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Nr. 85 Ministerrat, Wien, 17. Juni 1861 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 17. 6.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Degenfeld, Lasser, Szécsen, Plener, Wickenburg, Pratobevera 24. 6.; abw. Vay, Lichtenfels; BdR. Erzherzog Rainer 29. 6.

MRZ. 871 – KZ. 2006 –

Protokoll des zu Wien am 17. Juni 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Übereinkommen mit John O. Lever wegen des Projekts einer Dampfschifflinie zwischen Triest und London

Zur Realisierung des von Roebuck und Lever proponierten Projekts einer direkten Dampfschiffahrt zwischen Triest und London1 wurde nach mehrfachen Unterhandlungen infolge Konferenzbeschlusses vom 29. Jänner d. J. zwischen der Finanzverwaltung und Lever am 31. Jänner d. J. ein Übereinkommen geschlossen, worin erstere sich verpflichtete, 50 Tage nach Unterfertigung des Kontrakts2 dasselbe mit Rücksicht auf die bedungene Garantie von 7½% des Anlagekapitals dem Reichsrate fürwortlich vorzulegen, wogegen Lever binnen vier Monaten3 sich über die Konstituierung der Gesellschaft und die bedungenen Betriebsmittel (zehn Schiffe) auszuweisen habe. Die 50 Tage laufen mit 20. d. M. ab. Das Ministerium wäre daher verpflichtet, die diesfällige Vorlage an den Reichsrat zu machen. Allein der Handelsminister ist nach reiflicher Prüfung der Angelegenheit zu der Überzeugung gekommen, daß der Reichsrat zur Gewährung der Garantie seine Zustimmung nicht erteilen werde, weil für das Projekt weder politische noch militärische, noch kommerzielle Vorteile sprechen. Keine politischen, weil die bei der Verhandlung gehegte Erwartung, daß man sich dadurch die englische Regierung verbinden werde, nicht in Erfüllung gegangen, vielmehr die ganze Sache in England ungünstig aufgenommen worden || S. 140 PDF || ist; keine militärischen, weil das Marineoberkommando selbst akeinen so hohen Wert darauf legte und die Schiffe, die ursprünglich vorgezeigt worden, nicht zur eigentlichen Kriegsführung, sondern wesentlich nur zum Transport- und Avisodienst bestimmt wissen wolltea, diese Schiffe mittlerweile auch verkauft worden und gegenwärtig gar keine vorhanden sind, überhaupt aber die Einberufung bund Verwendungb vorhandener Schiffe zum Dienste der Regierung cvielleicht geradec im Moment des Bedarfs dwegen der Entfernungend nicht realisiert werden könnten eund nach englischen Gesetzen großen Schwierigkeiten unterliegen würdene, 4, weil endlich die Kriegsgefahr, die zur Zeit der Unterhandlung vorschwebte, dermal nicht besteht; keine kommerziellen endlich, weil zur Zeit vier englische Gesellschaften in Triest bestehen oder in der Bildung begriffen sind, welche, ohne eine Subsidie von der Regierung anzusprechen, für den Verkehr mit England tätig sind, es also nicht angemessen erschiene, eine fünfte Gesellschaft mit einer so namhaften Subsidie, wie sie durch die Garantie von 7½% mit jährlich 35.000 Pfund in Silber gewährt würde, bilden zu lassen und ihr hiermit ein Monopol zu sichern, mit dem sie alle übrigen Unternehmungen von der Konkurrenz zu verdrängen vermöchte. Auch ist es nicht der Mangel an Schiffen, was drückt, sondern es fehlen die zur Verfrachtung nach England geeigneten Güter, welche herbeizuschaffen nicht die Gesellschaft, sondern nur die Regierung durch Erschließung des inneren Verkehrs imstande sein wird. Überhaupt trägt das ganze Projekt, zu dessen Realisierung von Lever bisher nichts bewirkt worden — denn es ist weder die Gesellschaft konstituiert noch ein Schiff angeschafft, was doch bis 20. Juli von ihm ausgewiesen werden soll —, so sehr den Charakter einer Schwindelei an sich, daß sich der Handelsminister nicht getrauen würde, dasselbe dem Reichsrate befürwortend vorzulegen. Da nun auch der Reichsrat in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung nur als der engere anzusehen, mithin in Angelegenheiten dieser Art nicht kompetent ist, so wäre dieser Umstand zu benützen, um sich der diesfälligen Verpflichtung für jetzt zu entschlagen und dieses Verhältnis dem Lever auseinanderzusetzen, der seinerseits froh sein wird, dadurch auch von seiner Verpflichtung entbunden zu werden, der er nach allem, was vorliegt, ohnehin nicht wird genügen können.

