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Nr. 5 Ministerrat, Wien, 12. Februar 1861 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet (RS. Klaps) (aufgrund von Korrekturvergleichen darf angenommen werden, daß Ransonnet das Protokoll führte und Klaps nur die Reinschrift anfertigte); VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 13. 2.), Rechberg 21. 2., Mecséry, Schmerling, Degenfeld, Plener, Wickenburg, Lasser, Szécsen 17. 2., Pratobevera 19. 2.; außerdem anw. Mažuranić; abw. Vay; BdR. Erzherzog Rainer 25. 2.

MRZ. – KZ. 573 –

Protokoll der zu Wien am 12. Februar 1861 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Landesstatut und Wahlordnung für Dalmatien, Kärnten, Krain, Triest, Görz und Istrien

Der Staatsminister referierte über die beiliegenden Entwürfe der Landesordnung und Wahlordnung für Dalmatien (Beilage 1 und 2a ) und motivierte seine Anträge namentlich dort, wo für Dalmatien, der eigentümlichen Verhältnisse des Landes wegen, ausnahmsweise Bestimmungen beabsichtigt werdenb .

Meinungsverschiedenheiten ergaben sich bloß über folgende zwei Punkte:

1. Die Vertretung des Episkopats (§ 3). Dalmatien hat relativ zu seiner Bevölkerung von 400.000 Seelen eine ungewöhnlich große Zahl katholischer Kirchenfürsten, nämlich einen Erzbischof und fünf Suffraganbischöfe1, mit einem relativ sehr kleinen Grundbesitz, so daß dieselben größtenteils bloß von ihren Dotationen aus dem Religionsfonds leben. Sie werden daher nicht wie in anderen Ländern auch als Vertreter der Interessen des großen Grundbesitzes erscheinen. Andererseits kommt noch zu berücksichtigen, daß die griechisch-nichtunierten Dalmatiner (77.000 Seelen) nur einen Bischof haben2, so daß das beiderseitige Episkopat bei Aufnahme aller katholischen Bischöfe in einer höchst unverhältnismäßigen Weise vertreten wäre. Der Staatsminister glaubte daher, daß bloß der katholische Erzbischof und der griechisch-nichtunierte Bischof in dem Landtage einen Platz einzunehmen hätten. Übrigens dürfe er nicht unterlassen, hier zu erwähnen, daß er sich genötigt gesehen habe, zu beantragen, daß in Istrien mit bloß 234.000 Katholiken alle drei Bischöfe3 in den Landtag berufen werden, weil dort das Auskunftsmittel fehlt, das Episkopat durch einen Erzbischof vertreten zu lassen. Der Polizeiminister glaubte, daß von dem in den übrigen Landtagen zu beobachtenden Grundsatze, allen Bischöfen Sitz und Stimme einzuräumen, auch in Dalmatien keine Ausnahme zu machen wäre.

Die übrigen Minister schlossen sich aber dem Antrage des Staatsministers an, da die Berufung von sechs katholischen Bischöfen in den Landtag ein Mißverhältnis || S. 20 PDF || den griechischen Bischöfen gegenüber begründe und auch dem ohnehin in der Vertretung überwiegenden italienischen Elemente wahrscheinlich ein noch größeres Gewicht verleihen würde.

2. Präsident Mažuranić glaubte, von seinem Standpunkte aus aufmerksam machen zu müssen, daß die Zahl der Abgeordneten aus der Klasse der Höchstbesteuerten, dann der Städte und Handelskammern per 21, den 16 Abgeordneten der Landgemeinden gegenüber, dem italienischen Elemente das Übergewicht vor dem slawischen verschaffe und somit die Frage der Wiedervereinigung des Landes mit Kroatien in einem den Wünschen des letzteren Landes sowie denen der Slawen Dalmatiens entgegengesetzten Sinne gewissermaßen präjudiziere. Er müsse daher sehr wünschen, daß diesfalls eine Abhilfe durch Änderung des Stimmenverhältnisses getroffen werde.

Der Staatsminister erklärte, er wolle gern das Verhältnis zugunsten der slawischen Landgemeinden, soweit als tunlich, ändern; doch könne dies nicht durch Verminderung der städtischen Abgeordneten, sondern nur dadurch geschehen, daß für die Landgemeinden die Vertretung durch zwei Abgeordnete nicht erst bei 30.000, sondern schon bei 25.000 Seelen eintrete, was die Vermehrung der Abgeordneten dieser Gruppe um vier zur Folge haben würde. Weiter könne nicht gegangen werden, weil es doch nicht angehe, den Landtag Dalmatiens abweichend von den angenommenen Prinzipien bloß zur Erzielung einer Majorität für die Reinkorporierung zusammenzusetzen.

