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Nr. 262 Ministerkonferenz, Wien, 12. Jänner 1861 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 12. 1.), Mecséry 14. 1., Schmerling, Vay, Plener 17. 1., Lasser 18. 1., Szécsen 16. 1., FML. Schmerling 19. 1.

MRZ. – KZ. 234 –

Protokoll I der zu Wien am 12. Jänner 1861 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

[I.] Stellung der Steuerinspektoren und Steuerämter in Ungarn

Die notorischen Vorgänge bei der Organisierung der Komitate in Ungern machen die bisherige Stellung der Steuerinspektoren und der Steuerämter den Komitatsbehörden gegenüber unhaltbar1.

Früher standen die Inspektoren den Komitatsbehörden als Referenten zur Seite und die Steuerämter unter der Kontrolle der Komitatsbehörden. Gegenwärtig verweigern die neu eingesetzten Komitatsautoritäten nicht nur die Anerkennung des gesetzlichen Bestandes jener Finanzorgane, legen ihre Zuschriften einfach ad acta, sondern fordern dieselben auch hier und da auf, ihre Kassen etc. zu übergeben und die ingehabten Lokalitäten zu räumen. Welche Nachteile dadurch der Finanzdienst leidet, bedarf keines Beweises. Die Steuerinspektoren sind in ihrer Wirksamkeit gelähmt, und die Steuerämter sind ohne alle Kontrolle, so daß Unterschleife und Defraudationen im ausgedehntesten Umfange stattfinden könnten.

Um nun diesen Übelständen wenigstens für die Dauer der gegenwärtigen abnormen Verhältnisse in Ungern abzuhelfen, würde sich der Finanzminister einstweilen den Antrag erlauben, daß der bisherige gesetzliche Verband der Steuerinspektoren und Steuerämter mit den politischen Behörden gelöst, die ersteren auf ihrem dermaligen Amtssitze als exponierte Organe der Finanzbezirks­direktionen angesehen und die Steuerämter unmittelbar den letzteren (Finanzbezirksdirektionen) unterstellt werden.

Der ungarische Hofkanzler hätte von seinem Standpunkte allein gegen diesen Antrag wohl nichts einzuwenden; es scheint ihm aber im Interesse der Finanzverwaltung selbst zu liegen, daß der Nexus, der bisher zwischen den politischen und Finanzbehörden gesetzlich bestand, auch fernerhin aufrecht erhalten bleibe. Und nachdem gegenwärtig bei der ungrischen Hofkanzlei Maßregeln vorbereitet und binnen wenigen Tagen werden ausgeführt werden, welche bestimmt sind, in der Steuerverwaltung Ungerns die durch die eigenmächtigen Vorgänge der Komitatskongregationen gestörte Ordnung im Sinne der Ah. Verfügungen vom 20. Oktober wiederherzustellen, so schiene es ihm geratener, vorerst den Erfolg dieser Maßregeln abzuwarten, damit nicht, falls derselbe günstig wäre, die vom Finanzminister beantragte Verfügung binnen kurzem wieder zurückgenommen werden müßte.

|| S. 252 PDF || In dieser Rücksicht und in der Erwartung der schleunigen Durchführung jener Maßregeln verstand sich der Finanzminister dazu, mit seinem Antrage wegen der Steuerinspektoren noch zuzuwarten, dessen Erneuerung er sich für den Fall vorbehielt, daß die beabsichtigten Maßregeln der ungrischen Kanzlei erfolglos bleiben sollten.

Nachdem aber die gänzliche Bloßstellung der Steuerämter außer aller Kontrolle eine augenblickliche Verfügung erheischt, so würde der Finanzminister adort, wo die neuen politischen Autoritäten den Dienstverband mit den Steuerorganen positiv verweigern, lediglich dem Gebot der Notwendigkeit folgend, in den betreffenden konkreten Fällena als ein Provisorissimum die unmittelbare Unterordnung derselben unter die Finanzbezirksdirektionen im eigenen Wirkungskreise und zwar ohne Publikation, bloß durch entsprechende Anweisung der betreffenden Ämter anordnen.

Die Konferenz war hiermit einverstanden2.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Den 22. Jänner 1861.