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Nr. 50 Ministerrat, Wien, 15. April 1861 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 15. 4.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Degenfeld, Lasser, Szécsen, Plener, Wickenburg, Pratobevera, Lichtenfels; abw. Vay; BdR. Erzherzog Rainer 24. 4.

MRZ. 828 – KZ. 1280 –

Protokoll des zu Wien am 15. April 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Vorschlag für die Ernennung der lebenslänglichen Reichsräte

Der Staatsminister referierte den Vorschlag zur Ernennung der lebenslänglichen Reichsräte nach der beigeschlossenen Listea, 1. Da nach dem Konferenzbeschlusse vom 13. d. M., Protokoll II, die Anzahl der erblichen Reichsräte mit 71 entfällt, so schien dem Staatsminister eine Beschränkung der Zahl der lebenslänglichen angezeigt zu sein, damit die Gesamtzahl der Mitglieder des Herrenhauses in das gehörige Verhältnis zu jener des Abgeordnetenhauses gebracht werde.

Er beantragte daher, in der I. Rubrik, „aus hervorragenden Adelsgeschlechtern“, nur folgende zu wählen: Auersperg, Taxis, Jabłonowski, Clam-Gallas, Salm, Schaafgotsche, Trapp und Romaskan, gab aber über gemachte Vorstellung, daß Trapp sich minder eigne, diesen auf und nahm dafür auf Anraten des Ministers Ritter v. Lasser den Baron Wassilko-Serecki auf, womit auch die Konferenz einverstanden war, bdesgleichen mit dem weiteren Antrage, den Grafen Starzeński beizubehaltenb .

Zu der Rubrik II, „Militärs“, erklärte der Kriegsminister , daß er für seine Person als Minister die Wahl zum lebenslänglichen Reichsrate nicht gewünscht hätte und daß auch Graf Coronini sich gegen seine Ernennung zum Reichsrat ausgesprochen habe. Se. k. k. Hoheit stellten die Frage, ob Graf Haller als ungrischer Magnat nicht einstweilen unberücksichtigt zu bleiben hätte, worauf der Kriegsminister bemerkte, daß derselbe hier vorzugsweise in seiner Eigenschaft als Militär und wegen seiner Verdienste um den Staat in Antrag komme und daß, wollte die Nationalität berücksichtigt werden, auch Benedek und Šokčević entfallen müßten. Es wurden sonach Haller und Benedek beibehalten, bezüglich des Šokčević aber auf Antrag des Ministers Grafen Szécsen beschlossen, vorläufig die Anfrage an denselben zu stellen, ob er die Annahme der lebenslänglichen Reichsratswürde mit seinen sonstigen dienstlichen Verhältnissen vereinbar || S. 279 PDF || finde2. Schließlich beantragte der Staatsminister noch die Aufnahme des Johanniter­ordensgroßpriors, Graf Khevenhüller, in diese Rubrik, wogegen nichts eingewendet wurde.

