MRP-1-4-03-0-18601223-P-0250a.xml

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Nr. 250a Rundschreiben des Staatsministers Anton Ritter v. Schmerling an die Statthalter [Wien, 23. 12. 1860] (Beilage zu: MRP-1-4-03-0-18601221-P-0250.xml) - Retrodigitalisat (PDF)

MRZ. – KZ. keine –

Von Sr. Majestät dem Kaiser, unserem allergnädigsten Herrn, zum Staatsminister ernannt, bin ich in dem Augenblicke, in welchem ich mich auf diesen hohen Vertrauensposten stelle, von dem Gefühle der Notwendigkeit, meinem leitenden Gedanken offenen und klaren Ausdruck zu geben, umso tiefer und lebhafter durchdrungen, je ernster die Lage und je größer einerseits die Verantwortlichkeit, andererseits die Aufgabe ist, welche ich auf mich genommen habe.

Meine Aufgabe ist auch die Ihrige. Fassen wir sie nach allen Richtungen scharf ins Auge.

Sie ist keine andere als: die in dem jüngst erlassenen kaiserlichen Manifeste und Diplome von Sr. Majestät kundgegebenen Entschließungen und Absichten innerhalb des jedem von uns zugewiesenen Gebietes voll und unverkürzt ins Leben einzuführen.

Diese Entschließungen und Absichten sind in dem erwähnten Manifeste deutlich dahin ausgesprochen, daß Se. Majestät der gereiften Einsicht Allerhöchstihrer Völker die gedeihliche Entwicklung und Kräftigung der Institutionen anvertrauen, welche die Garantie freier Bewegung in sich schließen.

Österreich tritt infolge dieses Entschlusses mit allen seinen Bestandteilen und in allen diesen gleichartig und gleichmäßig in die Reihe jener europäischen Staaten, welche in der auf ältester geschichtlicher Begründung ruhenden staatsrechtlich geordneten Teilnahme des gesamten Volkes an der Gesetzgebung das Mittel wiedergefunden haben, um sich zu jener hohen Macht emporzuheben, welche die Grundbedingung der materiellen Prosperität und des geistigen Aufschwunges, der Unverletzlichkeit des eigenen Rechts und internationalen Ansehens sowie des patriotischen Stolzes bildet, der nicht nur die tapferen Söhne des Vaterlandes zu Taten kühnen Heldentums begeistert, sondern auch innerhalb der Beschäftigungen des Friedens eine erhöhte Spannkraft verleiht.

Indem ich die mir von Sr. Majestät vorgezeichnete Bahn mit Entschlossenheit und Zuversicht betrete, richte ich mein erstes Augenmerk auf dasjenige, was den verfassungsmäßigen Staat vor allem anderen kennzeichnet, auf die Objekte der persönlichen Freiheit seiner Bürger, damit hinfort jeder einzelne in bezug auf Religion und Gewissen, auf geistige und materielle Interessen sich jener Selbständigkeit erfreue, welche mit einem geordneten Gemeinwesen verträglich, nach den Erfahrungen freier Staaten dem Ganzen wie den Einzelnen heilsam, vor allem aber in unserem Vaterlande unabweislich ist, in welchem sich nicht nur alle Nationalitäten, sondern auch alle Religionsbekenntnisse in unlösbarer Verschlingung zusammengefunden haben.

Das kaiserliche Diplom spricht es aus, daß die freie Religionsausübung als eines der ersten Grundgesetze des Staates zu gelten hat; es ist aber notwendig, daß in diesem Punkte der Allerhöchste Wille in der ganzen Fülle seiner humanen Intention zur rückhaltlosen Anwendung gelange. Freie Religionsausübung bringt ihre natürlichen Konsequenzen auf dem Felde bürgerlicher und politischer Berechtigung unaufhaltsam mit sich.

Es ist daher Sr. Majestät ausdrücklicher Wille, daß auch die bürgerlichen und politischen Rechte im Geiste geregelter Freiheit vor jeder Beeinträchtigung gewahrt und daß die || S. 193 PDF || wechselseitigen Beziehungen der verschiedenen Religionsbekenntnisse auf dem Fuße jener Billigkeit und wahren Nächstenliebe geordnet werden, welche dem tatsächlich unter ihnen bestehenden Frieden entspricht.