In der Hauptsache, daß das Projekt zur Vorlage an den Reichsrat nicht zu bringen sei, waren alle Stimmführer einig, nachdem der Finanzminister , welcher schon beim ersten Vortrage dieser Angelegenheit in der Konferenz vom 15. November v. J. sich gegen das Projekt erklärt hatte, auch jetzt andeutete, daß es scheitern müsse, weil es Lever bisher noch nicht gelungen sei, die nötigen Kapitalien etc. aufzubringen, wozu gerade die in Aussicht gestellte Garantie dienen sollte. Der Minister des Äußern glaubte vor allem, einige Berichtigungen machen zu sollen, und zwar, daß nur Lever und nicht auch Roebuck an || S. 141 PDF || der Unterhandlung teilgenommen habe, daher Roebucks Name hier jedenfalls aus dem Spiele gelassen werden müßte5; daß man auf das Projekt nicht darum eingegangen sei, um sich die englische Regierung zu verbinden, sondern nur um eine unmittelbare Handelsbeziehung zwischen England und dem österreichischen Küstenlande zu begründen, damit ersteres sich für den dortigen territorialen Besitz Österreichs interessiere; daß endlich zwei Gutachten vom Marineoberkommando vorlagen, von denen das erstere sich zwar ungünstig über das Projekt aussprach, das zweite aber die produzierten Schiffe als zum Kriegsgebrauche für geeignet erklärt habe. Sind nun diese Schiffe inzwischen verkauft worden und weder andere noch Geld vorhanden, noch die Gesellschaft bis zum festgesetzten Termin konstituiert, so zerfiele das Unternehmen von selbst, und die k. k. Regierung wäre dann auch nicht mehr an das Übereinkommen vom 31. Jänner gebunden. Aus dem Titel jedoch, daß der gegenwärtig versammelte Reichsrat der engere, also in dieser Sache nicht kompetent ist, sich der zugesicherten Vorlage zu entziehen und dies dem Lever zu eröffnen, hielte der Minister des Äußern für bedenklich, weil die Regierung andererseits in der Lage sei, eben diesem Reichsrate finanzielle Vorlagen zu machen, mithin dessen Kompetenz — etwa vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung einer später tagenden vollständigen Reichsratsversammlung — anzuerkennen. Er würde daher glauben, daß die vom Handelsminister angetragene Eröffnung an Lever nicht zu machen, sondern abzuwarten sei, bis dieser selbst die Erfüllung der ihm erteilten Zusicherung verlangt, wenn er sich in der ihm gesetzten Frist über die Erfüllung seiner Verpflichtungen ausweisen kann.

Diesem Antrage schloß sich sofort die Mehrheit des Ministerrates an, obwohl der Handelsminister fund der Finanzministerf und der Finanzminister es offener und loyaler fänden, wenn ihm jetzt bei Ablauf der von der Regierung angenommenen Frist die Erklärung gegeben wird, als wenn man abwartet, bis er selbst auf die Erfüllung der Zusage dringt6.

II. Stellung der Regierung zur Wahl von Ausschüssen im Abgeordnetenhaus infolge der Anträge des Abgeordneten Dr. Eugen v. Mühlfeld

Der vom Abgeordnetenhause über die Mühlfeldschen Anträge7 niedergesetzte Ausschuß wird in der nächsten Sitzung beantragen: 1. Es sei durch die Abteilungen ein Ausschuß von neun Mitgliedern zu wählen zur Ausarbeitung eines || S. 142 PDF || Gesetzes zur Regelung des Vereins- und Versammlungsrechtes, zum Schutz der Freiheit der Person, des Hausrechtes und Briefgeheimnisses. 2. Es sei vom ganzen Hause ein Ausschuß von zwölf Gliedern zu wählen zur Verarbeitung aller Anträge über die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre und 3. item zur Prüfung und Feststellung der konfessionellen Verhältnisse8. Der Staatsminister glaubte, daß die Regierung diesen Anträgen sich zu widersetzen keine Ursache haben dürfte, da die Arbeiten dieser Ausschüsse längere Zeit in Anspruch nehmen werden und die Regierung ihre weiteren Maßnahmen verabreden kann, wenn die Arbeiten der Ausschüsse zur Beratung in pleno kommen.