Zur zweiten Abteilung dieser Rubrik bemerkte der Staatsminister bezüglich des Fürsten Carl Liechtenstein, er habe denselben ungeachtet dessen bedeutenden Fideikommißbesitzes für eine erbliche Reichsratsstelle nur darum nicht in Antrag gebracht, weil er an dem Grundsatze festhalte, von Familien, die sich in mehrere Linien teilen, immer nur eine, den Hauptstamm, dabei zu berücksichtigen, um das Herrenhaus vor einer Überflutung mit erblichen Mitgliedern zu bewahren. Bei der Familie Liechtenstein trete jedoch das besondere Verhältnis ein, daß der Chef der Hauptlinie als souveräner deutscher Fürst eine exzeptionelle staatsrechtliche Stellung einnimmt, welche es zulässig machen dürfte, neben ihr noch eine zweite Linie dieses Hauses mit der erblichen Reichsratswürde zu bedenken. Er würde daher den Fürsten Karl, welcher Fideikommißgüter im Wert von zwei Millionen besitzt, in das Verzeichnis der erblichen Reichsräte aufnehmen, womit die Konferenz allseitig einverstanden war. Einem weiteren Antrage des Ministers des Äußern , dies auch bei anderen Adelsgeschlechtern eintreten zu lassen, wie Graf Rechberg bereits in der Sitzung vom 13. d. M. in Anregung gebracht und begründet hat, fand die Konferenz nicht beizustimmen. Über Philipp Baron Krauß bemerkte der Finanzminister , daß er bei aller Verehrung des Charakters, der eminenten Geistesgaben, Geschäftskenntnisse und Erfahrung desselben doch die Besorgnis nicht unterdrücken könne, derselbe werde als wirklicher lebenslänglicher Reichsrat vermöge seiner vorgefaßten Meinungen besonders in Finanzsachen der Regierung manche Verlegenheit bereiten. Er wünschte ihn daher lieber auf der Ministerbank zu sehen, wohin er vermöge seiner ämtlichen Stellung als Chef einer Zentralbehörde3 gehören und wo er als Mitglied der Regierung nur für, nicht gegen sie wirksam sein dürfte. Es wurde aber allseitig anerkannt, daß Philipp Baron Krauß, von dem der Staatsratspräsident bemerkte, daß niemand gründlichere Kenntnisse gerade in Finanzsachen besitze als er, hier unmöglich übergangen werden könnte, und der Staatsminister bemerkte insbesondere, daß er sich nicht vorzustellen vermöge, wie Krauß auf der Ministerbank mit bloß konsultativer Stimme mehr sollte wirken können als mit seinem Votum als wirklicher Reichsrat. Unschätzbar aber würden dessen Kenntnisse im Ausschusse sein, und auch für die zweite Vizepräsidentenstelle im Herrenhause habe er ihn vorbehalten, wozu er sich um seines gewinnenden, konziliatorischen Benehmens vorzüglich eigne. Die Mehrheit war daher für dessen Beibehaltung. Ähnliche Bedenken erhoben sich gegen dessen Bruder Karl. Demungeachtet erklärte der mit dem Justizministerium betraute Minister Baron Pratobevera , daß es unmöglich sei, diesen Staatsmann hier zu umgehen, was auch von der Mehrheit anerkannt wurde, indem nur der Minister des Äußern geneigt war, für dessen Auslassung in der Rücksicht zu stimmen, damit der Absicht des Staatsministers, die Zahl der Reichsräte nach Tunlichkeit zu beschränken, entsprochen werde. || S. 280 PDF || Gegen Baron Hübner erhob der Kriegsminister das Bedenken, daß derselbe keine so hervorragenden Verdienste um den Staat haben dürfte, um auf die lebenslängliche Reichsratsstelle, besonders im Vergleiche mit den Leistungen anderer Staatsmänner seines Faches, Anspruch machen zu können. Auch der Finanzminister würde denselben in der Absicht einer Zahlbeschränkung beseitigen. Wenngleich