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Nr. 64 Ministerrat, Wien, 7. Mai 1861 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 9. 5.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Szécsen, Plener, Wickenburg, Pratobevera, Lichtenfels; abw. Vay; BdR. Erzherzog Rainer 23. 5.

MRZ. 844 – KZ. 1575 –

Protokoll des zu Wien am 7. Mai 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Angriff auf das Februarpatent im Herrenhaus; Interpellation wegen Teilnahme Ungarns, Kroatien-Slawoniens und Siebenbürgens an der Reichsvertretung

Der Staatsminister referierte, es habe den Anschein, daß eine Minorität des Herrenhauses aus Anlaß der Adreßdebatten einen Angriff auf die Verfassung vom 26. Februar versuchen werde. Wenn dieser Versuch in gewissen Grenzen bleibt, wäre es angezeigt, die Beantwortung dem Berichterstatter des Ausschusses zu überlassen, ohne daß ein Minister sich daran beteilige. Nimmt aber der Angriff größere Dimensionen an, so würde auch eine Zurückweisung von Seite des Ministeriums erfolgen müssen1.

Was die Mühlfeldsche Interpellation wegen der Vertretung Ungarns, Kroatiens etc. auf dem Reichsrate betrifft, gedenkt sich der Staatsminister auf deren Beantwortung im Ausschusse des Abgeordnetenhauses zu beschränken und im geeigneten Wege dahin zu wirken, daß die Beantwortung im Hause selbst nicht mehr verlangt und dieser Punkt überhaupt in der Antwortsadresse nicht betont werde.

Der Ministerrat teilte diese Meinungen, und Minister Graf Szécsen sprach dem Staatsminister seinen Dank für die Richtung aus, in welcher er diese heikle Angelegenheit behandelt2.

II. Resignation der Reichsräte Grafen Pietro Girolamo Venier, Luigi Pietro Bembo und Alessandro Colleoni

Der Staatsminister referierte, daß die zu Mitgliedern des Herrenhauses ernannten Grafen Venier, Bembo und Colleoni ihre ehrerbietigen Dankesäußerungen dafür mit den motivierten Erklärungen begleitet haben, daß sie auf diese Auszeichnung Verzicht leisten müßten. Ritter v. Schmerling glaubt, daß über die Zulässigkeit dieser Verzichtleistungen in keine Erörterung den Beteiligten gegenüber einzugehen, sondern dieselben einfach zur Kenntnis des Herrenhauspräsidiums || S. 35 PDF || zu bringen wären, und zwar in einer solchen Textierung, daß dieselbe anstandslos durch die Stenographischen Protokolle des Herrenhauses veröffentlicht werden kann.

Die Konferenz war hiemit einverstanden3.

III. Unterstellung der Finanzbeamten und Finanzwachen unter die Militärjurisdiktion

Der Staatsminister erstattete im Nachhange zu einer im Ministerrate gepflogenen Vorberatung4 seinen förmlichen Antrag, daß die Finanzbeamten in Ungarn gleich den Militärbeamten in zivil- und strafgerichtlichen Angelegenheiten unter die Militärjurisdiktion zu stellen wären. Sie würden dadurch den Vexationen, Unbillen etc. von Seite der ungarischen Gerichte etc. entzogen und in strafgerichtlicher Beziehung keiner strengeren Behandlung unterliegen, nachdem das Militärstrafgesetz5 nur in Absicht auf die militärischen Verbrechen vom Zivilstrafgesetz6 abweicht und dem Nachteil der im Militärstrafprozeß bestehenden kürzeren Berufungsfristen durch eine Ausnahme zugunsten der Finanzbeamten abgeholfen werden kann. Der Finanzminister unterstützte diesen Antrag auf das lebhafteste und legte noch einen besonderen Wert darauf, daß auch die Finanzwache in Ungarn unter die Militärjurisdiktion gestellt werde, nachdem ihm aus dem Barser, Neograder und Honter Komitate Berichte über Exzesse, unberechtigte Verhaftungen und Verhängung von Leibesstrafen zukamen, welche von Seite dortiger Gerichts- und Gemeindebehörden gegen Finanzbeamte und Finanzwachen wegen Ausübung ihres Dienstes stattfanden7. Der Finanzdienst, bereits aufs äußerste beeinträchtigt, würde — wenn keine Abhilfe getroffen wird — ganz unmöglich und die Stellung der Finanzorgane eine nicht bloß unhaltbare, sondern ganz unleidliche werden. Minister Graf Szécsen stimmt dem Antrage bei, voraussetzend, daß diese Verfügung auch der ungarischen Statthalterei werde bekanntgegeben werden, macht jedoch darauf aufmerksam, daß diese Änderung in der Jurisdiktion für sich allein noch nicht den Schutz des Militärs für die gedachten Angestellten in sich schließe, um den es sich doch hauptsächlich handeln dürfte. Das Militär muß nämlich die Finanzbeamten, wenn sie von Zivilbehörden eigenmächtig arretiert werden, sogleich reklamieren und nötigenfalls mit Gewalt befreien.

