen, wenn die inzwischen vorgenommene Neuwahl des Vizepräsidenten zur Vorlage käme.

III. Eingabe des John O. Lever um Fristverlängerung zur Bildung der Dampfschiffahrtsgesellschaft

Nachdem Hofrat v. Žigrović abgetreten war, las der Handelsminister mit Bezug auf die Konferenzberatung vom 26. d. M. (Prot. Nr. 893 ad IX) die Eingabe Levers wegen Gestattung einer zweimonatigen Frist zur Aktivierung || S. 256 PDF || der Gesellschaft für eine direkte Dampfschiffahrtsverbindung zwischen Triest und England vor10.

Der Ministerrat fand sich jedoch dadurch nicht bestimmt, von seinem damaligen Beschlusse abzugehen, daß über diese Angelegenheit vorerst das Gutachten der Finanzprokuratur einzuholen sei, wornach der Handelsminister das Erforderliche verfügen wird11.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 5. August 1861. Praes [entatum] 6. August 1861. Rechberg.