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Nr. 39 Ministerrat, Wien, 30. März 1861 — Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet (RS. Klaps) ; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 31. 3.), Rechberg, Mecséry, Vay, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Szécsen 4. 4., Plener, Wickenburg 4. 4., Pratobevera, Lichtenfels; BdR. Erzherzog Rainer 8. 4.

MRZ. 813 – KZ. 1093 –

Protokoll I des zu Wien am 30. März 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Eröffnung des ungarischen Landtages durch den Judex Curiae, Graf Apponyi

Der ungarische Hofkanzler Baron Vay referierte über seine au. zu erstattenden Anträge in bezug auf die Eröffnung des ungarischen Landtages durch den Judex Curiae Graf Apponyi in Ermangelung eines Palatins, die Beibehaltung des herkömmlichen sogenannten Direktoriums, die Ernennung des Grafen Apponyi zum Präsidenten und des Tavernikus v. Mailáth zum Vizepräsidenten der oberen Tafel, ferner die an die Stände zu richtende Aufforderung, sich ihren Präsidenten selbst zu wählen1. Der ungarische Hofkanzler bemerkte, daß, für den Fall Se. Majestät schon in der nächsten Zukunft einer au. Bitte um die Ah. Gegenwart auf dem Landtage Folge geben würden, der Entwurf der königlichen Propositionen vorbereitet sei, welcher jedoch eventuell noch Veränderungen erfahren dürfte. Nachdem Graf Apponyi den Landtag mit einer Ansprache zu eröffnen haben wird, wären demselben die entsprechenden Ah. Aufträge in einem Ah. Handschreiben zu erteilen. Baron Vay las den Entwurf dieses Ah. Handschreibens, womit dem Judex Curiae die Originalurkunde über die Abdankung Sr. Majestät Kaiser Ferdinands und die Thronentsagung Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Franz Karl zur Vorlage an den Landtag zu übergeben und die Ah. Absicht wegen der Krönung auszusprechen wäre. Graf Apponyi würde zugleich || S. 232 PDF || Ah. beauftragt, den Landtag aufzufordern, daß er provisorische Deputierte aussende, welche mit dem am 29. April zusammentretenden Reichsrate über die Durchführung des Ah. Diploms vom 20. Oktober zu beraten und eine Vereinbarung zu treffen haben würden.

Der Minister des Äußern erklärte, daß er sich über den rein ungarische Angelegenheiten berührenden Teil dieser Anträge einer Abstimmung enthalte. Allein die Ausfolgung der bezeichneten hochwichtigen Originalurkunde aus dem Haus-, Hof- und Staatsarchive widerspreche den Statuten dieses Instituts und scheine ihm auch nicht ohne andere Bedenken, so daß er dagegen Einsprache erheben und beantragen müsse, sich bloß auf Übermittlung einer beglaubigten Abschrift zu beschränken, vorbehaltlich, daß der ungarische Landtag eine Deputation zur Einsichtnahme des Originals entsende. Ferner müsse sich Graf Rechberg dagegen erklären, daß von einer Vereinbarung der ungarischen Abgeordneten mit dem Reichsrate über die Durchführung des Diploms gesprochen werde. Es könnten nämlich durch eine solche Vereinbarung unter den beiden Repräsentativkörpern das Prinzip der Einheit sowie die unabänderlichen Grundsätze vom 20. Oktober und 26. Februar in Frage gestellt werden. Denn wer bürge dafür, daß die Einigung der beiden Körper in einem den Ah. Absichten entsprechenden und der Einheit der Gesamtmonarchie gedeihlichen Sinne erzielt wird? Von der Entscheidung der Majoritäten im ungarischen Landtage und im Reichsrate könne man die Regelung der Verhältnisse der Kronländer dies- und jenseits der Leitha zueinander nicht abhängig machen. aSe. Majestät hätten in Ausübung ihrer Machtvollkommenheit das Diplom vom 20. Oktober v. J. und das Patent vom 26. Februar d. J. erlassen. Die in diesen Dokumenten aufgestellten Prinzipien könnten nicht mehr in Frage gestellt und es könne auch an denselben nichts abgewandelt werden.a