Baron Hübner — bemerkte der Minister des Äußern — als Diplomat nicht die hervorragendste Stellung einnimmt, so verdient er doch als gewesener Minister und als Kapazität Berücksichtigung, und der Polizeiminister machte geltend, daß es sich bei Ernennung lebenslänglicher Reichsräte nicht sowohl um Belohnung für geleistete Staatsdienste als vielmehr um Gewinnung tüchtiger politischer Persönlichkeiten handle, und eine solche sei Hübner, was auch der Staatsminister mit dem Bemerken bestätigte, daß Hübners im Staatsdienste eingenommener Rang als Botschafter und Minister nicht unbeachtet bleiben könne. Sonach fand die Mehrheit der Konferenz gegen Hübner nichts einzuwenden4. Teils wegen hohen und gebrechlichen Alters, teils wegen der geringen Reputation im Auslande beanständeten die Minister des Äußern und der Finanzen die Ernennung des Grafen Chotek. Die Polizei- und Handelsminister wiesen dagegen auf Choteks nicht zu vergessende Verdienste und dessen noch rege Geisteskraft hin, wornach von Seite der übrigen Votanten keine Einwendung gegen dessen Beibehaltung in der Liste gemacht wurde5. Kalchberg, Rosenfeld, Marzani und Haase wurden vom Staatsminister zur Weglassung beantragt. Für Haase sprachen der Polizei- und der Kriegsminister , dann Minister Ritter v. Lasser , indem es sicher den besten Eindruck bei der protestantischen Bevölkerung hervorbringen würde, ihren ältesten, allgemein geachteten Superintendenten ins Herrenhaus berufen zu sehen. Zwar machte der Staatsminister auf den Charakter des Herrenhauses aufmerksam, welches eine Hereinziehung aller Elemente nicht zuläßt, sowie auf den Umstand, daß die evangelische Geistlichkeit in ihrer sozialen Stellung doch nicht mit den katholischen Bischöfen äquipariert werden könne. Die Majorität der Konferenz erklärte sich aber für Haase. Kalchberg und Rosenfeld oder doch wenigstens einen von beiden muß der Finanzminister im Reichsrat haben, teils als Gegengewicht gegen Krauß und gegen den von ihm weiter in Antrag gebrachten, vermöge seiner Stellung wohl nicht zu übergehenden Bankgouverneur6, teils damit diese in Finanz- und Handelsangelegenheiten erfahrenen Männer, denen er außerdem noch den Ministerialrat Baron Brentano zugesellen respektive substituieren würde, das Herrenhaus bei Beratung der wichtigen finanziellen Vorlagen gehörig aufklären, in den bezüglichen Ausschüssen, wo man tüchtiger und erfahrener Arbeiter bedarf, mitwirken und die Regierung in allen finanziellen Angelegenheiten unter­stützen. Für den Bankgouverneur stimmten der Staatsratspräsident , der Handelsminister und Ritter v. Lasser , letzterer mit dem Beisatze, daß nach seiner Ansicht der || S. 281 PDF || jeweilige Bankgouverneur cnicht wohl umgangen werden könne, wenn es sich um Berufungen finanzieller Autoritäten in das Herrenhaus handlec . Für einen der beiden vom Finanzminister gewünschten Finanzvertreter stimmten der Minister Baron Pratobevera und der Staatsratspräsident , und zwar letzterer insbesondere für Kalchberg, wogegen Minister Ritter v. Lasser bemerkte, daß, nachdem die Initiative in Finanzsachen zunächst auf dem Abgeordnetenhause beruht, es notwendiger sein dürfte, für dieses als für das Herrenhaus Hilfsarbeiter und Regierungsunterstützer sich zu verschaffen. Sonst fand niemand über die Anträge des Staatsministers etwas zu erinnern7. des Kriegsministers Graf Cittadella wegen seiner zweifelhaften politischen