Nachdem der Staatsminister geäußert hatte, daß dieses auch seine Absicht sei, und alle Stimmführer sich für die ausnahmsweise Gewährung der Militärjurisdiktion und des Militärschutzes für die Finanzbeamten und -wachen ausgesprochen hatten, ersuchte der Kriegsminister um Mitteilung einer genauen || S. 36 PDF || Instruktion, welche den Truppenkommandanten in ganz Ungarn in bezug auf den Schutz der Finanzangestellten zu erteilen wäre. Der Staatsminister behielt sich vor, eine solche Instruktion mit dem Kriegsministerium zu vereinbaren.

Der Finanzminister äußerte schließlich, daß durch diese Verfügungen wohl für die Zukunft etwas erreicht werden würde, allein es handle sich jetzt vor allem darum, den Finanzorganen, welche zu Kremnitz schon einige Tage eingekerkert sind, die Freiheit zu verschaffen8. Nachdem auch der Handelsminister die Dringlichkeit der Sache herausgehoben hatte, erklärte der Kriegsminister , er werde ohne Verzug und selbst auf telegraphischem Wege diesfalls das Nötige vorkehren, sobald ihm der Finanzminister die authentischen Berichte über den Sachverhalt mitgeteilt haben wird9.

IV. Antrag des Abgeordneten Dr. Eduard Herbst wegen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses

Hierauf wurden der Antrag des Abgeordneten Herbst wegen der Geschäftsordnung und der diesfalls vom Ministerium einzuhaltende Gang besprochen10. Der Staatsminister wird mit dem Minister v. Lasser die Paragraphe ausmitteln, auf deren Beibehaltung zu bestehen sein wird, und vor den Abstimmungen die nötigen Weisungen ergehen lassen. Der Staatsminister wird ferner Einleitung treffen, damit alle Minister von Zeit und Ort der Komiteesitzungen verständigt werden, um dabei intervenieren zu können11.

V. Regierungsvorlage an den Reichsrat über die provisorischen Finanzmaßregeln

Der Finanzminister referierte, daß seine Vorlage an den Reichsrat über die provisorisch getroffenen Finanzmaßregeln vollendet und durch eine aim Druck befindlichea im || S. 37 PDF || Druck befindliche umständliche Motivierung begründet sei. Dagegen gedächte er sich auf eine kurze mündliche Einbegleitung zu beschränken12.

Der Staatsminister , dann die Minister Graf Szécsen und Ritter v. Lasser fänden es weit vorzuziehen, daß die Motive mündlich im Ausschusse und seinerzeit im Hause gegeben würden, wie es auch im englischen Parlament gehalten wird. Der Finanzminister könnte nötigenfalls auch mehreres vorlesen, aber durch bVerteilung gedruckterb Darstellungen werde nur eine weitwendige Polemik hervorgerufen. Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer waren gleichfalls der Meinung, daß selbst in einem wohlbegründeten Motivenberichte Waffen für die Opposition gefunden werden. Der Finanzminister erwiderte, daß finanzielle Gegenstände dieser Art nur in einer mehrstündigen Rede erschöpfend behandelt werden können, und zu so langatmigen Vorträgen finde er sich nicht berufen. Übrigens werde er für die Volldebatte über seine Vorlagen mit neuen Argumenten gerüstet sein. Minister Baron Pratobevera würde auch für die Drucklegung der Motive stimmen, da nicht bloß der Ausschuß, sondern das ganze Haus dieselben kennen sollte13.

Schließlich bat der Staatsminister , mit den Vorlagen an den ganzen Reichsrat möglichst zurückzuhalten.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 21. Mai 1861. Empfangen 23. Mai 1861. Erzherzog Rainer.