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Nr. 279 Ministerkonferenz, Wien, 31. Jänner 1861 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 1. 2.), Mecséry, Schmerling, Degenfeld, Vay, Plener 2. 2., Lasser 4. 2., Szécsen 6. 2.

MRZ. – KZ. 467 –

Protokoll I vom 31. Jänner 1861 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten und Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen Rechberg.

[I.] Das Landesstatut für Böhmen

Der Staatsminister referierte über die beigeschlossenen Entwürfe der Landesordnung und der Landtageswahlordnung für das Königreich Böhmena, wobei sich über nachfolgende Punkte nähere Erörterungen entspannen:

Landesordnung.

Ad § 3. Der Titel, welcher dem vom Kaiser zu ernennenden Präsidenten des Landtages beizulegen wäre.

Im Entwurfe wurde er Landeshauptmann genannt und von dem althergebrachten Titel Oberstburggraf deswegen Umgang genommen, weil der Oberstburggraf früher auch Chef der politischen Landesstelle war und die Vereinigung beider Funktionen in einer Person nun nicht wieder Platz greifen wird, sodaß es zweckmäßig erschien, den Titel eines Oberstburggrafen nicht wieder aufleben zu lassen, um allen Mißdeutungen zu begegnen1. Der Staatsminister glaubte es jedoch der Erwägung der Konferenz anheimgeben zu sollen, ob statt der in Böhmen neuen Benennung eines Landeshauptmannes nicht vielleicht der Titel eines der dem Oberstburggrafen im früheren ständischen Organismus beigegebenen drei Obersten Landesoffiziers, z. B. jener des Obersten Landeshofmeisters als des ersten im Range – zu wählen wäre.

Der Polizeiminister machte darauf aufmerksam, daß die Frage über die Beseitigung des Titels Oberstburggraf sich an die Beantwortung einer Frage höherer Ordnung knüpfe, ob Se. Majestät der Kaiser geruhen werden, Allerhöchstsich als König von Böhmen krönen zu lassen, weil der Oberstburggraf in dem Krönungszeremoniell eine hervorragende Rolle zu spielen hätte. Überhaupt müsse man darauf gefaßt sein, die Krönungsfrage im böhmischen Landtage auftauchen und vielfach bevorwortet zu sehen. Der Staatsminister äußerte, daß er die Krönungsfrage in Böhmen noch nicht zum Gegenstand einer speziellen Prüfung gemacht habe, daß jedoch seine Meinung im allgemeinen dahin gehe, daß neben der Krönung Sr. Majestät als Kaiser von Österreich, die bereits im Jahre 1806 bei Annahme der Kaiserwürde in Aussicht gestellt worden ist2, nur noch || S. 329 PDF || die Krönung als König von Ungarn stattzufinden hätte, da diese anerkannt unvermeidlich ist. Minister Graf Szécsen glaubte, daß bim Sinne und nach dem Wortlaut des kaiserlichen Patents, mit welchem der österreichische Kaisertitel angenommen wurde,b die Kaiserkrönung an sich die Krönungen in den verschiedenen cLändern der Monarchie, wo dieselbe staatsrechtlich festgestellt oder herkömmlich war,c nicht ausschließe. Namentlich in Böhmen sei ein dringendes Verlangen darnach vorauszusehen. Es dürfte daher die alte Würde eines Oberstburggrafen, womit selbst eine eigene Güterdotation verbunden ist und die im Lande populär war, nicht völlig aufzuheben, sondern deren Wiederbesetzung zu reservieren sein, wofern man es nicht vorzieht, dem Präsidenten der böhmischen Stände sofort den Titel Oberstburggraf zu belassen. Der Polizeiminister äußerte, daß, sobald eine Krönung in Prag nicht in der Ah. Absicht liegt, die Würde eines Oberstburggrafen definitiv zu entfallen hätte und man dann den Präsidenten der Stände so wie seinerzeit den Grafen Salm, der in Ermanglung eines Oberstburggrafen als Präsident fungierte, Oberstlandeshofmeister nennen könnte. Die Bezeichnung der Ständepräsidenten als Oberstburggraf würde, ungeachtet des gegen früher weit beschränkteren Wirkungskreises, nach den hergebrachten Begriffen dem Ansehen, der Stellung des Statthalters abträglich sein. Minister Ritter v. Lasser sprach sich gleichfalls gegen das Wiederaufleben der Stelle eines Oberstburggrafen dbloß als Präses des Landtagesd aus, welche in Böhmen unrichtig aufgefasst werden würde, da man sich dort einen besonderen Statthalter nicht werde denken können. eUnter dem Oberstburggrafen stelle man sich in Böhmen vor allem den politischen Landeschef vor, der zugleich Chef der Stände war. Ein Statthalter neben einem Oberstburggrafen komme in eine schiefe Stellung; ein Oberstburggraf ohne andere Landesoffiziers sei eine Halbheit und verwende einen mit anderem Begriffsinhalte verbundenen Titel für eine neue Stellung.e  fDer Finanzminister sprach sich gegen die nur zu Begriffsverwirrungen führende Wiederherstellung der Oberstburggrafenstelle und für die Systemisierung eines Landtagspräsidenten (welcher Titel der Sache entspreche) mit Beseitigung des überlebten Instituts der Landesoffiziere aus, welches in die Jetztzeit gar nicht passe.f Der Finanzminister sprach sich gegen die nur zu Begriffsverwirrungen führende Wiederherstellung der Oberstburggrafenstelle und für die Systemisierung eines Landtagspräsidenten (welcher Titel der Sache entspreche) mit Beseitigung des überlebten Instituts der Landesoffiziere aus, welches in die Jetztzeit gar nicht passe.

