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Nr. 25 Ministerrat, Wien, 9. März 1861 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 9. 3.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Vay, Lasser, Szécsen 13. 3., Plener 14. 3., Wickenburg 14. 3., Pratobevera 15. 3., Kemény 18. 3.; BdR. Erzherzog Rainer 20. 3.

MRZ. – KZ. 846 –

Protokoll der zu Wien am 9. März 1861 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Ernennung des Staatsratspräsidenten

Se. k. k. Hoheit eröffneten der Konferenz, daß Se. Majestät den zweiten Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Freiherrn v. Lichtenfels, zum Präsidenten des Staatsrates Ag. zu ernennen geruht haben1.

II. Vorzeitige Abhaltung des Dalmatiner Landtages

Se. k. k. Hoheit eröffneten, daß der Banus von Kroatien den Wunsch ausgedrückt habe, es möge die Abhaltung des Dalmatiner Landtages, welche auf den 6. April angesetzt ist2, früher stattfinden, damit auf demselben die Frage über die Vereinigung der drei Königreiche gleichzeitig mit dem kroatisch-slawonischen Landtage, dessen Eröffnung auf den 2. April angeordnet wurde3, in Verhandlung genommen werden könne. Se. k. k. Hoheit forderten den Staatsminister auf, hierwegen, wenn möglich, die jenem Wunsche entsprechende Verfügung zu treffen.

Der Staatsminister wird sogleich im telegraphischen Wege die Auskunft einholen, ob eine frühere Eröffnung des Dalmatiner Landtages möglich sei, und hierüber referieren4.

III. Reorganisierung der siebenbürgischen Gerichtsbehörden

Der Präsident der siebenbürgischen Hofkanzlei las seinen au. Vortrag über die Reorganisierung der siebenbürgischen Gerichtsbehörden5.

Nach einigen vorläufigen Bemerkungen des Ministers Freiherrn v. Pratobevera , welcher die Notwendigkeit und Gesetzlichkeit der Umstaltung der siebenbürgischen Gerichtsbehörden vor dem Landtage bezweifelte, vereinigte sich die Konferenz in dem Antrage des Staatsministers , diesen Gegenstand, || S. 142 PDF || gleichwie es bezüglich der Anträge über die Organisierung der politischen Behörden beschlossen worden (Konferenzprotokoll vom 20. Jänner 1861 ad IV, MCZ. 747), erst dann in Verhandlung zu nehmen, wenn die Beratung über die Anträge der Karlsburger Konferenz wegen Organisierung des siebenbürgischen Landtages wird stattgefunden haben6.

IV. Organisierung des siebenbürgischen Landtages

Diese Anträge waren der Gegenstand eines zweiten au. Vortrages des Präsidenten der siebenbürgischen Hofkanzlei , welcher ebenfalls seinem vollen Inhalte nach vorgelesen und, obwohl der ungrische Hofkanzler und Minister Graf Szécsen dem Gutachten des Präsidenten gänzlich beistimmten, doch über Antrag des Ministers des Äußern zum Druck und zur Verteilung unter die Mitglieder des Ministerrates bestimmt wurde, damit dieser wichtige, bei bloß einmaliger Vorlesung in allen seinen Details nicht aufzufassende Gegenstand einer genauen und eindringlichen Prüfung unterzogen werden könne. Hierbei äußerte der Staatsminister den Wunsch, daß außerdem eine Statistik über die Zusammensetzung des Landtages, wie er bis zum Jahre 1847 bestand, beigefügt werde7. Der Präsident der siebenbürgischen Hofkanzlei wird demgemäß das Erforderliche veranstalten.

V. Übergabe der Akten der ungarischen griechisch-nichtunierten Kultusangelegenheiten an die ungarische Hofkanzlei

Der ungrische Hofkanzler referierte seinen Vortrag wegen Übergabe der den griechisch-nichtunierten Kultus in Ungern betreffenden Akten an die ungrische Hofkanzlei.

Der Staatsminister knüpfte seine Zustimmung dazu an die Bedingung der näheren Einsicht der bezüglichen Verhandlung zwischen der ungrischen Hofkanzlei und dem bestandenen Kultusministerium, zu welchem Ende der ungrische Hofkanzler ihm die entsprechende schriftliche Mitteilung machen wird8.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen, Franz Joseph. Wien, den 19. März 1861. Empfangen 20. März 1861. Erzherzog Rainer.