Die Konferenz war mit diesem Antrage des Staatsministers einverstanden, und [es] wird hiernach die Wahlordnung modifiziert werdenc .

II. Landesstatut und Wahlordnung für Dalmatien, Kärnten, Krain, Triest, Görz und Istrien

Der Staatsminister referierte hierauf über die anverwahrten Entwürfe der Landesordnung und Landtagswahlordnung für das Herzogtum Kärnten (Beilaged ), gegen deren Bestimmungen von keiner Seite eine Erinnerung erhoben wurde.

III. Landesstatut und Wahlordnung für Dalmatien, Kärnten, Krain, Triest, Görz und Istrien

Gegen die vom Staatsminister in Vortrag gebrachten Entwürfe der Landesund Landtagswahlordnung für das Herzogtum Krain (Beilagee ) wurde nur der Anstand erhoben, daß, wie Minister v. Lasser hervorhob, für dieses Kronland bei einer Bevölkerung von über 450.000 Einwohnern ein Landtag von nicht mehr als 30 Mitgliedern bestehen soll, während in dem um 120.000 Einwohner weniger zählenden Kärnten der Landtag deren 37 zählen wird.

Der Staatsminister erkannte die Richtigkeit dieser Einwendung und behielt sich vor, für Krain eine Erhöhung um mindestens sieben Mitglieder zu beantragen, welche verhältnismäßig auf die erste und dritte Gruppe zu verteilen sein werde, womit die Konferenz einverstanden war.

IV. Landesstatut und Wahlordnung für Dalmatien, Kärnten, Krain, Triest, Görz und Istrien

Der Staatsminister erstattete sein Referat über den angeschlossenen Entwurf der Landesordnung für die im österreichisch-illyrischen Küstenlande vereinigten || S. 21 PDF || Gebiete der reichsunmittelbaren Stadt Triest, der gefürsteten Grafschaft Görz mit Gradiska und der Markgrafschaft Istrien (Beilagef ).

Minister v. Schmerling zeigte, daß die Trennung der Vertretung des Küstenlandes in drei Körper sich als eine Folge der für Triest zuerkannten Reichsunmittelbarkeit wie auch der geographischen, volkswirtschaftlichen und historischen Individualität von Görz und Istrien herausgestellt hat. Die Vertretung der Stadt Triest durch ihre im städtischen Statute festgesetzten Munizipalorgane, wobei der Podestá die Funktion eines Landeshauptmanns bekleidet, ist allerdings eine Anomalie, aber ebenfalls eine Konsequenz der Reichsunmittelbarkeit. Daß der Landtag für Istrien in Parenzo und nicht in Mitterburg zusammentreten soll, ist die Folge des Umstandes, daß es in Mitterburg gänzlich an der nötigen Unterkunft für die Landtagsmitglieder fehlen würde. Der Statthalter erklärt Parenzo für mehr geeignet als das weniger zentrale Capodistria.

Die Konferenz fand gegen diese Anträge wie auch gegen die sofort zum Referat gebrachte Landeswahlordnung für Görz, Gradiska und Istrien nichts zu erinnern.

V. Text des Einberufungsschreibens zum ungarischen Landtag

Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer forderten die Konferenz auf, den Text des vom ungarischen Hofkanzler vorgelegten Entwurfes der Regales zur Einberufung der Städte etc. auf den ungarischen Landtag insoferne in Erwägung zu ziehen, als darin eine Berufung auf das Wahlgesetz von 1848 vorkommt4.

Minister Graf Szécsen glaubte, daß dieser Passus keinem Anstande unterliegen dürfte, nachdem das Gesetz von 1848 mit denselben Worten in der Allerhöchstenortes jüngst erlassenen Wahlordnung berufen erscheint5. Überdies habe der Text der Regales in staatsrechtlicher Beziehung keine besondere Bedeutung. Der Minister v. Lasser fand, daß die vorgelesene Übersetzung des ungarischen Entwurfes nicht mit voller Gewißheit entnehmen lasse, ob auf die jüngst Ah. erlassene Wahlordnung oder auf jene vom Jahre 1848 hingewiesen werde. Dies dürfte — woferne der ungarische Text nicht schon klarer lautet — besser ersichtlich zu machen sein. Die Minister der Polizei und der Finanzen glaubten, daß jedem Zweifel am einfachsten durch Anführung des Datums der neuen Wahlordnung begegnet werden könnte6, g .