Gesinnung, die auch der Polizeiminister bestätigte, gestrichen Grafen Szécsen , die ehemaligen Reichsräte Graf Thun und Baron Salvotti, dann des Ministers des Äußern , den Gesandten Graf Joseph Trauttmansdorff und Graf Karnicki zu lebenslänglichen Reichsräten zu ernennen, glaubte der Staatsminister , nur jenen bezüglich des Grafen Trauttmansdorff berücksichtigen zu sollen, und behielt sich vor, diese Persönlichkeit in die Rubrik I zu reihen8.

Die Rubrik III, „Kunst und Wissenschaft“, beantragte der Staatsminister auf Prokesch, Hauslab, Halm, Baumgartner, Grün und Cittadella zu beschränken. Prokesch ist — wie der Minister des Äußern bemerkte — heuer auf seinem Posten in Konstantinopel nicht zu entbehren. Es möge ihm also — versetzte der Staatsminister — der Urlaub zum Reichsrat nicht erteilt werden. Es werden wohl mehrere heuer, z. B. Benedek, nicht kommen können. Das ist aber kein Grund zur Ausschließung. Gegen Hauslab als Gelehrten hätte der Kriegsminister nichts einzuwenden, wenn bei der Publikation der Namensliste auch die motivierende Rubriksaufschrift „wegen ausgezeichneter Verdienste um Kunst und Wissenschaft“ beibehalten wird. Nachdem aber der Staatsminister erklärt hatte, daß die Liste der lebenslänglichen Reichsräte ohne jene Aufschrift, lediglich nach alphabetischer Ordnung gereiht erscheinen werde, um allen Bekrittelungen vorzubeugen, was auch von der Konferenz angenommen wurde, wie auch daß die erblichen Reichsräte nach ihrem Range gereiht werden, protestierte der Kriegsminister gegen Hauslabs Aufnahme, weil dadurch, wenn die Motivierung wegen der literärischen Verdienste nicht ersichtlich ist, ältere und verdientere Generale, namentlich Baron Kempen, gekränkt wären. Unter diesen Verhältnissen einigte man sich in dem Beschlusse, Hauslab fallenzulassen. Dafür brachte der Polizeiminister Palacký, den aus dem Abgeordnetenhause wegzubringen vielleicht angezeigt erschiene, und Minister Ritter v. Lasser Grillparzer in Antrag, welche beide auch einstimmig angenommen wurden. Eine Andeutung Baron Pratobeveras , auch Rokitansky und Dr. Hyrtl um ihres europäischen Rufes willen zu wählen, fand keine Unterstützung. Vielmehr wurde eine weitere Reduktion der vom Staatsminister beantragten Personen beliebt und über Antrag || S. 282 PDF || des Kriegsministers Graf Cittadella wegen seiner zweifelhaften politischen Gesinnung, die auch der Polizeiminister bestätigte, gestrichen.

In der Rubrik IV, „Handel und Industrie“, beschränkte sich der Staatsminister auf die Freiherren v. Rothschild und v. Reyer. Der Handelsminister , der Finanzminister und der Staatsratspräsident beantragten noch als Vertreter der Industrie Robert, dann der Staatsratspräsident dund der Finanzministerd auch noch v. Mayr als einen der größten Montanwerksbesitzer Steiermarks, der überdies auch im verstärkten Reichsrate von 1860 sich sehr gut benommen hat, ewogegen Minister Graf Szécsen bemerkte, daß die Auffassungen der Regierung seit dem 20. Oktober in direktem Widerspruche mit jenen stehen, die Herr v. Reyer vertreten hate wogegen Minister Graf Szécsen bemerkte, daß die Auffassungen der Regierung seit dem 20. Oktober in direktem Widerspruche mit jenen stehen, die Herr v. Reyer vertreten hat. Hiergegen bemerkte jedoch Minister Ritter v. Lasser, daß Robert bloß in Zuckerfabrikssachen hervorrage, sonst aber in industriellen und kommerziellen Kreisen keinen solchen Ruf genieße fwie dessen älterer verstorbener Bruderf und daß v. Mayrs Werke, gso schätzenswert seine Persönlichkeit sei, doch nicht so hervorragend wären, um in ihm den Vertreter der gesamten Montanindustrie Österreichs erblicken zu könneng . Der Staatsminister aber setzte bei, daß das Herrenhaus zu einer Interessenvertretung nicht berufen sei. Die übrigen Votanten fanden nichts zu erinnern.

Sonach zählte der Staatsminister die Besetzung des Herrenhauses mit 18 Bischöfen, 54 erblichen, 40 lebenslänglichen, zusammen mit 112 Mitgliedern, die durchlauchtigsten Herren Erzherzoge nicht mit eingerechneth .

II. Organisierung des Handelsministeriums

Der Handelsminister referierte über die Organisierung seines Ministeriums. Er beantragte sechs Departements und an Personale einen Sektionschef, vier wirkliche Ministerialräte, zwei Sektionsräte mit Titel von Ministerialräten, sieben Sekretäre, einen davon mit Sektionsratscharakter, zwölf Konzipisten, zwölf Konzeptsadjunkten, ieinen Generalinspektor für die Eisenbahni wie bisher, zwei Hilfsämterdirektoren, vier Adjunkten, 22 Offizialen, acht Akzessisten, ein Rechnungs­departement mit drei Beamten, zwei Türhüter, zwölf Amtsdiener und zehn Amtsboten, zusammen 110 Individuen9 — gegen den letzten Status des bestandenen Handelsministeriums von 412 um 302 Individuen weniger. Nachdem das Personale aus den schon beim Finanzministerium angestellten oder disponiblen Beamten gebildet wird, so erwächst dem Ärar hieraus kein neuer Aufwand.