Wissenschaft ist Macht. Ich betrachte es als eine der höchsten Aufgaben der Regierung, das edle Streben aller Nationalitäten, durch eigene Bemühung auf eine höhere Stufe der Geistesbildung sich zu erheben, nach Kräften zu unterstützen. Muß es gleich den einzelnen Nationen überlassen bleiben, das geistige Kapital, welches in immer weiteren Kreisen befruchtend wirken soll, entweder aus sich selbst hervorzubringen oder aus dem Reichtume einer in der Entwicklung weiter fortgeschrittenen Sprache selbsttätig zu entlehnen, so wird die Regierung doch, insoferne sie fördernd zu wirken im Stande ist, nichts außer Acht lasse, was die gleiche Sorgfalt für alle zu leisten vermag; immer aber und in allem wird sie die höchsten Ziele der Wissenschaft im Auge behalten.

Ich finde notwendig, ausdrücklich zu bemerken, daß den Absichten der Regierung nichts ferner liegt, als das Bestreben, was immer für ein nationales Element sich selbst zu entfremden, indem sie durchdrungen ist von der Überzeugung, daß alle Bürger dem Vaterlande umso wärmer zugetan sein werden, je mehr sie in ihm ihre Nationalität nicht nur gesichert sondern auch gefördert sehen, und je mehr sie erkennen, daß der Schutz und Schirm, den die Regierung bietet, geräumig genug ist, um sie alle gleichmäßig zu umfassen.

In bezug auf die Presse, die man als einen der mächtigsten Hebel der Ausbreitung von Kenntnissen und Ansichten, somit auch derjenigen, welche der Kern einer gesunden Bildung sind, achten muß, ist die Einrichtung getroffen, daß jeder präventive Eingriff entfällt. Es fordert die Gerechtigkeit anzuerkennen, daß die Tagespresse in manchen schwierigen Lagen die Sache des Vaterlandes mit Talent und Eifer geführt, namentlich aber zur Zeit des Krieges im abgelaufenen Jahre patriotische Haltung und Besonnenheit glücklich zu verbinden gewußt hat. Diese Erfahrung ist geeignet, Vertrauen einzuflößen, und das Vertrauen, welches die Regierung entschlossen ist, der Presse zu gewähren, wird, so hoffe ich, beitragen, sie auf der Bahn der Mäßigung, des leidenschaftslosen, kaltverständigen Urteils, des Anstandes zu halten und sie mit jenem edlen Stolze zu erfüllen, zu dem der Beruf, auf Millionen belehrend zu wirken, allerdings berechtigen kann. Das Bewußtsein der Selbständigkeit wird sie zugleich ebenso mit dem Gefühle der alleinigen und gesteigerten Verantwortlichkeit für Inhalt und Form durchdringen wie vor Ausschreitungen bewahren.

Niemand kann verkennen, daß das Gedeihen der materiellen Interessen zwar zunächst in der selbständigen Betriebsamkeit der einzelnen wurzelt. Auch ist es eine der wesentlichsten Aufgaben der selbständigen Gemeinde, der autonomen Landeskörper und der in allen Ländern begründeten freien Assoziationen und Gewerbsgenossenschaften, die reichen Fundgruben der Produktion und des Gewinnes vorteilhaft auszubeuten. Nichtsdestoweniger ist aber doch auch die Regierung in der Lage, auf die Entwicklung des Ackerbaues, der Forstkultur, des Bergwesens, der Industrie und des Handels, kurz aller Quellen des Wohlstandes, durch Vermittlung des Unterrichts, dieses unerschöpflichen Borns aller Vervollkommnung, durch Vervollständigung des Netzes der Kommunikationen, durch Ermunterung, Belebung und Hinweisung auf aneifernde Beispiele Einfluß zu nehmen und Hilfe zu leisten. Die kaiserlichen Behörden haben zu allen Zeiten hierin || S. 194 PDF || eine nicht zu unterschätzende Tätigkeit entwickelt, auch stufenweis schöne Erfolge erzielt, oder doch zu solchen mitgewirkt, wovon Stadt und Land, der tüchtige Bauernstand, der seinesgleichen sucht in allen Ländern Europas, die Geschicklichkeit der industriellen Welt, das rege Leben allenthalben erfreuliches Zeugnis gibt. Auf dieser Bahn nicht zu ermüden, sondern mit verdoppelter Anstrengung weiter zu schreiten, ist eine so klare und so dankbare Pflicht, daß ich kaum nötig habe, die Aufmerksamkeit Euer ... hierauf zu lenken.