VI. Ausdehnung der Hauszinssteuerfreiheit

Der Finanzminister referierte über die in Anregung gebrachte Frage, ob die Hauszinssteuerfreiheit, welche in den Provinzialstädten gesetzlich bloß auf die Umbauten beschränkt ist, nicht auf die Neubauten auszudehnen wäre? Der Minister hält es dermalen nicht an der Zeit, eine solche ausgedehnte Steuerfreiheit auszusprechen, zumal über die Modifikation der Hauszinssteuer überhaupt Systemalarbeiten vorbereitet werden und eine besondere Dringlichkeit hierbei nicht vorhanden ist. Der Staatsminister findet gegen diese Meinung des Finanzministers nichts zu erinnern.

VII. Subskription auf das neue Anlehen von 30 Millionen

Der Finanzminister referierte, daß der Gesamtbetrag aller Zeichnungen auf das Anlehen nur 27,495.500 fl. erreicht habe und somit beiläufig 2½ Millionen fl. unbedeckt geblieben sind7. Es frage sich nun, ob man dieses Resultat unverhohlen publizieren oder aber suchen solle, die Hauptsumme von 30 Millionen entweder durch Begebung der 2½ Millionen an Banquiers und die Creditanstalt unter dem Emissionspreise oder aber durch eine fiktive Subskription vollzumachen? Der Minister würde für die offene Darstellung des Resultats stimmen, weil dasselbe schon jetzt für die haute finance kein Geheimnis mehr ist, weil die Begebung unter dem Preise die Subskribenten benachteiligt und dem Gelingen künftiger Operationen hindernd entgegentritt [und] weil endlich eine fiktive Subskription weder die Financiers noch die Staatskassa- und Buchhaltungsbeamten, noch in die Länge das große Publikum des In- und Auslandes täuschen wird, zumal in der Schuldenkommission8 bereits die Absicht ausgesprochen worden ist, ein etwa vorkommendes illusorisches Gebaren dieser Art zu rügen.

Der Minister des Äußern würde wegen des Eindrucks im Auslande einen großen Wert darauf legen, daß man die stattgefundene Überschreitung der 30 Millionen publizieren könne, und deutete auf den Abschluß eines Geschäftes mit einer belgischen Gesellschaft hin, welche österreichische Staatspapiere ankaufen will9. Ist hierzu keine Zeit mehr vorhanden, so solle das Finanzministerium entweder selbst den Überrest zeichnen oder durch andere fiktiv subskribieren lassen. Der Staatsminister würde gegen eine simulierte Subskription stimmen, dagegen aber sehr bevorworten, daß der Rest sofort durch ein Provisionsgeschäft mit || S. 23 PDF || Banquiers begeben werde. Eine Ungerechtigkeit gegen die Subskribenten kann er in diesem auch keineswegs neuen Vorgange nicht erblicken. Die Regierung aber gewinnt doppelt: durch Beschaffung von 2½ Millionen und durch den Eindruck in politischer Beziehung. Der Finanzminister entgegnete, daß er die 2½ Millionen in diesem Augenblicke nicht benötige und dieselben in der Folge auch in anderen Wegen, z. B. durch Begebung von Obligationen des englischen Anlehens10, würde beschaffen können. Einen Fonds zur eigenen Subskription — wie früher den Tilgungsfonds11 — besitzt die Finanzverwaltung nicht mehr, und somit wäre die eigene Zeichnung nur eine kurz dauernde Täuschung. Der Eindruck der offenen Darlegung des Subskriptionsresultats in Verbindung mit der Erklärung, daß die Finanzverwaltung sich gedeckt finde, werde gewiß ein günstiger und Vertrauen erregender sein, während eine Unwahrheit oder das Verschleudern des Restes um jeden Preis nur nachteilig wirken kann. Der Polizeiminister trat dieser Meinung bei, zumal es sich nicht um mehr als 2½ Millionen fl. handelt. Minister v. Lasser würde das Opfer einer Provision nicht scheuen, um den Rest des Anlehens sogleich zu begeben und — wenn dies nicht tunlich — zu einer fiktiven Subskription die Zuflucht nehmen, mit dem Vorbehalte, den Rest der Obligationen nach dem 10. Juni d. J. wegzugeben12.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 24. Februar 1861. Empfangen 25. Februar 1861. Erzherzog Rainer.