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Nr. 66 Ministerrat, Wien, 14. Mai 1861 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet (RS. Klaps) ; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 16. 5.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Pratobevera, Lichtenfels, Mažuranić, FML. Schmerling; außerdem anw. Conrad (für II) ; abw. Vay, Szécsen; BdR. Erzherzog Rainer 23. 5.

MRZ. 846 – KZ. 1588 –

Protokoll des zu Wien am 14. Mai 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer

I. Ernennung des Mr. Anson Burlingame zum Gesandten der Vereinigten Staaten von Nordamerika am Wiener Hof

Der Minister des Äußern referierte, der k. k. Gesandte zu Washington habe ihm gemeldet, daß die Vereinigten Staaten von Nordamerika sicherem Vernehmen nach einen Mr. Burlingame zum Gesandten am Wiener Hofe ernannt haben, ohne vorher darüber anzufragen, ob diese Wahl hier auch genehm sei1. Hiezu kommt der Umstand, daß dieser Mann seiner ganzen politischen Richtung, insbesondere aber seiner für die italienische Sache offen ausgesprochenen Parteinahme nach so geartet ist, daß der kaiserliche Hof seine Akkreditierung nicht annehmen könnte2. Burlingame ist zwar infolge seiner vorschnell und gegen allen diplomatischen Gebrauch erfolgten Ernennung bereits auf der Herreise von London begriffen; Graf Rechberg glaubt aber, daß dies Se. Majestät nicht abhalten dürfte, die Annahme desselben zu rekusieren. Bevor der Minister jedoch in diesem Sinne einen au. Vortrag erstattet, glaubte er, diese Angelegenheit im Ministerrate zur Beratung bringen zu sollen3. Die Rekusationen von Gesandten kommen in praxi nicht selten vor, dieselben begründen durchaus keinen Casus belli, und die Regierung zu Washington hat überdies im gegenwärtigen Augenblicke triftigen Grund, Österreich rücksichtsvoll zu behandeln, damit es die Selbständigkeit der Sklavenstaaten nicht anerkennt. Im Falle Se. Majestät der Kaiser Allerhöchstsich für die Ablehnung zu entscheiden geruhen, würde Graf Rechberg eine Depesche in diesem Sinne absenden und, wenn Burlingame vor erhaltener Antwort hier einträfe, demselben konfidentiell eröffnen lassen, daß || S. 44 PDF || sein Kreditiv, wofern er es überreichen wollte, nicht angenommen werden würde.

Sämtliche Stimmführer waren mit dem au. Antrage einverstanden und glaubten nur, es sei — wenn es noch Zeit ist — im vertraulichen Wege dahin zu wirken, daß Burlingame, noch bevor er hier eintrifft, von der beschlossenen Nichtannahme seines Kreditivs unterrichtet werde4.

II. Regelung des Grundbesitzes und der Nutzungsrechte im Gebiet der ehemaligen siebenbürgischen Romanengrenzregimenter

a Sektionsrat Conrad referierte über die vom Staats- und Finanzministerium kommissionell beratenen Anträge zur Regelung der Grundeigentums- und Besitzverhältnisse der Gemeinden und Privaten in den zwei ehemaligen siebenbürgischen Romanengrenzregimentern. Nach Vorausschickung einer historischen Darstellung des bisherigen Ganges der Verhandlungen las der Referent die ersten zwei Punkte des zur Schlichtung dieser Angelegenheit beantragten Entwurfs eines Ah. Handschreibens an den Finanzminister, gegen welche Punkte von Seite des Präsidenten der siebenbürgischen Hofkanzlei keine, dagegen vom Staatsratspräsidenten mehrere Erinnerungen erhoben wurden5.

Nach längerer Erörterung dieses Punktes brachten Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer in Vorschlag, daß die ganze Angelegenheit in einem engeren Komitee der dabei ausschließend direktb beteiligten Chefs von Zentralbehörden, nämlich des Finanzministers, des Ministers v. Lasser und des Präsidenten der siebenbürgischen Hofkanzlei, mit Zuziehung des Staatsratspräsidenten, || S. 45 PDF || dann des Staatsrates Baron Geringer, beraten werde, welch letzterer mit den einschlägigen Verhältnissen aus seinen früheren Referaten näher bekannt ist. Die Konferenz trat diesem Antrage vollkommen bei, und FML. Ritter v. Schmerling insbesondere mit dem Bemerken, daß das Kriegsministerium seit der Auflassung des Grenzverbandes der Romanen in Siebenbürgen bei der fraglichen Angelegenheit nicht mehr beteiligt sei6.