Eigene und fremde Erfahrung hat bei uns, so wie nun schon in dem größten Teile von Europa, der Überzeugung Eingang verschafft, daß die Justizpflege von der Verwaltung getrennt sein muss, und daß sie in beiden ihren Zweigen, im Zivil- und Strafrechte, nur durch ein unter Kontrolle der Öffentlichkeit stehendes, wahrhaft mündliches Verfahren in jenen rascheren Fluß gebracht werden kann, welcher mit allen anderen Einrichtungen unseres sozialen Lebens im Einklange steht. Während in allem anderen, in Produktion und Verkehr, in Handel und Wandel die Bewegung ein sehr beschleunigtes Zeitmaß angenommen hat, darf die Gerechtigkeitspflege nicht allein noch den alten mühevollen Pfad der Umständlichkeit wandeln, welcher dem Charakter früherer Zeiten allerdings gemäß war, der Gegenwart aber nicht mehr entspricht.

Die Regierung kann im Hinblicke auf diese geänderten Verhältnisse nicht zögern, die hieraus fließenden Konsequenzen in aller Vollständigkeit in ihr Programm aufzunehmen, indem sie zugleich die persönliche Freiheit mit jenem schützenden Wall zu umgeben trachten wird, welchen die Unbescholtenheit mit Recht ansprechen kann und die Sicherheit des Gemeinwesens nicht verweigern darf.

Diese Zielpunkte im Verein mit den im Diplom als vollendete Tatsachen konstatierten und bekräftigten Ergebnissen des Fortschrittes der Zeit, nämlich: mit der Entlastung des Grund und Bodens, mit der Befreiung des Gewerbfleißes von allen lähmenden Fesseln, mit der Begründung ungehinderten Verkehrs im ganzen Umfange des Reiches durch Aufhebung der Zwischenzollinie, mit dem durch die Unabhängigkeit der Ämterbefähigung von Stand und Geburt geweckten Wetteifer aller Talente und mit der durch die Gleichheit aller vor dem Gesetze vollbrachten Entfernung jedes Grundes zu gegenseitiger Anfeindung der Stände, die schon dadurch einander nicht mehr gegenübergestellt sind, werden nicht verfehlen zu bewirken, daß der Österreicher sich in bezug auf persönliche und bürgerliche Freiheit neben jene Nationen hinstellen kann, welche hierin durch jahrhundertealte Erfahrung den Ruhm erlangt haben, allen übrigen als Vorbild zu dienen.

Obgleich, wie ich hoffe, dieses Schreiben nur um eine kurze Spanne Zeit den Publikationen vorauseilt, durch welche die von Sr. Majestät im Manifeste angedeuteten politischen Institutionen auch in diesen Ländern ins Leben geführt werden sollen, so erachte ich es doch für unerläßlich, Eure ... schon jetzt von solchen wesentlichen Punkten in Kenntnis zu setzen, welche genügen werden, um den Geist zu charakterisieren, der jene Institutionen beleben wird, und mit welchem Ihr Wirken auch in der Zwischenzeit nicht in Widerspruch kommen darf, wenn die Gemüter nicht in Verwirrung geraten sollen, anstatt endlich zur Klarheit zu gelangen.

Über die Gemeinden und deren selbständiges Leben, in welches sie treten sollen, brauche ich nicht viel zu sagen. Sie haben im großen und ganzen gezeigt, daß sie sich selbst zu verwalten fähig und würdig sind. Beides, Willenskraft und Einsicht, wird mit jedem Tage || S. 195 PDF || fortgesetzter Übung sich lebensvoller entfalten. Aufgabe der Behörden aber wird es sein, und ich muß Euer ... dafür verantwortlich machen, daß man den Gemeinden nie und nirgends Ungebührliches zumute, daß sie namentlich mit der Anforderung schriftlichen Verkehrs nach Möglichkeit verschont werden, daß man ihnen aber andererseits, wo Schutz oder Belehrung notwendig ist, mit jener Loyalität und Bereitwilligkeit entgegenkomme, welche von den Organen des Staates, der alles schützt und schirmt, den gemeindlichen Körperschaften ganz vorzugsweise zu gewähren ist,