Der Polizeiminister trat der Meinung der Vorstimme bei. Jetzt könne nicht erst von einer Vereinbarung über die Realisierung des 20. Oktober die Rede sein! Baron Mecséry lege kein Gewicht auf die schroffe Form; aber das Wesen muß außer Frage gestellt sein. Übrigens erscheine die dem Grafen Apponyi zu gebende Ah. Instruktion zu vage, und [es] wäre in seinem Interesse selbst mehr Bestimmtheit wünschenswert. Minister Graf Szécsen fand gegen den Antrag des Grafen Rechberg in bezug auf die Thronentsagungsurkunde nichts zu erinnern. Was das Ah. Handschreiben an den Judex Curiae betrifft, so sei dieser Ah. Auftrag nicht als eine eigentliche eingehende Instruktion zu betrachten. Es bedürfe auch deren nicht, da es sich hier nicht [um] die politische Leitung des Landtages, sondern bloß um die Eröffnung des Landtages [handelt]. Die Eröffnungsrede des Grafen Apponyi werde aber vorläufig noch Sr. Majestät unterzogen werden [sic!]. Daß schon in dieser Rede der Beschickung des Reichsrates etc. Erwähnung geschieht, hat seinen Grund darin, weil dergestalt die dringendste Angelegenheit gleich bei der Eröffnung des Landtages zur Sprache kommt, während sie in den königlichen Propositionen leichter beseitigt werden könnte. In bezug auf das Diplom vom 20. Oktober müsse Graf Szécsen aufmerksam machen, daß die Krönung und die || S. 233 PDF || Ausarbeitung des Krönungsdiploms es zur unvermeidlichen Notwendigkeit machen, eine landtägliche Diskussion über alle politischen Zustände des Landes zu gestatten, von denen natürlich die Prinzipien des 20. Oktober sowie des 26. Februar nicht ausgeschlossen werden können. Aber nachdem zu jedem Landtagsbeschluß die Ah. Sanktion nötig ist, steht es in der Macht Sr. Majestät, alle mit den Grundsätzen vom 20. Oktober nicht vereinbarlichen Anträge der Stände zurückzuweisen. Der Minister hält es gleichfalls nicht für angezeigt, von einer Vereinbarung zwischen Landtag und Reichsrat zu sprechen, sondern würde glauben, der Landtag sei Ah. aufzufordern, bei Ausarbeitung des Krönungsdiploms darauf bedacht zu sein, bdie ungarische Gesetzgebung mit dem Diplom vom 20. Oktoberb in Einklang zu bringen. Obgleich alle Parteien in Ungarn sich gegen die Beschickung des Reichsrates aussprechen, begreife Graf Szécsen, daß von Regierungs wegen darauf festgehalten werden muß. Nur wäre der Erwägung des Judex Curiae freizulassen, ob dieser Punkt schon in der Eröffnungsrede oder aber einige Tage später in einem Ah. Reskripte zur Sprache zu bringen sei. Der Staatsminister äußerte, daß er heute so wie bereits bei einer früheren Beratung die Opportunität anerkenne, schon in der Eröffnungsrede vom Diplom und von der Beschickung des Reichsrates zu sprechen, um dadurch den Landtag zu zwingen, auf diese Gegenstände sofort einzugehen. Ritter v. Schmerling würde glauben, daß in der Eröffnungsrede von einer Vereinbarung zwischen den beiden Repräsentantivkörpern keine Erwähnung zu geschehen habe, sondern an den ungarischen Landtag eine sorgfältig formulierte Ah. Aufforderung erlassen werde, 1. das Krönungsdiplom mit der Ah. Entschließung vom 20. Oktober in vollen Einklang zu bringen, 2. einen Wahlmodus wegen definitiver Beschickung des Reichsrates in Beratung zu ziehen und 3. einen Vorschlag zu erstatten, wie der Landtag sich provisorisch an den am 29. April beginnenden Beratungen des Reichsrates über die allen Ländern gemeinsamen Angelegenheiten beteiligen könne. Jedenfalls aber müsse der Staatsminister den höchsten Wert darauf legen, daß der Text der Eröffnungsrede einer Vorberatung im Ministerrate unterzogen werde. Gegen die Gestattung von Debatten über das Diplom im Landtage fände er nichts zu erinnern. Der Kriegsminister, cder Handelsministerc und Minister Ritter v. Lasser traten der Meinung des Staatsministers in allen Punkten, letzterer mit dem Bemerken bei, daß eine Vereinbarung zwischen Reichsrat und Landtag seinerzeit vielleicht Ah. genehmigt werden könnte, daß es aber durchaus nicht angezeigt sei, daß die Regierung darauf selbst hinweise. Der Finanzminister sprach sich im selben Sinne aus und äußerte, er vermisse im vorgelesenen Entwurfe eine bestimmte dund mit Bezug auf die Anschauungen in den nichtungarischen Kronländern jedenfalls notwendiged Berufung auf den 26. Februar, worauf Graf Szécsen erwiderte, daß bei der gegenwärtigen Stimmung in Ungarn die Klugheit gebiete, um des Zweckes willen bei Berührung dieses Punktes sehr vorsichtig zu sein. Übrigens sei ja die Beschickung des Reichsrates nur ein Korollar des 26. Februar.