III. Gesetzentwurf über das Ausgleichsverfahren

Minister Baron Pratobevera referierte über den Entwurf eines Gesetzesc, „wodurch die Vorschriften über das Ausgleichsverfahren bei Zahlungseinstellungen protokollierter Handels- und Gewerbsleute zusammengefaßt und abgeändert werden7“.

Gegen den Inhalt desselben wurde im wesentlichen von keiner Seite eine Erinnerung erhoben. In Absicht auf die Form machte der Staatsratspräsident aufmerksam, daß die Textierung des § 21 — wahrscheinlich wegen der zufälligen Weglassung der Worte „Schlichtung der“ vor „Ansprüche“ — etwas unverständlich sei und daher dieser Absatz nach dem Texte, welcher dem Komiteeberichte beiliegt, zu rektifizieren sein dürfte. Minister Baron Pratobevera erkannte die Richtigkeit dieser Bemerkung und sicherte die Vornahme der Verbesserung zu.

Auf die Frage, für welche Kronländer dieses Gesetz zu erlassen wäre, äußerte derselbe Minister, daß es für die im engeren Reichsrate vertretenen Länder zu gelten hätte. Der Ministerrat war hiemit einverstanden, vereinigte sich jedoch zu dem Beschlusse, daß die bezüglichen Kronländer im Titel des Gesetzes ausdrücklich zu benennen wären8.

IV. Reichsratsangelegenheiten: Motivierung von Gesetzentwürfen; Mitteilungen der Minister an den Reichsrat; Beantwortung von Interpellationen

Der Umstand, daß der unter III. beratene Gesetzentwurf dem Reichsrate ohne Beifügung eines Motivenberichtes vorgelegt werden wird, bestimmte den || S. 46 PDF || Finanzminister , auf die bereits wiederholt von ihm geltend gemachte Notwendigkeit zurückzukommen, finanzielle Vorlagen mit einer gedruckten Motivierung zu begleiten. Derlei Beilagen seien zum Verständnis gewisser technischer Fragen, z. B. der Kontrolle der Branntweinerzeugung, dann der Voranschläge unentbehrlich, und dieselben seien auch in vielen Fällen vorzugsweise geeignet, die Abgeordneten für die Vorlage günstig zu stimmen. Baron Pratobevera sprach sich im gleichen Sinne aus, mit Berufung auf den in beinahe allen konstitutionellen Staaten bestehenden Usus.

Die mehreren Stimmen hielten jedoch an dem früheren Beschlusse fest, daß die Vorlagen in der Regel ohne gedruckte Motivierung zu machen wären9, wobei — wie Graf Rechberg bemerkte — jenen Ministern, die in einem einzelnen Falle die Beigebung eines Motivenberichtes unentbehrlich finden, unbenommen bleibt, dies vorläufig im Ministerrate zur Sprache zu bringend .

Über die Bemerkung des Ministers Grafen Rechberg, daß man sich bezüglich der Ausdrücke in Wort und Schrift verständigen sollte, welche im Verkehr der Minister mit den Häusern zu gebrauchen wären, äußerte der Staatsminister , daß bei Mitteilungen zu sagen wäre „Ich beehre mich im Ah. Auftrage etc.“, im weiteren Verlaufe könnte auch gesagt werden „Ich erlaube mir“. Der Finanzminister schlug vor „Ich habe die Ehre etc.“, der Handelsminister glaubte, daß allzu submisse Redeformen zu vermeiden wären und auch gesagt werden könne „Das Ministerium findet sich veranlaßt etc.“

An die Bemerkung Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer , daß das engste Einvernehmen der Minister in Absicht auf die Beantwortung von Interpellationen notwendig sei, um divergierenden Äußerungen vorzubeugen, knüpfte der Staatsminister die dringende Bitte an seine Kollegen, sich gemäß des bereits gefaßten Ministerratsbeschlusses10 in der Regel jeder unmittelbaren Beantwortung einer Interpellation zu enthalten und dies auf eine spätere Sitzung des Hauses zu verschieben, um mittlerweile beraten zu können, ob und wie dieselbe zu beantworten sei. Es erscheine hiebei die größte Zurückhaltung nötig.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 21. Mai 1861. Empfangen 23. Mai 1861. Erzherzog Rainer.