Indem ich nun zu den Landesstatuten übergehe, habe ich Eure ... schon im vorhinein aufmerksam zu machen, daß Se. Majestät mich zu ermächtigen geruhten unter die Grundzüge derselben, was die Zusammensetzung anbelangt, das Prinzip der Interessenvertretung auf Grundlage unmittelbarer Wahlen und eines ausgedehnten Rechtes der Wahl und Wählbarkeit; was die Befugnisse der Landesvertretung anbelangt, das Recht der Initiative, und was die Form der Verhandlung betrifft, deren Öffentlichkeit aufzunehmen, Grundsätze, welche dem Geiste des Diploms vom 20. Oktober, das den zur Ungarischen Krone gehörigen Königreichen die Landesvertretung im Sinne ihrer früheren Verfassungen wieder gab, offenbar und so einleuchtend entsprechen, daß hievon nicht Umgang genommen werden kann, weil fürs erste durch diese Grundzüge zwischen Ungarn und den übrigen Ländern Gleichartigkeit und Harmonie der politischen Prinzipien ermöglicht wird, und weil ihnen auch abgesehen hievon an und für sich vor anderen aufgetauchten Grundsätzen der innere Vorzug der Befriedigung des politischen Bedürfnisses der Zeit jedenfalls eingeräumt werden müßte.

Nicht minder im Geiste des Diploms, und zwar namentlich des III. Artikels, der eine Verfügung zu Gunsten aller mit Ausnahme der zur Ungarischen Krone gehörigen Länder enthält, liegt der Grundsatz, daß ihre Landtage sich nur mit inneren Landesangelegenheiten zu befassen haben und daß dagegen ihre gemeinsamen legislativen Angelegenheiten im Sinne des im erwähnten Artikel ausgesprochenen Vorbehaltes zur gemeinsamen Behandlung der gemeinsamen Reichsvertretung gehören werden.

Daß übrigens der im Sinne des II. Artikels zusammentretende Reichsrat ähnlicher, die Bedeutsamkeit dieses Körpers erhöhender Qualitäten bedarf, wie die in den Grundzügen für die Landesstatute angedeuteten sind, ergibt sich als eine ebenso natürliche als unvermeidliche Folge.

Er wird demnach nicht nur mit der Initiative und mit der Öffentlichkeit seiner Verhandlungen ausgestattet sein müssen, sondern auch mit Umgehung des Ternavorschlages durch unbedingte Wahl aus den Landtagen hervorgehen und in bezug auf die Zahl seiner Mitglieder jenes erforderliche Ansehen und geistige Gewicht erlangen, welches er zu den nur ihm allein vorbehaltenen, höchst wichtigen Funktionen bedarf.

Es ist eine große Strecke, welche auf dem Wege des politischen Fortschrittes zurückgelegt sein wird, sobald alles dieses, was ich hiemit Ihrer aufmerksamen Erwägung empfehle, ins Werk gesetzt, ins Leben gedrungen und nach und nach zum Gewohnheitsrecht geworden sein wird.

Indem ich Sie auffordere, sich ganz vom Geist durchdringen zu lassen, in welchem die Intentionen Sr. Majestät aufgefaßt und durchgeführt sein wollen, damit das wünschenswerte Ziel, die Belebung des Vertrauens, die freudige Mitwirkung aller Wohldenkenden und insbesondere der politischen Körperschaften erreicht werde, kann ich nicht umhin, || S. 196 PDF || Ihren patriotischen Blick auch auf den Umstand zu lenken, daß sich schon hierin alles Wesentliche zusammengesetzt zeigt, was an konkreten Elementen einer wahren Freiheit in irgend einem Staate zu finden ist, wo man es verstanden hat, neben der geordneten Teilnahme der Völker am politischen Leben auch die zur Macht erforderliche Einheit zu erhalten und zu pflegen, ohne welche jeder Teil nur ein Spielball fremder Laune zu werden Gefahr läuft.

Die entschiedene und aufrichtige Durchführung dieser Grundsätze wird wie allenthalben so auch den Bewohnern der Länder der Ungarischen Krone die Überzeugung einflößen, daß der Regierung in den anderen Ländern mit den verheißenen politischen Institutionen nicht minder voller Ernst ist, und daß daher nicht mehr, wie man einst, ich lasse bei Seite, ob mit Recht oder Unrecht, zu argwöhnen pflegte, besorgt werden darf, es könnte gesucht werden, in der einen Hälfte zu unterdrücken, was auch in den anderen Ländern, feierlich gewährt, von nun an festgehalten werden und gleichmäßige Geltung haben wird.