Der Finanzminister , im wesentlichen mit diesen Anträgen einverstanden, bemerkte bloß hinsichtlich des Status der Hilfsämter, daß ihm zwei Direktoren und vier Adjunkten zu hoch gegriffen scheinen gegenüber von nur sechs Departements. || S. 283 PDF || Er glaubte daher, daß nur ein Direktor und drei Adjunkten — je einer für jeden Zweig der Manipulation: Protokoll, Expedit und Registratur — systemisiert werden sollen. Der Handelsminister stellte dem zwar den Status bei den übrigen Ministerien entgegen, wo beim Finanzministerium fünf, beim Äußern, Inneren, Justiz, Kultus und Polizei je drei Direktoren angestellt seien. Er hob hervor, daß ein Direktor alle drei Manipulationsämter nicht gehörig leiten und übersehen könne, und bemerkte bezüglich der Adjunkten, daß je einer für die drei Manipulationsämter und einer für die Präsidialkanzlei bestimmt, auch die Absicht sei, den ältesten Adjunkten Dürfeld, welcher 30 Jahre dient, durch dessen Beförderung zum Direktor zu konsolieren, da es für ihn kränkend wäre, einem Direktor mit nur 17 Dienstjahren nachgesetzt zu werden. Alle übrigen Votanten stimmten aber dem Antrage des Finanzministers für einen Direktor und drei Adjunkten bei. Minister Ritter v. Lasser beanständete weiter die Beteilung eines jeden der sechs Departements mit einem Ministerialrate, indem systemmäßig nur die Hälfte mit Ministerial-, die andere Hälfte mit Sektionsräten zu bestellen ist. Von den zu diesem Posten Berufenen sind zwar drei schon wirkliche Ministerialräte, Blumfeld, Schmid und Weis, diese müßten es nun auch bleiben. Es sei aber kein Grund vorhanden, die Sektionsräte Parmentier und Maly mit einem höheren Charakter eintreten zu lassen, da sie froh sein müssen, aus dem Stande der Disponibilität wieder in die Wirklichkeit einzurücken. Für Sektionsrat Pabst10, welcher eine einträglichere Stelle verläßt, wäre allein die höhere Charakterisierung angezeigt.

Da die übrigen Stimmen dieser Ansicht beipflichteten, so konformierte sich der Handelsminister dem Beschlusse, für die Zukunft den Status mit drei Ministerial- und drei Sektionsräten systemisiert zu lassen, für itzt aber Pabst als vierten Ministerialrat anzustellen11.

III. Sektionschefsstelle im Handelsministerium

Der Handelsminister schlug zum Sektionschef in seinem Ministerium den Freiherrn v. Kalchberg vor und beantragte für denselben die Zusicherung einer Pension von 5000 fr. als Entschädigung dafür, daß er die einträglichen Verwaltungsstellen aufgeben muß12.

Der Finanzminister war um der vorzüglichen Eigenschaften des Vorgeschlagenen willen, die ein finanzielles Opfer allerdings rechtfertigen, hiermit einverstanden. Nachdem aber Minister Ritter v. Lasser bemerkt hatte, daß Kalchberg Aussicht habe, in den niederösterreichischen Landtags­ausschuß oder zum Bürgermeister von Wien gewählt zu werden, beide Stellen aber nicht versehen || S. 284 PDF || könnte, so behielt sich der Handelsminister vor, hierwegen mit Freiherrn v. Kalchberg noch Rücksprache zu pflegen.

IV. Berücksichtigung des Grafen Giorgi aus Dalmatien bei den erblichen Reichsratsstellen

Minister Ritter v. Lasser las den Teil eines soeben erhaltenen Briefes vor, worin sich Graf Giorgi als einer der begütertsten Fideikommißbesitzer uralten Adels in Dalmatien zum erblichen Reichsrat empfiehlt.

Der Staatsminister wäre nicht entgegen, denselben zu berücksichtigen, behielt sich aber vor, vorerst die nähere Auskunft über die Verhältnisse Giorgis einzuholen13.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 23. April 1861. Empfangen 24. April 1861. Erzherzog Rainer.