Nachdem die übrigen Stimmführer sich in demselben Sinne ausgesprochen hatten, schlug der Staatsminister vor, dem Ständepräsidenten statt des Titels Oberstlandeshofmeister, der leicht zu schlechten Witzen ausgebeutet werden kann, den Titel des dritten Landesoffiziers, Landmarschall, zu verleihen, womit die Konferenz einverstanden war.

Landtagswahlordnung.

Zu § 5. Der Polizeiminister äußerte, daß die durch Reichtum, Bildung und Bevölkerung so sehr hervorragende Stadt Reichenberg durch die Zuerkennung von bloß zwei || S. 330 PDF || Abgeordneten Prag gegenüber zu wenig bedacht erscheine und diese Zahl daher auf drei erhöht werden dürfte.

Minister v. Lasser bemerkte, daß diese Ziffer (3) [bei] der Zahl der Abgeordneten sonst hbei keinem Wahlbezirke einer Stadt oder eines Landbezirkesg vorkomme, übrigens dürften die industriellen Interessen Reichenbergs im Landtage bereits durch die vier Abgeordneten der dortigen Handelskammer eine besondere und hinreichende Vertretung finden, so daß es nicht nötig schiene, über zwei Abgeordnete hinauszugehen. Hierauf wurde vom Finanzminister entgegnet, daß diese vier Abgeordneten nicht bloß das spezielle Interesse der Stadt, sondern auch des ganzen Sprengels der Handelskammer zu vertreten haben und er daher dem Antrage des Baron Mecséry beitrete. Der Staatsminister eignete sich diesen Antrag an, nachdem er eine Stärkung des deutschen Elements im Landtage bewirkt.

Die Konferenz vereinigte sich ebenfalls mit dem weiteren Antrage des Polizeiministers , für Smichow (gleichwie es für die Prager Vorstadt Karolinenthal geschehen) einen Abgeordneten zu bestimmen.

Es wurde ferner über Antrag des Polizeiministers beschlossen, die Stadt Kladno, welche in neuester Zeit durch die großartige Entwicklung der Eisenindustrie und die Zunahme ihrer Bevölkerung an Wichtigkeit bedeutend gewonnen hat, in eine der Städtegruppen des § 3 einzureihen.

Schließlich machte der Ministerpräsident auf die Worte des § 16 der Landesordnung aufmerksam: „Dem Kaiser sowie dem Landtage steht das Recht zu, in Landesangelegenheiten Gesetze vorzuschlagen.“ Dieses Recht Sr. Majestät sei wohl selbstverständlich, und wenn ein diesfälliger ausdrücklicher Vorbehalt nötig erscheine, so dürfte es angemessener erscheinen, statt „dem Kaiser“ zu setzen „der Regierung“ oder der „Krone“.

Der Staatsminister erblickt zwar in diesem Vorbehalte, der auch im Texte der übrigen Landesstatute bis jetzt nicht beanstandet worden ist, nichts Anstößiges, zumal derselbe mit den Bestimmungen des Diploms vom 20. Oktober im vollen Einklange steht; indes wird der Staatsminister darauf bedacht sein, für den fraglichen Vorbehalt einen anderen Ausdruck zu finden3.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 18. Februar 1861. Empfangen 22. Februar 1861. Erzherzog Rainer.