Die auf solche Weise zu erzielende Übereinstimmung in den politischen Einrichtungen ist es aber, worauf auch aus dem Grunde ein großes Gewicht gelegt werden muß, weil, indem sie den von allen Patrioten ersehnten inneren Frieden heraufführt, in ihr auch die Grundbedingung des erneuerten ökonomischen Gleichgewichts erkannt werden muß.

Was schließlich die bevorstehenden Modifikationen in der politischen Verwaltung und die Euer ... untergeordneten Organe anbelangt, so gereicht es mir zur besonderen Befriedigung, Ihnen bis auf weiteres andeuten zu können, daß es Sr. Majestät ausdrücklicher Wille ist, keinen der angestellten Beamten die Veränderungen entgelten zu lassen, welche unabhängig von ihrer dienstgetreuen, eifrigen, im großen und ganzen alles Lobes würdigen Wirksamkeit aus höheren Rücksichten eintreten müssen. Indem sonach durch das hohe Gerechtigkeitsgefühl Sr. Majestät jeder sein Schicksal gesichert weiß, wird die Durchführung der neuen politischen Organisation keinen Grund zur Beunruhigung bilden können, wenngleich bei Gelegenheit derselben die politischen Instanzen vermindert werden müssen. Andererseits ist es schon jetzt außer allem Zweifel, daß die jüngst aufgehobenen Regierungen kleinerer Kronländer, wenngleich nur in jenem geringeren Umfange, welcher durch selbstverwaltende Aktion der Landesvertretungen bedingt ist, wieder herzustellen sein werden, weil einer selbständigen Landesvertretung auch eine politische Landesbehörde zur Seite stehen muß, damit nicht störende Verwicklungen Platz greifen. Wie aber auch immer bei der Durchführung der neuen Organisation die Geschicke Einzelner berührt werden, so möge jeder überzeugt sein, und ich bitte Euer ... dieses allen Ihnen unterstehenden Organen bekannt zu geben, daß ich aus einem natürlichen Gefühle persönlicher Teilnahme nichts verabsäumen werde, was tunlich ist, um des Staates getreue Diener, welche sich und ihre Familien der Obhut der dienstpragmatischen Normen anvertraut haben, vor der Gefahr zu schützen, in diesem ihren Vertrauen getäuscht zu werden.

Allen fungierenden Beamten empfehle ich aber auf das eindringlichste, in Erfüllung ihrer Pflicht womöglich das Mittel persönlicher Einwirkung demjenigen des schriftlichen Befehles zu substituieren, die spontane Kraft der Bewohner Ihrer Provinz zu wecken, sie zu leiten und aufzuklären, das Vertrauen durch tatsächliche Förderung der Interessen, mit denen sich genau bekannt zu machen die erste Pflicht jedes politischen Beamten ist, || S. 197 PDF || zu stärken und zu beleben, den Einzelnen in seinem Rechte zu schützen, aber auch die Sache der Ordnung zu schirmen und gegenüber den Elementen der Unordnung und Störung inneren Friedens jenen Ernst zu entwickeln, welcher erforderlich ist, um die Autorität der Regierung in vollem Maße aufrechtzuhalten, in welchem Bestreben Eure ... auf meine energische Unterstützung zählen können. Feinde der Freiheit und des Vaterlandes sind auch jene, welche den Namen der Freiheit mißbrauchen, um sie auf Abwege und auf gefährliches Überspannen des Maßes zu verleiten.

Das strengste Festhalten an der Gesetzlichkeit ist da am notwendigsten, wo ein Staat in einer wichtigen, ja entscheidenden Umbildung begriffen ist.

Mit feinem Verständnisse die berechtige öffentliche Meinung in sich aufzunehmen, ist das Kennzeichen staatsmännischer Fähigkeit und wird bei mir stets bereitwillige Anerkennung finden. Offenheit in der Darlegung der Verhältnisse und Zustände ist das erste Erfordernis des männlichen Charakters; nur auf ihr kann gegenseitiges Vertrauen zwischen Unter- und Übergeordneten sich aufbauen. Durch das Vertrauen wird aber im Dienste Sr. Majestät das eifrige Zusammenwirken in einem Geiste ermöglicht, im Geiste der Grundsätze, welche ich in einer Reihe der wesentlichsten Punkte hier niedergelegt habe.