|| S. 234 PDF || Der ungarische Hofkanzler erklärte, er werde den Text des Ah. Handschreibens an Graf Apponyi nach dem Antrage des Staatsministers und der Stimmenmehrheit modifizieren.

Minister Baron Pratobevera fände es verletzend für die königliche Würde, wenn das Originalthronentsagungsdokument dem Landtage zur Einsicht mitgeteilt werden sollte. Nur das Diplom vom 20. Oktober hat den ungarischen Landtag ins Leben gerufen. In diesem Diplome aber waren auch schon ein Reichsrat und seine Bedeutung für den Gesamtstaat feierlich proklamiert. Der 26. Februar war nur die weitere Entwicklung des schon am 20. Oktober für die ganze Monarchie gegebenen Grundsatzes. Es muß klar und unumwunden ausgesprochen werden, daß der ungarische Landtag über die dem Reichsrate vorbehaltenen Zentralangelegenheiten nur durch seine Abgeordneten auf dem Reichsrate beraten kann und daß er gemäß dem Ah. Handschreiben vom 26. Februar die Modalitäten seiner Vertretung bei dem Reichsrate unverzüglich zu regeln habe. Der Präsident des Staatsrates warnte davor, die Diplome vom 20. Oktober und 26. Februar als Deliberanda hinzustellen, während man vielmehr auf deren Eigenschaft als Grundgesetze festhalten müsse. eZu diesem Ende wäre schon in dem Ah. Reskript an die Stände, wodurch denselben die Abordnung des Grafen Apponyi zur Eröffnung des Landtages eröffnet wird, klar ersichtlich zu machen, daß diese Diplome die Grundlage und die alleinige Bedingung seien, unter welcher ihm mit dem Landtage zu verhandeln gestattet ist.e

Hierauf wurden die Entwürfe der Ah. Reskripte wegen Ernennung des Judex Curiae und des Tavernikus zu Vorsitzenden der oberen Tafel verlesen. Der Entwurf der königlichen Propositionen blieb, da er noch mancherlei Änderungen erfahren dürfte, einstweilen noch ungelesen, und der ungarische Hofkanzler behielt sich vor, den Entwurf der Eröffnungsrede der Konferenz mitzuteilen2.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 8. April 1861. Empfangen 8. April 1861. Erzherzog Rainer.