Hiergegen wurde nichts erinnert9.

III. Zweites Begünstigungsjahr für disponible Beamte in Kärnten, Krain und dem Küstenland

Der Staatsminister erbat sich und erhielt die Zustimmung des Finanzministers bzw. des Ministerrates zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Bewilligung eines zweiten Begünstigungsjahres nach Ablauf des ersten mit Ende Juni für die durch Aufhebung der Kreisämter, Landesregierungen und Baubehörden in Kärnten, Krain und im Küstenland disponibel gewordenen Beamten, von denen fast alle in provisorischer Verwendung stehen, wodurch im Vergleich zu dem Aufwande, den deren normalmäßige Behandlung erfordern würde, im ganzen eine Mehrauslage von 29.650 fr. veranlaßt, diese jedoch durch das traurige Los der Betroffenen sowie durch die in anderen ähnlichen Fällen gewährte Ah. Gnade gerechtfertigt wird10.

IV. Vernichtung der Wertpapiere der Venediger Anleihe von 1848

Vor dem Handels- und Seegerichte in Venedig sind gdie in dem Ceppanoschen Konkurse depositierten Cartelleg, 11 des Venediger republikanischen Anlehens von 1848 im Betrage von 1900 L[ire] und eine Quittung über abgeliefertes Silber per 293 L[ire] von den Gläubigern zurückverlangt worden. Dasselbe war geneigt, sie auszufolgen, weil diese Papiere mit Verordnung vom 23. Juli 1852 zwar für wertlos erklärt und, wo sie den Finanzbehörden vorkommen, zur Vertilgung bestimmt sind, deren Privatbesitz jedoch nicht verboten ist12. Über Anfrage des Obergerichts jedoch, welches die Ausfolgung bedenklich || S. 143 PDF || fand, leitete das Justizministerium die Sache an das Finanzministerium, welches sich für die Vertilgung der gedachten Papiere und für die Erlassung einer Weisung an die Gerichtsbehörden aussprach, wornach alle derlei ihnen unterkommenden Urkunden an die Finanzpräfektur zur Vertilgung abgeliefert werden sollen13.

Minister Freiherr v. Pratobevera war nun zwar nicht für Ausfolgung der Papiere an die Parteien, aber auch nicht für deren Vertilgung und bzw. für den diesfälligen Erlaß an die Gerichtsbehörden, weil diese Urkunden den Parteien möglicherweise als Beweismittel für privatrechtliche Ansprüche etc. dienen könnten. Diese Ansicht teilte auch der Finanzminister für diesen besonderen Fall, sich vorbehaltend, über die Notwendigkeit eines allgemeinen Erlasses, wie er vom Finanzministerium ohne seine Teilnahme angeregt worden, eine nähere Prüfung anzustellen. Minister Ritter v. Lasser war unbedingt für die Vertilgung aller solcher Papiere, da selbst bei gerichtlicher Hinterlegung derselben noch ein Mißbrauch möglich, den Parteien aber der dafür erhaltene Erlagschein als Beweismittel dienen kann. Der Polizeiminister endlich war der Meinung, daß nur die auf „Überbringer“ lautenden Papiere zur Vertilgung abzuliefern, jene aber, die auf bestimmte Namen lauten, bloß zu deponieren wären.

Für jede dieser drei Meinungen ergaben sich drei Stimmen. Se. k. k. Hoheit erklärten sich für den Antrag des Ministers v. Lasser, worauf sodann auch alle übrigen Stimmen demselben beitraten.

V. Vorlage des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches im Reichsrat

Gegen die Ansicht des Ministers Freiherrn v. Pratobevera , daß der Entwurf des Deutschen Handelsgesetzes zur Vorlage an den Reichsrat in seiner dermaligen Zusammensetzung geeignet und dieser zu deren Verhandlung kompetent sei, indem es nicht handelspolitische Verfügungen, sondern privatrechtliche Bestimmungen enthält, welche nur für die deutschen Bundesstaaten bestimmt, vorderhand nicht über die Grenzen der gegenwärtig im Reichsrate vertretenen Länder ausgedehnt werden sollen, ergab sich keine Einwendung14.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 27. Juni 1861. Empfangen 29. Juni 1861. Erzherzog Rainer.